Gewichtung von Schulleistungen


  • Guten Morgen,


    mich interessiert, ob ihr an eurer Schule eine Gewichtung der Schulleistungen zur Ermittlung von Zeugnisnoten festgelegt habt.


    Zum Beispiel: Mündliche Leistungen zählen 40 %
    Klassenarbeiten 40 %


    Ich kenne es so nur von weiterführenden Schulen und hätte diesbezüglich gerne Anregungen und konkrete Beispiele.



    LG


    Simian

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben da keine einheitliche Regelung für die Schule, aber die meisten Kollegen halten das 50/50 für schriftlich und mündlich. Ich selbst habe in Englisch das System 50% schriftlich, 25% Vokabeltests, 25% Mitarbeit, wobei die 25% Vokabeltest mir dazu dienen, fleißige Schüler mit schwachen Englischkenntnissen doch noch auf die 4 zu heben (lasse jede Woche einen Vokabeltest schreiben).


  • Vielen Dank für deine Antwort, Trantor!


    Mich interessiert aber eher, ob Grundschulen eine Gewichtung von Leistungen vornehmen, und wenn dies zuträfe in welcher Form.


    Schon recht viele user haben meine Frage angeklickt, aber bislang gibt es nur eine Antwort. Heißt dies, dass es an Grundschulen keine Gewichtung der Leistungen gibt oder möchte man nicht Schulinterna ausplaudern?


    An unserer Schule gibt es eine derartige Einschätzung von leistungen nicht.


    Wäre es sinnvoll so etwas einzuführen?


    LG


    Simian

  • Bei uns ist das kein Geheimnis. Wir gewichten mündlich 60 % und schriftlich 40 % für die Zeugnisnoten. In Klasse 5 und 6 grundsätzlich (wir in Brandenburg haben ja auch da noch die Grundschule) und in 2-4 entscheidet die Fachkonfi darüber, aber hier hat meines Wissens nach jede für die gleiche Handhabung entschieden.


    Viel interessanter finde ich die Frage der Gewichtung einzelner Zensuren. Zum Beispiel schreibe ich in Ma und Deu Klasse 2 oft tägliche Übungen. Die dauern so 5 min in Ma und etwa 10 Minuten in Deu. In Deu ziehe ich 2 TÜs zu einer Note zusammen mit einer Gesamtpunktzahl von maximal 30 (es sind unsere Lernwörter - 15 Stück für eine Woche). In Ma ziehe ich 4 TÜs zu einer Note zusammen, es sind je 10 Aufgaben zu rechnen und so maximal 40 Punkte. Nun soll ich diese Zensuren auch noch mal zusammenfassen. Also beispielsweise in Deu 3 oder 4 Noten zu einer zusammenfassen. Ansonsten hätte ja so eine kleine TÜ-Note die gleiche Gewichtung wie eine Klassenarbeit z. B. und das geht ja wohl nicht (sagen die Kollegen).
    Kennt ihr solche Probleme? Wenn ja, wie macht ihr das?


    LG,


    littleStar

  • So heißt es im Hessischen Schulgesetz:


    § 25 ... (3) In den Fächern, in denen gemäß Nr. 7 a der Anlage 2 Klassen- oder Kursarbeiten nach Abs. 2 Buchst. a vorgesehen sind, machen die schriftlichen Arbeiten die Hälfte der Grundlagen der Leistungsbeurteilung aus, in den übrigen Fächern etwa ein Drittel. Die Regelungen für studienqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II) sowie für Fachschulen und für die Schulen für Erwachsene bleiben unberührt.


    Eine schuleinheitliche Festlegung gibt es bei uns nicht.
    Diese Paragraphenregelung ist wohl eher für die Sek 1 zu verstehen, auch wenn dies nicht dabei steht, aber wenn man besagte Anlage 2 Abschnitt 7 liest, da geht es nur um die Anzahlen der Klassenarbeiten und Lernkontrollen ab Kl. 5

  • Soweit ich informiert bin, muss das jede Schule -basierend auf der Notenverordnung des jeweiligen Bundeslandes- für sich festlegen.
    Ansonsten wäre es ja möglich das eine Schülerin in Klassenzug a für die gleichen Leistungen eine andere Bewertung erhält, als wenn sie im Notensystem der Klasse b unterwegs ist.


    An unserer Schule haben wir im Primarbereich dafür Absprachen getroffen, welche aber jedes Jahr diskutiert werden. Dabei unterscheiden wir uns von anderen Schulen unserer Stadt, von denen ich andere interne Bewertungskonzeptionen kenne.


    Beispiel für Mathematik an unserer Schule:


    Sonstige Leistungen: 50 %
    Schriftliche Leistungen: 50 %


    Die sonstigen Leistungen setzen sich aus überfachlichen und fachlichen Leistungen zusammen.
    Fachliche Leistungen zählen in der Gewichtung zweifach.

    • Offizieller Beitrag

    Soweit ich informiert bin, muss das jede Schule -basierend auf der Notenverordnung des jeweiligen Bundeslandes- für sich festlegen.
    Ansonsten wäre es ja möglich das eine Schülerin in Klassenzug a für die gleichen Leistungen eine andere Bewertung erhält, als wenn sie im Notensystem der Klasse b unterwegs ist.


    In Hessen definitiv nicht. Hier ist es sogar vorgeschrieben, dass sich die Bewertung an der Leistungsstärke der Grupe zu orientieren hat. Das ist natürlich auch nicht optimal, so bekommen vermeintlich gute Schüler oft dann die Quittung erst bei den Zentralprüfungen, andererseits versucht man so, den sozioökonomischen Lernbedingungen gerecht zu werden.

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