Wie lange kann man Arztrechnungen bei der Beihilfe einreichen?

  • Hi, ich hatte während meines ganzen Referendariats bisher nie Beihilfe eingereicht, da ich anfangs nicht beim Arzt war. Allerdings war ich letzten Sommer beim Arzt, habe aber bisher die Rechnung immer noch nicht bekommen. Gibt es dabei irgendwelche Fristen? Wie lange kann man die Rechnung bei der Beihilfe einreichen und wie ist es, wenn man nicht mehr im Referendariat ist, der Arztbesuch aber zur Zeit des Refs war: Muss ich die Rechnung dann trotzdem beim Studienseminar einreichen? Gibt es auch Fristen bei der privaten Krankenkasse, innerhalb derer die Rechnung dort eingegangen sein muss?
    Brauchen bei euch auch die Ärzte so lange, bis sie euch die Rechnung schicken?
    Ich habe mal gesucht, ob es hier schon eine ähnliche Frage gab, aber bisher nichts entsprechendes gefunden - bin aber gerade total erkältet kann nicht richtig denken.

  • Würde mal beim Arzt nachfragen, da ist sicherlich was untergegangen. Normalerweise erhält man so eine Rechnugn ziemlich schnell. Die Ärzte wollen ihr Geld ja auch.


    Gruß Annette

  • Hallo,


    es gibt bei der Beihilfe eine Verjährungsfrist. Die beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung, nicht mit der eigentlichen Behandlung. Versäumt man, eine Rechnung binnen eines Jahres nach Ausstellung einzureichen, gibt es von der Beihilfe Nullkommanix, ohne Erbarmen. Die privaten Krankenkassen haben so etwas m. E. nicht. Zu den anderen Fragen weiß ich leider nichts.


    Gruß,
    Peter

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