Rechtliches: Postgeheimnis für Nachrichtenzettel oder SMS auf eingesackten Handys?

  • Hallo Leute,


    mal eine rechtliche Frage. Mir ist bewusst, dass ich keine rechtsverbindlichen Antworten hier verlangen kann, ich frage lediglich nach dem Kentnissstand der Kollegen sowie nach Ihrer Meinung für evtl. Alternativlösungen.


    Die Frage: Ist es dem Lehrer erlaubt generell und wie weit von Schülern konfeszierte Kommunikationsmedien zu öffnen und zu lesen? In wie fern kollidiert dies mit Postgeheimnis, Fernmeldegeheimnis etc.?


    Die Situation ist wie folgt:
    Schüler schicken sich offensichtlich gegenseitig Nachrichten per Zettel oder SMS. (lassen wir das Medium aber mal besser abstrakt oder beim Beispiel "Zettel" um nicht in eine Handy-Diskussion zu kommen) . Es entsteht eine Beeinträchtigung des Unterrichtsablauf darauf. Inhalt ist so nicht klar, aber nachdem das zwei oder drei mal hin und hergegangen (und Ermahnung fruchtlos blieben) ist folgt jedes mal ein Blickaustausch der Schüler zueinander gefolgt von spöttischem gekicher.


    Neben dem Störfaktor ist es nicht ausgeschlossen (aufgrund der Erfahrung mit genau diesen Schülern bisher), dass sie über Mitschüler, Kollegen oder einen selbst lästern.


    Da die Ermahnungen nicht geholfen haben wird kurzerhand der Zettel/das Handy/Medium eingesammelt (mit Ansage, dass das nach dem Unterricht zurückgegeben wird). Der Zettel ist zusammengefaltet bzw. das Handy tastengesperrt im Hauptmenü. Es ist jedenfalls nichts direkt zu sehen.


    Nun die Frage: Wie verhält es sich rechtlich, darf der Lehrer diesen Zettel auseinanderfalten und lesen? Und wie verhält es sich mit SMS?


    Verschärftere Situation: Das ganze passiert in Klassenarbeiten/Klausuren, vielleicht ohne den Spott dafür mit Verdacht auf Täuschungsversuch.


    Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass meine Frage nicht mit Präventionsmaßnahmen beantwortet ist. Mir ist bewusst, dass Vermeidung besser ist. Aber in diesem Beispiel ist es nunmal "soweit gekommen."


    Gruß,
    Rolf

    • Offizieller Beitrag

    Warum sollte man so einen einkassierten "Zettel" überhaupt lesen wollen?


    Und um die Frage zu beantworten:
    Nein, man darf sie nicht lesen.
    Auch keine SMS. Auch nicht, wenn sie verbotenerweise im Unterricht kursieren.
    Postgeheimnis.


    bei Klassenarbeiten, Prüfungen o.Ä., wo der Verdacht auf Täuschung nahe liegt, bleibt einem ja gar nichts anderes, als einkassierte Zettel zu lesen. Aber das ist ein völlig anderer Fall.


    ich kassiere Zettel ein, lege sie auf mein Pult, und da nie (!!) jemand hinterher danach fragt, zerreiße ich sie ungelesen.


    Bei Handys ist mir das noch nicht vorgekommen, die sind in der Schule nicht einzuschalten.

  • Der Inhalt der Handys unterliegt dem Datenschutz. Falls man vermutet, dass sich strafbare Inhalte (Pornos, happy slapping, ohne Einverständnis gemachte Fotos usw.) darauf befinden, muss man das Händy bei der Polizei abgeben. NUR die Polizei hat das Recht, den Inhalt der Handyspeicher zu kontrollieren.


    Eine abschreckende Maßnahme ist, das Handy im Sekretariat abzugeben und dort nur an die Eltern aushändigen zu lassen. Das kann sich jedoch als problematisch erweisen, fall beide Elternteile berufstätig sind und während der Büroöffnungszeiten keine Möglichkeit haben, das Handy abzuholen.


    Andererseits erhöht dies den Abschreckungseffekt. Wichtig ist eine Abstimmung im Kollegium und mit der Schulleitung

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Bei Prüfungen mache ich meinen Schülern vorher klar, dass ein eingeschaltetes Handy als Unterschleifversuch dient (bereithalten gilt bereits als Versuch), was in Bayern mit einer 6 bewertet wird.
    Ich kenne von einer anderen Schule den Fall, dass das Handy eines Schülers im Abitur klingelte --> 0 Punkte. Diese Geschichte erzähle ich immer dazu.


    Sarek

  • Solche "Kommunikationszettel" werden bei mir im Unterricht sofort einkassiert und demonstrativ ungelesen zerrissen und in den nächsten Mülleimer befördert. Hat sich noch nie jemand drüber beschwert.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Bei Zetteln dürfte das Postgeheimnis nicht verletzt sein, da dieses Geheimnis die Existenz eines Beförderungsdienstes voraussetzt.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis


    Kritischer ist die Frage nach dem Briefgeheimnis. Damit dieses Geheimnis verletzt wird, müsstest Du ein Dokument zum Lesen öffnen, das verschlossen oder durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist


    http://de.wikipedia.org/wiki/V…ung_des_Briefgeheimnisses


    Ob ein zusammengefalteter Zettel darunter fällt, weiß ich nicht.


    Bei Handies gilt wohl entweder das Fernmeldegeheimnis oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, je nach genauer Sachlage.


    Siehe aber auch hier:


    http://www.schulfuchs.de/cgi-bin/sf.cgi?id=701

  • Zitat


    http://de.wikipedia.org/wiki/V…ung_des_Briefgeheimnisses


    Ob ein zusammengefalteter Zettel darunter fällt, weiß ich nicht.


    Verschlossen ist ein Schriftstück, wenn es durch einen Verschluss unmittelbar umhüllt wird. Dies ist beispielsweise bei einem zugeklebten Briefumschlag oder bei einem verschlossenen Tagebuch der Fall.


    Damit fällt ein gefalteter Zettel nicht unter das Briefgeheimnis, wenn er nicht noch in einem Umschlag steckt.
    Du darfst ihn also lesen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mich hier aber Friesin nur anschließen: Warum sollte man so einen Zettel denn lesen wollen? Wenn wirklich über Mitschüler, Kollegen etc. abgelästert wird, ärgert man sich doch nur doppelt. Ich zerreiße die Zettel auch immer sofort ungelesen.
    Was die Handys angeht, wenn das in irgendeiner Form (Klingeln, Vibration etc.) auf sich aufmerksam macht, wird der betreffende Schüler aufgefordert, das Handy vor meinen Augen auszuschalten und dabei bleibt es dann auch. Auch hier würde ich sagen, dass ein Nachschauen nach Sms etc. außer der rechtlichen Seite nur unnötig zusätzlichen Ärger bringt.Dann ärgert man sich über Nachrichten, die man eigentlich gar nicht gesehen hätte.
    In Klausuren werden die Schüler noch mal explizit aufgefordert bzw. darauf aufmerksam gemacht, dass ein eingeschaltetes Handy bei Entdeckung als Beihilfe zum Unterschleif gilt und dementsprechend Note 6 bedeutet.

  • "Abschreckend" kann es sein, wenn die Schüler beauftragt werden, ihre einkassierten Briefchen von den Eltern unterschreiben zu lassen. (Damit diese wissen, was ihre Sprösslinge so während des Unterrichts tun und sich nicht wundern, wenn die Noten auf dem Zeugnis nicht den Erwartungen entsprechen.)


    (Bei einer solchen "Aktion" sollte man die Zettel vielleicht - je nach "Klientel" - vorher kopieren, denn sonst wird er evtl. "verloren". Lesen muss man ihn zum Kopieren übrigens auch nicht. So spannend ist das, was da drauf steht, im Allgemeinen nicht...)

  • Zitat

    Original von Bear
    "Abschreckend" kann es sein, wenn die Schüler beauftragt werden, ihre einkassierten Briefchen von den Eltern unterschreiben zu lassen. (Damit diese wissen, was ihre Sprösslinge so während des Unterrichts tun und sich nicht wundern, wenn die Noten auf dem Zeugnis nicht den Erwartungen entsprechen.)


    (Bei einer solchen "Aktion" sollte man die Zettel vielleicht - je nach "Klientel" - vorher kopieren, denn sonst wird er evtl. "verloren". Lesen muss man ihn zum Kopieren übrigens auch nicht. So spannend ist das, was da drauf steht, im Allgemeinen nicht...)


    Es finden sich vielleicht noch die eine oder die andere Möglichkeit, die Sache noch bizarrer zu übertreiben....


    Nele

    • Offizieller Beitrag

    Djino: Dafür ist mir meine Zeit viel zu schade. Und die Eltern meiner Schüler würden mich fragen, ob das mein Ernst ist. Zettelchen schreiben gehört doch schon seit jeher zum Schüler-Dasein, das ist nix Neues. Und hier zählt die Maxime: Je weniger Zeit und Aufmerksamkeit ich darauf verschwende, umso unwichtiger und uninteressanter werden die Zettelchen und das Lästern auch für die Schüler.

  • Jeden Zettel unterschreiben zu lassen, wäre vielleicht übertrieben, aber ich hatte den Fall schon, dass ich einen Zettel kopiert hab und mit Kommentar / Gespräch den Eltern zur Unterschrift vorgelegt habe.


    Und ich war sehr froh, dass ich diesen Zettel gelesen habe!


    Hätten die Kinder es geschafft, den Zettel tatsächlich an das entsprechende Kind weiterzugeben, wäre aber ein noch größerer Zirkus vorprogrammiert gewesen, von seiten dessen Eltern.
    Briefgeheimnis hin oder her, wenns ein offener Zettel ist und ich berechtigte Zweifel hege, dass da was Fieses im Busch ist, überfliege ich den Zettel, um ggf. Konsequenzen zu ziehen.

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