Diensberatungen - ab sofort wöchentlich?

  • Hallo ihr,


    wie in der letzten Woche von der letzten Beratung unserer Schulleitung "durchgesickert" ist, sollen künftig wöchentlich, d.h. jeden Montag nach Unterrichtsende Dienstberatungen stattfinden.


    Bisher gestalteten sich die Zeiten wie folgt:
    Dienstberatung - einmal im Monat, bei Bedarf mehr
    Klassenkonferenzen - nach Bedarf - ca. mind. 6 x im Jahr (Extratermine, welche nicht im Rahmen/Anschluss an DB liegen)
    Zeugniskonferenzen - 1 x halbjährlich


    Der Montag ist grundsätzlich von den Kollegen nachmittags freizuhalten (Präsenzpflicht) für kurzfristig angesagte DB.


    Nun ist unsere "Freude" groß. Vor allem, da wir nicht wissen, was bei der ganzen Beraterei herauskommen soll.


    Gibt es eine Möglichkeit, sich gegen diese Änderung zu wehren?


    Es grüßt


    Rina68

  • Zitat

    wie in der letzten Woche von der letzten Beratung unserer Schulleitung "durchgesickert" ist,

    Durchgesickert heißt noch nicht beschlossen!



    Es gibt hier einen Jahresplan, der in der ersten DB von den anwesenden Kollegen beschlossen wird. Darin stehen die DB mit ihren Terminen. Präsenzpflicht heißt nicht, immer eine DB durchzuführen. Spontane DB müssen doch ein Thema haben und sollten sich nicht mit den anderen Konferenzen überschneiden, die ja sicher auch an diesen Montagen stattfinden.

    • Offizieller Beitrag

    Fragt mal bei euren Bezirks/Gesamtpersonalrat nach. Hier bei uns haben das auch gerade ein paar Schulleitungen versucht und die Personalräte haben sich bei uns beschwert. Es gab eine längere Debatte bei der Behörde, dann eine Verfügung mit einer uns zu schwammigen Formulierung und dann ein Beschlussverfahren. Jetzt gibt es eine Verfügung mit der eindeutig geregelt ist, dass Dienstversammlungen nicht regelmäßig angeordnet werden dürfen, da es sich dadurch um eine unzulässige Verlängerung der durch die Pflichtstundenverordnung geregelte Arbeitszeit handelt. "Bei Bedarf" dürfen sie angesetzt werden und der Bedarf muss durch einen aktuellen, klar benennbaren Anlass gekennzeichnet sein. Nicht also "Weil wieder Montag ist". ;)


    Dauert ne Weile, sowas durchzufechten, aber ist einen Versuch wert.


    Ansonsten lohnt ggf. ein Blick in die Konferenzordnung oder das Schulgesetz, wo die Rechte der Gesamtkonferenz definiert sind. Hier in Hessen entscheidet die Gesamtkonferenz über "Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und für die Stunden-, Aufsichts- und Vertretungspläne sowie für die Übertragung besonderer dienstlicher Aufgaben, (...) §133 HSchG) - d.h. im Zweifelsfall kann man durch einen Antrag zur TO und dann einen entpsrechenden Antrag auf der GeKo sowas abschmettern. Sollte gut durcheine Personalversammlung vorbereitet sein.


    edit: Na Bitte:_ aus der Thüringer Schulordnung:

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • Durchgesickert heißt noch nicht beschlossen!



    Es gibt hier einen Jahresplan, der in der ersten DB von den anwesenden Kollegen beschlossen wird. Darin stehen die DB mit ihren Terminen. Präsenzpflicht heißt nicht, immer eine DB durchzuführen. Spontane DB müssen doch ein Thema haben und sollten sich nicht mit den anderen Konferenzen überschneiden, die ja sicher auch an diesen Montagen stattfinden.

    Erstes stimmt natürlich. Aber ich bzw. einige Kollegen wären gern auf diesen Fall vorbereitet. ;)


    Die Idee, den Jahresplan als Argument dagegen anzuführen, ist schon mal gut.

  • Fragt mal bei euren Bezirks/Gesamtpersonalrat nach. Hier bei uns haben das auch gerade ein paar Schulleitungen versucht und die Personalräte haben sich bei uns beschwert. Es gab eine längere Debatte bei der Behörde, dann eine Verfügung mit einer uns zu schwammigen Formulierung und dann ein Beschlussverfahren. Jetzt gibt es eine Verfügung mit der eindeutig geregelt ist, dass Dienstversammlungen nicht regelmäßig angeordnet werden dürfen, da es sich dadurch um eine unzulässige Verlängerung der durch die Pflichtstundenverordnung geregelte Arbeitszeit handelt. "Bei Bedarf" dürfen sie angesetzt werden und der Bedarf muss durch einen aktuellen, klar benennbaren Anlass gekennzeichnet sein. Nicht also "Weil wieder Montag ist". ;)


    Dauert ne Weile, sowas durchzufechten, aber ist einen Versuch wert.

    Unseren Personalratsvertreter an der Schule haben wir angesprochen. Allerdings ist da nicht viel Unterstützung zu erwarten.


    Deshalb danke ich dir für deinen Vorschlag, auf hörerer Ebene nachzufragen.


    Ich sehe es wie du geschildert hast: Die mögliche Veränderung ist eine dauerhafte Arbeitszeitverlängerung! :(


    Auf jeden Fall ist dein Beispiel auch ein guter Ansatz. Danke!

  • Im Zusammenhang mit der zeitlichen Belastung bin ich am Wochenende auf folgende Aktion gestoßen:


    Zeit für gute Schule


    ... eine Aktion der GEW Thüringen. Sie startet ab morgen für den Zeitraum von 4 Wochen.


    Ich werde diese Aktion morgen (schon vor der DB und unabhängig, ob die o.g. Veränderung der Zeiten für DB beschlossen wird) den Kollegen vorstellen.


    Bin kein GEW-Mitglied und war bisher nicht darüber informiert. Grundsätzlich finde ich die Aktion gut, auch wenn sie für einige Zeit Mehraufwand für die Kollegen bedeutet.

Werbung