Laufbahnwechsel von A12 zu A13 - automatisch Studienrat?

  • Hat jemand Erfahrung mit dem Laufbahnwechsel? Bin ich als verbeamteter Lehrer mit einer A13 Stelle automatisch Studierat oder zählt das Einstellungsamt?
    Meine Situation ist folgende: Ich bin nach Abschluss meines Referendariats an meiner Ausbildungsschule (Gesamtschule NRW) geblieben, da ich das Arbeitsklima als sehr angenehm empfunden habe. Leider konnte mir die Schule - wie an vielen Gesamtschulen üblich - nur eine A12 Stelle anbieten, obwohl ich einen Abschluss für Sek.I und II habe. Ich habe mich darauf eingelassen und in meiner 1,5-jährigen Probezeit nur ein A12 Gehalt bekommen, obwohl ich natürlich auch in der Sek. II unterrichtet habe. Erfreulicherweise hat jetzt der Laufbahnwechsel zu A13 an meiner Schule geklappt. Nun bin ich mir unsicher, was die Amtsbezeichnung betrifft. Bin ich mit einer A13 Stelle nun automatisch Studienrat oder weiterhin "nur" Lehrer wie es auf meiner Urkunde zur Lebenszeitverbeamtung steht? Wer kennt sich da aus?

  • Ich weiß es nicht, aber ich spekuliere mal: Wenn du nun A13 hast, warum solltest du dann nicht auch Studienrat sein? Schließlich hast du doch die Laufbahn gewechselt? Nehmen wir an, du bewirbst dich auf eine A14 Stelle: Was wärst du denn dann "Oberlehrer" oder "Oberstudienrat"? Du bist doch jetzt in der Laufbahn, dann müsstest du doch auch Studienrat sein. Am besten Schulamt anrufen!

  • Die A13 Stelle trete ich erst zum 1.02 an und obwohl ich die Zusage von der Bezirksregierung Ende Oktober unterschrieben habe, ist bisher noch nichts Schriftliches bei mir eingegangen, was eben auf die Amtsbezeichnung Studienrat o.ä. hinweist. Ich denke schon, dass du mit deiner Vermutung Recht hast, ansonsten muss ich dort wirklich noch einmal nachfragen. Bin nur etwas verunsichert, weil ich nun schon öfter gehört habe, dass für den Studienrat eine A13 Stelle + Zulage nötig ist. Ich glaube nicht, dass ich die habe. Obwohl ich auch nicht wirklich weiß, was diese Zulage zu bedeuten hat.

  • Die Zulage ist für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe. Manche nennen sie auch Studienratszulage. A 13 ist auch die Endstufe des gehobenen Dienstes. Realschullehrer können sie auch haben. In deinem Falle also A13, schön, aber nix Studienrat. Sparste dir das neue Klingelschildchen. ;)


    Yamamoto

  • Aber du bist doch nun Gymnasiallehrer mit Unterricht in der Oberstufe, dann wirst du die Zulage schon haben. Wenn du als Realschullehrer auf A13 gestuft würdest, müsstest du doch eine Beförderung erhalten haben, mit neuer Funktion, das ist aber doch bei dir nicht der Fall. Du bist doch sozusagen eher zum Gymnasiallehrer gemacht worden - ums mal platt zu sagen ;) - würde also die Hoffnung auf ein neues Klingelschild nicht aufgeben.

  • Der Laufbahnwechsel war schon für eine Sek. II Stelle ausgeschrieben, aber ist trotzdem mit zusätzlichen Aufgaben verbunden wie Arbeit am Schulcurriculum usw. Aber sollte mich schon wundern, wenn ich in der Oberstufe eingesetzt bin, Abiklausuren usw. habe und keine Zulage erhalte. Aber an den Gesamtschulen gibt es diese Problematik häufiger. Es gibt Lehrer, die seit Jahren in der Oberstufe unterrichten mit allem drum und dran und immer noch mit A12 bezahlt werden, obwohl sie auch eine Sek.II Lehrbefähigung haben. Zum Glück gibt es das an meiner Schule nicht mehr oder es ist mir jedenfalls nicht bekannt. Die Schulleitung hat mir quasi bei Antritt meiner Stelle schon eine A13 Stelle in Aussicht gestellt, sonst hätte ich das wahrscheinlich auch nicht 1,5 Jahre gemacht, zumal meine Examensnote ganz gut war.
    Ein bisschen stutzig macht mich das trotzdem alles. Alle Kollegen bei uns, die mittlerweile von A12 zu A13 gewechselt haben, bekommen die Mehrarbeitsstunden immer nur nach A12 bezahlt. Hier ist also sozusagen das Einstiegsamt immer noch entscheidend.

  • Danke für den link, hat einigen Fragen beantwortet. Denke mal, es klappt mit dem StR. Ansonsten rate ich nur allen sich vor Stellenantritt ausgiebig mit der Beamtenlaufbahn auseinanderzusetzen, kann nämlich schon so einige ungeahnte Konsequenzen haben.

  • Wahrscheinlich ist die Begrifflichkeit etwas durcheinander geraten, da A13 kein Laufbahnwechsel ist, sondern nur eine Gehaltsstufe. A 13 ist das Endamt des gehobenen Dienstes und gleichzeitig das Eingangsamt des höheren Dienstes. Bei einem richtigen Laufbahnwechsel, d.h. vom gehobenen Dienst in den höheren Dienst, musst du dir nun tatsächlich ein neues Klingelschildchen basteln lassen. :D


    Yamamoto

  • schön, dass wir schlauer sind!übrigens ich wundere mich schon lange nihct mehr, wenn vom schulamt nicht immer sofort alles kommt, für die ist das einfach nicht so relevant wie fürs uns...übrigens von studienrätin zu studienrat: das alte klingelschild tut es auch ;)

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