Religionsunterricht verweigern?

  • Hallo, ich habe da mal ne Frage:


    Kann man sich weigern Religionsunterricht zu erteilen, auch wenn man die Vocatio oder Missio hat????
    Muss ich dann praktisch diese abgeben und das gilt "für immer" ? Denke schon, denn "nach Belieben" kann man ja nicht einfach sagen: Dieses Schuljahr nein, nächstes aber dann doch/vielleicht?


    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Artikel 7, Abs. 3 GG:

    Zitat

    (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.


    Eindeutiger geht es nicht!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Das, was Mikael geschrieben hat, stimmt generell schon. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht.


    Ich hab selbst kein Religion, kenne aber eine ähnliche Situation aus meiner alten Schule. Ein Kollege mit Missio sollte Religion geben, worauf dieser absolut keine Lust hatte. Natürlich konnte der Chef ihn nicht dazu zwingen. Ihm blieb aber letztendlich nur die Wahl zu unterrichten oder die Missio abzugeben (denn ohne braucht er nicht unterrichten), wofür er sich dann entschieden hat. Soweit ich das mitbekommen habe, war das dann aber endgültig.



    Du hast doch sicher einen Grund, Religion nicht übernehmen zu wollen - vielleicht sprichst du mal mit deiner Schulleitung darüber. Denn der kann ja auch nicht daran gelegen sein, dass du deine Missio / Vocatio abgibst. Eventuell findet sich dann eine andere Lösung.




    LG,


    Melanie01

  • DAnke für eure Antworten !!!


    Ich schlaf auf jeden Fall drüber!


    :)



    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Hallo,
    ich habe keine schriftlichen Belege, aber unsere (kath.) Fachleiterin für Religion erzählte uns damals, dass man nicht gezwungen werden darf Religion zu unterrichten.
    Auch wenn man die Missio besitzt, darf man sich aus Gewissensgründen weigern, z.B. wegen einer Glaubenskrise. Dass man die Missio dann dauerhaft abgeben muss, hat sie nicht erwähnt.
    Ich halte das auch für unwahrscheinlich, könnte mir aber vorstellen, dass das zuständige Erzbistum noch mal eine Art Nachprüfung machen will, wenn man das Fach dann irgendwann doch mal wieder unterrichten möchte.

  • ---->> siehe Zitat Mikael : §7 GG !


    Ich habe selbst evang. Rel.Päd. studiert, vocatio hab ich auch.
    Vor etwa 5 Jahren habe ich die zitierte "Verweigerung" in Anspruch genommen (Gründe sind hier mal hinfällig). Beim Gespräch mit der Schulleitung vor den Weihanchtsferien habe ich es so angegeben. Als ich gefragt wurde, ab wann ich dies nicht mehr möchte --> mit sofortiger Wirkung, in diesem Fall mit Beginn des 2. Schulhalbjahres. Ich wollte die Stundenplaner nicht in allzu große Nöte bringen. Meine vocatio bleibt mir erhalten. Als ich neulich mal unverbindlich nachfragte, ob ich denn wieder Reli unterrichten dürfe, wenn mir danach ist - mal so dahingeplaudert. Antwort: Ja, natürlich!
    Ich spreche hier für Hessen, aber das GG gilt ja wohl immer noch für jeden (was'n Glück bei dem 16-Bundesländer-Pädagogik-Chaos).


    Gruß Lyna

  • -Ich spreche hier für Hessen, aber das GG gilt ja wohl immer noch für jeden (was'n Glück bei dem 16-Bundesländer-Pädagogik-Chaos).


    Hat mit Glück nichts zu tun - Bundesrecht bricht Landesrecht. (Wäre ja noch schöner, denn sonst gäbe es in Hessen noch die Todestrafe.) :)


    Nele

  • Du kannst theoretisch immer versetzt werden, solange du nicht schwerbehindert bist.


    Wenn die Schule keine offenen Stellen mehr hat und ein Fach erteilt werden muss, aber nicht fachfremd erteilt werden kann und nicht gekürzt werden darf/soll, dann wird jemand versetzt. Das ist doch irgendwie logisch.

  • das ist logisch. Oder jemand wird zu uns angeordnet . Die Frage ist, ob man dann am ehesten mich versetzt, weil durch meine Verweigerung erst die "Notlage", keinen Lehrer mehr für RU zu haben, entsteht
    ist natürlich sehr theoretisch...

    • Offizieller Beitrag

    Aber unmöglich ist es auch nicht. Der Dienstherr kann einen aufgrund von nicht-Fachbedarf schon umsetzen, Zwangsversetzungen sind nicht üblich, aber möglich.
    Versetzungen sind Mitbestimmungstatbestände, aber abgelehnt werden können sie nur aus bestimmten Gründen, die in solch einem Falle nicht oder eher nicht zuträfen.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

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