Vereinbarkeit Familie und Beruf- Stundenplan

  • Hallo zusammen,
    ich muss mal eine Runde jammern. Ich arbeite mit 14 Stunden am Gymnasium und habe eine 6jährige Tochter. Die Schule an sich macht mir Spaß, aber der Stundenplan :daumenrunter:
    Aktuell darf ich bei 14 Stunden (volle Stelle: 24,5) zweimal bis 16 Uhr unterrichten. Aber auch Vollzeitkollegen haben höchstens 2maL nachmittags, einge aber auch gar nicht! Auf meine Frage an den Stundenplanmacher, worin er denn die Vereinbarkeit von Famile und Beruf sieht, sagte er nur, dass er alle GLEICh behandelt und Müttern keine Extrawürste brät. Bei uns gibt es 2 Mütter mit kleinem Kind bei 50 Kollegen...
    Ich bin gerade auf 180....


    Der Direktor hält sich aus allem raus uns sitzt die Zeit bis zur Pension ab, der Personalrat denkt nur an sich (die haben KEINEN Nachmittagsunterricht). Ich komm mir reichlich ausgeliefert vor.
    Was habe ich für rechliche Möglichkeiten?

  • Das ist natürlich sehr ärgerlich. Hast Du dann wenigstens wenig Freistunden (Hohlstunden?) oder einen total löchrigen Stundenplan? Hast Du einen Tag unterrichtsfrei? Und ich nehme an, dass das der Stundenplan für das kommende Schuljahr ist?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Du hast rechtlich insofern kaum Möglichkeiten, weil es keine konkrete rechtliche Vorgabe gibt, z.B. Mütter mit Kindern besonders günstige Stundenpläne zu stricken oder die Zahl der Nachmittage zu begrenzen. Gäbe es so etwas schwarz auf weiß, könntest Du das rechtlich einfordern.
    Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ferner durch Nachmittagsunterricht nicht per se eingeschränkt, wenn z.B. einige Fächer primär dann unterrichtet werden.


    Bei einem Kollegium von 50 Personen mit nur zwei Müttern habt Ihr beide natürlich das Problem keine Lobby zu haben.


    Alle gleich zu behandeln ist ein nachvollziehbarer Grundsatz - der insofern greifen kann (aber nicht zwingend muss), wenn eine Änderung in Deinem Stundenplan ungünstige Änderungen für einen oder mehrere Deiner Kollegen bedeutet hätte. Das mit den "Extrawürsten" ist leider so eine Sache. Die kann man braten, muss man aber nicht. Und bei Dir denkt der Verantwortliche offenbar, dass er das nicht bräuchte.
    Wenn es jedoch theoretisch ohne viel Aufwand machbar wäre, Dir einen angenehmeren Stundenplan zu machen, dann ist die Aussage des Stundenplanmachers nicht mehr nachvollziehbar.


    Meinst Du mit Personalrat den Lehrerrat oder wirklich den Personalrat? Dass der sich raushält, würde mich wundern. Bist Du in einer Gewerkschaft?


    Gruß
    Bolzbold

  • Hallo zusammen,
    ich muss mal eine Runde jammern. Ich arbeite mit 14 Stunden am Gymnasium und habe eine 6jährige Tochter. (...)
    Aktuell darf ich bei 14 Stunden (volle Stelle: 24,5) zweimal bis 16 Uhr unterrichten.


    Findest Du das weiter so schlimm, wenn Du nochmal in Ruhe drüber nachdenkst? Bei 14 Stunden und zwei Mal bis 16 Uhr, da wirst Du an zwei, wenn nicht sogar drei Tagen unterrichtsfrei haben und kannst da Deine Zeit frei einteilen. 16 Uhr ist wahrscheinlich später als der Schulschluss Deiner Tochter, aber da werden sich auch Lösungen finden lassen, die Deine Anwesenheit nicht voraussetzen. Vielen Eltern im Schichtdienst geht das doch an jedem zweiten Arbeitstag so, andere arbeiten z. B. auf Honorarbasis mit immer wechselnden Arbeitszeiten ... Ich verstehe schon Dein Problem, denke aber, dass jeder zweite arbeitende Elternteil so oder schlechter dran ist.

  • an deiner stelle würde ich die gleichstellungsbeauftragte an deiner schule aufsuchen und dein problem schildern (betreueeung deiner tochter ab mittags?)


    die schulen an sich sind nämlich schon gehalten die vereibarkeit von familie und beruf zu garantieren bzw. auch hier und dort mal zu intervenieren.
    versuch macht klug... fragen... melden und sonst halt direkt mal die bezreg ansprechen.. schließlich ist der dienstherr auch fürsorgepflichtig....
    zu verlieren hast du eh nichts. also trommeln.. und nicht nur klein bei geben.

    • Offizieller Beitrag

    Darf ich nochmal dazwischenfragen, wieso Nachmittagsunterricht mit "Nichtvereinbarkeit von Familie und Beruf" gleichgesetzt wird?


    Der Logik zufolge könnten/dürften Ganztagsschulen Halbtagskräfte ja dann nachmittags nicht mehr einsetzen.
    Im Zuge der G8-Reform in NRW sind viele Schulen faktisch zu Ganztagsschulen geworden. Der Nachmittag ist also keinesfalls eine Ausnahme und entsprechend auch nicht als Härte zu begreifen.


    Hätte die TE beispielsweise zwei freie Tage, wäre das bei 14 Stunden recht großzügig.


    Gruß
    Bolzbold

  • im gegensatz zu anderen hier kann ich die fragestellerin sehr gut verstehen. sie arbeitet teilzeit wegen ihres kindes. da finde ich es unverhältnismäßig, sie an zwei nachmittagen einzusetzen. ein nachmittag, ok. aber mehr sollte es nicht sein für jemanden, der wenig mehr als 50% arbeitet. und der gesetzgeber fordert ja sogar, dass man auf die besondere situation von teilzeitkräften rücksicht nehmen sollte, auch wenn die ausführungen sehr unkonkret sind. als mutter eines jungen grundschulkindes gibt es gute gründe, eben NICHT zwei nachmittage zu arbeiten.


    ich würde den bezirkspersonalrat einschalten, also die nächste lehrerrat-ebene, wenn dir dein eigener personalrat nicht helfen kann.

  • Auf meine Frage an den Stundenplanmacher, worin er denn die Vereinbarkeit von Famile und Beruf sieht...


    Falsche Adresse, du mußt deine Berufsausübung mit den Interessen deiner Familie vereinen! Wie soll dein Stundenplaner das für dich tun?


    ...dass er alle GLEICh behandelt und Müttern keine Extrawürste brät.


    Das halte ich für richtig.


    Ich komm mir reichlich ausgeliefert vor.


    Du mußt nicht an einer/dieser Schule arbeiten, es gibt noch den sogenannten "freien" Arbeitsmarkt.


    an deiner stelle würde ich die gleichstellungsbeauftragte an deiner schule aufsuchen


    Damit diese dann die Extrawurst für dich brät? Damit würde sie sich m.E. für dieses Amt disqualifizieren.


    ...da finde ich es unverhältnismäßig, sie an zwei nachmittagen einzusetzen.


    Und ich finde die Jammerei darüber unverhältnismäßig.


    gibt es gute gründe, eben NICHT zwei nachmittage zu arbeiten.


    Es gibt immer gute Gründe am Nachmittag nicht zu arbeiten, das gilt übrigens auch für jede andere Tageszeit.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    • Offizieller Beitrag


    Ist dieser Beitrag wirklich ernst gemeint oder finde ich die Ironie nicht? ?(


    Auch wenn du teilweise in der Sache Recht haben magst, finde ich den Ton reichlich unangemessen.

  • an deiner stelle würde ich die gleichstellungsbeauftragte an deiner schule aufsuchen



    Damit diese dann die Extrawurst für dich brät? Damit würde sie sich m.E. für dieses Amt disqualifizieren.


    da bist du aber sowas von falsch informiert.
    ich hatte letzte woche auch ein gespräch mit unserer schulrätin bzgl. der organisation mit kindern.
    sie sagte, dass mein mann unbedingt zur gleichstellungsbeauftragten MUSS, damit man seinen stundenplan auch umstellt, um familie und beruf zu verbinden.
    das genau ist auch die aufgabe.... daher.. auf alle fälle hingehen...
    sonst einen ebene höher.....


    leute die keine kinder haben sollten mal schön still sein.. die wissen oft gar nicht was man als familie leisten muss...


    dabei schreit die gesellschaft nach kindern, aber entgegenkommen will man den familien nicht....

  • "leute die keine kinder haben sollten mal schön still sein.. die wissen oft gar nicht was man als familie leisten muss..."


    Solche Aussagen bringen doch auch nicht weiter, sondern führen nur zu sinnlosen Frontstellungen. Leute, die keine Kinder haben, habe vielleicht andere Probleme / Eigenschaften / Besonderheiten, die Rücksichtnahme erfordern. Und nebenbei auch ein Recht auf Privatleben.


    Ich würde in diesem Fall auch den Personalrat ansprechen, den Schulleiter und sonst die Gleichstellungsbeauftragte, wenn das nichts bringt. Bei uns haben Teilzeitkräfte in der Regel einen freien Tag, aber sonst werden sie ganz normal auch nachmittags eingesetzt, sonst würde sich die Belastung aller anderen unverhältnismäßig erhöhen.

  • Ich stelle es vorweg: als Mann ohne Kinder, kann ich dies wohl nicht so recht verstehen (und bitte zieht euch jetzt nicht an diesem Satz hoch). Ich bin nur in der Lage im Freundeskreis zu beobachten, wie Pastoren-, Tierarzt- und andere Ehepaare mit Kindern ihren Tag organisieren. Dennoch möchte ich zu bedenken geben, dass dort draussen - ausserhalb unserer schönen Schulwelt - sehr viele Mütter ganz- oder halbtags arbeiten müssen und die ihren Kindern kein familieninternes "Nachmittagsprogramm" bieten können. Ich zählte in meiner eigenen Kindheit übrigens auch dazu - Mutter selbstständig, Vater mit Hauptberuf und Nebenjob, Großeltern waren ebenso Mangelware wie der Rest der Verwandtschaft. Daher ärgert es mich ein wenig, wenn wir in einem öffentlichen Forum auf hohem Niveau klagen. Gut - da kann man sagen, dass die beiden selbst Schuld waren, sie hätten ja auch etwas vernünftiges lernen können. Zur Erinnerung: ein halbes A13er Gehalt (Dienstaltersstufe 7) entspricht immer noch einem vollen Gehalt einer Wohngruppenleitung in der Jugendhilfe mit Nachtdienst- und Wochenendzuschlag. Gut - von A13 geht dann noch der Krankenkassenbeitrag runter - macht jetzt aber auch keinen großen Unterschied. Der andere Studierte in gehobener Stellung muss dann bloß an fünf Tagen die Woche für den Nachmittag vorsorgen und hat sechs Nachtdienste pro Monat - wo dann hoffentlich der Partner das Kind übernehmen kann... oh - und der hat keine Ferien.


    Grundsätzlich ist es für den Stundenplankoordinator/-beauftragten mit Sicherheit schwer, da bei 50 Kollegen jeder gewichtige Gründe anbringen kann, warum er oder sie nachmittags nicht unterrichten könne. Was für das Individuum wie schwer wiegt sei dahingestellt. Für manchen nehmen Hund und Pferd einen höheren Platz ein als mancher Mensch. Bei 14 Stunden sind vermutlich Springstunden, o. ä. vorhanden, beziehungsweise das Unterrichtsdeputat ist auf wenige Tage gekürzt. So etwas müsste innerhalb des Kollegiums geklärt werden.


    Davon ab: bei Unterricht bis 16 Uhr scheint es sich ja um eine Ganztagsschule zu handeln - gibt es so etwas für dein Kind nicht?

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

    • Offizieller Beitrag

    leute die keine kinder haben sollten mal schön still sein.. die wissen oft gar nicht was man als familie leisten muss.


    Vielleicht gibt es auch Leute, die Kinder haben und trotzdem nichtmit der TE d'accord sind?? Polemik verhärtet nur die Fronten -- unnötigerweise

  • Zunächst: Ich halte nichts von künstlich aufgeblähten Stundenplänen, um die KuKs möglichst lange vor Ort zu halten. Auch viele Springstunden als "kostenfreie Vertretungsreserve" lehne ich ab. Außerdem habe ich gar kein Problem damit, anzuerkennen, dass Familie, Kinder und Beruf nicht leicht unter einen Hut zu bringen sind.
    Die Vehemenz allerdings, mit der einige Mütter im Schuldienst ob dieses Status eine Sonderbehandlung einfordern, befremdet mich. Denn eines muss klar sein: Eine Privilegierung bei der Stundenplanerstellung für einige Gruppen bedeutet stets (oder fast immer - wenn dieses nicht so ist, ist ohnehin alles in Butter) auch eine Benachteiligung der übrigen Gruppierungen. In diesem Zusammenhang halte ich Forderungen in Bezug auf optimierte Stundenpläne, ultimativ begründet mit dem Status "Mutter", schon für recht forsch. Die Einstellung des Stundenplaners, hier keine "Extrawürstchen" zu braten, ist zumindest legitim und möglicherweise gerechter und sozialer, als es aus dem Blickwinkel der Kollegin mit Kind zunächst erscheint.
    Auch die Konnotation, dass dieses doch bei einem Kollegium aus 50 Menschen, von denen schließlich nur zwei Mütter mit kleinen Kindern seien, doch "gehen müsse", ist nicht so eindeutig, wie die nackten Zahlen es vermuten lassen: Je nachdem, wie viele Kopplungen, Blöcke, Bänder, etc. zu berücksichtigen sind, sind eben nicht nur ein oder zwei KuKs, welche dann in den sauren Apfel zu beißen hätten, von einer Stundenplanänderung betroffen, sondern es werden schnell mal vier, acht, sechzehn... Da wird es irgendwann mit der Verhältnismäßigkeit doch recht schwierig.

    Die Wahrheit liegt im Blickwinkel des Betrachters.

  • dabei schreit die gesellschaft nach kindern, aber entgegenkommen will man den familien nicht....

    Ach so, dann zahlen sich Eltern also beispielsweise das Kindergeld selbst. Wusste ich gar nicht - danke dafür!

    leute die keine kinder haben sollten mal schön still sein.. die wissen oft gar nicht was man als familie leisten muss...

    Entschuldige, das hatte ich überlesen. Dann halte ich jetzt meinen Mund.

    Die Wahrheit liegt im Blickwinkel des Betrachters.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann Walter da nur zustimmen, da ich dem Stundenplaner ab und an mal über die Schulter schaue. Immerhin darf er sich überspitzt formuliert aussuchen, von wem er sich die Beschwerden einfängt.
    Der Stundenplan ist in der Tat keine schlichte Frage, wann ich welchen Kollegen einsetze.


    Da kommen noch weitere Faktoren hinzu:
    - Stundentafeln der Sek I / Kurstafeln der Sek II
    - Raumbelegungen bzw. -verfügbarkeit
    - ggf. Koordinierung mit einer anderen Schule
    - Verfügbarkeit der Fachstunden der Kollegen
    - Stundenpläne der Schüler (die dürfen je nach Stundenplan JEDEN Nachmittag antanzen)


    Das sind Faktoren die in der Regel VOR der Berücksichtigung von Kolleginnen mit kleinen Kindern den Stundenplan erheblich (!) bedingen und zwingend zu beachten sind, um überhaupt einen Stundenplan zu erstellen.


    Das Ergebnis KANN dann durchaus einmal sein, dass man als Teilzeitkraft zwei Nachmittage an der Schule ist. Solange die Zahl der Springstunden nicht zu hoch ist, dürften bei 14 Stunden außerdem vormittags Freiräume existieren, die dann ggf. sogar zu Hause für Unterrichtsvorbereitung genutzt werden können. Eine Betreuung für eine Sechsjährige zu finden, die bis 16 Uhr geht, ist in meinen Augen weniger kritisch als bei Kleinstkindern.


    Frage an die TE:
    Empfindest Du die beiden Nachmittage lediglich als Zumutung oder hast Du de facto ein unlösbares Betreuungsproblem? In letztgenanntem Fall hätte ich für Deine Situation aus eigener Erfahrung vollstes Verständnis und würde die genannten Vorschläge ebenso empfehlen. Falls das mehr eine Frage des individuellen Gerechtigkeitsempfindens ist, wirst Du nicht nur hier sondern vor allem bei Dir im Kollegium anecken.


    Ich habe auch schon kinderlose Kollegen erlebt, die gefragt haben, wieso sie für die Kollegen mit Kindern in die Bresche springen sollen. Ihre Argumentation war, dass sie genauso wenig dafür "bestraft" werden können, dass sie kinderlos sind wie Du, die Du Kinder hast.


    Vielleicht magst Du uns ja noch ein paar weitere Informationen zu Deiner Situation vor Ort geben, damit die Lage von uns besser einzuschätzen ist.


    Gruß
    Bolzbold

  • Ich arbeite mit 14 Stunden am Gymnasium und habe eine 6jährige Tochter. Die Schule an sich macht mir Spaß, aber der Stundenplan :daumenrunter:
    Aktuell darf ich bei 14 Stunden (volle Stelle: 24,5) zweimal bis 16 Uhr unterrichten.


    Als stellv. Schulleiter und derjenige, der bei uns den Stundenplan macht, muss ich den lieben KollegInnen, die hier so vehement argumentieren, dass das doch kein Grund zur Aufregung ist, mal vehement entgegensetzen: Ich halte so einen Stundenplan für eine Frechheit.


    Vereinbarkeit von Familie und Job heißt in unserem Fall doch ganz klar, die Kolleginnen mit kleinen Kindern und wenig Stunden am Vormittag einzusetzen. Ich bemühe mich außerdem noch, die Randstunden möglichst freizuhalten (viele Kindergärten auf dem Land öffnen erst zwischen 7:45 und 8:00 Uhr) und zudem gibt es eine Garantie auf freie Tage: Stundenzahl geteilt durch 4,5 bei Kommazahlen auf die nächste ganze Zahl aufrunden gibt die Zahl der Tage, an denen die Lehrkraft maximal kommen muss. Außerdem versuche ich bei den Wochenend-Pendlern Mo Früh und Freitag Mittag freizuhalten und die Kollegin, die gern mal ausschläft, kann auch zwei mal später kommen. Und bevor jetzt die Heulerei der Kinderlosen losgeht, wegen der vielen Extrawünsche: Ja, jeder darf seine Wünsche äußern. Und ja, wenn's hart auf hart geht, zählen harte Fakten ("Der Kindergarten öffnet erst um 8") mehr als "Ich schlaf gern mal aus."


    Und ja, auch wir haben zig Klassen, in denen verschiedene Wahlpflichtfächer vertreten sind, geteilte Klassen, Fichtelstunden, Raumprobleme und alles, was beim Stundenplanmachen die Würze ausmacht. Nicht alles geht, aber wenn man sich ein bisschen Mühe gibt und Wünsche priorisiert, kann man schon Vieles möglich machen. Für mich hat das auch was mit Motivation der Mitarbeiter zu tun, sich hier Mühe zu geben...


    Ach, falls es dich beruhigt: Es geht noch schlimmer: Meine Frau wurde vom Schulamt mit 7 Stunden Unterricht an zwei verschiedenen Schulen an vier Tagen pro Woche eingesetzt. Wenn ich einer meiner Lehrkräfte sowas bieten müsste; ich würde vor Scham im Boden versinken.


    Wenn ÖPR und Gleichstellungsbeauftragte in deinem Fall nichts machen können, hilft nur eins: Den Stundenplaner fragen, auf wieviel Stunden du reduzieren musst, um nur noch einen Nachmittag zu haben. Oder doch den Schulleiter überzeugen (hat der einen Stellvertreter oder ist das dann der Stundenplanfuzzi?)

  • wieso Nachmittagsunterricht mit "Nichtvereinbarkeit von Familie und Beruf" gleichgesetzt wird?


    Weil beispielsweise bei uns auf dem Land viele Grundschulen entweder überhaupt keine Mittagsbetreuung anbieten oder eine, die maximal bis 14 Uhr geht. Im ersten Fall bedeutet das für einen Erstklässler, dass er an einigen Tagen um halb 12, an anderen um eins Schulschluss hat. Wenn man nun nicht zufällig eine Oma am Ort hat, ist sowas tatsächlich sehr schwierig zu organisieren.

  • Ich empfehle da gerne mal die Handreichungen der Bezirksregierung Arnsberg, die klare Beispiele geben, wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden kann: http://www.bezreg-arnsberg.nrw…ndreichungen_teilzeit.pdf


    Ich finde es absolut legitim, wenn auf die besonderen Bedürfnisse von Eltern im Rahmen des Möglichen Rücksicht genommen wird. Dazu gibt es laut Gleichstellungsanspruch auch eine gewisse Verpflichtung.


    Genauso sollte dann aber auch auf andere relevante und unumgängliche Wünsche anderer Kolleginnen/Kollegen eingegangen werden, als Beispiel genannt sei hier der ein Elternteil pflegende Kollege genannt, der dafür in Teilzeit gegangen ist. Auch hier kann aber nur gelten: im Rahmen des Möglichen. Auch für solche Fälle gibt es übrigens bei der Bzrg. Arnsberg Vorschläge.


    Letztlich können von solchen Regelungen doch prinzipiell alle Kollegen im Laufe ihres Lebens profitieren, wer weiß denn, was in 5 oder 10 Jahre geschieht? Vielleicht braucht man dann auch solche Rücksichtnahmen? Außerdem halte ich solche Solidarität auch einfach für wichtig für das alltägliche Miteinander. Muss das denn wirklich immer so ablaufen... :schimpf: ?


    Und mal davon abgesehen: Teilzeitkräfte wie oft Eltern sind, haben meist eh schon eine deutliche Mehrbelastung im Verhältnis zur Stundenzahl durch Konferenzen, Elternsprechtage, Klassenfahrten, usw., die an vielen Schulen immer noch im vollen Umfang zu leisten sind.


    Viele Grüße,
    jinny44

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