Berufsbezeichnung nach Erstem Staatsexamen

  • Hallo,


    ich bin gerade in einer kleinen Identitätskrise.


    Ich habe das Erste Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien in den Fächern Geschichte und Sozialwissenschaften abgeschlossen und möchte mich gerne in verschiedenen "Branchen" bewerben. Allerdings fehlt mir irgendwie die Berufsbezeichnung. "Ich bin Staatsexamen" geht ja nicht. ;)


    Möglich eventuell:
    - Historiker
    - Sozialwissenschaftler
    - Pädagoge
    - Geisteswissenschaftler (weniger gut, da unklarer Sammelbegriff)


    Meine Zielgruppen sind auch sehr verschieden:
    - Museen und Gedenkstätten
    - Behörden
    - Wirtschaftsunternehmen
    - private Bildungsträger



    Danke im Vorraus!

  • DEswegen konnten wir damals für 50 € ein Diplom kaufen. Ich habe also mit dem 1. Staatsexamen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der Fachrichtung Pflegewissenschaften und dem Unterrichtsfach Englisch auch eine griffigere Bezeichnung: Diplom-Pflegelehrer.

  • Das erste Staatsexamen ist keine abgeschlossene Berufsausbildung, berechtigt daher, soweit ich weiss, auch nicht zum führen irgendeiner besonderen Berufsbezeichung. Die von dir genannten Bezeichungen darfst du allesamt nicht führen, da du dazu ein Diplom, Master,... haben musst. Du könntest höchstens angeben
    Studienabschluss: 1. Staatsexamen
    Allerdings solltest du dir bewusst sein, dass in Deutschland eine abgeschlossene Berufsausbildung immer noch viel zählt, auch wenn du nicht in der Schule arbeiten willst, sondern in "angrenzenden" Bereichen, kann es sinnvoll sein, dass 2. Staatsexamen noch zu machen.

  • Die von Dir angegebenen Bezeichnungen


    Zitat

    - Historiker - Sozialwissenschaftler - Pädagoge


    gehören zu den nicht geschützten Berufsbezeichnungen und dürfen von Dir daher verwendet werden. Siehe besonders den Abschnitt "nicht geschützte Berufsbezeichnungen" in:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung


    Siehe auch hier:


    http://www.steadynews.de/2010/…chnungen-sind-geschuetzt/


    Und hier die Auskunft eines Anwalts:


    http://www.frag-einen-anwalt.d…_topic.asp?topic_id=9607&


    Zu beachten ist hierbei lediglich, dass Du dem Arbeitgeber keine falschen Tatsachen vorspiegelst, also ihm etwa Sachkenntnisse vorgaukelst, die Du nicht hast (Du kannst Dich also nicht "Physiker" nennen, wenn Du keinerlei Ahnung von Physik hast). Dies dürfte nach Erwerb des ersten Staatsexamens aber nicht der Fall sein.


    Also: "Historiker", "Sozialwissenschaftler" oder "Historiker und Sozialwissenschaftler" :)

  • Danke für die schnellen Antworten. :)


    Zitat

    Original von CKR
    DEswegen konnten wir damals für 50 € ein Diplom kaufen. Ich habe also mit dem 1. Staatsexamen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der Fachrichtung Pflegewissenschaften und dem Unterrichtsfach Englisch auch eine griffigere Bezeichnung: Diplom-Pflegelehrer.


    Darum kämpfe ich aktuell... Aber derzeit sitzen die in Meck-Pom an einem neuen Bildungsgesetz, was sich aber stark verzögert. Einfachste Lösung wäre die parallele Vergabe des Ersten Staatsexamens und des Master of Education, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird.



    Zitat

    Moebius
    Das erste Staatsexamen ist keine abgeschlossene Berufsausbildung, berechtigt daher, soweit ich weiss, auch nicht zum führen irgendeiner besonderen Berufsbezeichung. Die von dir genannten Bezeichungen darfst du allesamt nicht führen, da du dazu ein Diplom, Master,... haben musst. Du könntest höchstens angeben
    Studienabschluss: 1. Staatsexamen
    Allerdings solltest du dir bewusst sein, dass in Deutschland eine abgeschlossene Berufsausbildung immer noch viel zählt, auch wenn du nicht in der Schule arbeiten willst, sondern in "angrenzenden" Bereichen, kann es sinnvoll sein, dass 2. Staatsexamen noch zu machen.


    Das Erste Staatsexamen berechtigt zur Promotion und stellt somit einen universitären Bildungsabschluss da. Die Prüfung wird ja vom Land UND der Universität abgenommen. Begriffe wie Historiker oder Sozialwissenschaftler sind eigentlich keine geschützten Begriffe. Lehrer oder Studienrat wäre da sicher eine andere Sache. Master of Education und Lehramt (Gym) sind zudem gleichwertig. (Stichworte: Bologna, KMK-Beschlüsse)


    Ich denke, ich bin ebenso berechtigt, mich "Pädagoge" oder "Historiker" zu nennen, wie ein Master-Absolvent. Lediglich als "Master of Arts" oder "Master of Education" darf ich mich nicht bezeichnen, da ich eben mit dem Staatsexamen und nicht mit dem Master abgeschlossen habe.


    EDIT


    Zitat

    Original von unter uns


    (...) Also: "Historiker", "Sozialwissenschaftler" oder "Historiker und Sozialwissenschaftler" :)


    Vielen Dank! Allerdings überlege ich, was z.B. die beste "Selbstbezeichnung" ist, wenn ich mich z.B. bei der Bundeszentrale für politische Bildung bewerbe. Hier wären ja alle drei Felder interessant. Würdet Ihr auf Euer Bewerbungsdeckblatt dann "Geschichts-, Sozialwissenschaftler und Pädagoge" schreiben? Das sieht so unschön aus. ;)

  • Hallo Fridolin,


    in welchem Kontext möchtest Du denn diese Berufsbezeichnung genau verwenden?


    Ich bin Ingenieurin und habe eigentlich nie in Bewerbungen geschrieben, dass ich dies bin.
    Eher in Richtung: Nach meinem Studium der .... (ggf. Abschluss Dipl.-Ing. in Klammern), habe ich,....


    Vielleicht könntest Du es ja so schreiben, dann legst Du Dich nicht richtig fest, läufst aber auch nicht Gefahr, Dich mit einer nicht geschützten Bezeichnung vielleicht sogar unter Wert zu verkaufen.


    Nur so meine Meinung.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • Mal eine Nachfrage:


    Gibt es (irgendwo) die Möglichkeit, sich den "Master of Education" nachträglich als akademischen Grad bescheinigen zu lassen? Die Gleichwertigkeit zum ersten Staatsexamen sollte ja gegeben sein.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen


  • So habe ich es bislang auch getan. Allerdings lese ich auf vielen Bewerbungsdeckblättern Dinge wie "Max Mustermann - Diplom-Kaufmann". Ich dachte, es sei vielleicht gern gesehen, wenn Bewerber ihren Beruf in dieser Form mit angeben.



    Zitat

    Original von Mikael
    Mal eine Nachfrage:


    Gibt es (irgendwo) die Möglichkeit, sich den "Master of Education" nachträglich als akademischen Grad bescheinigen zu lassen? Die Gleichwertigkeit zum ersten Staatsexamen sollte ja gegeben sein.


    Gruß !


    Danach suche ich gerade auch. Wenn Du eine Möglichkeit gefunden hast, dann geb mir bitte Bescheid. Die einzige Lösung, die mir einfällt, ist eine Uni zu finden, die den MA Edu. vergibt und eine ähnliche Prüfungsordnung hat, wie Deine Alma Mater. Im besten Falle bekommst Du alle Scheine anerkannt und machst dann ggf. nur noch die fehlenden Scheine und die Prüfungen.


    Derzeit ist mir aber keine Möglichkeit bekannt, wie man ohne großen Aufwand den Master of Education ausgestellt bekommt, wenn die eigene Uni ihn nicht vergibt. An der Uni Bielefeld werden z.B. beide Abschlüsse vergeben. Als Lehrämtler hast Du nach bestandener Prüfung beide Abschlüsse in der Tasche.


    In vielen Bundesländern wurde vor ein paar Jahren der Diplom-Jurist eingeführt, den man mit dem ersten juristischen Staatsexamen erhält. Leider wurde das bei den Lehrern noch nicht eingeführt. Allerdings gab es ein Urteil, wonach "Altfälle" (z.B. jemand der 1985 das Erste Staatsexamen gemacht hat) keinen Anspruch auf den Diplom-Juristen haben.


    Ich hoffe aber, dass aufgrund der Chancengleichheit bald eine vernünftige Lösung findet. "Erstes Staatsexamen" hört sich für Laien wie "Vordiplom" oder "Zwischenprüfung" an. Viele wissen gar nicht, dass das ein vollwertiger Hochschulabschluss ist, für den man 9-10 Semester studieren muss. Und genau diese Menschen treiben mich derzeit zur Weissglut, weshalb ich auch gerne den Master hätte. Ich denke, dass schon die ein oder andere Bewerbung meinerseits im Papierkorb eines Personalers gelandet ist, da er mit "Ersten Staatsexamen" nichts anzufangen weiß. Lapidare und weltfremde Antwort des Lehrerprüfungsamtes auf meine Vermutung: "Wenn Sie jemand einstellen will, kann er ja in der Lehrerprüfungsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern nachlesen." X(


    Darf ich fragen, wo Du studiert hast?

  • Zitat

    Original von Mikael
    Mal eine Nachfrage:


    Gibt es (irgendwo) die Möglichkeit, sich den "Master of Education" nachträglich als akademischen Grad bescheinigen zu lassen? Die Gleichwertigkeit zum ersten Staatsexamen sollte ja gegeben sein.


    Gruß !


    Die Gleichwertigkeit ist eben nicht wirklich gegeben, hier geht es nicht, denn mit einem Master geht man ins verkürzte Referendariat, mit dem "normalen" 1. Staatsexamen nicht!

  • Zitat

    Original von Susannea


    Die Gleichwertigkeit ist eben nicht wirklich gegeben, hier geht es nicht, denn mit einem Master geht man ins verkürzte Referendariat, mit dem "normalen" 1. Staatsexamen nicht!


    Bald gibt es doch nur noch das verkürzte Ref, oder? Dann muss man ja auch mit noprmalen Staatsexamen reinkommen. Ich glaube bei einem Freund in Niedersachsen ist das auch der Fall. Bin mir aber nicht ganz sicher.

  • Zitat

    Original von [FoNziE]
    Bald gibt es doch nur noch das verkürzte Ref, oder? Dann muss man ja auch mit noprmalen Staatsexamen reinkommen. Ich glaube bei einem Freund in Niedersachsen ist das auch der Fall. Bin mir aber nicht ganz sicher.


    Ich bin mir nicht sicher, in Berlin wurde bisher unterschieden welches Ref man machen darf, gab also beide parallel, denke das bleibt auch erstmal so.


    Sollte ja auch kein Problem sein, weil man ja bei einem Master das Ref noch weiter verkürzen kann und damit eh lauter verschiedene Längen zustande kommen!


    Zitat

    Dieser dauert für Bewerber und Bewerberinnen mit einer Ersten Staatsprüfung für alle Lehrämter einheitlich 24 Monate, mit lehramtsbezogenen Master-Abschluss für Lehrämter des gehobenen Dienstes 12 Monate und für Lehrämter des höheren Dienstes 24 Monate. Für letzteren können gleichwertige praktische Ausbildungszeiten aus dem Studium bis zu zwölf Monaten angerechnet werden.


    Quelle: http://www.berlin.de/sen/bildu…rden/vorbereitungsdienst/
    Also nein, es gibt zumindest da nicht nur das verkürzte Refrendariat!

  • Master of Education und Lehramt (Gym) sind zudem gleichwertig. (Stichworte: Bologna, KMK-Beschlüsse)

    Hey, ich studiere an der Uni Köln auf 1. Staatsexamen Sek II.
    Mein Studiengangwurde vor gut einem Jahr exakt in den "Master of Education / Master of Science "Wirtschaftspädagogik"" umgewandelt. Da ich mich beruflich international orientieren muss/will (nicht in die Schule), möchte ich gerne mein 1.Staatsexamen als Master anerkennen lassen.


    Ich suche 1. nach Rechtsgrundlagen die eine solche Anerkennung gewährleisten
    (Paragraphen etc.) und 2. Universitäten/ Institute / Ämter bei denen ich eine solche Anerkennung durchführen kann. Ich weiß um die KMK, den DQR (deutschen Qualifikationsrahmen) aber kennst du konkrete Paragraphen, die die Gleichwertigkeit definieren und/ oder Universitäten, die es mir ermöglichen , das Master-Zertifikat zu bekommen?


    Ich wäre EUch um eine Antwort wirklich super dankbar!

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