Versetzungsantrag in der Probezeit

  • Hallöchen,


    weiß einer von euch, ob ein Versetzungsantrag in der Probezeit Aussicht auf Erfolg hat?
    Oder macht man sich da das Leben nur unnötig schwer, weil man sich unbeliebt macht (hab erfahren, dass der Versetzungsantrag über den Direktor läuft)?


    Bin seit diesem Schuljahr an einer neuen Schule, an der ich mich nicht wirklich wohl fühle. Habe während des Refs und danach als Vertretungslehrerin einige andere Schulen kennengelernt, so dass ich also durchaus eine Vergleich habe.


    Nun hab ich aber noch ein Problem: Außer der Tatsache, dass ich mich aus verschiedenen Gründen dort nicht wohlfühle, hab ich keinerlei Grund für eine Versetzung.
    Die Schule ist relativ wohnortnah, ich habe keine Kinder und auch niemanden zu verpflegen oder dergleichen.


    Hat jemand von euch einen Tipp, wie ich den Versetzungsantrag begründen kann? Kann ja schlecht reinschreiben, dass es mir an der Schule nicht gefällt.


    Wäre euch sehr dankbar für Tipps, denn die Vorstellung, bis zum Rentenalter dort zu hocken, bringt mir das kalte Grausen.


    LG,
    Cat

  • Hallo Cat!


    Ich nehme mal an, es handelt sich um eine Festanstellung, oder? Leider schreibst du nicht, in welchem Bundesland.
    In NRW ist es soweit ich weiß so: eine Versetzung bzw. der entsprechende Antrag ist erstmalig nach drei Jahren möglich. Aussicht auf Erfolg hat man - das ist mir irgendwie mal zu Ohren gekommen - wohl aber erst nach ca. 5 Jahren (liegt natürlich auch immer daran, wo man hin will).
    Vielleicht bringt dich das ja schon mal etwas weiter - oder eben auch nicht :(
    LG RR

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • In Baden-Württemberg ist das nicht anders. Es gibt zwar keinen offiziellen Erlass, aber bei der Einstellung wird vorgesorgt: Wir mussten unterschreiben, dass uns bekannt ist, dass mit der Einstellung auch ein längerfristiger Aufenthalt an der Schule verbunden ist. Die mündlich genannten Fakten lauten so, dass man nach 5 Jahren die Freigabe des Schulleiters erhält. In der Tat geben die meisten SL bei gewichtigen Gründen schon nach 3 Jahren die Freigabe. Die Übernahme an eine neue Schule scheitert dann wohl aber regelmäßig im ersten Jahr und so sind minimal wohl 4 Jahren zu warten.
    Ausnahmen kenne ich nur nach Schwangerschaft, wenn die neue Schule näher am Wohnort liegt.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne auch nur den Fall, dass es nach einer Elternzeit schneller klappt. Eine Freundin von mir hatte allerdings Glück, dass plötzlich zu viele Überschussstunden an ihrer Schule vorhanden waren und jemand gebeten wurde, sich abordnen zu lassen. Wäre das eine Möglichkeit oder seid ihr an deiner Schule unterbesetzt?

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • Kann dir auch aus BW von meinem Fall berichten. Ich habe direkt im ersten Jahr einen Versetzungsantrag gestellt, weil ich jetzt hier oben auf der Schwäbischen Alb sitze und meine Familie 120 km weiter weg wohnt. Ich hab´ne kleine Tochter, die förderbedürftig ist (evtl. lernbehindert). Die Argumente haben alle nicht gezogen. Ich hab erst mal ein Standardschreiben vom Oberschulamt erhalten, dass ich fünf Jahre am ersten Einsatzort bleiben müsse, und von meinem Schulleiter habe ich erfahren (er hat mich freigestellt), dass der Personalrat höchstselbst meinen Antrag abgelehnt hat, weil es im ersten Jahr grundsätzlich keine Versetzungen geben soll und man könne an mir kein Exempel statuieren.
    Mein Kollege der zeitgleich mit mir gekommen ist, wurde abgeordnet, allerdings wirklich nur wegen dienstlicher Interessen, seine Fächer waren an unserer Schule allesamt überflüssig und anderswo wurden sie dringen gebraucht.
    Ich glaube mit privaten Gründen kommt man nicht sehr weit.
    Gruß
    Laempel

  • Hallöchen!


    Ronja: Ja, es ist eine Festanstellung. Bundesland ist RLP. IM Vertrag stand, dass eine Versetzung in den rsten drei Jahren nur bei schwerwiegenden Gründen möglich ist. :( Na ja, hab gedacht, vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit...
    Sieht aber wohl eher nicht danach aus.


    Talida: Leider ist meine Schule auch noch eher unterbesetzt, zumindest in dem einen Fach.


    Laempel: Also, das ist ja der Hammer! 8o Wenn das keine Argumente sind, dann weiß ich auch nicht mehr weiter. Ich drück dir die Daumen, dass es dann wenigstens nach diesen fünf Jahren bei dir klappt!


    LG,
    Cat

  • Hallo, auch ich überlege, einen Versetzungsantrag zu stellen (NRW). Kann man eigentlich Wünsche äußern, d.h. sollte ich mich mit meiner Wunschschule in Verbindung setzen, so dass die für mich beim Schulamt ein gutes Wort einlegen? Oder ist es so, dass ich dahin versetzt werde, wo gerade Bedarf ist? Für mich wäre es eigentlich nur wichtig, nicht innerhalb des gesamten Regierungsbezirkes versetzt zu werden, sondern nur innerhalb des Schulamtsbezirks, in dem ich auch jetzt tätig bin. Generell würden mich Erfahrungsberichte von Lehrern interessieren, die sich haben versetzen lassen. Meine größte Sorge dabei ist dieser berühmte Spruch "vom Regen in die Traufe"... Man weiß ja nie, was einen an einer anderen Schule so erwartet. Aber an meiner Schule ist das absolute Mobbing (gar nicht so sehr im Kollegium - obwohl wir ein relativ großes Kollegium sind, ist die Atmosphäre prima), aber von Seiten der Elternschaft wird gemobbt. Wie gesagt, wer Erfahrungen - positive und negative - gemacht hat, möchte sie mir doch bitte mitteilen! Ein schönes Wochenende wünscht Marion

  • Hallo,
    das einzige, was mir zu diesem Thema einfällt, wäre die Bewerbung auf eine Funktionsstelle, sprich: Konrektor- oder Rektorstelle. Da es für viele freie Stellen nur wenige Bewerber gibt, haben auch Leute eine Chance, die noch nicht so lange im Dienst sind. (Zumindest in Hessen)
    Überlege mal, ob du dir das vorstellen könntest. Es gibt ja auch Fortbildungsveranstaltungen in diese Richtung. Und dann ran ans Amtsblatt! Nur Mut!
    Gruß venti :)

  • hallo cat,


    offiziell ist es in rlp nicht möglich, ich kenne aber 2 fälle in denen noch im ersten jahr die versetzung aus privaten gründen (haben beide kinder) ohne probleme genehmigt wurde.

  • Hallo, ich muss dazu sagen, dass meine Probezeit schon um ist (habe meinen Beitrag wohl aus Versehen unter der falschen Überschrift gepostet). Eine Funktionsstelle kommt für mich eigentlich nicht infrage, da ich ein Kleinkind habe und mich mit der Stelle der Konrektorin glaub ich etwas überfordert fühlen würde...)


    namenlose: Konnten bei den Versetzungen Wunschschulen genannt werden, oder wurden die Lehrer nach Bedarf irgendwohin versetzt?

  • Hallo Marion,


    also hier in Hessen ist es egal, ob man sich noch in der Probezeit befindet oder nicht. Wie schnell die Versetzung genehmigt wird, hängt ausschließlich davon ab, wie gut und schnell Ersatz für dich gefunden wird bzw. ob der neue Schulamtsbezirk eine Stelle für dich hat.


    Ich würde auf jeden Fall empfehlen, schon mal Kontakt zu einer Schule aufzunehmen, selbst wenn du es noch nicht auf dem Formular angeben konntest.
    Hier in Hessen ist es sogar so, dass du bereits bei Antragstellung deine Wünsche auf dem Formular äußern kannst/sollst und ich weiß, dass sich Schulen dafür einsetzen, wenn sie gerne einen bestimmten Kollegen hätten.
    Selbst wenn das in NRW ein wenig anders laufen sollte, kann eine Kontaktaufnahme dennoch nie schaden. Wenn du nichts angibst und das Schulamt nicht weiß, wohin du willst, dann wirst du logischerweise dahin versetzt, wo Bedarf besteht.


    Natürlich hast du auch bei Angabe deines Wunsches keine Garantie, dass dieser erfüllt wird, aber vielleicht kannst du in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Schulamtsaufsicht (oder wer auch immer bei euch dafür zuständig ist) herausfinden, was es für Möglichkeiten derzeit gibt. Ich habe das vor Antragstellung so gemacht und konnte dann viel besser abschätzen, worauf es hinauslaufen wird.


    Ich drück dir die Daumen, dass es so klappt, wie du dir wünschst.


    Gruß
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo


    mit Versetzungen während der Probezeit kenne ich mich leider nicht aus, aber


    Marion: meine erste Stelle war eine schulscharfe Stelle und eigentlich verpflichtet man sich, fünf Jahre auf dieser Stelle zu bleiben, bevor man sich wieder weg bewirbt. Jetzt war es aber bei mir so, dass in meinem vierten Jahr an dieser Schule (wo ich mich wirklich wohl gefühlt habe, das einzige nicht so tolle war der Einsatz in den Bildungsgängen, der ständig wechselte) die Schule an meinem Wohnort eine Stelle mit genau meiner Fächerkombination schulscharf ausschrieb. Darauf bewarb ich mich (was ich nicht durfte!) und stellte parallel einen Versetzungsantrag, den mein "alter" Schulleiter genehmigte...


    Das Ende vom Lied war, dass ich über die Versetzung an die Schule meines Wohnortes kam und gleichzeitig jemand über die schulscharfe Stellenausschreibung.


    Die ersten beiden Jahre habe ich es bitterlich bereut, da ich mit dem neuen Kollegium nicht so warm wurde und auch die Schulleitung sehr anders war... Dafür stimmte das drumherum (Fahrtweg, Unterrichtseinsatz etc.). Jetzt in meinem dritten Jahr an der "neuen" Schule fühle ich mich langsam heimisch...


    Insofern versuche es doch über eine schulscharfe Bewerbung und parallel mit einem Versetzungsantrag (für den ist es natürlich sinnvoll, vorher mit der gewünschten Schule gesprochen zu haben...)


    Liebe Grüße,
    ramapas

  • @ Marion: wieso sollte das nicht mehr gehen? Wie lange bist du schon an deiner jetzigen Schule und wie bist du da gelandet (schulscharf oder Verteilungsverfahren) und an was für einer Schule bist du?


    Wie gesagt, bei mir ist es schon ein bisschen länger her und schulscharf ging nicht, da ich die fünf Jahre noch nicht rum hatte...


    LG,
    ramapas

  • Also ich bin seit 3,5 Jahren an meiner jetzigen Schule (Grundschule, Verteilungsverfahren), also ist meine Probezeit seit 1,5 Jahren vorbei. Mein Problem ist nur, wenn ich mich schulscharf bewerbe, muss das doch auf dem Dienstweg laufen, d.h. mein Schulleiter erfährt davon. Und wenn ich dort nicht genommen werde, würde das wahrscheinlich meine weitere Arbeit an meiner jetzigen Schule beeinträchtigen. Oder liege ich da falsch? Marion

  • Ich hab mit einem Versetzungsantrag im ersten Jahr nach dem Referendariat zwar Erfolg gehabt, allerdings nur weil das mit nem Stellentausch mit nem anderen Kollegen verbunden war. Der wollte an meine damalige Schule und kam zunächst an meine jetzige, und bei mir wars genau umgekehrt. Dazu kam, daß beide Schulleiter die Versetzungsanträge aus dienstlichen Gründen befürworteten und das mit entsprechenden schriftlichen Äußerungen ganz offiziell bestätigten, die wir dann den Versetzungsanträgen beifügen konnten. Unter der Hand war ganz klar zu erfahren, daß ohne dieses ganze Drumherum keinerlei Aussicht bestanden hätte. Ich kann also leider auch keine zuversichtlicheren Erfahrungen schildern, was Versetzungsanträge während der Probezeit angeht, da mein Fall wie man deutlich sieht alles andere als repräsentativ ist.

    Wir sind die Leute, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben.

  • Zitat

    Original von Mia
    Hallo Marion,


    also hier in Hessen ist es egal, ob man sich noch in der Probezeit befindet oder nicht.


    Hallo,


    hast du da vielleicht irgendwo eine Quelle dazu oder kannst mir sagen, wo ich evtl. weiterführende Infos dazu bekommen könnte?


    Danke!


    Gruß
    Gärtnerin

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