• Hallo,


    hat jemand von euch vielleicht Erfahrungen mit dem Sabbatjahr (Hessen)? Habe jetzt schon einige Infos im Internet gefunden und weiß auch über die verschiedenen Finanzierungsmodelle Bescheid.


    Wie sieht das denn aber in der Praxis aus? Schließlich muss der Antrag ja vom Schulleiter genehmigt werden. Und falls, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man nach dem Freijahr wieder zurück an die alte Schule kommt oder sollte man sich besser keine Hoffnungen machen?


    Würdet ihr vielleicht sagen, dass es ein bisschen 'blöd' kommt, so einen Antrag kurz nach der Verbeamtung einzureichen?


    Vielleicht noch ein bisschen was zu den Hintergründen:
    Ich habe momentan zwar noch nicht einmal mein Referendariat abgeschlossen - aber habe es während des Studiums nie geschafft ins Ausland zu gehen. Bisher ist es immer am Finanziellen gescheitert. Aber auch für mein Unterrichtsfach wäre ein längerer Auslandsaufenthalt schon sinnig. Natürlich spielt die Tatsache, dass ich gerne mal länger reisen würde auch eine Rolle. Bitte steinigt mich nicht. Ich bin wirklich nicht faul. Leider wird man immer so abgestempelt, wenn man andere Leute nach diesem Modell fragt. Daher greife ich einfach mal voraus.


    Falls das Sabbatjahr nicht klappt, gibt es dann noch die Möglichkeit des unbezahlten Urlaubs? Wie sieht es dann mit der Rückkehr an die alte Schule aus?


    Noch was OT zum Schluss: Habe mich (glaube ich) vor Jahren, also am Anfange meines Studiums mal registriert. Kann mich aber weder an Benutzernamen und Passwort erinnern. Den Zettel, auf den ich es sicher aufgeschrieben habe, finde ich auch nicht mehr. Daher Entschuldigung für eine etwaige Doppelregistrierung. Bin halt normalerweise eher stiller Mitleser.


    Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.


    Vielen Dank schonmal

  • Die Frage ist, was du unter "Sabbatjahr" verstehst.


    In Ba-Wü (und wohl auch in den anderen Löndern) schaut das so aus:


    "Richtiges Sabbatjahr"
    Du arbeitest 4 Jahre lang mit vollem Deputat, lässt dir jedoch nur 75% vom Gehalt auszahlen. So werden pro Jahr 25 % Gehaltsanspruch angespart, was nach 4 Jahren das Gehalt von einem "Freijahr" ergibt. In diesem Jahr gehst du nicht zur Arbeit, bekommst jedoch weiterhin dein Gehalt.


    "Freistellungsjahr"
    Als Beamter kannst du dich auch (mit Begründung) für ein Jahr OHNE Gehalt beurlauben lassen. Das ist jedoch kein "Sabbatjahr", sonderne eine "Freistellung ohne Gerhaltsanspruch".


    Beides wird jedoch - nach meiner Kenntnis - nur Beamten gewährt. Daher musst du nach dem Referendariat wohl zunächst deine Pflichtzeit bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit abdienen, was 5 Jahre dauern kann.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hi alias,


    vielen Dank erst einmal :)


    Ja, ich meinte insbesondere das 'richtige' Sabbatjahr.


    In Hessen gibt es da wohl mehrere Modelle:


    3 Jahre 2/3 Gehalt, dabei das 3. Jahr unterrichtsfrei


    4 Jahre 3/4 Gehalt, dabei das 4. Jahr unterrichtsfrei usw.


    Mich würde mal interessieren, wie das in der Praxis aussieht. Auf dem ANtrag steht nämlich auch, dass der Schulleiter unterschreiben muss, dass keine dienstlichen Belange dagegensprechen. Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass eigentlich immer dienstliche Belange dagegen sprechen, da dann ja so ein Lehrer schlicht und einfach fehlt. Klar kann man dafür dann eine BAT-Kraft einstellen, aber das wäre ja dann wieder mit Aufwand verbunden - und wer macht das schon.



    Dass unbezahlter Urlaub was anderes ist weiß ich. Ich wollte halt nur mal wissen, wie meine Optionen aussehen, später nochmal ins Ausland zu kommen.


    Ich bin auch nicht soooo positiv eingestellt, dass ich davon ausgehe, direkt eine Beamtenstelle zu bekommen. Aber NOCH wird ja verbeamtet und totaler Pessimist war ich einfach zu lange. Mir war aber nicht klar, dass man fünf Jahre auf die Lebenszeitverbeamtung warten muss. Ich kenne mehrere Fälle, die nach einem Jahr als Beamte auf Probe dann auf Lebenszeit verbeamtet worden sind. Ist das vielleicht neu oder bundeslandabhängig?


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns wird der Unterrichtsbedarf dann von den verbleibenden Kollegen abgedeckt. Nach einem Jahr kehrt der betreffende Kollege zurück und übernimmt wieder seine Unterrichtsverpflichtung.


    Edit: ich hasse Tippfehler!

  • Hi,


    also nur kurz zur Verbeamtung auf Lebenszeit: Das ist ganz offenbar sehr abhängig vom jeweiligen Bundesland. Hier in Nds ist es so, dass man unabhängig von der Note nach drei Jahren verbeamtet wird. War bis vor kurzem anders: Da ging das bei gutem oder sehr guten Examen auch schon eher.
    alias spricht von maximal fünf Jahren in BW.


    Du musst dich halt einfach erkundigen, wie das in Hessen ist.


    Ich persönlich würde dir irgendwie eher raten, erst eins nach dem anderen zu machen. Ist doch toll, wenn du jetzt erstmal dein Examen machst und Lehrerin bist. Und dann kannst du später weitersehen.


    Hamilkar

  • Hallo,


    ich habe auch relativ kurz nach meiner Verbeamtung einen Antrag auf ein Sabbatjahr eingereicht. Der wurde auch problemlos genehmigt. Je größer der Lehrermangel aber wird und je gefragtere Fächer du hast, desto eher könnte eine Ablehnung wahrscheinlich werden. Zudem hängt vermutlich viel von der Persönlichkeit deines Chefs ab. So ein Sabbatjahr nicht zu genehmigen, ist ja auch ein ziemlicher Einschnitt in die eigene Lebensplanung. Hilfreich könnte ein Gespräch sein, in dem du deine Motivation für das Sabbatjahr und wie wichtig es dir ist, deutlich machst. Gerade, wenn ein Auslandsaufenthalt auch für dein Fach sinnvoll ist, spricht doch auch etwas dafür.


    Ich habe meinen Antrag erst nach der Verbeamtung (hier 3 Jahre) eingereicht. Ich wollte auch erst einmal im Beruf "ankommen". Auch so wird der Wiedereinstieg nach einem Jahr Weltenbummlerei sicher nicht einfach. Demnach würde aber nichts dagegensprechen, wenn du z.B. ein Jahr nach dem Ref den Antrag einreichst, denn dann hast du bis zum Sabbatjahr bereits drei Jahre gearbeitet.


    Hier in NRW kehrt man im Normalfall an dieselbe Schule zurück. Nur wenn an der Schule sowieso Stellen abgebaut werden müssen (sinkende Schülerzahlen), könnte man theoretisch an eine andere Schule kommen. Aber dann wird man bei den Versetzungen genauso behandelt wie jeder andere Kollege ohne Sabbatjahr auch. - Also kein zu sätzliches Risiko. Solche Dinge kannst du aber auch in einem Telefongespräch mit der für dich zuständigen Sachbearbeiterin in der Bez.-Reg. klären.


    Alles Gute, jinny

  • Hi,


    vielen Dank für eure Antworten :)
    Das hört sich doch dann durchaus positiv an. Hatte halt schon Angst, dass das in der Praxis eigentlich nicht gemacht wird. Vielleicht liegt's aber auch daran, dass ich mehr aus einer ländlichen Gegend komme und hier selbst Lehrer nicht wissen, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt.
    Weiß halt nur noch nicht, ob es irgendwie 'doof' kommt relativ kurz nach der Verbeamtung schon ein Sabbatjahr zu beantragen. ABer das kann ich mir ja noch überlegen, wenn es soweit ist.


    LG

  • Zitat

    Original von Sylvana
    Weiß halt nur noch nicht, ob es irgendwie 'doof' kommt relativ kurz nach der Verbeamtung schon ein Sabbatjahr zu beantragen. ABer das kann ich mir ja noch überlegen, wenn es soweit ist.


    Was meinst du denn mit "doof" kommen? Wem soll das doof kommen?


    Der Behörde ist das völlig schnurz und wenn es dort jemand doof findet, kann dir das doch egal sein! Ich verstehe nicht so genau, was du mit "doof" kommen meinst.
    Wenn ein Schulleiter sieht, dass es der Schule möglich ist, das zu überbrücken, dann ist das eben so. Wenn nicht, dann nicht.
    "Doof" kommen kann man schon mit viel geringeren Sachen, wenn es schief läuft. Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt und wer nicht fragt, bekommt sowieso kein Sabbatjahr. In sofern hat man ja keine andere Wahl, wenn der Wunsch so groß ist!

  • Hi Malina,


    da hast du natürlich Recht, im Prinzip kann mir das egal sein, was die anderen denken. Ich gebe aber zu, dass ich damit immer noch ein kleines Problem habe.
    Würde halt auch hoffen, dass der Schulleiter mit einverstanden ist. Aber wie gesagt, im Prinzip ist das ja noch hin. Ich freue mich aber, dass es anscheinend doch Leute gibt, die schon von dem Sabbatjahr gehört haben und dass es auch in der Praxis umgesetzt wird.


    LG

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Sylvana
    Aber wie gesagt, im Prinzip ist das ja noch hin. Ich freue mich aber, dass es anscheinend doch Leute gibt, die schon von dem Sabbatjahr gehört haben und dass es auch in der Praxis umgesetzt wird.


    LG


    Klar gibt es Leute, die vom Sabbatjahr gehört haben - ich würde mich eher wundern, wenn jemand davon noch nie gehört hätte. Ich habe zwar selbst bisher noch kein Sabbatjahr gemacht und auch keins geplant, aber habe in verschiedenen Kollegien schon Kollegen erlebt, die Sabbatjahre gemacht haben. Das ist doch eine ganz offizielle Möglichkeit, warum sollte man die nicht nutzen können, wenn man das möchte. ?(
    In deinem Fall halte ich es sogar für sehr sinnvoll und kann mir nicht vorstellen, dass die Schulleitung da generell anderer Meinung sein sollte. Falls die Schule es aus irgendeinem Grund nicht einrichten kann, dann geht es halt nicht. Aber generell ist das doch eine gute Sache und in deinem Fall hat es ja sogar noch Vorteile für deine spätere Berufsausübung.

  • Hi,


    ihr habt recht. Vermutlich mache ich mir echt zuviel Gedanken. Es ist halt nur so, dass in meiner Gegend wirklich niemand von dem Sabbatjahr Gebrauch macht. Dann kommt das einem schon so vor, als sei das was total Außergewöhnliches. Vielen Dank für die ermunterten Worte.


    LG

  • Es ist absolut kein ungewöhnliches Ding, das Sabbatjahr zu machen. Nur viele können oder wollen sich das finanziell nicht leisten!
    Wenn man erst mal ein Haus gebaut hat und/ oder Kinder hat überlegt man sich das wahrscheinlich mehrmals!

  • Ich kram den Thread nochmal raus, denn ich überlege mir ein Sabbatjahr zu beantragen (vielleicht mich im Anschluss noch beurlauben zu lassen) und würde gerne in diesem Jahr eine Art Ausbildung oder Praktikum machen, das allerdings thematisch nichts mit der Schule zu tun hat. Weiß jemand, ob das wohl generell geht? Bisher hatte ich mir da keine großen Gedanken gemacht, aber eine Freundin meinte, dass es vielleicht nicht erlaubt sein könnte, da ja dann die Gefahr bestünde, dass man irgendwann aus dem Schulberuf ausscheiden würde... Ich fände es jedenfalls großartig, wenn es möglich wäre, denn gerade kann ich mir nicht vorstellen, dass ich bis zur Pensionierung diesen Stress an der Schule durchhalten werde. Eigentlich wollte ich dieses Jahr, wie auch letztes Schuljahr, lockerer angehen und habe "nur 20 Stunden" beantragt. Aber irgendwie kommt dann immer wieder so viel zusammen (Ausfall von Kollegen etc), dass ich jetzt regulär plötzlich 26 Stunden habe und in manchen Wochen sogar bis zu 29. Ich sage "nein", wo auch immer möglich, und trotzdem ist es so. Mittlerweile bin ich echt etwas gefrustet, da ich kein richtiges Leben mehr habe. Abends bin ich total platt und an den Wochenenden korrigiere ich entweder oder bereite vor. Mein Sozialleben nimmt ab und ich scheine nur noch mein Leben an der Schule zu verbringen. Die Bugwelle, die ich mir jetzt angearbeitet habe werde ich wahrscheinlich erst mal wegen des Doppeljahrgangs nicht losbekommen. Zwar macht mir die Arbeit immernoch Spaß und ich bin gerne an der Schule, aber ich merke, dass ich mittlerweile nur noch "Lehrer" und kaum mehr Privatperson bin. Daher hätte ich auch gern ein zweites Standbein, auf das ich vielleicht aufbauen kann und das ich auch "nebenher" machen kann.


    Grüße,
    Kiki

    The only time my education was interrupted was, when I was at school. - Mark Twain


    The only time my education was interrupted was, when I was a teacher trainee in Germany!!! - Kiki

  • Und mich würde interessieren ob es die Möglichkeit des Sabbatjahres in Sachsen gibt. Es bieten ja wohl nicht alle Bundesländer an. Ich habe eine Vollzeitstelle und bin nicht verbeamtet.


    Und noch eine Frage: Meine Tochter geht momentan in die 1. Klasse. Wenn ich das 3er-Modell wählen würde, wäre sie in meinem Sabbatjahr in der 4. Klasse. Dürfte ich sie auf einer Weltreise selbst unterrichten?
    Würde ich irgendwo länger bleiben, +würde ja das Schulrecht des jeweiligen Landes gelten. Aber ab wann ist "länger"?


    LG
    Sunny

Werbung