Anzahl Klassenarbeiten

  • Hallo zusammen!


    Es würde mich mal interessieren wie unterschiedlich die Regelungen bezüglich der Klassenarbeiten in den Bundesländern sind.


    Bei uns in Baden-Württemberg sind in Deutsch mindestens 10 schriftliche Arbeiten zu schreiben, darunter 5 Aufsätze. In Mathematik sind 8 Arbeiten Pflicht.


    Müssen diese Arbeiten angekündigt werden? Bei uns laut Schulordnung nicht.


    Wie sieht es in Bayern, NRW usw. aus?


    Gruß Annette

  • Eure Schulordnung steht im Gegensatz zur (höherrangigen) Notenbildungsverordnung und dürfte damit rechtswidrig sein:


    Notenbildungsverordnung (Ba-Wü) §8:

    Zitat

    Klassenarbeiten geben Aufschluss über Unterrichtserfolg und Kenntnisstand einer Klasse..... Klassenarbeiten sind in der Regel anzukündigen

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Das stimmt so nicht. In Baden-Württemberg sind Klassenarbeiten in den weiterführenden Schulen anzukündigen, in der Grundschule müssen sie nicht angekündigt werden.


    Gruß Annette

  • Saarland
    Klasse 2:
    6 Diktate (3 je Halbjahr)
    6 Mathearbeiten (3 je Halbjahr)


    Klasse 3/4
    4 Diktate (2 je Halbjahr)
    2 Rechtschreib-Grammatikarbeiten (1 je Halbjahr)
    2 Lesekompetenztests ( 1 je Halbjahr)
    4 Aufsätze (2 je Halbjahr)
    6 Mathearbeiten (3 je Halbjahr)
    Alle Arbeiten müssen in der Vorwoche angekündigt werden.
    Ciao
    Pet

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Zitat

    Original von eulenspiegel
    Das stimmt so nicht. In Baden-Württemberg sind Klassenarbeiten in den weiterführenden Schulen anzukündigen, in der Grundschule müssen sie nicht angekündigt werden.


    Gruß Annette


    Du hast Recht. Ich hatte das Kleingedruckte überlesen. §8 der Notenverordnung gilt nicht an Grund- und Sonderschulen.


    An Grundschulen gilt die Verordnung über die Schülerbeurteilung. Diese legt in §2 zwar die Anzahl der Arbeiten fest, trifft aber keine Aussage über die Ankündigungspflicht. Festgelegt ist dort nur, dass an Montagen und am Tag nach einem Feier-/Ferientag keine schriftlichen Arbeiten geschrieben werden dürfen.


    Wobei ich die Arbeiten dennoch wegen der Fairness und Transparenz der Notenbildung ankündigen würde.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin auch nur am Arbeiten vorbereiten, dabei wäre es grade im 2. HJ 4. Schuljahr passend, auch mal schönere Sachen zu machen. Ist aber auch wirklich zum Verücktwerden: Seit ein paar Jahren gibt's den neuen Rahmenplan aber zur Leistungsbewertung/ Feststellung wurde nichts ergänzt.


    Wir dürfen zwar laut einer Verwaltungsvorschrift statt gruppenbezogenen auch einige individuelle Leistungen einfließen lassen, aber die Anzahl der Arbeiten und somit der Aufwand bleibt gleich. Und ein Aufsatz ist immer noch schneller vorbereitet und durchgeführt als ein Lesetagebuch - was wählt man da... :rolleyes:


    Gruß leppy (die bis Anfang Juni noch 1 Aufsatz, 1 Diktat und 1 Mathearbeit schreiben lassen muss)

  • Hallo,


    der Thread ist zwar schon etwas älter. Aber ich suche im Schulgesetz BW die Festhaltung wie viele Klassenarbeiten in der GS geschrieben werden sollen/müssen. Ich finde nämlich nichts darüber, dass die Anzahl in Deutsch und Mathe vorgegeben ist.
    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

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