Rektor, Konrektor oder wie..

  • Hey zusammen,
    hab mal ne, wahrscheinlich echt blöde, Frage.
    Was ist denn der Unterschied zwischen den ganzen Bezeichnungen für unsere Chefs? Was macht den Unterschied zwischen Schulleiter, Rektor, Konrektor, Direktor?
    Ich weiß das eigentlich gar nicht. Klar, vom Gehalt wirds was ausmachen, aber was ist sonst der Unterschied?
    Ich sag immer Direktor zu meinem Chef wenn ich mit anderen (Nichtlehrern) rede....


    Gruß
    angellover

  • Hallo!
    Ich verstehe es so:
    Schulleiter: Derselbe wie Direktor und Rektor
    Rektor: Leiter einer Grundschule
    Direktor: Leiter einer weiterführenden Schule
    Konrektor: Vertreter des Rektors/Konrektors
    Ist aber Alltagswissen, ob es jetzt offiziell auch so ist ?(
    LG pinacolada

  • kurze richtigstellung:


    im bereich grund-, haupt-, realschule ist die amtsbezeichnung der schulleitung immer rektorIn. direktoren gibt es nur an gymnasien, gesamtschulen, berufsschulen und studienseminaren. die amtsbezeichnungen ergeben sich aus den laufbahnen. ich darf mich "nur" lehrer nennen ... wie langweilig. unterstudienrat oder soetwas wäre doch lustiger ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von schlauby
    kurze richtigstellung:


    im bereich grund-, haupt-, realschule ist die amtsbezeichnung der schulleitung immer rektorIn. direktoren gibt es nur an gymnasien, gesamtschulen, berufsschulen und studienseminaren. die amtsbezeichnungen ergeben sich aus den laufbahnen. ich darf mich "nur" lehrer nennen ... wie langweilig. unterstudienrat oder soetwas wäre doch lustiger ;)


    hier gibts aber den rsr: realschulrektor und den rsk: realschulkonrektor und den zwrsk: den zweiten realschulkonrektor. und nicht einfach lehrer, sondern: rsl - realschullehrer.


    aber es wäre wäre manchmal ja auch die bezeichnung dvd ganz gut: depp vom dienst ;)


    grüße


    h.

  • Zitat

    Original von schlauby
    unterstudienrat oder soetwas wäre doch lustiger ;)


    "Hilfsstudienrat im niederen Schuldienst"? :tongue: A propos, wo ist eigentlich Nix-Wisser-und-macht-Nix-oder-so?


    Nele

  • Ah ja...und wieso werden dann Schulleiter erstnoch zum Rektor befördert? Ist nämlich gerade bei meinem passiert. Ist man dann was tolleres oder ist das sowas wie die Probezeit?
    Und wie ist das mit den Studienräten? Gibts die dann nur am Gymi?

  • Vielleicht hatte er ja schon die Schulleitung inne und konnte formal aber jetzt erst zum Rektor (und damit in Gehaltsstufe X) befördert werden. Man kann ja auch Fachseminarleiter werden ohne schon Studiendirektor zu sein.


    An berufsb. Schulen in NDS ist man erst Studienassessor (so wie ich gerade), nach der Verbeamtung dann Studienrat. Dann kann man aufsteigen zum Oberstudienrat. Dann Studiendirektor (z.B. als Koordinator oder stellv. Schulleiter) und später Oberstudiendirektor (= Schlulleitung).

  • So viel ich weiß, hat das Ganze was mit der Unterscheidung Dienst- und Amtsbezeichnung zu tun.
    Wenn du neu ernannt bist, darf du dich Schulleiter oder stellvertretender Schulleiter nennen. Das ist deine Dienstbezeichnung, diesen Dienst machst du. Deine Amtsbezeichnung ist dann immer noch Konrektor (wenn du jetzt als Schulleiter arbeitest) oder Lehrer (wenn du nun als Stellvertr. Schulleiter arbeitest) Nach einer vom Bundesland festgelegten Zeit, wird deine Amtsbezeichnung angepasst. Dann darfste dich Rektor nennen und bekommst auch das Geld dafür. Vorher nämlich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    wollte ich auch noch betonen. unsere schule ist nämlich recht neu und unser rektor war zwei jahre schulleiter (=herkömmliche bezahlung) und wurde erst dann zum rsr ernannt, d.h. er bekam dann auch erst danach das gehalt eines solchen.


    das ist eine übliches, wenn auch nicht nachvollziehbares vorgehen. Wird für alle Stellen so gemacht. Seminarlehrer dürfen nach meinen Informationen sogar noch länger arbeiten (10-15 Jahre) bis sie in die versprochene aufstiegsststelle und das dazugehörige gehalt aufsteigen.

  • Ah, ok, man lernt nie aus - scheint doch auf den zweiten Blick nicht ganz so einfach zu sein ;)

  • Hi!


    Also, soweit ich weiß, hängt die Amtsbezeichnung Rektor oder Schulleiter von der Kinderzahl der Schule her ab.
    Meine Grundschullehrerin war Schulleiterin, die Schule hatte damals aber nur 64 Schüler (jetzt 44) und meine jetzige Chefin an der Grundschule (250 Schüler) ist eine Rektorin. Die Schulleiterin bekam als Gehaltsstufe A12 mit Zulage (ca. 150 Euro netto), die Rektorin bekommt die Gehaltsstufe A14 (? Gehalt).


    So sehe ich den Unterschied.


    LG
    tamina

  • Hawkeye


    So isses.


    Leider gibt es immer noch Kollegen, die sich darauf einlassen, diese Arbeit für "Gotteslohn" - sprich für den Titel, ohne höheren Gehaltsanspruch - zu übernehmen.


    Ob dies nun Kollegen sind, die aus altruistischen Motiven handeln ("Hauptsache, ich kann etwas bewegen") oder ob es Kollegen sind, die titelgeil sind ("Hauptsache, Mama freut sich") lässt sich schwer feststellen.


    Ich gehe davon aus, dass die Menschen in der Masse nicht aus altruistischen Motiven handeln.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Ich erklär' euch das mal an meinem Beispiel :evil::


    Seit dem 16.08. war ich kommissarischer Schulleiter, meine Amtsbezeichnung "Lehrer", seit kurzem bin ich Schulleiter, das "kommissarisch" ist wech, meine Amtsbezeichnung ist aber immer noch "Lehrer", ich krieg' auch "nur" das Geld eines Lehrers (Hauptschule in NDS).
    Demnächst, nämlich nach der Zeit der Bewährung (jaja, die gibt's auch noch, sie währt 3 Monate), werde ich zum "Rektor" ernannt, das ist dann meine neue Amtsbezeichnung und mit der höheren Dotierung verknüpft.
    Dass ich von August bis November (was ja relativ kurz ist) die Schule geleitet habe, war (natürlich) nicht verknüpft mit dem Gehalt eines Rektors - darauf muss sich jeder/jede einlassen, der/die eine höher dotierte Funktionsstelle anvisiert...


    edit: im Übrigen bin ich nicht wirklich scharf auf den Titel "Rektor", nur dass das mal klar ist.

    • Offizieller Beitrag

    Scheint aber bundeslandabhängig zu sein. In Hessen werden an Gymnasien (u anderen Schulformen) die A15 Stellen und die A16 Stellen offiziell als "stellvertretende/r Schulleiter/in" und "Schulleiter/in" ausgeschrieben und das steht dann auch auf der Ernennungsurkunde drauf. Direktoren haben wir gar nicht (mehr). Die Amtsbezeichnung ist "Studiendirektor/in" oder "Oberstudiendirektor/in".

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Wohl wahr, Meike. Da kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Auf meiner Urkunde wird "Rektor" draufstehen, was ja nix Anderes heißt als "Leiter".
    Nun ja, wenn's der Wahrheitsfindung dient.. :D

  • Zitat

    Original von ***Andi***
    Hannes


    dank deiner Signatur weiß jetzt auch der letzte, wer du bist... Vielleicht ist dir das egal, aber es ist nicht immer so geschickt...


    Wo Du Recht hast, hast Du Recht... Es reicht ja, wenn ich hier in der Gegend bekannt bin wie ein bunter Hund.

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