Wie viele Vertretungsstunden in der Woche sind denn "normal"?

  • Überschrift sagt im Prinzip schon alles. Mich würde einfach mal interessieren, wie es an anderen Schulen gehandhabt wird und wie viele Vertretungsstunden noch im "normalen" Rahmen liegen. Mich beschleicht bei uns so das Gefühl, dass es insgesamt überdurchschnittlich viele sind, da unsere SL versucht, der Elternforderung nach möglichst wenig Unterrichtsausfall mit blindem Eifer nachzukommen. Möglichst wenig Unterrichtsausfall ist zwar wünschenswert, aber ein bestimmtes Maß ist einfach nicht vermeidbar ... und da scheiden sich die Geister, ob unsere SL überhaupt noch dieses "bestimmte" Maß sehen will (Kollegen/Kolleginnen sind mehrfach Fortbildungen verweigert worden, mit der Begründung, dann würde Unterricht ausfallen ... dagegen lässt unsere SL gern mal einen halben Tag ausfallen, wenn man sich dadurch Eltern gegenüber als "schülernah" zeigen kann).


    Das bayerische Beamtengesetz sagt hierzu:
    Beamte und Beamtinnen sind verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt.
    Werden sie durch dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, ist innerhalb eines Jahres für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren.
    Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamte und Beamtinnen in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern eine Vergütung erhalten.


    Dienstbefreiung für geleistete Mehrarbeit gibt es nicht - da würde Unterricht ausfallen (verständlich), bleibt also nur Vergütung. Auf 5 Vertretungsstunden im MONAT kommt man bei uns durchaus öfters (gibt Wochen, da ist man da schon nahe dran - deshalb meine Frage ... wie schaut's bei Euch aus?).
    Natürlich werden da aber auch Fehlzeiten dagegen gerechnet. Also 6 Vertretungsstunden - 1 Tag mit 5 Unterrichtsstunden krank => nur noch eine Stunde Mehrarbeit und damit kein Ausgleich, nicht mal finanziell. Problem ist, dass ich das Gefühl habe, dass hier nicht ganz sauber Buch geführt wird und auch gegengerechnet wird, wenn der betreffende Kollege/die Kollegin zwar nicht da, aber auf Fortbildung oder mit SuS auf Exkursion war. ... Aber gut, das ist wohl "unser" Problem.


    Daher erstmal nur die Frage: Wie viele Vertretungsstunden in der Woche seht Ihr noch als "normal"?

  • Hallo,


    zunächst mal fällt mir auf, dass du sagst, dass auch Fehlzeiten wegen Krankheit dagegen gerechnet werden. Bist du sicher, dass es so gehandhabt wird, oder war das nur ein Beispiel von dir? Das ist in NRW zumindest nicht zulässig.


    In diesem Jahr ist mein Stundenplan sehr dicht gepackt, kaum Freistunden. Dadurch habe ich etwa drei Vertretungsstunden pro Monat, die ich abrechnen kann.


    Viele Grüße, jinny

  • Krankheitszeiten müssen nicht "nachgearbeitet" werden, also ist es wahrscheinlich unzulässig, sie mit Überstunden zu verrechnen.


    Routineweg für Arbeitnehmer in solchen Fällen ist immer, erst einmal bei der Schulleitung freundlich anzufragen, auf welcher Rechtsgrundlage dieses Verfahren erfolgt; das müsste ja mit Paragraph und Absatz in irgendeinem Gesetz oder einer VV stehen. Wenn es nirgendwo steht, ist es unzulässig. Gleichzeitig sollte man mal mit seinem Personalvertreter sprechen.


    Schulleiter versuchen gerne solche Sperenzchen, oft auch als eigener Rechtsunkenntnis. Als Lehrer sollte man sich deshalb für seine Vorschriften interessieren.


    Nele

  • Krankheitstage sind keine nachzuholende Arbeit, werden also nicht mit den 5 Stunden im Monat verrechnet. Aber Stundenausfall durch abwesende Klassen schon. Darunte rfallen auch Abiturklassen, die ab Mitte Juni ja nicht mehr existieren. (Nicht: Konferenzen, Wandertag.)


    Bei uns ist es fast unmöglich, netto auf mehr als 5 Vertretungsstunden im Monat zu kommen. Ich habe selber eher wenig, aus welchen Gründen auch immer - brutto etwa 3-4 im Monat, allerdings müsste man davon ohnehin noch die abziehen, bei denen eine meiner Klasse abwesend ist und ausfällt.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Für NRW kann ich zu dieser Thematik nur auf http://www.tresselt.de/ verweisen, da dort eine gute Übersicht zu finden ist, was wann gegengerechnet werden kann und was überhaupt angerechnet wird.


    Die Personalräte bei euch unten dürften aber ähnliche Übersichten haben. Sinnvoll finde ich es daher, sich dort zu erkundigen.


    Gruß
    Peter

  • Hallo,
    da du ja Erfahrungswerte suchst: Bei uns vertritt jede/r so 2 Stunde pro Monat würde ich sagen. Es gibt Kollegen mit viel Zwischenstunden, die müssen mehr vertreten.
    Allerdings gibt es immer einen Ausgleich in Form von Stunden! Das heißt es findet keine wirkliche Mehrarbeit statt, da die Vertretungskraft dann auch ein Stunde ausfallen lassen darf (Man könnt jetzt sagen: Dann ist es ja rechnerisch egal, aber lieber eine Mathestunde gehalten und eine AG abgesagt als umgekehrt)


    Es ist also SEHR human bei uns.


    Gruß
    Anna

  • Unterrichtsausfall ist nicht vermeidbar?


    Da kennst du unsere Schule schlecht. Bei uns gibt es seit Jahren (wenn nicht Jahrzehten ... K E I N E N ausgefallenen Unterricht.
    Keinen!


    Wir malochen wie die Dussel und haben auch eine Madame da, die öfter mal krank ist und dafür gehen sämtliche Frei- und Springstunden drauf.


    So ist das! Unterrichtsausfall IST vermeidbar, ABER ob der qualitativ gut ist.... da sollten wir einen anderen Thread aufmachen ;-)

  • Diese Frage stelle ich mir im Moment auch. 2 Vertretungsstunden im Monat? Traumhaft, ich hatte vorgestern 2 Vertretungstunden an einem Tag, sollte heute auch zwei haben, da habe ich dann mal Beschwerde eingelegt. Da die Abiturienten schon weg sind, müssen die wegfallenden Stunden auch abgeleistet werden - in Form von Vertretungstunden, so dass ich auch schon mal 6 Stunden in der Woche hatte. Über 5 Stunden kann man bei uns aber auch ohne nicht mehr anwesende 13er ganz leicht mehrmals im Jahr kommen - und trotzdem haben wir immer wieder Unterrichtsausfall.


    Also so rein vom Bauchgefühl und dem Zustand meiner Nerven (aber das zählt ja leider nicht als einklagbare Kategorie) sollten es nicht mehr als 4 im Monat sein...


    Gruß von einer vertretungsgeplagten
    Frau Lehrerin

  • Zu den nun nicht mehr zu haltenden Stunden, weil die K13 nicht mehr da ist: Da gab es soweit ich weiß vom KM sogar ein Schreiben, wonach diese Stunden der Ausgleich für die Belastung durch die Abi-Korrekturen wären und damit Vertretungsstunden statt nicht zu haltender K13-Unterricht doch wieder Mehrarbeit sind ...


    Meine Situation:


    Montag: 1 Vertretungsstunde (freiwillig, ja bin blöd ... Chef kam ins Lehrerzimmer und suchte jemand, der in die Klasse geht, weil die "normale" Präsenz nicht da war)


    Dienstag: 1 Vertretungsstunde


    Donnerstag: 1 Vertretungsstunde genau zwischen zwei mündlichen Abiturprüfungen


    Freitag (also morgen): hätte eine 5. Klasse in Intensivierung, also 2. Stunde eine Hälfte der Klasse, 6. Stunde die andere Hälfte ... auf dem Vertretungsplan stand nun, dass ich in beiden Stunden die ganze Klasse habe, weil die Deutschlehrerin nicht da ist, die sonst die jeweils andere Hälfte intensiviert.


    Dienstag nächste Woche: 1 Vertretungsstunde (die von 8 Uhr bis 8.45, ich würde nun, da die K13 nicht mehr da ist, erst um 9.30 anfangen müssen ...)


    Dazu noch eine Info: ich habe so ca. 6 Wochen vor Abi zu meinem LK in Geschichte noch einen Englisch-Grundkurs übernommen (Kollegin fiel krank aus) - dafür hab ich zwar eine meiner Klassen abgegeben, also keine Mehrarbeit durch mehr Unterrichtsstunden, aber die Abi-Korrektur verdoppelte sich dadurch. SL hatte mir damals versichert, dass darauf dann auch im Vertretungsplan Rücksicht genommen würde ... da freu ich mich ja, wer weiß, wie mein Vertretungsplan SONST noch ausschauen würde ... (ja, ich bin verärgert ...)

  • Nighthawk: Es ist nicht nur scheinbar untypisch, sondern anscheindend ... .tstststtsts....


    Wie oben schon beschrieben, wird es ähnlich bei uns gehandhabt.
    Volle Stellen maximal 4/5 Vertretungsstunden, runter auf 2 Stunden bei halber Stelle. Sollte ein Kollege aus logistischen Gründen (hoher Krankenstand etc.) einmal zu mehr verpflichtet sein, wird ihm die Mehrarbeit für den Folgemonat "gutgeschrieben". Das für den Vertretungsunterricht zuständige Schulleitungsmitglied führt penibel Buch bzw. beruft sich auf das die Stunden mitzählende Programm.
    2 Stunden an einem Tag sollen auf jeden Fall vermieden werden. In Ausnahmefällen wird dem Kollegen die Dringlichkeit erklärt und sie o.a. Verrechnung zugestanden. - Bisher gab es kaum Bescherden, der Stundenplaner ist ein Genie oder ein wahrer Schatz :-)


    PS: sorry, smilie in der Überschrift aus Versehen falsch platziert. Nicht dass du denkst, ich mache mich über das Thema lustig.

  • Hallo,
    ja das stimmt..in NRW werden Stunden (krankheitsbedingt ausgefallen..) von dem "Kranken" nicht nachgearbeitet...
    Vielleicht ist das in Bayern anders..


    Bei mir ist das i.d.R. auch so gewesen..der Rektor geht durch das Lehrerzimmer und guckt dort nach jemanden, der frei hat und vertreten kann..
    Die Regelungen, dass die Lehrer, die am meisten Zwischenstunden haben auch vertreten müssen..kenne ich nicht..
    Nur würde man dann immer im Lehrerzimmer sitzen, käme das auf das Gleiche raus..


    Ist jemand von Euch schon mal zu Hause angerufen worden, als es um Vertretung ging?
    Um 8h meldet sich jemand krank, man wird zu Hause angerufen, weil man z.B. erst zur 5. Stunde hat, aber am gleichen Tag die 3. Stunde vertreten soll..
    Auf diese Frage (Anruf und ein Lehrer soll spontan handeln) komme ich, weil ich schon mal am We eine Nachricht in meinem Briefkasten erhalten habe, dass ich Montag doch schon zur 3. Stunde und nicht erst zur regulären 5. Stunde kommen soll..
    Das geht ja noch, weil man nicht so super spontan sein muss, aber mit dem Anruf am gleichen Tag wäre ja krasse Spontanität gefordert..
    Das war allerdings meine Ausbildungslehrerin, die etwas anders (hätte ich den Briefkasten zufällig nicht geleert, hätte ich es nicht wahrgenommen..war also ein gewisses Risiko dabei) war/ist..
    Das ist die Seite, wenn man zu nah an der Schule wohnt..


    I.d.R. benötigt man ab dem 3. Tag ein ärtzliches Attest..an manchen Schulen bereits ab dem 1. Tag..
    Bei Freitag und Montag ist das glaub ich anders..keinen Plan..habe noch nie gefehlt..


    An der Schule eines Bekannten wurden die Vertretungsstunden bezahlt, wenn man mind. 4 hatte..hatte man bspw. 3, wurde man gefragt, ob man noch eine oder mehr macht (wenn das möglich war), damit man Geld bekommt..
    Bei mir wurden Vertretungsstunden nie bezahlt..


    Mein Fachseminarleiter meinte im Ref mal, dass ca. 3 Stunden die Woche Vertretung normal wären..
    Regelungen dafür eine AG ausfallen lassen zu können oder so, sind echt human..


    Ich denke, das kommt immer auf die Schulleitung an..
    Und das findet man nur heraus, wenn man bei einem Vorstellungsgespräch danach fragt?????????
    Was bei den meisten Rektoren zu 99,9% keinen guten Eindruck macht..denk ich..
    Hinzu kommt ja auch, wie man fragt..


    Was sagt Ihr dazu?

  • Auch das ist mir an meiner Schule schon passiert ... wenn ich erst zur 3. Stunde habe, dass ich angerufen werde, ich solle die 2. Stunde halten. Kam aber wirklich nicht oft vor bisher.

  • Danke für Deine AW!!!
    Kann ich mir gut vorstellen, dass das nicht oft auftritt, denn ich muss ja ggf. erst anreisen und dann auch erreichbar sein..

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