Helft mir bitte...Krankmeldung

  • Hallo Ihr Lieben. Ich bin eine Lehrerin in BaWÜ im Angestelltenverhältnis. Bin in der Probezeit. Ich habe eine starke Erkältung, gehe aber noch zur Schule. Wenn ich mich krankmelden würde: Müsste ich dann sofort zum Arzt oder erst ab dem 3. Tag?


    Danke für Eure Mühe
    Vielen lieben Dank !!!
    Dani+

  • Hallo Dani,


    ich (auch Angestellte) hatte am Anfang 6 Monate Probezeit und war nach ca. 3 Monaten 3 Tage krank.


    Laut dem Kapitel Urlaub (Lehrkräfte) und Krankmeldung im GEW-Jahrbuch (Verwaltungsvorschrift des KM vom 22.12.2003) gilt für Dich als Angestellte folgendes:


    Eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ist dem Schulleiter stets vorzulegen....
    2.2.2 von Angestellten, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert; dies gilt auch für die Zeit während der Schulferien.
    Die ärztliche Bescheinigung ist spätestens am ersten dem Ablauf der genannten Fristen folgenden allgemeinen Arbeitstag vorzulegen.


    Somit am 4. Tag. Oder sehe ich das falsch?
    Ich gehe aber meist schon am 1., spätestens am 2. Tag zum Arzt, rufe dann in der Schule an und gebe meine Fehlzeit durch.
    Bei mir gab's noch nie Probleme.


    Oftmals bringt es viel, viel mehr, 1 bis 2 Tage zuhause zu bleiben, sich auszukurieren und dann wieder gesund zu starten.
    Ich habe letztes Jahr eine Mandelentzündung von vor den Herbstferien bis Weihnachten rumgeschleift und meine Stimmbänder haben sich leider immer noch nicht ganz davon erholt.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • Super vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag.
    Ich verstehe es also richtig: wenn ich mich 2 Tage auskuriere und nicht zum Arzt gehe und kein Attest habe, ist das trotzdem in Ordnung.
    Ein leichter Zweifel meinerseits bestand da schon

  • Eigentlich bin ich mir ziemlich sicher, allerdings meinte mein Vater (Beamter) vor kurzem, dass man die Krankmeldung bereits am ersten Tag einreichen müsse. Er war sich aber auch nicht ganz sicher.


    Ich gehe einfach immer direkt zum Arzt, auch im Hinblick darauf, einen Virus etc. gleich im Keim zu ersticken.


    Vielleicht schreibt ja noch jemand hierzu etwas.


    Timm ist z.B. auch sehr bewandert in diesen Fragen.


    Oder Du meldest Dich in Deiner Schule einfach krank und fragst gleich nach, wann Du eine Krankmeldung bringen musst bzw. ab welchem Tag. Ist natürlich die sicherste Variante und sieht nicht nach Krankfeiern aus.


    Gruß
    Super-Lion

  • Dass man sich gleich am ersten Tag krank melden, muss is mir klar. Aber eben, ob ich auch ein Attest brauche. oder erst ab dem 3 tag....
    ich frag auch an der schule nach

  • Ein Attest brauchst du erst ab dem dritten Tag- es sei denn, die Fehlzeiten liegen direkt vor oder nach dem Wochenende.


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

  • In einem Bundesland wurde mir mal gesagt, man habe in der Personalakte für Fehlzeiten unterschiedliche Zettel: Eine Farbe für eine Fehlzeit mit ärztlichem Attest und eine andere für eine selbstunterschriebene Fehlzeit (im Rahmen der 3 Tage), diese werde sehr weniger gern gesehen und kritischer beurteilt. Wie das nun allgemein gehandhabt wird - keine Ahnung. Ich bin zur Zeit leider grad zum 2. Mal innerhalb meiner Probezeit krank, bin aber so doll krank, dass ich meine Gesundheit gefährden würde, wenn ich arbeiten ginge und außerdem bin ich ansteckend.


    Grüße,
    Conni

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Mhhh... interessant Conni. Und das, wo ich einmal krank war, beim Arzt war und kein Attest verlangt und somit auch nicht vorgelegt hab, weil ich eben am nächsten Tag wieder zur Schule konnte. Was soll der Arzt auch bei Migräne und daruas sich ergebenden Kreislauf- und Blutdruckproblemen machen, außer mir Tropfen für den Blutdrukc zu verschreiben?


    Liebe Grüße,


    Dalyna

  • Zitat

    Bablin schrieb am 23.01.2006 20:05:
    Ein Attest brauchst du erst ab dem dritten Tag- es sei denn, die Fehlzeiten liegen direkt vor oder nach dem Wochenende.


    Bablin


    hallihallo,
    ich hänge mich mal hier dran ...


    Gilt das auch für NRW und für Beamte?


    Ich kränkel nämlich schon die ganze Zeit so vor mich hin, trotz Halsschmerzen, belegter Zunge, Kreislaufbeschwerden und Durchfall zwinge ich mich aber zur Schule, weil viele Klassenarbeiten und Konferenzen anstehen. Wie ich mich kenne, brech ich dann in den Ferien komplett zusammen, wenn der Stress weg ist.
    Sollte ich aber am letzten Tag vor den Ferien richtig ernst krank werden, bräuchte ich dann ein Attest, das sehe ich richtig, ja? ?(


    Um noch Super-Lion zu zitieren:


    "Oftmals bringt es viel, viel mehr, 1 bis 2 Tage zuhause zu bleiben, sich auszukurieren und dann wieder gesund zu starten."


    Das ist dann aber egal, ich müsste mich dann am letzten Tag zum Arzt schleppen, eine Super-Infektion riskieren und im überfüllten Wartezimmer vor mich hinleiden, weil es ein Randtag ist und ich ein Attest brauche? :O


    lg, Orinoco

    Hear me my chiefs, I am tired.
    My heart is sick and sad, I will fight no more.
    (Rednex, The spirit of the hawk)

  • vielleicht mach ich mich nu unbeliebt...und es ist auch keine antwort auf eure fragen...aber was ist so schlimm daran am ersten tag zum arzt zu gehen?! gut, es ist lästig, aber (gerade in der probezeit) macht das doch wohl einen besseren eindruck.


    gruß
    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • Es ist sicherlich grundsätzlich kein Problem direkt zum Arzt zu gehen, ich gehe trotzdem bei einer Erkältung nur, wenn es sich nicht verhindern lässt, denn erstens weiß ich bei einer Erkältung sehr genau was zu tun ist und wenn es nur ein Infekt ist, kann der Arzt auch nicht mehr empfehlen und zweitens habe ich in dem winzigen, schlecht belüfteten Wartezimmer meines ansonsten sehr guten Arztes immer das Gefühl mir da erst recht was einzufangen. Wenn ich also weiß, was ich habe und es nichts ist, bei dem ich mir Sorgen mache (entweder, weil ich nicht weiß, was es ist, oder weil das Fieber sehr hoch ist, oder weil die Erkältung bakteiell/eitrig wir) gehe ich definitiv nicht zum Arzt, wenn ich nur für zwei Tage fehle!
    Wenn ich gerade zu Beginn der Probezeit wäre und Sorge hätte, dass mein Chef mich noch nicht richtig einschätzen kann, wäre das aber zugegebenermaßen vielleicht ein Sonderfall.

  • Es wurde zwar nicht danach gefragt, aber falls mal hier jemand über die Suchfunktion das Thema nachliest, ist es vielleicht doch von Interesse:


    In Bayern ist es so, dass man in der Zeit, in der man Beamter auf Probe ist, nur eine bestimmte Anzahl von Fehltagen haben darf, wenn man ohne Schwierigkeiten die Lebenszeitverbeamtung bekommen möchte.
    Gerüchteweise schwebt die Zahl "11 Tage" im Raum, aber keiner weiß was Genaues. Besonders verheerend scheint es aber zu sein, wenn man viele Einzelfehltage hat, weil das nach "Blaumacherei" aussieht. (Eine Kollegin von mir, die vorzeitig auf Lebenszeit verbeamtet werden sollte, hatte zu viele Einzelfehltage und konnte die Vorzeitigkeit damit ad acta legen. Ihr Problem: Sie hatte keine ärztlichen Atteste vorgelegt, die hätte sie auch erst ab dem 3. Tag vorlegen müssen, aber im Bezug auf die Probezeit war das Verhalten nach Vorschrift eben nicht gut genug).


    Jedenfalls kenne ich einige Kollegen, die wegen zu vieler Krankheitstage massive Schwierigkeiten mit der Verbeamtung hatten und deshalb noch x-Mal zum Amtsarzt mussten, bis sie dann doch entweder die Lebenszeitverbeamtung bekamen oder ins Angestelltenverhältnis zurückbeordert wurden. Angesichts der Menge Geld, die man als Angestellter Monat für Monat weniger hat, eine extrem ärgerliche Sache. Deshalb schleppen sich die jungen Kollegen, die ich kenne, mit egal welcher Krankheit in die Schule und würden erst dann nicht mehr kommen, wenn sie es auf allen Vieren nicht mehr schaffen würden.


    Auch wenn Bayern mal wieder einen Extremfall darstellt, würde ich trotzdem (man weiß nie, wozu es gut ist...) ab dem ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen, wenn ich noch in der Probezeit bin, egal ob als Beamter oder als Angestellter.

  • Also in NRW gilt diese Sonderregelung nicht, dass man ein Attest braucht, wenn man speziell vor oder nach Wochenenden fehlt. Ich war jetzt auch zwei Tage krank und brauchte keins.

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Zitat

    Birgit schrieb am 12.12.2006 18:32:
    Also in NRW gilt diese Sonderregelung nicht, dass man ein Attest braucht, wenn man speziell vor oder nach Wochenenden fehlt. Ich war jetzt auch zwei Tage krank und brauchte keins.


    hallihallo,
    Birgit, das wäre ja mal eine positive Nachricht, das würde dann auch analog für die ersten und letzten Schultage nach und vor den Ferien gelten, oder?
    Und dann darf es dann auch für einzelne Schulen keine vom Direx verordneten Sonderregelungen gelten, oder?
    Schüler müssen bei uns nämlich für Wochend-Randtage Atteste vorlegen... 8o


    lg, Orinoco

    Hear me my chiefs, I am tired.
    My heart is sick and sad, I will fight no more.
    (Rednex, The spirit of the hawk)

  • Für Schüler gilt in NRW dies:


    neues Schulgesetz § 18
    (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

  • Ich meine, dass im Schulgesetz auch eine Sonderregelung zu Fehltagen vor und nach Ferien steht. Ich weiß, dass da definitiv eine Beurlaubung schwieriger ist und ich meine, dass auch bei Krankheit da was anders war. Ich habe aber gerade keine Zeit nachzugucken.

  • ...wenn die es länger als 3 tage dauert, also ab dem 4.

    Suum cuique!


    Um Vorwürfen vorzubeugen,
    gilt bei allen meinen Beiträgen mitzudenken:
    BSE:
    (BETROFFENHEIT SORGE ERSCHÜTTERUNG)

  • Hallo,


    eine Frage: mein Arzt hat mich für Donnerstag und Freitag krankgeschrieben. Jetzt, am Sonntag, liege ich immer noch relativ matschig und mit starkem Husten/Schnupfen/Kopfschmerzen auf der Couch, will also den Montag noch zu Hause bleiben (außerdem 9-Stunden Tag).


    Brauche ich für den Montag eine neue Krankschreibung vom Arzt?


    lg Klöni

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