Versetzungsantrag nach Studienseminarzuweisung in andere Bezirksregierung

  • Hallo zusammen,


    ich wurde entgegen meiner Wünsche in ein Studienseminar geschickt, in das ich eigentlich gar nicht hin möchte, da ich hier in der Stadt seit vielen Jahren mit meiner Freundin zusammen bin, aber mit ihr nicht unter einem Dach lebe. Sozialpunkt hab ich bei der Bewerbung überhaupt nicht angegeben, zu meinem Leidwesen auch nicht das "ortsgebundene Ausbildungsverhältnis" meiner Freundin.


    Hat jemand irgendwelche Erfahrungswerte oder Tipps zu einem Versetzungsantrag, bei dem mir schon von der Bezirksregierung gesagt wurde, dass ohne Sozialpunkte nichts läuft. Was würde ein "eheähnliches Verhältnis" für Konsequenzen nach sich ziehen, wenn wir uns zusammen melden, vielleicht als Untermiete bei unseren Eltern oder in einer eigenen Wohnung? Mietvertrag notwendig?


    Gruß Peter

  • Wie weit sind denn Schule und Studienseminar weg vom Wohnort? Bekommt man das in der Beziehung für die zwei Jahre geregelt? (Zur Not als Wochenendbeziehung?)

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Geregelt bekommt man das bestimmt, sind aber allerdings 100km und zwei Jahre sind keine kurze Zeit. Mein Wunsch-Studienseminar, das mich auch nachträglich aufnehmen würde, wäre direkt bei mir in der Stadt, könnte hier auch kostengünstig wohnen (mit dem Referendariatsgeld kann man ja keine Bäume ausreißen).

  • ich habe damals auch einen antrag auf versetzung gestellt, indem ich versucht habe zu begründen warum es für mich nicht möglich ist an das mir zugewiesene studienseminar zu gehen :)


    naja, gebracht hat es nichts da die gründe nicht ausreichten (ich hatte dann auch im nachhinein meinen freund aufgeführt, ehrenamtliche tätigkeit in einem verein etc.) zurück kam dann leider nur eine absage.


    mitlerweile bin ich super glücklich mit meinem seminar und hatte großes glück mit der schulvergabe so dass ich nciht umziehen musste.


    vielleicht versucht du das ganze etwas positiver zu sehen und das beste draus zu machen?


    ich wünsche dir alles gute!


    vg
    brotkopf

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Peter Westerburger
    Geregelt bekommt man das bestimmt, sind aber allerdings 100km und zwei Jahre sind keine kurze Zeit. Mein Wunsch-Studienseminar, das mich auch nachträglich aufnehmen würde, wäre direkt bei mir in der Stadt, könnte hier auch kostengünstig wohnen (mit dem Referendariatsgeld kann man ja keine Bäume ausreißen).


    Hallo Peter,


    sei mir bitte nicht böse, aber 100km sind nun wirklich nicht die Welt. Ich habe auch zwischendurch eine Wochenendbeziehung über diese Entfernung gehabt - momentan fahre ich beispielsweise auch 60km zur Schule und zurück - einfache Fahrt.
    Es ist natürlich eine Frage des individuellen Bequemlichkeitsanspruchs.


    Ich habe damals einen Antrag auf Zuweisung an eine andere Schule beim Seminar gestellt, weil die Ausbildungsschule am letzten Zipfel des Seminargebiets lag und das ohne Auto mit Bus und Bahn bis zu zwei Stunden pro Strecke an Fahrzeit gewesen wäre. Das hat die Damen und Herren aber nicht interessiert.


    Ich würde den Antrag bei der Bezirksregierung stellen, jedoch stellt sich die Frage, ob die Begründung für eine Umsetzung ausreicht, weil ich bislang mehr Bequemlichkeitsansprüche als eine wirkliche Notwendigkeit erkenne.


    Die wirklichen Härtefälle werden ja normalerweise auch bei der Bewerbung mit Sozialpunkten abgedeckt und meistens entsprechend berücksichtigt.


    Wenn das Seminar Dich aber nehmen würde, wäre zumindest diese Hürde schon genommen.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Peter,


    ich drücke dir auch die Daumen, schließe mich aber auch Bolzbold an.


    Ich habe damals auch aus "Bequemlichkeitsgründen" die Versetzung nach Solingen nicht so klasse gefunden. Und habe mich schlau gemacht, was ich gegen die Zuweisung tun könne.


    Es hat sich sogar ein Schulleiter mit guten Beziehungen zur Schulverwaltung eingeschaltet. Ergebnis: kein Erfolg. Ohne Sozialpunkt und so bringt es nichts.


    Zu deiner Frage, ob eine eheänliche Beziehung als Sozialpunkt dient, kann ich leider nichts sagen.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Aufgrund der nicht immer so schönen Stellensituation im Schulbereich musst du ggf. auch damit rechnen, nach dem Referendariat nicht dahinzukommen, wo du möchtest. Ich führe jetzt seit 4 Jahren eine Wochenendbeziehung über 130 Kilometer. Muss man leider mit leben. Und lässt sich ggf. nicht vermeiden.


    P.P.S.: Kleiner Nachtrag zu Solingen. Ich habe im Laufe des Referendariats geflucht, dass ich dorthin versetzt wurde. Denn das Seminar dort war ... nicht so prickelnd. (Das wollte ich noch gesagt haben. ;) )

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Zu deiner Frage, ob eine eheänliche Beziehung als Sozialpunkt dient, kann ich leider nichts sagen.


    Eheähnliche Lebensgemeinschaften geben Sozialpunkte, aber dafür muss man bereits zusammen wohnen. Nachträgliches Zusammenziehen zum ebenso nachträglichen Erhalt von Sozialpunkten NACH einer Seminarzuweisung wird nicht funktionieren.
    Ferner wird ja auch überprüft, ob zum Zeitpunkt der Bewerbung die Voraussetzungen für die Sozialpunkte gegeben sind.
    Relevant ist hier nicht die objektiv nicht messbare Qualität der Beziehung sondern ob man in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt oder nicht.


    Gruß
    Bolzbold

  • Klar, als Wochenendsbeziehung muss und wird es auf jeden Fall funktionieren, aber der Versetzungsantrag kann ja auch nicht mehr als abgewiesen werden, ein Versuch ist es Wert.


    Hat denn einer von euch eine eheähnliche Beziehung als Sozialpunkt angegeben? Was braucht man dafür? Die gemeinsame Meldeescheinigung, eine eidesstattliche Erklärung und auch einen Mietvertrag?


    Wie sieht es denn eigentlich nach dem Referendariat aus, kann ich mich dann wieder in meiner Heimatstadt bewerben oder müsste ich, da diese in einer anderen Bezirksregierung liegt, wieder einen Versetzungsantrag stellen. Oder wird das einfach zugeteilt?


    Gruß Peter

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Peter Westerburger
    Klar, als Wochenendsbeziehung muss und wird es auf jeden Fall funktionieren, aber der Versetzungsantrag kann ja auch nicht mehr als abgewiesen werden, ein Versuch ist es Wert.


    Hat denn einer von euch eine eheähnliche Beziehung als Sozialpunkt angegeben? Was braucht man dafür? Die gemeinsame Meldeescheinigung, eine eidesstattliche Erklärung und auch einen Mietvertrag?


    Nur nochmal zur Klarstellung:
    Das heißt "eheähnliche Lebensgemeinschaft".
    Normalerweise reicht eine Meldebestätigung, dass Du und Deine Freundin an derselben Adresse gemeldet sind.
    Nur muss man das eigentlich VOR der Bewerbung angeben bzw. gemacht haben. Nach der Zuweisung ist es dafür zu spät.


    Zitat


    Wie sieht es denn eigentlich nach dem Referendariat aus, kann ich mich dann wieder in meiner Heimatstadt bewerben oder müsste ich, da diese in einer anderen Bezirksregierung liegt, wieder einen Versetzungsantrag stellen. Oder wird das einfach zugeteilt?
    Gruß Peter


    Bis auf bundeslandspezifische Beschränkungen kannst Du Dich mit dem 2. StEx. überall in ganz Deutschland bewerben. Innerhalb eines Bundeslandes bist Du natürlich nicht an die Bezirksregierung gebunden, wo Du das Ref. ableistest bzw. abgeleistet hast.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Wie sieht es denn eigentlich nach dem Referendariat aus, kann ich mich dann wieder in meiner Heimatstadt bewerben oder müsste ich, da diese in einer anderen Bezirksregierung liegt, wieder einen Versetzungsantrag stellen. Oder wird das einfach zugeteilt?


    Nach dem Referendariat kannst du dich auf die ausgeschriebenen Stellen an den verschiedenen Schulen bewerben. Da mögen Schulen in deiner Nähe bei sein, wenn du Pech hast (siehe bei mir) schreibt in deiner Nähe aber keine Schule eine Stelle aus.


    Wenn du nach einer solchen Bewerbung an einer Schule anfängst, kann dein Schulleiter 5 Jahe lang dem Versetzungsantrag widersprechen. Nach 5 Jahren kannst du dich wegbewerben (unter gewissen Umständen) bzw. einen Versetzungsantrag stellen, bei dem der Schulleiter kein Veto mehr einlegen kann.


    kl. gr. Frosch

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du googlest, findest du diese Angabe: "Sozialpunkte werden grundsätzlich nur anerkannt, sofern sie bis zum Bewerbungsschluss geltend gemacht werden".


    Wärt ihr VOR der Bewerbung zusammengezogen, dann hättest du auch einen Sozialpunkt bekommen. Es gab aber mal die Regelung, dass man mindestens eine gewissen Zeit (ein Jahr?) in einer gemeinsamen Wohnung angemeldet sein muss. Ob das so ist, weiß ich auch nicht. Aber selbst ein Sozialpunkt ist keine Garantie für einen wohnortnahen Einsatz, da sehr viele Referendare einen oder mehr Sozialpunkte haben.


    Und zum nachträglichen gemeinsamen Allibi-Anmelden in einer Wohnung. Das könnte Ärger geben. In den Bewerbungsanlagen findet sich dieser Hinweis:"Die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten und die örtliche Einweisung sind zurückzunehmen, wenn sie durch wahrheitswidrige Angaben herbeigeführt wurden."

  • Die Chancen bei der Tauschbörse liegen deutlich unter 1%, da sowohl die Fächer, der Schwerpunkt und auch das abzugebende als auch das gesuchte Studienseminar passen müssen, hinzu kommt, dass bei der Vergabe der Bezirksregierung so etwas nicht vorkommen dürfte.


    Gruß Peter

  • Ich werd es mit einem Versetzungsantrag versuchen und hoffen, das dieser durchkommt. Da baut man sich ein Leben in einer Stadt auf und *zack* wird man komplett von Freunden und Familie weggerissen, zumindesten drum kämpfen muss man, sonst könnte man sich hinterher ärgern.


    Gruß Peter

  • 100 km finde ich jetzt auch noch nicht so dramatisch. Ich fahre jeden Tag 75 km zur Schule (ein Weg), wenn die Strecke frei ist, wären mir ein paar km mehr oder weniger jetzt auch nicht zu viel. Und bei mir ist das eine feste Stelle (die ich mir bewusst so ausgesucht habe), bei Dir wäre es ja zeitlich recht begrenzt auf zwei Jahre.

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Peter Westerburger
    Ich werd es mit einem Versetzungsantrag versuchen und hoffen, das dieser durchkommt. Da baut man sich ein Leben in einer Stadt auf und *zack* wird man komplett von Freunden und Familie weggerissen, zumindesten drum kämpfen muss man, sonst könnte man sich hinterher ärgern.


    Gruß Peter



    so ist das halt.
    Das wird auch immer mal wieder vorkommen,
    und 100 km gehen doch noch für eine zeitlich begrenzte WE-Beziehung ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Peter Westerburger
    Ich werd es mit einem Versetzungsantrag versuchen und hoffen, das dieser durchkommt. Da baut man sich ein Leben in einer Stadt auf und *zack* wird man komplett von Freunden und Familie weggerissen, zumindesten drum kämpfen muss man, sonst könnte man sich hinterher ärgern.


    Gruß Peter



    Isoliert betrachtet mag das zwar stimmen, aber am konkreten Fall gemessen finde ich diese Auffassung viel zu pathetisch und zu dramatisch.
    Du wirst nicht komplett weggerissen. Was sollen denn dann die Referendare sagen, die 200 und mehr Kilometer weit weg müssen?
    OK, das hilft Dir in Deinem Fall nicht, aber 100km sind wirklich überschaubar.


    Bei der Bewerbung fürs Ref. muss eigentlich jedem klar sein, dass man theoretisch aus seinem gewohnten Umfeld weggerissen werden könnte.
    So bitter das im Einzelfall auch sein mag.


    Was das Kämpfen angeht:
    Das ist per se sicherlich eine gute Einstellung, nur stellt sich die Frage, ob das an dieser Stelle nicht vergeudete Kraft ist.


    Wie willst Du denn bei der Bezirksregierung argumentieren - außer mit dem Argument der persönlichen Vorliebe und der persönlichen Bequemlichkeit?


    Gruß
    Bolzbold

  • Das ärgerliche ist nur, dass ich letztes Semester mich schon einmal beworben habe und sogar direkt das Studienseminar in meiner Heimatstadt bekommen habe, sogar zu meiner Wunschschule zugeteilt wurde und aufgrund des nicht bestandenen EWS-Abschlußkolloquiums ich ein Semester länger studieren musste. Damit war die Bewerbung hinfällig.
    Was mich am meisten stört ist, dass ich weit weg geschickt werde und andere, die es gar nicht wollen, in meine Heimatstadt geschickt werden und ich aufgrund meiner seltenen Fächerkombi Mathe, Sport keinen Tauschpartner finde. Das hiesige Studienseminar würde mich bei einem ok der Bezirksregierung sofort gerne aufnehmen und mich ohne Probleme einer Schule zuteilen können.
    Man ist ja vor einer Bewerbung gezwungen, so viele Sozialpunkte wie möglich zu sammeln, egal ob man sie wirklich hat und die Ehrlichen werden zur Strafe in die Peripherie geschickt.


    Gruß Peter

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Man ist ja vor einer Bewerbung gezwungen, so viele Sozialpunkte wie möglich zu sammeln, egal ob man sie wirklich hat und die Ehrlichen werden zur Strafe in die Peripherie geschickt.


    Nicht egal, ob man sie wirklich hat. Sondern sie müssen auch korrekt sein.


    Ansonsten (siehe Referendarin):

    Zitat

    Und zum nachträglichen gemeinsamen Allibi-Anmelden in einer Wohnung. Das könnte Ärger geben. In den Bewerbungsanlagen findet sich dieser Hinweis:"Die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten und die örtliche Einweisung sind zurückzunehmen, wenn sie durch wahrheitswidrige Angaben herbeigeführt wurden."


    kl. gr. Frosch

Werbung