Was ist nach dem Referendariat?

  • Einen schönen guten Morgen zusammen,
    ich habe eine Frage. Ich bin jetzt im Sommer, also eine Woche vor den Sommerferien, mit dem Referendariat fertig. Ich werde mich natürlich sobald wie möglich bewerben. Allerdings sind die Neueinstellungen in Niedersachsen erst zum 01.09.. Meine Frage ist jetzt, was mache ich zwischendurch? Muss ich Hartz IV beantragen oder bekomme ich das überhaupt. Ich bin 29 und bin mir nicht sicher, ob mir diese Unterstützung zusteht. Allerdings müssen ja die Versicherungen und auch die private Krankenversicherung usw bezahlt werden. Wie läuft das nach dem Ref.?
    Danke schon mal für eure Hilfe :-)

  • Hartz 4 / Alg2 steht dir zu, wenn
    - du kein Vermögen hast (unter 750+ 150*Lebensjahre)
    - kein Einkommen (im Prinzip unter dem ALG2-Satz)
    - nicht mit jdm (Freund) lebst, der selbst genug für euch 2 hat. Genug heisst: grob das doppelte von drn ersten zwei Spiegelstrichen.. Beim Einkommen *1,9...


    Chili

  • Danke schonmal für die Anwort.
    Und wenn ich kein Hartz IV beantrage, weil ich weiß, dass ich das nicht bekommen würde, wie verhält sich das dann mit den Versicherungen? Pflegeversicherung, und die private Krankenversicherung und Haftpflicht usw. ?

  • nein, Einstellung in NDS war 21. Januar (oder so), damit sind die Refs am 21. Juli oder ähnlich arbeitslos.


    tja, es hört sich total doof an, ich finde es nicht gut, ich liste nur auf!
    - Erspartes
    - Jobben gehen
    - Kredit (Eltern, Bank, ...)
    wenn du schon eine Planstelle ab demnächst vorweisen kannst, ist es sicher mit der Kreditwürdigkeit was anderes.


    Die Versicherungen musst du ja bezahlen, und zwar halt aus deiner Tasche. Einige Versicherung bieten dir einen Übergangstarif an, das heißt, du wirst nicht sofort einen super hohen Beitrag haben. Aber nicht alle, du kannst dich bei deinem Vertreter / Makler erkundigen ..


    chili

  • Also das mein Vertrag nur bis zum 24.07. geht steht fest. Also werde ich danach erstmal für fünf Wochen arbeitslos sein. Muss ich mich zwangsläufig arbeitslos melden oder kann ich es auch einfach lassen, wenn ich das finanziell schaffen kann? Was ist in dieser Zeit denn mit den normalen Abgaben, Sozialabgaben usw.? Entschuldigt meine Fragerei, aber ich habe mich damit noch nicht wirklich beschäftigt und da es jetzt bald ansteht, muss ich wissen, was ich vorher unternehmen muss. :angst:

  • Krass. Das ist in SH anders, da enden die Verträge fürs Ref. dann, wenn das neues Schuljahr beginnt.
    Ich glaube, du kommst auch so aus der PKV raus, oder bist du schon über 45? Mir hat meine gesetzliche Krankenkasse (TK) auf jeden Fall versichert, dass ich nach dem Ref. in die TK zurückwechseln könnte. Oder bist du schon immer privat versichert gewesen?
    Ansonsten kann ich mich Chili nur anschließen.
    Bist du dir sicher, dass du kein Hartz IV bekommen würdest?
    Gruß, Sofie

  • Sozialabgaben, die du meinst, werden vom Einkommen sofort abgezogen, du bezahlst also keine.
    Deine Ausgaben in dieser Zeit sind "nur" die Krankenversicherung (bist du vielleicht sogar verheiratet? dann dürftest du natürlich in die Familienversicherung deines GKV-versicherten Partners).


    Du musst dich nicht arbeitslos melden. Einige raten dazu, sich arbeitssuchend zu melden, um irgendwas wegen Rente und lückenlos blabla zu sichern. Naja, es geht um 5 Wochen (vorausgesetzt, du hast danach was!), es ist viel Papierkram und wenn du kein Geld von denen brauchst, dann mach dir einen ruhigen Urlaub, auch nur auf Balkonien, wirst du nach dem Examen brauchen.


    chili

  • Nein, du kommst einzig und alleine nur zurück in die GKV, wenn du
    - in die Familienversicherung (Partner!) kommst, für die Eltern bist du zu alt.
    - eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst
    - ALG 1 erhälst. Dafür hättest du 1) vor dem Ref Anspruch haben müssen (mindestens 2 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet) UND 2) Anspruch angemeldet haben. Das wird wohl kaum der Fall sein (sonst wüsstest du eben Bescheid)


    chili

  • Ziemlich sicher, ja. Da mein Freund genug für uns beide verdient (zwar scharf an der Grenze, aber leider gerade so) und er ist halt hier gemeldet. Ich mein die Ersparnisse könnte man ja vorher abheben, oder überprüfen die die letzten monatlichen Bewegungen?
    Ich weiß garnicht ob es so klug ist für fünf Wochen wieder die Krankenkasse zu wechseln. Ich müsste mal meinen Versicherungsmarkler fragen, was es mich kosten würde, wenn ich in der privaten bleiben. Denn wenn ich wieder eingestellt bin, will ich da ja eh wieder rein.
    Ich finde diese Regelung total blöd, dass unsere Verträge von dem neuen Schuljahr enden. Aber leider ist es so und somit hat man für fünf Wochen wieder Rennerei.

  • Ja, das ist echt ne - gelinde gesagt - blöde Regelung...
    Aber wenn dein Partner genug verdient, dann ist deine Situation ja nicht so brenzlig. Es handelt sich ja auch nur um 6-7 Wochen. Und wichtig ist ja nur die Krankenversicherung. Ich kenne das auch mit dieser Übergangsregelung. Frage bei deiner PKK mal nach. In der Regel haben die ein Interesse daran, uns (zukünftige) Beamte zu behalten.
    Ich würde mich voll und ganz darauf konzentrieren, eine Stelle an einer Schule zu finden. Je nachdem wie gut ihr die Zeit überbrücken könnt finanziell, kannst du nebenbei ja auch jobben. Irgendeinen Job im Cafe, Tankstelle oder als Pizzalieferant findet man ja immer ;) Ich persönlich bin der Meinung, man hat nach dem Ref. auch ein bißchen Ferien verdient!
    In SH ist es zur Zeit so (das ist in der Tat aber auch schwankend), dass du auf jeden Fall eine Stelle als Vertretungslehrer an einer Grundschule bekommst, allerdings befristet und teilweise nicht unbedingt eine volle Stelle. Aber zur Zeit suchen v.a. Grund- und Gemeinschaftsschulen händerringend Vertretungslehrer und nehmen scheinbar alles, unabhängig von den Fächern, den Noten oder dem 1. oder 2. Staatsexamen.
    Also viel Glück!

  • Also auf jeden Fall bin ich jetzt schon etwas beruhigter, dass ich mich nicht unbedingt arbeitslos melden MUSS. Denke nämlich auch, dass es möglich ist die 5-6 Wochen irgendwie zu überbrücken. Danke erstmal für deine Hilfe. Dir auch noch alles Gute und noch ein schönes Wochenende :-)

  • Bei mir war es damals auch so, ich hatte 6 Wochen zu überbrücken und habe mich gar nicht erst arbeitslos gemeldet. Hartz 4 hätte ich sowieso nicht bekommen (nicht ganz altes Auto und so) und da habe ich mir den Papierkrieg erspart. Mit meinen Ersparnissen und ein paar Gelegenheitsjobs ging das ganz gut. Ist glaube ich auch besser für die Nerven. Ich kenne Fälle wo das Arbeitsamt ziemlich anstrengend war (zu irgendwelchen Maßnahmen schicken wollte usw.)
    Das ist zwar alles nochmal ziemlich nervig und echt ungeschickt geregelt, dafür hat man nachher ein relativ sorgenfreies Leben, also Kopf hoch!

  • Also das mein Vertrag nur bis zum 24.07. geht steht fest. Also werde ich danach erstmal für fünf Wochen arbeitslos sein. Muss ich mich zwangsläufig arbeitslos melden oder kann ich es auch einfach lassen, wenn ich das finanziell schaffen kann? Was ist in dieser Zeit denn mit den normalen Abgaben, Sozialabgaben usw.? Entschuldigt meine Fragerei, aber ich habe mich damit noch nicht wirklich beschäftigt und da es jetzt bald ansteht, muss ich wissen, was ich vorher unternehmen muss. :angst:


    Ob du ALGI bekommen würdest, also dich arbeitslos melden, hängt ja davon ab, was du vor dem Ref gemacht hast. Wenn das geht, dann solltest du es machen, dann bist du nämlich wieder in der GKV und zwar beitragsfrei über das ALGI.
    Mehr Sozialversicherungsbeiträge als KK und Pflegekasse fallen dann aktuell nicht an.


    Arbeitslos melden hat übrigens nichts mit ALGII zu tun.

  • Also das mein Vertrag nur bis zum 24.07. geht steht fest. Also werde ich danach erstmal für fünf Wochen arbeitslos sein. Muss ich mich zwangsläufig arbeitslos melden oder kann ich es auch einfach lassen, wenn ich das finanziell schaffen kann? Was ist in dieser Zeit denn mit den normalen Abgaben, Sozialabgaben usw.? Entschuldigt meine Fragerei, aber ich habe mich damit noch nicht wirklich beschäftigt und da es jetzt bald ansteht, muss ich wissen, was ich vorher unternehmen muss. :angst:



    Ich verstehe grad nicht, was du dir vergibst, wenn du auf der Arbeitsagentur mal nachfragst? Schlimmer als: Nein, sie bekommen nichts, werden sie dir nicht sagen.
    Alles andere hat etwas von Kaffeesatzleserei.

  • wenn ich das noch richtig im hinterkopf habe, kannst du deine mitgliedschaft in der pkv auch ruhen lassen, dazu reicht ein dreizeiler. bei einigen zahlt man in der zeit gar nichts, bei anderen nur ein paar wenige euro pro monat. so ersparst du dir dann die ganze fragerei, wenn du wieder rein willst. :)


    (ich hatte auch nach dem ref erstmal wieder in die gkv gewechselt, da ich zwar eine verbeamtungszusage hatte, aber doch ein halbes jahr als angestellte gearbeitet habe.) allerdings hatte ich einen nahtlosen übergang mit den verträgen....


    uns wurde ja damals auch gesagt, dass man sich 3 monate vor beendigung des refs als arbeitssuchend melden muss.....um überhaupt anspruch auf irgendwas zu haben....stimmt das so noch?

  • wenn du dich arbeitssuchend meldest (auch ohne Bezüge), wird dir die Zeit für die RV angerechnet. Uninteressant vielleicht, wenn eh eine Planstelle winkt, aber ansonsten vll sinnvoll.

  • wenn ich das noch richtig im hinterkopf habe, kannst du deine mitgliedschaft in der pkv auch ruhen lassen, dazu reicht ein dreizeiler. bei einigen zahlt man in der zeit gar nichts, bei anderen nur ein paar wenige euro pro monat.


    Das geht aber natürlich nur, wenn man nahtlos in eine sozialversicherungspflichtige (über 450 Euro) geht. Weil man ja versichert sein muss und aus der PKV kommt man in die GKV nur über eben eine Beschäftigung. Sonst kann man nichts "ruhen lassen"


    chili

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