Konrektorin werden

  • Bitte nicht als Kritik verstehen, aber wenn man sich auf eine Schulleitungsstelle bewirbt, sollte man eigentlich genau solche Verwaltungsbasics drauf haben. Das soll jetzt keine Bewertung deiner Eignung sein, nur ein Hinweis, dass vielleicht noch etwas Selbststudium oder ein paar Schulleitungsfortbildungen sinnvoll wären.

    Danke für den Hinweis. Scheinbar bin ich ja mit meiner Frage nicht alleine und in diesem Thread habe ich dann durchaus auch hilfreiche Anregungen gefunden ;). Zum Selbststudium zähle ich auch das Nutzen von Erfahrungsberichten von Kolleginnen in diesem Forum. Und ich NRW ist es leider Gottes so, dass die allermeisten SL-Fortbildungen erst für Personen zugänglich sind, die schon auf den Stellen sitzen ...

  • Zum Selbststudium zähle ich auch das Nutzen von Erfahrungsberichten von Kolleginnen in diesem Forum.

    Das ist natürlich hilfreich, und so bin ich damals auch hier gelandet, kann aber nicht ersetzen, dass man sich (nochmal) schlau macht, was Schul- und Verwaltungsrecht angeht.

  • Nun, wenn man noch solche Fragen stellt, wie ob eine dienstliche Bewerbung auf dem Dienstweg zu erfolgen hat oder ob ein Auswahlverfahren formalen Vorgaben unterliegt(!), liegt der Gedanke schon nahe, dass man vielleicht doch erst einmal eine Weile grundlegende Verwaltungserfahrungen und -grundwissen sammeln sollte, bevor man so eine Verantwortung ins Auge fast. Als Konrektor ist man ja Teil der Schulleitung und zeichnet für Verwaltungsakte verantwortlich, die nicht nur rechtssicher sein müssen, sondern an denen auch potenziell schwerwiegende Konsequenzen für Menschen hängen!

  • ... liegt der Gedanke schon nahe, dass man vielleicht doch erst einmal eine Weile grundlegende Verwaltungserfahrungen und -grundwissen sammeln sollte, bevor man so eine Verantwortung ins Auge fast.

    florian emrich ist im Grundschulbereich unterwegs. Tja, und da werden Schulleitungsstellen vergeben, wenn halbwegs glaubhaft versichert wird, dass man das machen will. Es meldet sich (in NRW) ja kaum jemand, bei diesen Bedingungen. Und wenn man dann die Stelle hat, ist learning by doing angesagt. :teufel: Ich finde das auch nicht weiter schlimm, wenn man sich erst im Job wirklich entsprechend einarbeitet. Und eine Konrektorenstelle scheint ja nichts anderes zu sein, als ein Posten "für'n Appel ohne Ei" als Zuarbeiter/Hilfskraft des Reektors. Warum das jemand machen will, verstehe ich sowieso nicht.

    Religion, eine mittelalterliche Form der Unvernunft, wird, wenn sie mit modernen Waffen kombiniert wird, zu einer echten Gefahr unserer Freiheiten. (Salman Rushdie)

  • Das habe ich ja (zum Glück) auch nicht gefragt.

    Nein, nur danach, ob es für eine Bewerbung formale Kriterien gibt. Das ist das gleiche.


    florian emrich ist im Grundschulbereich unterwegs. Tja, und da werden Schulleitungsstellen vergeben, wenn halbwegs glaubhaft versichert wird, dass man das machen will. Es meldet sich (in NRW) ja kaum jemand, bei diesen Bedingungen. Und wenn man dann die Stelle hat, ist learning by doing angesagt. :teufel: Ich finde das auch nicht weiter schlimm, wenn man sich erst im Job wirklich entsprechend einarbeitet. Und eine Konrektorenstelle scheint ja nichts anderes zu sein, als ein Posten "für'n Appel ohne Ei" als Zuarbeiter/Hilfskraft des Reektors. Warum das jemand machen will, verstehe ich sowieso nicht.

    In diesem Forum liest man regelmäßig davon, dass Grundschulen von den Schulleitungen so geführt werden, als ob das rechtsfreie Räume seien, die nach Gutsherrenart geführt werden können, wie es den Schulleitungen gefällt. Den Grund dafür, dass so viel schlecht bis gar nicht ausgebildetes Personal in Verantwortungspositionen kommt, die es nicht ausfüllen kann, nennst du hier.


    Deswegen halte ich es schon für richtig auf Kenntnisdefizite hinzuweisen, wenn sie bei jemandem auftauchen, der sich in Richtung Schulleitung interessiert. Denn im Gegensatz zu dir finde ich das ganz und gar nicht lustig. Irgendwie scheint ganz allgemein die Meinung vorzuherrschen, dass es bei Grundschulen eigentlich niemals so richtig darauf ankommt, ob die Lehrer und Schulleitungen etwas richtig können oder nicht, das wird sich irgendwie schong gerade ziehen - egal, ob das nun das Fachwissen von Lehrern oder die Rechtssicherheit und Führungskompetenz von Direktoren ist.


    Ich denke, wir müssen hier nicht darüber diskutieren, dass diese Meinung grundfalsch ist.

  • Nein, nur danach, ob es für eine Bewerbung formale Kriterien gibt. Das ist das gleiche.


    Das sehe ich anders, aber vielleicht habe ich mich einfach nur unglücklich ausgedrückt. Intention war es, welche Bestandteile das Bewerbungsschreiben haben muss/soll/kann. Eine Frage, auf die an anderer Stelle (die ich leider zu spät entdeckte) auch normal, also ohne umfassende Belehrung, geantwortet wurde bzw. zu der es durchaus verschiedenartige Interpretationen gab.

  • @neleabels
    Noch ein Missverständnis. Ich finde es überhaupt nicht "lustig", wie an Grundschulen Konrektoren- und Schulleiterstellen besetzt werden. Im Gegenteil: Es ist ein Armutszeugnis für die Schulpolitik, wie diese "Verantwortungspositionen" bewertet und vergütet werden. Gut qualifizierte Lehrer überlegen es sich zigmal, ob sie sich bewerben, so lange sich da nichts ändert. Theoretisch kann man sich direkt auf den Schulleiterposten bewerben. Die "Vorstufe Konrektor" bringt dir keinerlei finanziellen Ausgleich für die immense Mehrarbeit als Wasserträger des Schulleiters.
    Man könnte wirklich mal ernsthaft daran denken, die Tätigkeit als Grundschulrektor auch finanziell (erheblich) aufzuwerten. Ich glaube schon, dass dann 1.) die Motivation für Bewerber steigt, sich ordentlich zu qualifizieren, evtl auch durch ein paar Jahre Erfahrung als Konrektor, und 2.) die eigentliche Arbeit bei besseren Bedingungen auch vernünftiger getan wird.
    TMFKAW

    Religion, eine mittelalterliche Form der Unvernunft, wird, wenn sie mit modernen Waffen kombiniert wird, zu einer echten Gefahr unserer Freiheiten. (Salman Rushdie)

  • @TMFKAW neleabels hat geschrieben, dass er es "ganz und gar nicht lustig" findet, ihr tutet da ins gleiche horn. ich schließe mich dem an.
    es ist grausam, was für leute sich auf unsere schulleiterstellen in den grundschulen bewerben. das ganze muss tatsächlich finanziell interessanter sein (auch der konrektor), aber auch durch mehr verwaltungsstunden gewürdigt werden. eine otto-normal-rektorin mit einer vollen stelle (ohne ihre funktion wären das 28 wochenstunden) leistet je nach größe der schule immer noch bis zu 18 stunden unterricht pro woche, z.t. auch mit klassenleitung. das ist eigentlich kein zustand.


    @Florian - wenn du dich bewerben möchtest, dann halte dich an die bestimmungen in deiner bezreg (zur not am telefon erfragen). hier solltest du für die formellen aspekte der bewerbung alles erhalten.
    für die informellen dinge: horche dich an den schulen im bezirk des schulrates um - jeder kennt doch irgendwen, der wen kennt....


    nochmal vorgängerbeiträge gelesen und verstanden *rotwerd*

  • Ich finde das auch nicht weiter schlimm, wenn man sich erst im Job wirklich entsprechend einarbeitet. Und eine Konrektorenstelle scheint ja nichts anderes zu sein, als ein Posten "für'n Appel ohne Ei" als Zuarbeiter/Hilfskraft des Reektors.

    Man ist allerdings nur einen Beinbruch oder eine Grippe von der Schulleitung entfernt, und wenn das in einer kritischen Zeit passiert (was es da in einer Grundschule gibt, weiß ich nicht, aber ich stelle mir hier Personalentscheidungen oder vielleicht Übergangsempfehlungen für die Schüler vor). Da muss man sich schon im klaren sein, dass hier bei Fehlentscheidungen ganz schnell eine grobe Fahrlässigkeit entsteht, für die man ggf. haften muss. Dies ist natürlich noch ein weiteres Argument, so etwas mit dieser geringen Entlohnung erst gar nicht zu machen. Wenn man es aber will, muss man wirklich die rechtlichen Basics drauf haben, schon zum Selbstschutz.

  • Hallo zusammen,
    meine Kollegin und ich sind bei Stella über die Bezeichnung



    (Teilzeitbeschäftigung möglich § 26 Abs. 6 SchulG Bewerberinnen und Bewerber können zur Konrektorin/zum Konrektor ernannt werden, wenn sie in ihrer dienstlichen Beurteilung die Note die Leistungen übertreffen die Anforderungen in besonderem Maße oder die Leistungen übertreffen die Anforderungen erhalten haben.)


    gestolpert. Sie meinte, dass sich darauf jeder bewerben kann, der diesen Passus im Zuge der dienstlichen Beurteilung ( Verbeamtung auf Lebenszeit ) erhalten hat, ohne eine "Konrektorenprüfung zu machen . Stimmt das? Vielleicht weiß ja einer mehr. Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen.


    Liebe Grüße Lea

  • Ich denke nicht (glaube, ich habe die Ausschreibung gefunden)


    Man beachte den Text, der über ALLEN Ausschreibungen steht:
    Bei Bewerbungsverfahren für Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter werden nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die das Eignungsfeststellungsverfahren für Schulleiterinnen und Schulleiter in Nordrhein-Westfalen bestanden haben oder bereits ein entsprechendes Amt als Schulleiterin oder Schulleiter innehaben (oder innehatten). Für eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren reicht es aus, dass das EFV bereits fest terminiert ist. Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn eine gültige dienstliche Beurteilung für das Amt der Schulleiterin/des Schulleiters vorliegt, die mindestens mit dem Gesamturteil "Die Leistungen übertreffen die Anforderungen" abschließt.

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • Hallo,
    Danke für deine schnelle Antwort. Das neue Eignungsfeststellungsverfahren Gilt doch nur für Schulleitungen oder?
    Meine Kollegin spielt mit dem Gedanken sich an einer anderen Schule als Konrektorin zu bewerben. Für unsere Stadt sind auch einige Stellen drin. Einige Schulen haben den Passus mit den Leistungen drin, andere nicht, daher waren wir etwas irritiert. Ich komm es nur so, dass man eine Prüfung mit Kolloquium, Dienstbesprechung etc. ablegt.Mich wundert es halt,dass einige Schulen es in der Ausschreibung drin stehen haben,andere nicht( meine Kollegin meint, bei diesen Schulen würde das Gutachten durch die Schulleitung reichen). Wie gesagt, ich kann mir das aber gar nicht vorstellen...

  • Tut mir leid, mehr als auf das Überlesene hinweisen kann ich auch nicht. Man beachte schon alleine mein Bundesland. ;)

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • Das EFV gilt nur für Schulleiter.
    Angehende Konrektoren machen nach wie vor die von dir geschilderte Überprüfung. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist die "Dienstliche Beurteilung" und auf die bezieht sich der Abschnitt.


    Grüße,


    Kl. Gr frosch

  • Ermäßigungsstunden: das ist unterschiedlich. Eine Bestimmung gibt es meines Wissens nicht. Ich kenne Konrektoren mit 5 Stunden Ermäßigung - ich kenne auch welche mit einer.


    kl. gr. frosch

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