Lehrerausflug, wer muss teilnehmen?

  • Hallo,
    demnächst findet unser jährlicher Lehrerausflug statt.
    Zunächst finden 4 Unterrichtsstd. statt, dann machen sich alle zum Treffpunkt auf.
    40' eigene Anfahrt.
    Mittagsessen, Museumsbesuch, gemeinsame Freizeit, gemeinsames Abendessen.
    Dies findet alles an einem Freitag statt.


    Nun haben wir etliche Kolleginnen, die an einem Freitag frei haben, da Stundenreduzierung / halbe Stelle...


    Wie verhält sich dies rechtlich? Müssen die Kolleginnen, die eigentlich freitags frei haben, auch zum Ausflug erscheinen???
    Viele haben Kinder, pflegebedürftige Eltern, bzw. Einfach keine Lust auf dieses Zwangstreffen.
    (Kollegium Realschule, 50 Lehrerinnen, davon 6 Lehrer)


    Vielen Dank für Eure Hinweise!

  • Hallo Hannelore,
    zunächst einmal: Rein rechtlich kann dich wohl niemand verpflichten, am Lehrerausflug teilzunehmen, da eine solche Veranstaltung nirgendwo als verpflichtend durchzuführen deklariert ist. Es ist vielmehr eine Veranstaltung, die der "Tradition" entwachsen ist.*
    Ich kenne es von meiner Schule so, dass es gar nicht so einfach ist, eine solche Genehmigung von Seiten des Schulamtes zu bekommen. Schon gar nicht darf Unterricht deswegen ausfallen. Insofern finden Lehrerausflüge auch stets im Anschluss an den Unterricht statt. Da bei euch die Schüler nach der 4. Std. Schluss haben, scheint da eine Sondergenehmigung des Schulamtes vorzuliegen, bzw. hat eure Schulleitung das irgendwie "gedeichselt" (kenne ich von meiner SL auch); nicht ganz korrekt... wie auch immer.
    Naja, es wird halt erwartet, dass man teilnimmt. Das erwartet zumindest die SL und die hyperengagierten Kollegen (in der Regel eben jene, die sich für die Durchführung und Planung der ganzen Chose mit Elan einsetzen).
    Zudem wird davon ausgegangen, dass man "geschlossen antritt", weil es ja in der Lehrerkonferenz seinerzeit einen mehrheitlichen Beschluss gegeben hat.
    Raus aus der Nummer kommst du imho nur, wenn du kurzfristig "unpässlich" bist. Da musst du dir halt überlegen, aus welchem Grund du dich entschuldigen lässt.


    *Hier würde ich gerne berichtigt, falls jemand da genauere/verbindliche Kenntnisse hat.

  • Hallo,
    eine rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme gibt es sicher nicht.
    Bei uns wird das so geregelt, dass Abfahrt nach der 4. Stunde ist, jedoch wird der erste Teil des Ausflugs offiziell als Personalratsversammlung deklariert, dafür dürfen ja Stunden ausfallen.
    Für die nicht teilnehmenden Kollegen bedeutet dies, dass sie ihren Unterricht auch über die 4. Stunde hinaus durchziehen müssen.
    Wir haben auch recht gute Erfahrungen mit dem Splitten des Ausflugs gemacht: Das abschließende Abendessen findet in Schulnähe statt, da können dann auch Kollegen teilnehmen, denen der ganze Ausflug zu lang ist.
    ciao

  • Es ist keine besonders gute Idee, sich aus dem Lehrerausflug "auszuklinken".
    Die Nachteile, die man bei Nichtteilnahme in Kauf nehmen muss, sind nicht unerheblich:
    - In der Regel wird über den geredet, der nicht dabei ist - denn der kann ja nichts hören.
    - Du verpasst es, in der zwanglosen Runde die Kollegen besser kennen und einschätzen zu lernen sowie Unterstützungssysteme aufzubauen.
    - Du verpasst die Gelegenheit, SEHR viel über den Schulbetrieb, persönliche Vorlieben, Hobbies und Marotten der Kollegen zu erfahren.
    - In der Regel kommst du um einen entspannten, netten Tag und bügelst statt dessen zu Hause die Wäsche.


    Und - du bekommst das Etikett: "Uninteressiert am Kollegium" verpasst.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage nach der verpflichtender Teilnahme mag für Teilzeitkräfte nicht uninteressant sein, die entsprechenden Bedenken wurden aber weiter oben schon erläutert - und die würde ich durchaus ernst nehmen.


    Wir hatten auch Teilzeitkräfte, die im Rahmen des Tandemmodells dann nicht teilgenommen haben. Da dafür aber ein Unterrichtstag teilweise ausfällt, sollten die davon profitierenden Kollegen jedoch zumindest eine moralische Verpflichtung erkennen, daran teilzunehmen. Was die Teilzeitkräfte angeht, so würde ich mir - freier Tag hin oder her - wirklich gut (!) überlegen, ob ich so demonstrativ dann zu Hause bleibe.


    In meinen Augen ist das eigentlich keine Frag nach "Pflicht oder nicht" sondern eine Frage des Dazugehörenwollens.


    Gruß
    Bolzbold

  • Ein solcher Ausflug dient der Pflege des Klimas im Kollegium. Nicht im Traum würde mir einfallen, hier grundlos fernzubleiben. Es geht um die Aufrechterhaltung der beruflichen Zufriedenheit. Da kriege ich auch meine beiden Kinder betreut, weil es mir wichtig ist daran teilzunehmen. Wir "opfern" für einen solchen Ausflug einen Ferientag, immer den vorletzten der Sommerferien, meist also ein Dienstag. Wer dann noch im Urlaub ist, ok - kein Problem. Kommt aber selten vor, weil sich der Tag etabliert hat.

  • Ich denke in Hannelores Fall ist das alles wurscht, da sie (s. Parallel-Thread) ohnehin zeitnah aus dem Lehrerjob aussteigen möchte. Wer so weit ist, der muss sich nicht noch den Tag mit Kollegen rumplagen, die einem eh auf den Wecker gehen.


    Alle anderen: Hingehen! Kann sehr interessante Einblicke gewähren so ein Ausflug.

  • Zitat alias :

    Zitat

    Es ist keine besonders gute Idee, sich aus dem Lehrerausflug "auszuklinken".

    Wenn man sich den real existierenden Kollegen einigermaßen verbunden fühlt, hast Du sicherlich Recht, geehrter alias !


    Ansonsten würde ich den Ausflug für reine Zeitverschwendung halten. Da wäre mir das Hinterm-Rücken-Gerede völlig Banane. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Herrje,


    hier mit dem Argument "Teilzeitkollegen" zu kommen oder man habe private Verpflichtungen, ist in dem Zusammenhang doch wirklich absurd. Wenn man keinen Bock auf ein solches kollegiales Beisammensein hat, soll man es bitte auch ganz klar so sagen und nicht solch blöde Ausreden heranziehen, die sowieso keiner glaubt ;) Ich persönlich finde es nicht verkehrt, die Menschen mit denen man tagtäglich arbeitet auch einmal abseits des Lehrerzimmers kennen zu lernen, wer nicht mitkommt, zeigt sein Desineteresse an seinen Kollegen nur allzu deutlich und muss sich dann auch nicht wundern, wenn er es auf die ein oder andere Art zu spüren bekommt...


    Gruß Jenny

  • Zitat alias :

    Wenn man sich den real existierenden Kollegen einigermaßen verbunden fühlt, hast Du sicherlich Recht, geehrter alias !


    Ansonsten würde ich den Ausflug für reine Zeitverschwendung halten. Da wäre mir das Hinterm-Rücken-Gerede völlig Banane. 8_o_)

    Wenn man in einem so großen Kollegium keinen einzigen Kollegen hat auf dessen Gesellschaft man Wert legt, sagt das für mich verdammt viel über jemanden aus und das ist nichts Positives... Ich habe 20 Kollegen und Minimum eine Handvoll, mit denen ich auch freiwillig Zeit verbringen würde, dann unterhält man sich eben mit diesen, keiner zwingt einen sich mit ungeliebten Kollegen zusammen zu setzen.


    Banane hin oder her... :P


    Gruß Jenny

  • Nachdem Hannelore und Elternschreck wohl derselben Meinung sind, dürften Argumente in Richtung "Kollegialität" wohl "Banane" sein.


    Hannelore hatte auch dezidiert nach der rechtlichen Situation gefragt. Dazu kann ich zwar keine Paragrafen nennen, aber die Entscheidung dürfte wohl von der Definition der Schulleitung abhängen.
    Definiert die Schulleitung den "Ausflug" als dienstliche Weiterbildungs-/Fortbildungsmaßnahme und ordnet die Teilnahme an, weil entsprechende Ziele angesteuert und Weiterbildungsveranstaltungen angeboten werden, dann bestünde Teilnahmepflicht. Die Schulleitung könnte im Verlauf des "Ausfluges" auch eine Konferenz oder DB einbauen. Dieser Teilnahmepflicht kann man sich nur durch Krankheit (mit ärztlich attestierter Krankmeldung) oder Freistellung durch die Schulleitung rechtssicher entziehen.


    Ist der Lehrerausflug ein Angebot an die Kollegen sich in ungezwungener Runde auszutauschen, steht die Teilnahme frei.
    Fragt man den Schulleiter jedoch unvorsichtigerweise, ob man wirklich teilnehmen muss - und dieser bejaht diese Frage, wurde eine dienstliche Anordnung ausgesprochen, gegen die man/frau nur remonstrieren kann. Da die nächsthöhere Diensstelle vermutlich etwas Zeit benötigt um zu entscheiden, ob die Remonstration zulässig war, wird der Ausflug (inklusive Teilnahme) wohl vorüber sein, bis man erfährt, dass man nicht hätte teilnehmen müssen. Es bestünde nach der Anordnung des Dienstvorgsetzten Teilnahmepflicht, die sich aus der Gehorsamspflicht des Beamten ergibt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Definiert die Schulleitung den "Ausflug" als dienstliche Weiterbildungs-/Fortbildungsmaßnahme und ordnet die Teilnahme an, weil entsprechende Ziele angesteuert und Weiterbildungsveranstaltungen angeboten werden, dann bestünde Teilnahmepflicht.


    Lol... das hätte was. Alle Kollegen stellen nach dieser "dienstlichen Anordnung" dann selbstverständlich einen Antrag auf Reisekostenerstattung..


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen


  • Lol... das hätte was. Alle Kollegen stellen nach dieser "dienstlichen Anordnung" dann selbstverständlich einen Antrag auf Reisekostenerstattung..


    Gruß !


    Nicht nur das - sondern auch die Erstattung des Verpflegungsmehraufwandes. Der große Vorteil bestünde auch in der Gewährung des Unfallschutzes. Gibt es unterwegs einen Blechschaden, könnte man diesen (bei dienstlich angeordneter Benutzung des Privat-KFZ) ebenfalls erstatten lassen.
    Falls das gesamte Kollegium diese Gelder unter Berufung auf die dienstliche Anordnung beantragt (bzw. eine schriftliche Anordnung einfordert und ankündigt, diese Gelder zu beantragen) dürfte der Schulleiter schnell zurückrudern und eine "formlose Einladung" aussprechen ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat alias :

    Wenn man sich den real existierenden Kollegen einigermaßen verbunden fühlt, hast Du sicherlich Recht, geehrter alias !


    Ansonsten würde ich den Ausflug für reine Zeitverschwendung halten. Da wäre mir das Hinterm-Rücken-Gerede völlig Banane. 8_o_)


    Hinzu kommen ggf. noch folgende Punkte:
    1) Es gibt Kollegen (sei es, dass sie schwanger sind oder schon älteren Semesters sind), denen es schwer fällt noch nach der Schule an einem Lehrerausflug teilzunehmen (was ggf. mit viel Lauferei oder viel Stehen verbunden ist).
    2) Teilzeitkollegen, die am entsprechenden Tag ggf. noch frei haben, haben ihre Teilzeitbeschäftigung ja nicht einfach so genommen, sondern da sie z.B. noch Kinder haben. Wenn nicht gerade eine Gratisbetreuung zur Verfügung steht (Eltern, Ehepartner) [was im Übrigen nicht selbstverständlich ist], muss für diese Betreuung mitunter bezahlt werden (Tagesmutter, Kinderfrau).
    3) Nicht jeder mag es, wenn Kollegen nach dem geselligen Beieinandersein angeheitert sind.

  • Ich bin der Auffassung, dass es keine rechtliche Grundlage für derartige Lehrerausflüge gibt, es sei denn, es handelt sich um einen pädagogischen Tag, der verpflichtend ist. Ansonsten können wir das hier im Forum nicht klären - frag doch einfach mal innerschulisch vorsichtig nach und nenne ggf. einen triftigen Grund - "ich kann euch alle nicht leiden" ist natürlich hier eher zu vermeiden ^^.

  • Zitat Flipper79 :

    Zitat

    Nicht jeder mag es, wenn Kollegen nach dem geselligen Beieinandersein angeheitert sind.

    Und als attraktiver Junggeselle hat man es dann auch nicht leicht, bei einigen angeheiterten Kolleginnen unbemerkt zu bleiben. Es wird dann anstrengend.8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Ach, Elternschreck. Dass du hier nun wieder was zu sagen hast....dabei ist doch ganz klar, dass sie dir immer das Schild umhängen, auf dem steht: "Ich muss leider draußen bleiben". :pfeif:

  • ...als attraktiver Junggeselle hat man es dann auch nicht leicht, bei einigen angeheiterten Kolleginnen unbemerkt zu bleiben..


    Wobei nicht jeder, der wahrgenommen wird, positiv auffällt... :sterne:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat Flipper79 :

    Und als attraktiver Junggeselle hat man es dann auch nicht leicht, bei einigen angeheiterten Kolleginnen unbemerkt zu bleiben. Es wird dann anstrengend.8_o_)

    *Augen roll* Als ob du dir da mit deinem hochsozialen, sonnigen und den dich umgebenden Menschen zugewandten Wesen wirklich Sorgen machen müsstest... die Damen prallen doch sicher automatisch an dem dich umgebenden Eisberg ab... ;)


    Gruß Jenny, die sich durchaus fragt an welchen Ausflügen sie bisher teilgenommen hat, da sie sich noch nie angeheiterter Kollegen und deren Aufdringlichkeiten ausgesetzt sah... War wohl immer an den falschen Schulen bisher :P ;)

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