Im Angestelltenverhältnis beihilfebrechtigt?

  • Hallo zusammen!


    Ich habe diese Frage schon bei referendar.de gestellt, bin dort aber nicht weit gekommen und versuche es noch mal hier, wenn es recht ist:


    Ich fange im September mit dem Referendariat an und muss mich demnächst entscheiden, wie ich mich krankenversichere.
    Da ich mich (weil jetzt schon 34) nicht drauf verlassen will, nach dem Ref. verbeamtet zu werden (man weiß ja nicht, wer dann regiert und wie die Haushaltslage ist), würde ich gerne wissen, ob man als Lehrer im Angestelltenverhältnis auch Beihilfe kriegt.


    Immerhin sind angestellte Lehrer den Beamten in verschiedenen Bereichen gleichgestellt (Urlaub = Ferien u.ä.).


    Gibt es auch Beihilfe? ?(

  • Hallo Piotr,


    beantwortet nicht direkt Deine Frage, kann aber vielleicht doch helfen:


    Versichere Dich doch für die Zeit des Referendariats privat und schliess gleichzeitig bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Anwartschaftsversicherung ab, so daß Du wieder zurück in die gesetzliche kannst, falls Du nicht verbeamtet wirst.

  • Hallo,
    ich bin in der gesetzlichen Versicherung freiwillig versichert gewesen während des Refs (NRW), weil mich die Privaten nicht wollten. Ich habe keine Beihilfe bekommen.


    Meines Wissens solltest du aber ohne Probleme nach dem Ref in die gesetzliche zurückwechseln können, wenn du vorher über dich selbst versichert warst, also keine Familienversicherung der Eltern oder so.


    Du solltest bedenken, dass du durch die Beihilfe bei der Privaten 50% sparst und das bei teils besseren Leistungen.


    Wenn du nicht gerade Familie hast oder bisher nur über deine Eltern versichert warst, würde ich dir empfehlen es bei ner privaten zu versuchen!


    Viele Grüße
    Jasmin



    P.S.: Alle Angaben ohne Gewähr!


    PPS.: Nachdem ich meinen Beitrag nochmals gelesen habe, fiel mir auf, dass ich deine eigentliche Frage nicht beantwortet habe. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob du als Angestellter mit Referendarsgehalt überhaupt in die private Versicherung kommst. Das einzige was ich recht sicher zu wissen meine, ist, dass man keine Beihilfe kriegt, wenn man in der gesetzlichen Versicherung ist.

  • Hallo Piotr,


    (1) als Angestellter bekommt man keine Beihilfe im beamtenrechtlichen Sinn - 50% der Kosten zahlt der Dienstherr, 50% die private Ergänzungsversicherung, die man bei einem entsprechenden Unternehmen abgeschlossen hat -.
    Als Angestellter bekommt man die Hälfte des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages als Lohnzuschuss.
    Wenn man mehr als EURO 46.350,00 brutto im Jahr verdient (12 Monatsgehaelter plus Weihnachst- und Urlaubsgeld - solange es das noch gibt), kann man waehlen, ob man einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung beitritt. Als angestellter Lehre betrifft das die Tarifgruppe BAT IIa aufwaerts ab dem 39. Lebensjahr.
    Bleibt man unter dieser Grenze, hat man keine Wahlmöglichkeit und wird quasi zwangsweise durch den Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Kasse angemeldet.
    Bei einer privaten Versicherung wird der Tarif nach Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen auf der einen Seite und Wunsch nach Luxus, Selbstbeteiligungen etc. auf der anderen Seite individuell festgelegt. Bei der gesetzlichen Kasse gibt es einen prozentualen Beitrag zwischen 12,9 und 15,6 % vom Bruttogehalt (davon die Haelfte = echter Eigenanteil). Beide Versicherungsarten haben Vor- und Nachteile. Die Entscheidung als Angestellter fuer eine Privatversicherung ist so ziemlich endgueltig. Ab 55 Jahren ist eine Rueckkehr in die gesetzliche Versicherung so gut wie ausgeschlossen.
    2.) Zu Beginn des Referendariats besteht die Wahl zwischen beamtenrechtlicher Beihilfeversicherung, die fuer Referendare in der Regel recht guenstig ist, oder gesetzlicher Versicherung als freiwilliges Mitglied. Die private Referendarversicherung gilt freilich nur bis zum 34. Lebensjahr, danach ist der Volltarif eines normalen Beamten zu zahlen (etwa ab 150,00 EURO monatlich aufwaerts). Soweit mir bekannt ist, laesst nur die DEBEKA auch aeltere Semester fuer den guenstigen Anwaertertarif zu.
    Entschliesst man sich, in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben, so zahlt man den oben genannten prozentualen Anteil vom Bruttogehalt (etwa 1050 EURO), allerdings den vollen Betrag von 12,9-15,6%, da es fuer Beamte anders as fuer Angestellte keinen regulaeren Kassenzuschuss gibt. Der Dienstherr argumentiert, dass er ja die 50% Kostenbeteiligung anbiete. Beamte in der gesetzlichen Kasse sind im Prinzip nicht vorgesehen.
    3.) Wenn man nach dem Referendariat arbeitslos ist, kann es ziemlich diffizil werden. War man vor dem Referendariat bereits privat versichert - das ist bei Beamtenkindern in der Regel der Fall -, kommt man nicht in die gesetzliche Versicherung. D. h. man muss den kompletten Beitrag der Privatversicherung selbst zahlen, egal ob man Einkommen hat oder nicht. Bezahlt man den Beitrag nicht, weil man eben nicht kann, verliert man den Krankenversicherungsschutz, und ein gebrochenes Bein kann rasch eine fuenfstelligen EURO-Betrag kosten.
    War man vor dem Referendariat eine bestimmte Anzahl an Monaten gesetzlich versichert, kann man wieder in die gesetzliche Versicherung zurueck. Das scheint bei den Krankenkassen aber eher eine Kann-Bestimmung zu ein oder von Sachkunde oder (Un-)Willen des Sachbearbeiters abzuhaengen.
    Eine Anwartschaftsversicherung, wie es MarkusDiedrich vorgeschlagen hat, gibt es bei der gesetzlichen Krankenkasse DEFINITIV NICHT. Die gibt es AUSSCHLIESSLICH in der privaten Versicherung.
    5.) Vor einer solchen Entscheidung unbedingt bei der gesetzlichen Krankenkasse beraten lassen(!!!!), eher nicht bei einem privaten Versicherungsvermittler, der in der Regel davon nicht viel Ahnung hat, sich spaeter an nichts erinnern kann und provisionsabhaengig arbeitet.


    Henning

  • oh, stimmt, die Anwartschaftsversicherung gibt es nur (noch) in der Pflegeversicherung oder bei beruflichem Auslandsaufenthalt.

  • Hi!


    Bin umgezogen und war danach im Urlaub, deswegen kommt mein Dank etwas verspätet.


    Kurz @ Krümelminchens PPS: Ich bin / werde ganz normal Beamter auf Widerruf. Angestelltenverhältnis ist wahrscheinlich nach dem Referendariat angesagt.


    @ Henning: Vielen Dank für die Mühe, das hat mir einiges wieder in Erinnerung gerufen!


    Vorm Urlaub habe ich mich wegen Zeitmangel und Panik von einem Debeka-Mann breitquatschen lassen und werde jetzt zu denen gehen. Der Gag ist folgender:


    Mit meiner Ernennung zum Beamten auf Widerruf wechselt mein Status. Da ich wegen dieses Statuswechsels in die private KV will und nicht wegen einer Marotte, komme ich sogar ohne Kündigungsfrist (bin gerade freiwillig versichert) aus der gesetzlichen raus. Wenn der Widerruf eintritt, wechselt mein Status wieder, und ich könnte in die gesetzliche zurück. Sagt der Debeka-Mann und bestätigt die Barmer zumindest telefonisch.


    Ich danke auf jeden Fall noch mal für eure Beiträge und hoffe, dass meine "Auflösung" noch jemandem helfen kann.


    So long, Piotr

Werbung