Feindliche Übernahme und Beendigung des Beamtenverhältnisses

  • Guten Tag!
    Falls mein Eintrag hier falsch eingetragen ist, bitte ich um Verschiebung :-)
    Es freut mich sehr, dieses Forum gefunden zu haben und evtl. kann mir jemand helfen.
    Ich habe hier schon gesucht und einen ähnlichen Fall gefunden, bei dem aber schon eine Freigabe zum richtigen Zeitpunkt erfolgt war.


    Zurzeit bin ich Lehrerin (Beamtin auf Probe) in Bremerhaven und wohnhaft in Bremen (Referendariat im Oktober 2013 beendet, dann ab November 2013 als Lehrerin eingestellt, bin an der gleichen Schule geblieben).
    Nun hat sich meine private Situation stark verändert, ich habe eine Freigabeerklärung beantragt um nach Bremen zu wechseln (diese wurde gerade zum 1.8.2016 bewilligt, allerdings habe ich hierzu nur eine telefonische Auskunft erhalten, schriftlich liegt noch nichts vor).
    So lange kann und möchte ich aber nicht mehr warten, ich habe einen Arbeitsweg von 3,5 Stunden pro Tag. Ein Umzug nach BHV oder in HB kann nicht erfolgen.
    Kurz zur info, Bremerhaven und Bremen haben jeweils ein Schulamt, obwohl es ja ein Bundesland ist.


    Jetzt kam vorletzte Woche ein super Jobangebot aus Bremen für das kommende Schuljahr.
    Ich überlege gerade, ob ich meine Verbeamtung auf Probe freiwillig beende und es darauf ankommen lasse, diesen Job in Bremen zu bekommen.
    Die Personalräte der beiden Städte und der Magistrat in Bremerhaven geben nur unzureichende Auskünfte.


    Ob mich Bremen einstellt ist sehr ungewiss, da es sich um eine "feindliche Übernahme" handelt bzw. handeln würde. Das möchte ich natürlich dringend umgehen.


    Nun habe ich von einem KMK-Beschluß auf der Seite der GEW-Hamburg gelesen, dass bei einer freiwilligen Aufhebung der Verbeamtung keine erneute Verbeamtung getätigt werden darf.


    Meine konkreten Fragen: Hat hier vielleicht jemand eine "feindliche Übernahme" mitbekommen und weiß, wie man diese umegehen kann?


    Am wichtigsten ist mir aber die Frage mit der Verbeamtung, ist diese mit freiwilliger Beendigung für immer verloren? Oder gibt es die Chance mit
    einer neuen Verbeamtung in Bremen zu starten? Wenn dies der Fall ist, würde ich natürlich die 2,5 Jahre in Bremerhaven zu Ende bringen.


    Aus sicher Quelle weiß ich, dass ein Wechsel von BHV nach HB sehr häufig vorkommt und eben auch vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Es
    muss also Profis auf diesem Gebiet geben ;)
    Die GEW ist kontaktiert, doch es dauert noch.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo,


    den einzigen KMK-Beschluss zur Übernahme von Lehrkräften, den ich finden konnte, ist dieser:


    Das hört sich doch so an, als ob es - spätestens in zwei Jahren :( - eine Freigabe geben sollte.


    Wo hast du gelesen, dass es keine Neuverbeamtung gibt?


    Dass du nach der freiwilligen Entlassung nie wieder verbeamtet werden kannst, kann ich aus diesen Internetquellen nicht herauslesen:
    http://www.frag-einen-anwalt.d…rer-bayern---f144386.html
    In SH gab es das sogar explizit als Hinweis auf die mögliche Neuverbeamtung: http://www.schulrecht-sh.de/archiv/texte/e/entlassung.htm
    Im Bundesbeamtengesetz findet sich ein Hinweis auf die Folgen einer Entlassung: https://dejure.org/gesetze/BBG/39.html - da steht nichts davon, dass man nie wieder verbeamtet werrden darf.
    Allerdings gibt es Einschränkungen dabei, wer generell verbeamtet werden darf:
    z.B. Beamtenstatusgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html
    Eine Ernennung kann zurückgenommen werden: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__12.html (Und hier könnte es interessant werden: "Die Ernennung soll zurückgenommen werden, wenn nicht bekannt war, dass gegen die ernannte Person in einem Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ... erkannt worden war" - das wäre dann wohl mit Bezug auf http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__23.html Entlassungsgründe. Da steht als ein Punkt auch die Entlassung auf schriftliches Verlangen. Aber § 12 benennt als Rücknahmegrund eben nur das Disziplinarverfahren).


    Aus dem persönlichen Bekanntenkreis fallen mir spontan zwei "Fälle" ein: Eine Kollegin, die während der Probezeit die Versetzung aufgrund familiärer Gründe genehmigt bekommen hatte (in ein anderes Bundesland) sowie eine Kollegin, die direkt nach Beendigung der Probezeit um Entlassung gebeten hatte (mehr oder weniger aus gesundheitlichen Gründen) & die sich dann später in einem anderen Bundesland beworben hatte.

  • Hallo und ersteinmal Danke für die Antwort!
    Auf der GEW-Internetseite ist folgender Abschnitt zu finden:
    "Tausch durch Kündigung
    Wenn alle Verfahren nicht zum Erfolg führen, besteht natürlich auch
    die Möglichkeit, das bestehende Beschäftigungsverhältnis zu beenden und
    sich auf eigenes Risiko zu bewerben.


    Wer bereits arbeitet oder einen festen Vertrag hat, muss kündigen oder
    einen Auflösungsvertrag schließen. Die Kündigungsfrist beträgt bei
    Angestellten in den ersten sechs Monaten vierzehn Tage zum
    Monatsschluss, danach einen Monat zum Monatsschluss. Nach einer
    Gesamtbeschäftigungszeit von mehr als einem Jahr beträgt die
    Kündigungsfrist sechs Wochen zum Quartal. Bei Fristverträgen gelten
    besondere Fristen. Da dies bei einem Wechsel meist nicht reicht, bietet
    sich ein Auflösungsvertrag an (§ 33 TV-L).


    Beamte können durch einfache Erklärung um Entlassung aus dem
    Beamtenverhältnis bitten. Allerdings räumt der Dienstherr eine
    Bedenkzeit ein (zwei Wochen) und kann verlangen, die Dienstgeschäfte zu
    Ende zu führen, in Ausnahmefällen bis zum Schulhalbjahr.


    Bevor man diesen Schritt macht, sollte man sich jedoch vorher eingehend
    beraten lassen. Nach einer Übereinkunft der Kultusminister soll in
    diesen Fällen keine erneute Verbeamtung im Zielbundesland mehr erfolgen.


    Achtung: Das Thema Ländertausch oder Landeswechsel
    ist angesichts der so langsam in allen Bundesländern schwierigen
    Versorgungslage ständigem Wandel unterworfen. Zum einen versuchen Länder
    den Wechsel zu erschweren, zum anderen gibt es aber auch massive
    Abwerbungsversuche."
    Da es sich aber um das gleiche Bundesland handelt, weiß ich nicht, ob es auch für mich gilt.
    Ich habe wie gesagt unterschiedliche Informationen erhalten, von den Schulämtern.
    Meinen derzeitigen Chef habe ich schon vor einiger Zeit über meine Neubewerbung informiert. Aber letzte Woche, als ich ihm von dem Angebot erzählte, hat er mich total blöde angemacht und verlangt jetzt quasi von mir, dass ich kündige und dann nur noch als Angestellte arbeiten darf. Ist natürlich ein besonders schöne Atmosphäre auf der Arbeit :-(


    Ach es ist alles so kompliziert :-(
    Vielen Dank auch für die Links, ich habe schon fleißig gelesen :rose:

  • Zitat

    Nach einer Übereinkunft der Kultusminister soll in diesen Fällen keine erneute Verbeamtung im Zielbundesland mehr erfolgen.


    Schade, dass auf der GEW-Seite hierfür keine Quelle angegeben ist. Auf den Seiten der KMK finde ich nur das hier: "Eine weitere Möglichkeit des Wechsels in ein anderes Land besteht für im Schuldienst eines Landes unbefristet beschäftigte bzw. beamtete Lehrkräfte im Rahmen der Einstellung." (gefunden auf der Seite zum Lehrertausch: http://www.kmk.org/bildung-sch…hrer/lehreraustausch.html - da sind auch die relevanten Absprachen inkl. Formular verlinkt. Im Formular findet sich dieser Hinweis: "Ich nehme zur Kenntnis, dass eine besoldungs - bzw. vergütungsrechtliche Neuzuordnung (evtl. Rückstufung) entsprechend den Vorschriften des Ziellandes erforderlich werden kann." - ist mal einem Kollegen "passiert", der als Oberstudienrat in ein Bundesland gewechselt ist, dass ihn nicht als solchen (sondern nur als Studienrat) gebrauchen konnte. Der Wechsel war aber wichtig für ihn.)
    Wenn man auf den Einstellungsseiten der verschiedenen Bundesländer schaut (Links bei der KMK), dann gibt es dort auch immer wieder den Hinweis auf die Bewerbungsmöglichkeit von "außerhalb".


    Ich denke übrigens, dass bei Tausch zwischen Bremen und Bremerhaven diese KMK-Regelungen höchstens analog angewendet werden. Ist ja nur ein Bundesland. Auch in größeren Bundesländern gibt es mehrere Schulämter/Regionalabteilungen/o.ä., die unabhängig voneinander die verschiedensten Aufgaben der Schulverwaltung übernehmen.


    Versetzungen/Neuanfänge innerhalb eines Bundeslandes von Schulbehörde A zu Schulbehörde B kommen ja viel häufiger vor - vielleicht findet sich ja noch jemand, der so etwas mal gemacht/beobachtet hat & berichtet.

  • Leider habe ich bisher noch keine Gleichgesinnten gefunden.
    Nun habe ich gestern den Tipp erhalten, mit den Schulämtern zu sprechen, dass Sie mich einvernehmlich gehen lassen. Ich denke, ich werde das Riskio nicht eingehen, meine Entlassung zu bewirken. Habe einfach zu große Angst davor.
    Die KMK-Regelung ist nicht bindet, habe ich nun auch erfahren. Allerdings macht es sicher keinen guten Eindruck beim Bremer Schulamt, weil ich die andere Schule sozusagen im Stich lasse.
    Obwohl im Übrigen schon jemand für mich eingestellt wurde, wird mein jetziger Chef wird sicher nicht zustimmen.
    :autsch: :daumenrunter:

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