Steuer - Klassenfahrten und Fortbildungen

  • Hallo,


    ich brauch grad mal ein bisschen Nachhilfe in Sachen Steuer.


    Was kann ich bei Klassenfahrten und Fortbildungen alles absetzen?


    Wann kann ich z.B. Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!


    Dudel

  • Verpflegungsmehraufwand hängt von der Länge der Abwesenheit von zu Hause ab, beginnt bei mehr als 6 oder mehr als 8 h, weiß ich gerade nicht mehr so genau.


    Für Klassenfahrten gehts aber demnach auf jeden FAll!


    Fortbildung kannst du die Fahrtkosten absetzen.

  • Normalerweise wird man ja bei Klassenfahrten versorgt (Essen in der Jugendherberge?). Kann man den Pauschbetrag trotzdem ansetzen?

  • Zitat

    Original von Dudelhuhn
    Normalerweise wird man ja bei Klassenfahrten versorgt (Essen in der Jugendherberge?). Kann man den Pauschbetrag trotzdem ansetzen?


    Aber diese Essen mußt du doch auch bezahlen!

  • Zumal:
    Das Finanzamt streicht sowieso immer irgendetwas. Also fleißig alle Ausgaben angeben...


    Und für beruflich bedingte Abwesenheiten vom Heimatort gibt es (je nach Dauer) Pauschalen. Dies sollte man auf jeden Fall immer mit angeben (auch / schon bei Wandertagen oder Fortbildungen).


    Erster Treffer bei Google: http://www.steuer-ratgeber-online.de/

    Zitat

    Haben Sie ständig wechselnde Einsatzstellen können Sie bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden, von Ihrer Wohnung, Verpflegungsmehraufwendungen von 6,- Euro als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Bei einer Abwesenheit von mehr als 14 Std. können Sie 12,- Euro angeben und bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Std. können Sie 24,- Euro in Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich ansetzen. Steuerfreie Erstattungen Ihres Arbeitgebers sind von diesen Aufwendungen abzuziehen.


    Auch, wenn man einen Teil der Klassenfahrtskosten erstattet bekommt, so hat man doch höhrere Kosten für die Verpflegung. So kostet etwa eine Flasche Mineralwasser in der Jugendherberge ohne Weiteres 5x mehr als im Supermarkt. Wenn man also die Chance hat, einen Anteil der zusätzlichen Kosten erstattet zu bekommen, sollte man sie nutzen...

  • Zitat

    Original von Bear
    Auch, wenn man einen Teil der Klassenfahrtskosten erstattet bekommt, so hat man doch höhrere Kosten für die Verpflegung. So kostet etwa eine Flasche Mineralwasser in der Jugendherberge ohne Weiteres 5x mehr als im Supermarkt. Wenn man also die Chance hat, einen Anteil der zusätzlichen Kosten erstattet zu bekommen, sollte man sie nutzen...


    Bekommt ihr denn noch was erstattet? Ich kenne nur aus Berlin, dass es in der Regel nichts mehr gibt!

  • Wir bekommen (wenn an der Schule genug Geld vorhanden ist), einen Teil der Fahrtkosten erstattet. Allerdings wirklich nur der Fahrt (also z.B. Bus oder Bahn), andere Kosten werden nicht berücksichtigt.
    Ich habe bisher übrigens Erstattungen zwischen 20 und 80 Prozent erlebt.

  • Hallo rundum,
    wir müssen immer alles selbst bezahlen, dann wird pro Jahr eine Summe vom RP für die Schule erstattet, und die teilen sich dann alle, die in diesem Jahr eine Klassenfahrt gemacht haben. Ich bekomme diesmal 14,63 Euro. Echt gut :D.

  • Zitat

    Original von Dudelhuhn
    Normalerweise wird man ja bei Klassenfahrten versorgt (Essen in der Jugendherberge?). Kann man den Pauschbetrag trotzdem ansetzen?


    Wenn ich mir angucke, was hier erstattet wird, dann sicher!

  • Zitat

    Aber diese Essen mußt du doch auch bezahlen!

    Quatsch, 2 Begleitpersonen sind immer frei und die bin natürlich ich, also eine davon ;) Und mein Fläschchen Feierabendwein oder das Snickers am Nachmittag würde ich dann doch nicht dem Finanzamt angeben. Das esse ich ja zu Hause auch - neben den ganzen anderen Mahlzeiten....


    Von der Klassenfahrt selbst habe ich noch nie etwas angegeben, aber immer vorher einen Besichtigungs-/Planungsbeuch in der JH, also die Fahrtkosten von zu Hause zum Herbergsort und zurück.
    Das wurde immer anerkannt.

  • Zitat

    Original von der PRINZ

    Quatsch, 2 Begleitpersonen sind immer frei und die bin natürlich ich, also eine davon ;)


    Ich kenne ziemlich viele Lehrer/innen, die diese Kosten (bzw. eher "diesen Freibetrag") auf die gesamte Klasse "umlegen", um den Teilnahmebeitrag pro Kind zu senken.


    LG, das_kaddl.

  • Zitat

    Original von der PRINZ

    Quatsch, 2 Begleitpersonen sind immer frei und die bin natürlich ich, also eine davon ;)


    Das kommt sicher darauf an, wo du hinfährst usw. Also ich kenne leider in letzter Zeit nur Lehrer, die ihre KLassenfahrt genauso teuer wie die Schüler bezahlen müssen. Woran dies liegt, zum einen, weil sich niemand den Virteil verschaffen will mit den Freiplätzen, zum anderen weil es sie in vielen Unterkünften einfach nicht mehr gibt, zumindest wenn man nicht ins Schullandheim fährt!

  • Guten Abend,
    in Hessen ist es seit kurzer Zeit ausdrücklich verboten, solche Kosten auf die Schüler umzulegen.
    Und deshalb kann mich eigentlich auch keiner zwingen, eine Klassenfahrt durchzuführen. (Und warum macht man es dann?? )


    Viele Grüße rundum
    von venti :)

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