Hausaufgaben - 6er

  • Immer wieder fragen mich Eltern in privater Runde, ob Hausaufgaben 6er zulässig seien. Nun, mir sagt der gesunde Menschenverstand, dass das nicht richtig ist. Welchen WErt hat diese Note, wenn ein Schüler, der ansonsten seine Hausaufgaben einwandfrei erledigt, 3 mal seine Hausaufgaben vergisst und so eine Hausaufgaben "6" hat? Das ist mir zu hoch. EtWAs anderes ist es, wenn man jede STunde 5 Hausaufgaben einsammelt und diese benotet, was ich als Lehrerin jedoch auch nicht tun würde, denn anhand welcher Kriterien soll ich Noten von 1 - 6 vergeben?
    Ich glaube mich dunkel daran zu erinnern, dass wir im Seminar (Ba-wü) gelernt hätten, dass Hausaufgaben 6er rechtlich nicht haltbar sind. Allerdings finde ich dazu keinen entsprechenden Paragraphen im Schulgesetz.
    Ist jemand von euch schlauer?


    Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

  • Je nach Bundesland dürfen Hausaufgaben nicht benotet werden. Weder positiv noch negativ, denn wer weiß, wer die Hausaufgaben gemacht hat?


    Was du allerdings bewerten kannst, ist die Mitarbeit in der Stunde. Und wenn bei der Besprechung der Hausaufgabe, der Arbeit mit der stundenvorbereitenden HA von einem Schüler ohne HA nichts kommt (weil nichts kommen kann ohne HA), dann kannst du für diesen Teil der Stunde entsprechend die (mündliche) Note "6" vergeben.

  • Hallo Mara,


    Hausaufgaben für 6er sind wohl rechtlich zulässig. Die Frage ist, welchen Umfang die Hausaufgaben einnehmen. Im Schulgesetz (?) müsste stehen welche Zeitdeputat die Hausaufgaben (für alle Fächer gemeinsam) einnehmen dürfen.
    Allerdings dürfen keine Hausaufgaben von einem Langtag auf den nächsten Wochentag aufgegeben werden (gilt in NRW und nur für die Sekundarstufe I). Wenn ich also eine 6. Klasse Montags (SuS haben 9 Stunden Unterricht) habe und Dienstags wieder, darf ich ihnen auf Di keine Hausaufgaben geben. Auf Mittwoch schon, es sei denn sie haben auf Di einen Langtag.


    Hausaufgaben dürfen - wie Bear schon sagte - ggf. nicht bewertet werden. Aber man kann einen Schüler bitten seine Hausaufgabe vorzutragen. Kann er dies nicht, ist es 6. Ich handhabe es auch so, dass ich mir einen - Strich mache, wenn ein Schüler seine Hausaufgabe nicht hat. Wenn er sie in der nächsten Stunde unaufgefordert vorzeigt, mache ich mir ein Sternchen. Bei dreimal nicht gemachten Hausaufgaben gibt es ein nettes Briefchen an die Eltern zu Hause.


    Lg

  • Für BaWü gilt insbesondere:


    Bei der Notengebung ist die Gleichbehandlung aller Schüler zu beachten sowie - in BW nach § 70 Landesbeamtengesetz - eine "unparteiische und gerechte Amstführung" zu leisten.


    Es ist deshalb unzulässig, nicht gemachte Hausaufgaben mit "6" zu bewerten, wenn man die gemachten Hausaufgaben nicht mit "1", "2" usw. bewertet. Es ist also verboten, gemachte Aufgaben nur "abzuhaken" und nicht gemachte als "ungenügend" einzustufen, weil dies Leute, die zuhause nicht arbeiten, überproportional negativ belastet.


    Es ist jedoch durchaus zulässig, nicht vorhandene Hausaufgaben mit "ungenügend" zu bewerten, wenn man für gemachte Hausaufgaben positive Noten vergibt.


    Zitat

    denn anhand welcher Kriterien soll ich Noten von 1 - 6 vergeben?


    Wie wäre es mit den Kriterien, die allgemein gelten? Richtigkeit, sorgfältige Ausführung, Originalität, Aufgabenadäquanz etc.

    • Offizieller Beitrag

    und hier gibts irgendwo auch lange threads zum thema, wo man sich fast die köpfe eingeschlagen hat, ;).


    hier in by ist es verboten, hausaufgaben zu benoten, auch das "verlesen lassen" der nicht gemachten Hausaufgabe ist wacklig. (ich wüsste auch nicht, was das bringen sollte, jemanden vorlesen zu lassen, wenn man weiß, dass er nichts gemacht hat - aber ich will hier keine diskussion aufreißen)


    in by ist relativ eng vorgegeben, welche noten du geben darfst/musst und wie sich die endnote daraus ergibt. ich meine mitbekommen zu haben, dass die notengebung in anderen bundesländern anders aussieht.

  • Zitat

    Original von unter uns
    Es ist deshalb unzulässig, nicht gemachte Hausaufgaben mit "6" zu bewerten, wenn man die gemachten Hausaufgaben nicht mit "1", "2" usw. bewertet. Es ist also verboten, gemachte Aufgaben nur "abzuhaken" und nicht gemachte als "ungenügend" einzustufen, weil dies Leute, die zuhause nicht arbeiten, überproportional negativ belastet.


    Es ist jedoch durchaus zulässig, nicht vorhandene Hausaufgaben mit "ungenügend" zu bewerten, wenn man für gemachte Hausaufgaben positive Noten vergibt.


    Hallo unter uns,
    ich bin da nicht ganz einverstanden, denn nicht gemachte Hausaufgaben führen dazu, dass man sich an der Hausaufgabenbesprechung nur ungenügendbeteiligen kann.
    So kann man dann doch eine (mündliche) 6 geben für nicht gemachte (schriftliche) Hausaufgaben.
    Ob das pädagogisch sinnvoll ist, ist eine andere Sache und hat dann nicht soooo viel mit Gerechtigkeit und dem Beamtengesetz zu tun.
    Gruß!

  • a) Es geht hier nicht um meine Meinung, sondern das wurde mir in "Schulrecht" so beigebracht. Möglicherweise wird es aber anderswo anders gelehrt.


    b)

    Zitat

    denn nicht gemachte Hausaufgaben führen dazu, dass man sich an der Hausaufgabenbesprechung nur ungenügend beteiligen kann.


    Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist: Ich muss alle Schüler gleich behandeln. Wenn ich aber einem Schüler, der die Hausaufgaben nicht hat, eine 6 gebe, und einem, der sie extrem schlecht gemacht hat, sage "schlecht!", ohne ihm eine 5 oder 6 zu geben, behandle ich sie nicht gleich.


    Auch liegt eine Ungleichbehandlung vor, wenn ich dem Schüler ohne Hausaufgabe die 6 gebe, nicht aber dem mit sehr guter Hausaufgabe die 1.


    Denn in beiden Fällen benote ich nur die (Nicht-)Leistung bestimmter Schüler, ich benote aber nicht die (Nicht-)Leistung der weiteren Schüler im selben Fall.


    Dein Beispiel mit der Hausaufgaben-Besprechung macht es noch schlimmer: Wenn ich im Unterricht etwas bespreche und für diese Besprechung Schüler benote, muss ich eigentlich ALLE Schüler benoten (bzw. alle, die ich aufrufe). Ich kann nicht einfach entscheiden, nur die schlechten Leistungen zu benoten - was im Extremfall ja dazu führen könnte, dass fast alle Schüler nur schlechte Noten bekommen.


    Grüße
    Unter uns

  • Daher gebe ich auch keine 6en, sondern merke mir diese Untaten nur bei der Jahresendnote. Sollte ich mich dann bei einem x,4 bis x,6 entscheiden müssen, dann habe ich zumindest mit den nicht gemachten Hausaufgaben ein besseres Gewissen. Wobei ich bei ich mir eher ab x,5 die Gedanken mache.


    Und sollte mir jetzt einer kommen, dass ich das bei x,4 nicht darf, dann sage ich dazu nur, dass hat in BW ein Gericht schon anderes entschieden bei 4,4 ;)
    Man muss es nur richtig begründen können. Es ist ja immerhin immer noch eine pädagogische Entscheidung.
    Als Mathematiker sage ich nur, mit der richtigen Gewichtung könnte man eh zwischen der besten und der schlechtesten Note alles ausrechnen. Daher ist in RLP zum Beispiel das errechnen der Jahresnoten nicht erlaubt! Man muss sich alle Noten anschauen und sich ein Gesamturteil überlegen.


    Bei vielen sprachlichen Fächern frage ich mich eh, wie diese Kollegen ihre Vokabeltests denn richtig fair im Vergleich zu einer mündlichen Note, oder einer Klassenarbeit gewichten. Denn einmal eine Stunde abfragen kann doch nicht annähernd so viel bedeuten wie eine mündliche Note über gar 40 Stunden (1 Quartal).
    Wobei ich auch meine Kurztests (20min) so viel wie einer viertel Klassenarbeit gewichte, welche über 45min geht. Da könnte man jetzt auch darüber diskutieren, ob der zu schwach oder zu stark gewichtet ist. Immerhin können diese auch unangekündigt sein (zu stark), aber sie dauern halt auch 20min (zu schwach).


    Ich denke mal, es gibt keine faire Benotung. Das einzig wichtige ist, dass vor dem ersten Vergehen allen die Spielregeln klar gemacht werden und diese innerhalb des Schuljahres nicht geändert werden! Soll heißen, wenn den Schülern klar ist, dass sie eine 6 bekommen für nicht gemachte Hausaufgaben, dann hat doch jeder die Chance diese auch zu umgehen!


    P.S: Ich gebe Noten für gut gemachte Hausaufgaben. Und zwar auf die Art und weise der Präsentation. Man merkt doch eigentlich sehr schnell in Mathematik, ob jemand diese Idee verstanden hat, oder sie nur runterbetet.

  • Zum Thema über das Abfragen die Hausaufgabe indirekt zu bewerten:


    Das könnte unangenehm für diejenigen Schüler werden, denen die Eltern zu Hause massive Unterstützung bieten und die dann im Unterricht nichts mehr zum Lösungsweg sagen können, obwohl die Lösung im Heft steht. Andererseits könnte ein guter, jedoch fauler Schüler durchaus die Idee für die Lösung einer Hausaufgabe haben.


    ...alles nicht so einfach... :tongue:

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    3 Mal editiert, zuletzt von mara77 ()

  • Zitat

    Original von Friesin
    um welches Bundesland geht es denn bei der Eingangsfrage?


    Es ging um Baden-Württemberg!

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  • [quote]Original von unter uns
    Für BaWü gilt insbesondere:


    "Bei der Notengebung ist die Gleichbehandlung aller Schüler zu beachten sowie - in BW nach § 70 Landesbeamtengesetz - eine "unparteiische und gerechte Amstführung" zu leisten.


    Es ist deshalb unzulässig, nicht gemachte Hausaufgaben mit "6" zu bewerten, wenn man die gemachten Hausaufgaben nicht mit "1", "2" usw. bewertet. Es ist also verboten, gemachte Aufgaben nur "abzuhaken" und nicht gemachte als "ungenügend" einzustufen, weil dies Leute, die zuhause nicht arbeiten, überproportional negativ belastet.


    Es ist jedoch durchaus zulässig, nicht vorhandene Hausaufgaben mit "ungenügend" zu bewerten, wenn man für gemachte Hausaufgaben positive Noten vergibt." [quote]




    Danke! Genau so eine Begründung habe ich gesucht, bin aber damit auch nicht besonders glücklich, da man schon einen großen Bogen von diesem Paragraphen zur Begründung spannen muss.
    Wenn ich mit "gerechter Amstsführung" argumentiere, könnte ich auch zu dem Schluss kommen, dass keinerlei Hausaufgaben benotet werden dürfen. Weder im positiven noch im negativen Sinn. Denn ist es gerecht, wenn der eine Eltern hat, die zu Hause sind, eine fundierte Ausbildung haben und jederzeit mit Antworten zur Stelle sind, während der andere nichts dergleichen hat?
    Die Benotung von Hausaufgaben als REgel ist für mich reinster Unfug. Auch bei Gruppenarbeiten mit Präsentation oder Referaten sollte ein großer Teil im Unterricht bearbeitet werden, damit ich Einblick in den Arbeitsprozess habe. Nicht gemachte Hausaufgaben mit einer kategorischen "6" zu bewerten zeigt für mich nur, dass die Lehrperson keine Lust hat, sich mit dem Problem zu befassen. Normal wäre für mich, sich das in einer Liste einzutragen und ab einer bestimmten Anzahl die Eltern zu kontaktieren/ zu informieren und über ein Gespräch mit dem Schüler zu einer Lösung zu kommen.


    Grüße
    Mara

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    2 Mal editiert, zuletzt von mara77 ()

  • Zitat

    Original von brabe
    Soll heißen, wenn den Schülern klar ist, dass sie eine 6 bekommen für nicht gemachte Hausaufgaben, dann hat doch jeder die Chance diese auch zu umgehen!


    Ich finde es einfach menschlich Dinge zu vergessen. Okay, ich gebe mal zu, dass ich der größte Schussel aller Zeiten bin und daher eigentlich als Lehrerin völlig fehl am Platze ;). Na ja, stimmt nicht ganz. Im Job sortiere ich mich ganz gut, eben wegen der Vorbildfunktion. Aber wenn jemand etwas vergisst, kann ich es sehr gut verstehen. Also 2 mal im Halbjahr darf man die Hausaufgaben verschwitzen - natürlich muss man sie dann nachreichen.


    Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

  • Eine Möglichkeit, Hausaufgaben abzuprüfen, ist die Schriftliche Wiederholungsarbeit. Auszug aus der Notenbildungsverordnung BaWü §8:
    (2) Schriftliche Wiederholungsarbeiten geben Aufschluß über den erreichten Unterrichtserfolg der unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden einer Klasse und einzelner Schüler und weisen auf notwendige Fördermaßnahmen hin. Sie können auch als Nachweis dafür dienen, mit welchem Erfolg die Hausaufgaben bewältigt wurden. Für die Anfertigung einer schriftlichen Wiederholungsarbeit sind in der Regel bis zu 20 Minuten vorzusehen.
    Außerdem:
    Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen).
    Das heißt für mich, dass ich die HA in die mündliche Note einfließen lasse. Wenn jemand immer wieder HA nicht erledigt, die Grundlage für die folgende Stunde sind, und sich deshalb in besagter Stunde nicht produktiv beteiligen kann, ist seine mündliche Note für diese Stunde in der Regel eher schlecht. Das muss man sich konsequent notieren.
    Von kategorischen 6ern halte ich nichts, aus genannten Gründen. Ich führe aber in den unteren Klassen Strichlisten über nicht gemachte HA, die dann eher zum Bereich Verhalten zählen. Bei mehreren Strichen gibt es eine Strafarbeit und eine Mitteilung an die Eltern. Das funktioniert recht gut; ggf. ist eine Steigerung der Maßnahmen notwendig. Manche Kollegen geben auch Einträge für notorisch nicht gemachte HA; die HA gehören schließlich auch zu den Pflichten eines Schülers.
    Grüße

  • Zitat

    Original von blabla92
    Eine Möglichkeit, Hausaufgaben abzuprüfen, ist die Schriftliche Wiederholungsarbeit.
    Grüße


    Hallo Jungspund!
    Es ist gar nicht in meinem Interesse Hausaufgaben zu benoten. Ich wollte nur wissen, ob es rechtlich erlaubt ist, nicht gemachte Hausaufgaben kategorisch mit einer "6" zu bewerten.


    Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

  • in der sek 1 verteile ich striche, bei 3 strichen muss man zur nacharbeit und kriegt eine benachrichtigung an die eltern.


    in der sek II nenne ich eine nicht gemachte HA 6 und weise darauf hin, dass es sich neg. auf die somi-note auswirkt.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

    • Offizieller Beitrag

    Sonnenkönigin


    Wie gewichtest Du denn diese "6" pro nicht gemachter Hausaufgabe?


    Laut den Richtlinien dürfen nicht gemachte Hausaufgaben zwar wie eine nicht erbrachte Leistung gewertet werden, jedoch nicht im Sinne einer Einzelprüfung.


    (vgl. RL/LP NRW Geschichte, S. 98 )


    Gruß
    Bolzbold

  • Wie fließen nicht gemachte Hausaufgaben in die Note ein? (Außer nur ein Zünglein an der Waage zwischen zwei Noten stehend zu sein)


    Das scheint ja ein leidiges Thema zu sein.... Gibt's inzwischen neue Erkenntnisse? Wie macht ihr das?

  • Kommt vllt auch aufs Fach und den Umfang der Aufgabe an...?
    (himmel... Threadnekromantie? Das ist ja ein Uralt-Faden...)


    Aber mal meine Ansicht dazu (was natürlich dank der Fächer nicht unbedingt "typisch" ist):


    - in Spanisch hatte ich bisher tatsächlich noch nicht den Fall, SuS komplett ohne Hausaufgaben zu "erwischen" (zwar manchmal mit etwas dürftigen, aber immerhin).
    - in Kunst haben die SuS Gelegenheit, ihre jeweiligen Objekte mitzunehmen und zu Hause daran weiterzuarbeiten. Liegen diese zum Abgabetermin nicht vor, kann ich das - leider - nur als LV werten (und das ist bekanntlich ein "ungenügend"). Da ich das aber auch so erklärt habe, ist das bisher auch noch nicht vorgekommen. Wenn ich Zweifel habe, ob das jeweilige Werk wirklich ein Eigenprodukt ist, kann ich das idR in einem kurzen Gespräch (über angewandte Techniken usw) mit den SuS herausfinden.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

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