Kind: Beihilfe und Weisheitszähne (VOllnarkose)

  • hallo,
    mein kind soll laut aussage des kieferorthopäden und -chirurgen in den herbstferien die 4 weisheitszähne unter vollnarkose entfernt bekommen.
    wisst ihr, ob die beihilfe (NRW) das voll übernimmt oder ob es probleme mit der kostenübernahme geben kann?
    zumindest bei der langjährigen kieferorthopäd. behandlung wollte die beihilfestelle keinen heil- und kostenplan haben.
    vielleicht hat ja jemand von euch shcon erfahrungen damit gemacht und berichtet :)
    am besten rufe ich dort auch noch an, ist nur vormittags nicht so leicht.
    lg
    silke

  • Hallo Silke111,


    genau das haben wir in den letzten Osterferien hinter uns gebracht. Ich habe vorher bei der Beihilfe angerufen. Die waren überrascht, dass ich überhaupt nachfrage. Die Vollnarkose wurde ebenso problemlos erstattet wie alles andere.
    Liebe Grüße Tootsie

  • Die waren überrascht, dass ich überhaupt nachfrage.


    Das sehe ich allerdings auch so! Es ist ja keine kosmetische Operation, bzw. medizinisch notwenig!
    Bei mir hat sich neulich der komische Fall ergeben, dass sich die debeka gemeldet hat. Mein Sohn hatte vor 2 Monaten eine allergischen Schock und wurde mit dem Sani ins Krankenhaus gefahren. Jetzt erhielt ich einen Schrieb, wonach die debeka nicht verpflichtet sei zu zahlen, das aber aus Kulanz tun würde ?( . Ich habe es nicht verstanden. Die REchnung fand ich zwar auch unverschämt (insg. 1000 Euro, ohne Behandlung, ohne Übernachtung), aber das wäre ja nicht das erste Mal...


    Liebe Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

  • zumindest gesetzliche Kassen zahlen, soweit ich weiß, beim Ziehen der Weisheitszähne nicht (immer) die Vollnarkose (wenn es keinen zwingenden Grund gibt) , weshalb das häufig unter örtlicher Betäubung gemacht wird

  • zumindest gesetzliche Kassen zahlen, soweit ich weiß, beim Ziehen der Weisheitszähne nicht (immer) die Vollnarkose (wenn es keinen zwingenden Grund gibt) , weshalb das häufig unter örtlicher Betäubung gemacht wird


    Bei gesetzlich Versicherten werden in der Regel, wenn kein besonderer Grund vorliegt, immer nur zwei Zähne und die mit örtlicher Betäubung gezogen, um die Kosten für die Vollnarkose zu vermeiden. Wer dann Vollnarkose haben will, muss diese oft privat bezahlen. Der Kiefernchirug meinte deshalb ich solle auf jeden Fall nachfragen, ob die Narkose bezahlt wird. Wie schon geschrieben war das überhaupt kein Problem. Ich weiß auch nicht, ob ich meinen Sohn freiwillig ein zweites Mal zur Op hätte bewegen können. ;) Alle 4 auf einmal ist schon empfehlenswert.

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