Ist Scharlach meldepflichtig?

  • Wenn an der Schule ein Fall von Scharlach ist, wie reagiert man da. Muss das offiziell gemeldet werden. Würdet ihr die Eltern informieren?


    Wie ist es mit anderen Krankheiten? Welche sind meldepflichtig?


    Gruß
    Lale

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht - Afrikanisches Sprichwort

  • Als ich als Kind Scharlach hatte, war es meldepflichtig. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass es heute auch noch so ist. Sicher ist es besser die Eltern zu informieren.

  • Hallo Lale,


    wir haben vor ein paar Tagen über die Schule ein Merkblatt erhalten "Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)".
    Darin steht, dass ein Kind mit bestimmten Infektionskrankheiten (dann werden viele aufgezählt - siehe unten) "nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf". Die Eltern werden aufgefordert, die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und bei den aufgezählten Krankheiten auch die Diagnose mitzuteilen, "damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen könne, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen".
    Also würde ich mich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Wenn es eine "meldepflichtige" Krankheit ist, müsste das Gesundheitsamt ja schon vom Arzt informiert sein.


    Die aufgezählten Krankheiten, mit denen das Kind nicht zur Schule darf:
    1. schwere Infektionen, die durch geringe Erregermengen verursacht werden. Dazu gehören Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, durch EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall und bakterielle Ruhr (außerdem noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung - der Vollständigkeit halber).
    2. Infektionskrankheiten, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen können: Keuchhusten, Masern, Mumps,
    Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenza b-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und E.
    3. Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall
    4. vor Vollendung des 6. Lebensjahres infektiöse Magen-Darm-Erkrankung.

  • frage mich gerade ob auch die Schule dann meldepflichtig ist gegenüber den Eltern ? Insbesondere interessiert mich das im Fall von Kopfläusen. Weiss jemand Rat ?
    Grüße vom Schulkind

  • Wir verteilen beim Auftreten von Kopfläusen immer Infobriefe für die Eltern, ob die Schule dazu verpflichtet ist, kann ich aber gar nicht sagen. Von meinen Kids bekomme ich aber auch Briefe, wenn in deren Schulen Kopfläuse auftereten.


    LG, Silja

  • silja
    Auch an meiner Schule und den Schulen meiner Kinder wird es so gehandhabt.
    Is ja auch sinnvoll. Denn wenn sich wirklich schon jemand angesteckt hat, bekommt man das schnell in den Griff.

  • Hallo,
    wurde zwar nur nach Scharlach gefragt.
    Zur weiteren Vollständigkeit:
    Salmonellen sind auch meldepflichtig, jedoch kann das Kind weiter in die Schule gehen. Es müssen nur bestimmte Hygienebestimmungen eingehalten werden.
    LG
    Uffel

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