Referendariat zu Ende - arbeitslos...

  • Liebes Forum,


    ich habe das Referendariat (Gym) nun abgeschlossen und mich hier schon bei ganz vielen Schulen "beworben", d.h., ich habe telefonisch erfragt, ob es Bedarf gibt. Alle Schulen, wirklich jede einzelne Schule, hat abgelehnt. Das ist ein bißchen schade. Immerhin habe ich drei Hauptfächer (zumindest hier in Hessen) und einen Schnitt von 1,2 im zweiten Staatsexamen und 1,1 im ersten. Aber, offenbar reicht das nicht.


    Was mache ich denn jetzt am klügsten? Ich habe bereits den Hartz IV Antrag ausgefüllt. Muss ich noch etwas machen, wenn ich mich arbeitslos melde? Was ist mit der PKV? Komme ich dann in die GKV zurück oder muss ich die PKV beibehalten?


    Vielen Dank!

  • Die Frage mit der PKV kann ich nicht beantworten, nehme aber an, dass du wieder in eine gesetzliche Kasse gehen wirst/musst. Sollte sich aber leicht rausfinden lassen.
    Bei deiner PKV würde ich mal nachfragen, ob sie die Möglichkeit einer Anwartschaft bietet. Das ist ein kleiner monatlicher Betrag dafür, dass du dann, wenn du eine Planstelle hast, ohne neue Gesundheitsprüfung und vor allem ohne neues Einsteigsalter wieder aufgenommen wirst.


    Viel Erfolg bei der Stellensuche - da müsste sich bei dem Topexamen mit 3 Hauptfächern doch spätestens zum Sommer etwas finden lassen, ich drücke die Daumen!

  • Was ist mit der PKV? Komme ich dann in die GKV zurück oder muss ich die PKV beibehalten?


    Genau da liegt eben der große Haken, du musst die PKV beibehalten und bist nicht mehr beihilfeberechtigt. Sprich, du musst auch noch den Prozentsatz der Versicherung erhöhen.


    Was hast du vor dem Ref gemacht? Besteht davon evtl. noch Anspruch auf ALGI? Dann kämmst du in die GKV zurück! Diese würde meines Wissens dann auch bei ALGII übernommen, bei der PKV gibts leider nur einen Zuschuss.


    Spricht etwas dagegen dich in anderen Bundesländern zu bewerben? Evtl. hast du da mehr Chancen.

  • Die Frage mit der PKV kann ich nicht beantworten, nehme aber an, dass du wieder in eine gesetzliche Kasse gehen wirst/musst. Sollte sich aber leicht rausfinden lassen.


    Das ist die Fehleinschätzung, die eben viele haben. Der Weg zurück in die GKV geht nur über Familienversicherung, ALGI-Anspruch oder sozialversicherungspflichtigen Job.

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Ich bin nach dem Abi direkt in die Uni und von der Uni direkt ins Referendariat. Habe also leider keinen Anspruch auf ALG I.


    Obwohl ich evtl. in Hartz IV falle und die Beihilfe verliere, muss ich trotzdem in der PKV bleiben? Was soll das denn und, vor allem, wie soll ich das finanzieren? Ich meine im SGB X irgendwo gelesen zu haben, dass man in die GKV zurück kann, wenn man vor Eintritt in die PKV mindestens 12 Monate am Stück oder innerhalb der vorherigen 5 Jahre 24 Monate in der GKV war. Das wäre bei mir der Fall - ich bin erst zum Referendariat in die PKV.


    Ein Bundeslandwechsel ist sehr schwierig; schon innerhalb von Hessen würde ich lieber in meinem Schulamtsbezirk bleiben, weil wir hier halt ein Haus haben. Ich möchte eigentlich nur ungern mein eigenes Haus verlassen, um irgendwo anders Miete zu bezahlen. Abgesehen davon ist meine Lebensgefährtin hier im Kreis beschäftigt und kann sich nicht versetzen lassen. Ich weiß, diese Unflexibilität erschwert die Stellensuche, aber ich sehe mehr Nach- als Vorteile durch den Wechsel des Bundeslands.

  • Ein Bundeslandwechsel ist sehr schwierig; schon innerhalb von Hessen würde ich lieber in meinem Schulamtsbezirk bleiben, weil wir hier halt ein Haus haben. Ich möchte eigentlich nur ungern mein eigenes Haus verlassen, um irgendwo anders Miete zu bezahlen. Abgesehen davon ist meine Lebensgefährtin hier im Kreis beschäftigt und kann sich nicht versetzen lassen. Ich weiß, diese Unflexibilität erschwert die Stellensuche, aber ich sehe mehr Nach- als Vorteile durch den Wechsel des Bundeslands.


    Du brauchst dich dafür nicht rechtfertigen, war auch keinesfalls wertend gemeint. Deshalb fragte ich ja, obs einen Grund gibt, der dagegen spricht und das sind ja viele! Ich denke, irgend wann muss man auch unflexibel sein!


    Obwohl ich evtl. in Hartz IV falle und die Beihilfe verliere, muss ich trotzdem in der PKV bleiben? Was soll das denn und, vor allem, wie soll ich das finanzieren? Ich meine im SGB X irgendwo gelesen zu haben, dass man in die GKV zurück kann, wenn man vor Eintritt in die PKV mindestens 12 Monate am Stück oder innerhalb der vorherigen 5 Jahre 24 Monate in der GKV war. Das wäre bei mir der Fall - ich bin erst zum Referendariat in die PKV.


    Ja, dem ist so, dass es seit 2009 nicht mehr geht, weil man mit ALGII nicht versicherungspüflichtig wird.
    Deshalb rät die Berliner-GEW ja z.T. gegen eine private Versicherung bzw. schriebt dies zum Überblick groß auf ihre Seite:

    Zitat

    Nach Beendigung des Referendariats und damit des Beamtenverhältnisses ist ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung nur in folgenden Fällen möglich:


    • bei einem Anspruch auf Familienversicherung, wenn der Ehepartner/die Ehepartnerin Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die (beitragsfreie) Familienversicherung ist aber nur möglich, wenn man selbst nicht erwerbstätig ist. Lediglich ein Minijob bis zu 400 Euro im Monat ist zulässig.
    • bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (abhängige Beschäftigung mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 400 Euro im Monat; nicht bei selbstständigen Tätigkeiten wie z. B. Honorar- oder Werkverträgen!). Wer bereits mit Beginn des Arbeitsverhältnisses die Versicherungspflichtgrenze überschreitet (z. Z. liegt sie bei 4.237, 50 €/Monat), wird nicht versicherungspflichtig. Man kann sich dann nur innerhalb von drei Monaten nach erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung nach der Ausbildung freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
    • seit 01.01.2009 nur noch bei (Rest-)Ansprüchen auf Arbeitslosengeld I. Bei Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") entsteht keine gesetzliche Versicherungspflicht mehr. Man muss dann in dieser Zeit in der privaten Kasse bleiben.

    Wenn keiner der genannten Fälle zutrifft, ist ein „Wechsel“ in die gesetzliche KV zunächst nicht möglich. Die private Krankenversicherung muss dann nach Ende des Referendariats weitergeführt werden. Dann steigen auch die Beiträge, da mit dem Beamtenverhältnis die Beihilfeberechtigung endet. Jede/r sollte daher bei Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrages bei der privaten Kasse nachfragen, wie hoch dann der Beitragssatz wäre.


    Also wird man dir in dem Falle dann wohl zur Heirat raten, um diesen Kosten zu entgehen.

  • Hmm, das ist natürlich unschön. Es war übrigens nicht SGB X, sondern SGB V und dort §9. Wie ist das dann zu verstehen (§9, 1 S1):


    Das gilt aber nicht für Referendare? Ich meine, ich war seit meiner Geburt familienversichert in der GKV und nur jetzt für das Referendariat in der PKV. Da kann man ja nur hoffen, dass ich arbeitslos bleibe und eine Vertretungsstelle finde, um dann in die GKV zurückzukommen.

  • Das gilt aber nicht für Referendare? Ich meine, ich war seit meiner Geburt familienversichert in der GKV und nur jetzt für das Referendariat in der PKV. Da kann man ja nur hoffen, dass ich arbeitslos bleibe und eine Vertretungsstelle finde, um dann in die GKV zurückzukommen.


    Du kannst aber nach §9, Absatz 2 nur möglich innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen KK. Denn du kannst die Mitgliedschaft in privaten KK nicht ohne weiteres beenden, somit kannst du das nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende dieser MItgliedschaft machen.Genau das liegt eben das Problem.

  • Helios, hast du schon mal beim Jobcenter, der PKV sowie der GKV, bei der du vorher versichert warst, nachgefragt?
    Ich glaube nämlich, dass es da eine Lösung gibt, bei der du privat versichert bleibst, aber einen niedrigeren Beitrag bezahlst, dafür aber dann auch weniger Leistung (entsprechend GKV) erhältst. So wurde mir das vor dem Beginn des Ref. von der Debeka erklärt (bin jetzt 2. Semester und evt. in einem 3/4 in der gleichen Situation wie du). Und ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, dass von einem verlangt wird 250 € KK zu zahlen. Dann hast du nach aktuellem Hartz IV Satz ja noch gut 50 € zum Leben...
    Ich würde mich übrigens nicht unbedingt auf die Auskünfte des Jobcenters verlassen. Ich habe vor dem Ref. ein paar Monate Hartz IV bekommen und habe relativ schlechte Erfahrungen mit dem Jobcenter gemacht. Falls du in einer Beziehung (Bedarfsgemeinschaft) lebst, kann es übrigens auch eh sein, dass du kein oder nur wenig Hartz IV erhältst.
    Ich würde mal bei den KKen nachfragen oder mich an die GEW resp. Philologenverband wenden. Die werden dir evt. weiterhelfen können.
    Schade, dass du zur Zeit nichts findest. Aber Kopf hoch, bei dem Schnitt wird es bestimmt nciht so lange dauern. In SH ist Spanisch Mangelfach, aber das nützt dir ja nix :(
    Vie Erfolg!!
    Gruß, Sofie

  • Ich glaube nämlich, dass es da eine Lösung gibt, bei der du privat versichert bleibst, aber einen niedrigeren Beitrag bezahlst, dafür aber dann auch weniger Leistung (entsprechend GKV) erhältst. So wurde mir das vor dem Beginn des Ref. von der Debeka erklärt (bin jetzt 2. Semester und evt. in einem 3/4 in der gleichen Situation wie du). Und ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, dass von einem verlangt wird 250 € KK zu zahlen.


    Das hast du auch falsch verstanden. Er muss ja nicht den vollen Beitrag selber zahlen. Es wird ein Teil ja beim ALGII Bezug übernommen, aber nur die Höhe, die eine gesetzliche KK kostet ungefähr. Also bleiben ca. 100 Euro an Kosten übrig. Und ja, du kannst den Vertrag runter stufen, aber du musst ja auch auf 100% Versicherung hochstufen, daher wirds dann trotzdem teurer als GKV!
    Und ja, es sind dann evtl. "nur" 250 Euro zum Leben übrig, aber das ist dann genau die Überlegung, die man vorher hätte anstellen müssen! UNd das sollte in der Regel auch reichen.

  • Jemand, der ein eigenes Haus besitzt, wird wohl auch keinen ALG II Anspruch haben.


    Glücklicher Weise kann man das so allgemein nicht sagen. Natürlich kann man auch ein Haus besitzen und ALGII bekommen, denn damit entfallen ja die Mietkosten. Aber ja, es ist um einiges schwieriger.
    Ich denke aber auch, wer ein Haus besitzt, hat hoffentlich soviele Rücklagen, dass er eine Zeit mit diesen Kosten überstehen kann.

  • Nun, die Frage ist, wie man zu dem Haus gekommen ist. Ich selbst habe es weder gekauft noch erbaut. Aber es wurde mir vermacht und damit auch die restliche Hypothek (nicht mehr viel), die darauf liegt. Soweit ich weiß, so sagte es mir ein Bekannter, der in einer ähnlichen Situation war, übernimmt das Job Center die Rate für das Haus schon, nur die Tilgungsrate muss man selbst aufbringen oder aber mit der Bank zu einem entsprechenden Agreement kommen. Miete sei für das Job Center in vielen Fällen teurer, insbesondere hier in der Nähe der Großstädte.


    Rücklagen habe ich leider keine - denn von meinem geringen Referendarsgehalt ging das meiste für die Grundbesitzabgaben, Umlagen etc. drauf. Und während der Uni konnte ich auch nur soviel arbeiten, um meinen Lebensunterhalt zu decken. Aber das war bei drei Fächern auch gar nicht anders zeitlich möglich, vor allem bei solch "hausarbeitslastigen" Studienfächern. Acht Hausarbeiten pro Semester war eher die Regel als die Ausnahme. Aber ich möchte mich nicht beschweren, immerhin habe ich es mir ja ausgesucht. Das sind auf jeden Fall die Gründe, weshalb ich während der Studien- und Referendarszeit keine großartigen Rücklagen bilden konnte. Drei Monate könnte ich aber bestimmt überbrücken, danach würde es eng...

  • Mmmh, meines Erachtens bleibt nicht viel mehr übrig, als sich irgendeinen Job zu suchen und sich dann wieder zu bewerben. (statt in Arbeitslosigkeit zu verfallen)

  • Warum bewirbst du dich nicht einfach an Haupt- und Realschulen oder einer Gesamtschule? Eine Freundin hat auch ihr Ref am Gymnasium gemacht und auch gymnasiales Lehramt studiert und danach an eine Haupt- und Realschule gewechselt. Da müsstest du mit deiner Note und deinen Fächern auf jeden Fall eine Stelle bekommen. Ansonsten findest du bist zum Sommer bestimmt auch eine Vertetungsstelle und dann im Sommer eine richtige.

  • Ich denke kaum, das Helios vor hat, in die Arbeitslosigkeit zu verfallen. Aber manchmal findet man eben keinen Job. Ich finde nicht, dass du, Helios, dich dafür rechtfertigen musst, dass du keine 10.000 € angespart hast während des Studiums. Das hat doch kaum jemand, der nicht reicht erbt oder vor dem Studium schon gearbeitet hat.
    Zu deinen Fragen Helios: Ich würde so früh wie möglich einen Hartz IV Antrag ausfüllen. Denn die Bearbitung kann ein paar Monate dauern. Wenn du in der Zeit einen JOb findest, um so besser. Du darfst eine gewisse Höhe an Ersparnissen haben (ich glaube ein paar 1000 €), insofern musst du nicht sofort deinen Notgroschen aufbrauchen.
    Es sei denn, du hast einen gut verdienende Partner mit dem du seit über einem Jahr zusammenwohnst.
    Ich persönlich habe keine Probleme, mich ein paar Monate vom Sozialstaat durchfüttern zu lassen, den ich - wenn es gut läuft - bis zur Rente mitfinanzieren werde und den meine Eltern ihr Leben lang mitfinanziert haben. Du hast ja sicher nicht vor, die nächsten paar Jahre aufm Sofa rumzugammeln und von Hartz IV zu leben.
    Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass es mit drei Hauptfächern und einem Einser-Examen so ewig dauert, einen Job zu finden.
    Ob das Jobcenter Raten für das Haus übernimmt, weiß ich nicht. Da müsstest du dich erkundigen.
    Ich würde dir - wie ich oben schon schrieb - eh raten, sich an die GEW o.ä, zu wenden. Du bist ja nicht der erste Arbeitslose nach dem Ref.
    Und mit PKV und GKV musst du dich mal bei den Krankenkassen erkundigen. Wie Susannea oben schon schrieb, gibt es da Möglichkeiten on der PKV zu bleiben und niedrigeren Satz zu zahlen.
    Viel Erfolg weiterhin!

  • Also, dann werde ich diese Woche mal einen Hartz IV Antrag ausfüllen und abgeben.


    Nochmal kurz zur PKV: Auf dieser Seite (http://krankenversicherung-beamter.de/referendare/) steht folgendes:

    Demnach müsste ich also bei arbeitslosigkeit nicht in der PKV bleiben, sondern komme wieder in die GKV, auch ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung!? Mensch, sehr kompliziert das ganze.

  • Ich finde, das klingt ganz einfach. Entweder meldest du dich arbeitssuchend und kommst automatisch ind die GKV oder nicht, dann hast du die Möglichkeit einen günstigeren Beamtentarif zu wählen.
    Ist das eine verlässliche Quelle, die für alle PKKen gilt?

  • Kompliziert finde ich das, weil überall etwas anderes gesagt wird. Hier im Thread wurde ja auch mehrfach erwähnt, dass man, selbst wenn man nach dem Ref arbeitslos ist, auf jeden Fall in der PKV bleiben muss. Im obigen Zitat hingegen heißt es, dass man, sobald man sich arbeitssuchend meldet (und darunter verstehe ich, wenn man ALG I oder II beantragt (in meinem Falle ja ALG II)) automatisch in die GKV kommt, was ich persönlich begrüßen würde.


    Wie verlässlich die Quelle ist, kann ich nicht sagen. Sie wird auf jeden Fall im Forum von referendar.de besprochen und da gab es keinerlei negative Äußerungen. Und das Impressum erscheint korrekt.

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