Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

  • Kennt sich damit jemand aus? Wie ist das, wenn ich z.B. auf Probe verbeamtet werde und dann die Entlassung beantrage. Kann ich das einfach zu jedem Termin machen? Und hat das irgendwelchen Einfluss auf zukünftige Verbeamtungen, also wenn man z.B. aus dem Lehrerdienst ausscheiden möchte und Verwaltungsbeamtin werden möchte?

  • Das ist wohl wie viele andere Dinge auch bundeslandabhängig, sollte aber immer ungefähr gleich sein:
    Du kannst grundsätzlich jederzeit um Entlassung bitten - musst aber schon einen richtig guten Grund haben, wenn du mitten im Schulhalbjahr gehen willst. Üblicherweise würdest du so etwas zum Ende des Halbjahres oder des Schuljahres tun.
    Diese Bitte ist eigentlich an keine Frist gebunden (zumindest in NDS) - es gibt also z.B. keine 3-monatige Kündigungsfrist. Jedoch muss deine Bitte um Entlassung so früh eingehen, dass die Schule Gelegenheit hat, die Unterrichtsversorgung im nächsten Halbjahr sicherzustellen.
    Mit der Entlassung gibst du - je nach Umständen - natürlich auch Pensionsansprüche auf. Das sollte man evtl. mit bedenken. Manchmal ist es vielleicht möglich, um eine Beurlaubung zu bitten (geht in Ausnahmefällen auch schon während der Probezeit). Willst du während der Beurlaubung Geld verdienen, brauchst du noch eine Sondergenehmigung.


    Ob du später noch einmal verbeamtet wirst, hängt auch dort wieder von der Situation ab. Bei einem völlig anderem Berufsbild (etwa: Verwaltungsbeamtin) sollte das eigentlich kein Problem sein. Ob's wirklich klappt, siehst du dann, wenn's soweit ist...

  • Kennt sich jemand damit aus: Ich soll zum 31.12. entlassen werden, da ich wegen meinem Übergewicht die Beamtenprobezeit nicht bestanden habe. Jetzt habe ich einen neuen Arbeitgeber gefunden, dazu müsste ich aber jetzt schon um meine Entlassung bitten. Verliere ich damit tatsächlich meine Pensionsansprüche oder müsste ich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden??

  • Zu Entlassung


    Ein Beamter kann jederzeit seine Entlassung ohne Angaben von Gründen per Antrag umsetzen.
    Normalerweise wird dem von dir angegebenen Entlassungsdatum entsprochen. Sollten jedoch dienstliche Aufgaben noch nicht beendet sein, kann dich der Dienstherr maximal 3 Monate festhalten. So gehts in NRW.

  • Danke für die Info. Da mich mein Bundesland auf Grund meines zu hohen BMI nicht mehr will, will ich auch nicht mehr für dieses Bundesland arbeiten. Ich fange lieber bei dem neuen Bildungsträger an, der zahlt wenigstens angelehnt an den öffentlichen Tarifvertrag. Und das Klageverfahren möchte ich lieber gar nicht erst anfangen.

  • Man hat mit mir schon vor 3 Jahren ein Personalgespräch geführt und mir einen Angestellenvertrag in Aussicht gestellt. Tja, Reduzierung des BMI war nicht erfolgreich. Darauf hat man mich zum Amtspsychologen geschickt, warum ich es nicht schaffe abzunehmen:


    O-Ton vom Amtsarzt: Sie sind doch eine intelligente junge Frau, warum schaffen sie es dann nicht abzunehmen? Mit anderen Worten: Warum sind sie zu blöd dazu?


    Wie soll ich mich da rechtfertigen, wenn ich schon auf meine ganzen gescheiterten Abnehmkurse hinweise? War ziemlich nervenaufreibend und belastend so unter Druck zu stehen und die blöden Sprüche von allen Seiten, wie sie es geschafft habe, kann ich nicht mehr ertragen.


    Ich habe jetzt nur 25km von meinem Heimatort einen christlichen Bildungsträger gefunden, der mich als Angestellte Vollzeit nimmt und nach Tarifvertrag für Lehrer im öffentlichen Dienst zahlt. Der Geschäftsführer und der Schulleiter haben sich an den Kopf gegriffen, als ich meine Story erzählt habe.


    Mein Widerspruchsverfahren läuft zwar noch, aber morgen fange ich bei dem Bildungsträger an.

  • Ich kenne genau diese Situation von einer ehemaligen Kollegin. Sie hat geklagt und das war eine sehr lange und nervige Angelegenheit.
    Gut, dass du eine Schule gefunden hast, an der du arbeiten möchtest.

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