Sabbatjahr - Und wenn ich schwanger werde?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich habe im Netz geforscht, aber irgendwie nichts brauchbares gefunden.


    Ich würde gerne ein Sabbatjahr beantragen (Ba-Wü), undzwar das Modell, bei dem ich 5 Jahre arbeite und im 6. Jahr freigestellt bin.
    Wenn alles nach Plan läuft (weiß man natürlich nie), würde ich aber innerhalb dieser Zeit auch schwanger werden, wodurch ich vermutlich nach der Geburt nicht mehr die volle Stundenzahl unterrichten werde und ja auch sonst einige Zeit "ausfalle".
    Soweit ich verstanden habe, ist ein Sabbatjahr aber nur möglich, wenn ich in der kompletten gewählten Ansparphase die zum Zeitpunkt der Antragsstellung angegebene Stundenzahl arbeite (bei mir also Vollbeschäftigung). Das hieße aber, dass für mich das Sabbatjahr ja nicht in Frage käme. Und wenn ich es doch beantrage, was passiert dann im Falle der Schwangerschaft bzw. Geburt des Kindes und danach?
    Oder gibt es Sonderregelungen für Schwangerschaft/Elternzeit/anschließende Teilzeit?


    Wenn es sie geben würde, würden sie vermutlich irgendwo stehen, aber vielleicht weiß hier ja jemand etwas.


    Bin gespannt, wer damit schon Erfahrungen hat.
    Liebe Grüße
    Mia09

  • Hallo Mia,
    ich denke, ich würde dir abraten.
    Wäre es nicht sinnvoller, jeden Monat den Betrag, den du für das Sabbatjahr weniger erhalten würdest an die Seite zu legen und dann ein Jahr unbezahlten Sonderurlaub zu beantragen? Das müsste doch ähnlich möglich sein. Finanziell käme es aufs gleiche raus, aber du behältst die Kontrolle.
    Wäre das keine Option?

  • Nein, das wäre nicht wirklich eine Option, denn so wie ich verstanden habe, ist man beim Sabbatjahr beispielsweise beihilfeberechtigt, "Urlaubsjahr" jedoch nicht.


    "Kontrolle" behalte ich ja auch so, das Ansparen kann ich ja jederzeit abbrechen und mir das Geld auszahlen lassen. So viel ich weiß zumindest... :)

  • Soviel ich weiß, kannst du das Sabbatjahr nehmen, wann du willst. Du musst nicht erst 6 Jahre arbeiten und am Ende gibt es das Sabbatjahr, d.h. du kannst dein Kind kriegen und dann mit der Ansparphase und recht schnell dem Sabbatjahr beginnen.
    Du bist bestimmt in einem Berufsverbadn. Ruf da doch mal an.



    Und so nebenbei: Wenn du durch Schwangerschaft oder sonstiges nicht arbeitest, kannst du nichts ansparen. Finde ich auch vernünftig. Ich halte es für sinnvoll, dass die Elternzeit und Co. getrennt davon berechnet werden. Als Beamter habe ich Sondervergünstigungen genug, da muss ich nicht noch durch geschickte Kombination von Sabbatjahr und Elternzeit irgendwelche Zusätze "erschleichen".
    Was ich dir aber nicht unterstellen möchte. Wie gesagt, das war nur eine Randbemerkung meinerseits.

  • Danke, Matula, für die Antwort.


    Nein, ich will mir gar nichts erschleichen, ich wollte nur wissen, obs da besondere Regelungen gibt. Ich finds schon toll, überhaupt ein Sabbatjahr machen zu können, mir gings nicht darum, noch zusätzlich fuchsig Vorteile zu erhaschen!
    Ich frage mich einfach nur, wie es dann laufen wird, wenn ich jetzt ein Sabbatjahr beantrage und dann schwanger werde.


    Dass ich nicht das 5/6 Modell wählen muss, sondern auch beispielsweise ein 2/3 Modell ist mir klar. Aber das ist finanziell nicht drin (mein Mann ist auch Lehrer und wir hätten gerne ein gemeinsames Sabbatjahr).


    Ich kann natürlich auch nach der Geburt des Kindes mit dem Ansparen beginnen, dann aber in Teilzeit und mit viel weniger Stunden, für die ich mich dann - je nach Modell - für entsprechende Ansparjahre festlege. Und das fällt mir glaub nach der Geburt schwerer.


    Ich bin in einer Gewerkschaft, aber das Problem ist, dass ich den Antrag morgen einreichen muss und nun übers Woe niemand erreichbar ist - und ich natürlich viel zu spät dran bin ;)
    Aber vermutlich reicht es morgen noch, dort anzurufen. Ich dachte nur, dass vielleicht hier im Forum jemand Bescheid weiß.

  • So, nun für alle, die sich evtl. mal die gleiche Frage stellen und im Forum suchen:


    1. Das Sabbatjahr kann man zwar natürlich jederzeit unterbrechen, ABER gerade im Falle einer Geburt eines Kindes und anstehender Elterngeldfrage macht man "Miese". Genauer: Man gilt in der Ansparphase als teilzeittätig und verdient ja weniger. Folglich wird das Elterngeld auch anhand des Verdienstes des Vorjahres (also bei mir 5/6 von Vollzeit) berechnet. Also erhält man weniger Elterngeld als ohne beantragtes Sabbatjahr.


    2. Es ist wohl tatsächlich nicht möglich, die Arbeitszeit im Laufe der Ansparphase zu ändern, d.h. ich kann nicht als vollbeschäftigt anfangen und dann nach der Elternzeit auf Teilzeit umstellen. Da gibt es wohl auch keine besonderen Regelungen.


    Vielleicht helfen diese Infos ja mal jemandem....

Werbung