Probezeit für Beamte in NDS künftig immer drei Jahre!

  • http://www.nds-voris.de/jporta…aiz=true#jlr-BGND2009pP19


    § 19
    Probezeit
    ...
    (2) 1 Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre.
    ...


    Habt ihr darüber schon mal etwas gehört? Ich bin gerade in einem anderen Forum über diese neue Information gestolpert und ehrlich gesagt "platt". Diese Änderung soll angeblich rückwirkend ab dem 01.04. und auch für alle gelten, die zurzeit noch in der Probezeit sind und unter Umständen nur von einer einjährigen Probezeit ausgegangen sind.


    Auch mich betrifft dieses Gesetz. Ich bin seit fast zwei Jahren angestellte GS-Lehrerin in NDS und habe Anfang des Jahres die Information erhalten, dass ich zum August diesen Jahres verbeamtet werde. Nun frage ich mich natürlich: muss ich dann nochmal drei Jahre lang die Probezeit absolvieren? Immerhin arbeite ich seit zwei Jahren plus 1,5 Jahren Referendariat für unser Land und frage mich, wie lange ich noch "hingehalten" werden soll.


    Weiß hier jemand schon etwas Genaueres?

  • Hallo!
    Auch ich habe mich schon mächtig über diese tolle Änderung geärgert...vor allem weil sie so klammheimlich und plötzlich kam!!


    Ich sollte eigentlich jetzt im April auf Lebenszeit verbeamtet werden (bin zurzeit Beamtin auf Probe), hatte die Einladung vom Schulamt, hatte schon Termine für die amtsärztliche Untersuchung und auch für den U-Besuch von meiner Schulleitung - alles hinfällig!!! Echt super haben die sich das ausgedacht, vor allem gibts nichmal ne Übergangsregelung für diejenigen, bei denen das Verfahren gerade schon angeleiert wurde! :qualm:
    Die drei Jahre zählen wohl schon ab dann, wo du Beamtin auf Probe geworden bist. Das Referendariat zählt aber nicht mit (soweit ich weiß), also müssten bei dir die 2 Jahre zählen, die du schon hinter dir hast.
    Ich habe von den verlangten 3 Jahren leider erst 1, so dass ich nu noch ganze 2 Jahre bis 2011 warten darf - echt super!!! :motz:
    Ich muss mich morgen mal schlau machen, ob denn meine 13 Monate als BAT angerechnet werden, um diese 3jährige Probezeit verkürzen zu können.


    Mir kam ja schon der Gedanke, dass es bis dahin vielleicht gar kein Beamtentum mehr gibt bzw. dass bis dahin keiner mehr auf Lebenszeit verbeamtet wird....wer weiß....
    Soweit mein Stand der Dinge!

  • Hierzu gibt es auch einen thread bei referendar.de.


    Fakt ist, NIEMAND hier weiß konkret, ob diese Angestelltenzeit angerechnet wird oder nicht (auch wenn der gesunde Menschenverstand das attestiert).


    Irgendwer muss halt bei der LschB anrufen, in den Gesetzen steht nur vage, dass eben Zeiten angerechnet werden KÖNNEN, genau dieser GS - Fall wird da aber nicht spezifiziert.

  • Ja, ich hab heute ne Antwort vom Schulamt bekommen. Die lautet "es werden BAT-Veträge im entsprechenden Umfang auf die Probezeit für das BAL-Verfahren angerechnet"
    Ich soll meine Verträge dort hinschicken und dann wird die Probezeit berechnet.
    Tja, da bin ich mal gespannt, wieviel Verkürzung da bei rumkommt!! :skeptisch:

  • Bei uns an der Schule sind 4 Kollegiinnen (auch ich) davon betroffen. Ich war sogar schon beim Amtsarzt. Leider 2 Wochen zu spät. Zwei der Betroffenen Kollegen haben schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet.


    Die Verlängerung der Probezeit steht im Zusammenhang mit der Föderalismusreform. Anscheinend hat die niemand genau gelesen, da die Veränderungen ja wie aus heiterem Himmel kamen. Eine rechtzeitige Information durch das Kultusministerium hätte vielen diese Hiobsbotschaft erspart und die Schulleiter hätten dann das Verfahren noch rechtzeitig abwickeln können. Meine Überprüfung fand nämlich schon Ende Januar statt.


    Ich finde es irgendwie schon zynisch, dass man unbedingt (Lebenszeit)verbeamtet werden möchte, und dieses Vorgehen (keine Übergangsregelung einzuräumen und mangelnde Informationen) von uns einfach hingenommen werden muss. Wir sind halt Beamte X( .

  • für Niedersachsen:


    Ich habe die Aussage (von der Schulbehörde) erhalten, dass alle Lehrer, die bereits 3 Jahre im Angestelltenverhältnis gearbeitet haben, diese Jahrew angerechnet bekommen und somit nach einem Jahr Beamtenzeit auf Probe frühzeitig auf Lebenszeit verbeamtet werden.


    Ich gehe also davon aus, dass ich zum 1.8.2009 "lebenslänglich" kriege. Die Vereinbarung mit der Schulbehörde lautet: sollte ich nicht bis zum 1.Juni einen Bescheid/Urkunde erhalten, melde ich mich spätestens Mitte Juni zurück, damit die Vorgang noch rechtzeitig bearbeitet werden kann.


    Alle anderen (also die Verkürzer wegen sehr guter Beurteilungen) haben wohl tatsächlich Pech gehabt ...

  • Interessant... heißt also NUR die Leute, die die 3 Jahre voll haben?
    Wäre nämlich für eine Kollegin von mir der Hammer, die hätte 2,5 Jahre Angestelltenzeit voll...


    Und ich hab auch schon ein Jahr *g*

  • Zitat

    Original von _Malina_
    Interessant... heißt also NUR die Leute, die die 3 Jahre voll haben?
    Wäre nämlich für eine Kollegin von mir der Hammer, die hätte 2,5 Jahre Angestelltenzeit voll...


    Also wenn das so ist, dreh ich durch! Ich habe auch schon 2,5 Jahre voll und habe nicht vor, am 01.08. noch einmal eine dreijährige Probezeit zu beginnen!


    Habe eben versucht, bei der LSchB anzurufen, aber die haben natürlich schon Feierabend.


    Weiß jemand schon etwas Neues? Mein Rektor übrigens wusste von nichts...

  • betrifft niedersachsen..



    mein Rektor hat heute verkündet, dass wir alle noch warten dürfen bis die drei Jahre ganz voll sind. Ich hätte jetzt eigentlich überprüft werden müssen... super... was denken die da oben eigentlich???


    Eine Kollegin wurde letzte Woche gerade überprüft und nun ist alles hinfällig.. aber sie weiß es noch nicht... die arme wird sich freuen.


    Ich denke, das Land braucht Lehrer?
    Muss man es sich mit den paar, die das hinkende System hinnehmen, 2 Stunden extra arbeiten und bei Abi-Klassen Minunsstunden sammeln auch noch vertun?


    Ist doch wahr, oder?

  • Malina:


    Zitat

    Interessant... heißt also NUR die Leute, die die 3 Jahre voll haben?
    Wäre nämlich für eine Kollegin von mir der Hammer, die hätte 2,5 Jahre Angestelltenzeit voll...


    Nein, die Jahre aus Angestelltenverträgen werden angerechnet. Allerdings bleibt ein Jahr Mindestzeit als Beamter auf Probe. Das war die Auskunft. Pech haben nur diejenigen, die durch ihre besonders guten Leistungen ansonsten verkürzen konnten.

  • Danke für die Auskunft! Dann hab ich ab August ja nur noch 2 Jahre. Normalerweise wäre ich da ja erst auf Probe verbeamtet worden aus dem Angestelltenstatus raus. In sofern für mich nicht so heftig zu verknusern, aber allgemein eine absolute SAUEREI. Ende aus!

  • Zitat

    Original von _Malina_
    aber allgemein eine absolute SAUEREI.


    Das finde ich auch. Ich wäre jetzt dran gewesen mit der Lebenszeitverbeamtung nach 1,5 Jahren Beamter auf Probe. Nun darf ich 1,5 Jahre länger warten. Was dabei so beunruhigend ist, ist die Tatsache, dass man sich auf nix verlassen kann, was der Arbeitgeber Land Niedersachsen so bietet.

  • Nö. Generell kann man als Beamter sich auf alles gefasst machen. Das ist aber nicht nur in Nds. so ;). Macht die Sache natürlich nicht besser, es klingt jetzt nur so, als sei es das Menschenfresserland (das sind nämlich eigentlich ALLE Länder ;))

  • Hallo,
    ich würde gern den Thread noch mal aufgreifen.
    Im §19 steht ja im zweiten SAtz: "Zeiten beruflicher Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes können auf die Probezeit angerechnet werden, soweit die Tätigkeit nach Art und Bedeutung der Tätigkeit in der Laufbahn gleichwertig ist".
    Jetzt hat u.a. schlauby bestätigt, dass seine Angestelltenzeit hier berücksichtigt wird. Hat jemand eine Info, ob auch Angestelltenzeiten einer niedrigeren Laufbahn (z. B. Fachlehrer) angerechnet werden? Ich habe beispielsweise mehrere Jahre im Angestelltenverhältnis als Fachlehrer zu 80% Theorie wie der Studienrat unterrichtet und zu 20% Fachpraxis. Also 80% meiner Tätigkeit waren gleichwertig.
    Falls jemand dazu eine Info hat, wäre ich sehr dankbar.
    Grüße

Werbung