Abrechnung von (Mehr)arbeitsstunden Realschule Bayern, insbesondere nach Weggang der Abschlussklassen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    als Realschullehrer in Bayern bitte ich um eine kompetente Beantwortung einer Frage.


    Ich bin Lehrer (M /Ph) an einer Bayerischen staatlichen Realschule. In meinen Fächern hatte ich eine
    Abschlussklasse. Kürzlich wurde uns ein kompliziertes Modell zur Abrechnung von eventuellen
    Stunden (Minus- bzw Plusstunden) der Abschlussklasse von der Schulleitung vorgestellt. Dies war sehr sonderbar und
    vor allem sehr undurchsichtig. Dieser Plan wird von der Schulleitung pingelichst eingehalten.


    Nun zur Frage:
    Ich war der Meinung, so kenne ich es auch von meinem Mann (Gymnasium), dass eventuell
    ausfallende Stunden der Abschlussklasse bis zum offiziellen Entlasstag nicht als Minusstunden
    gerechnet werden dürfen.


    Ist dies korrekt und kann das eventuell mit einem KMS belegt werden?


    Herzlichen Dank.

  • Aus dem KMS vom 15.12.2008
    VI.1 - 5 P 1130 - 1.122277


    Im Hinblick auf die häufig auftretende Situation an den Gymnasien, dass
    Lehrkräfte, die in einem Oberstufenkurs des Abiturjahrgangs eingesetzt
    waren, nach den Abiturprüfungen vermehrt zur Vertretung anderer Lehrkräfte
    herangezogen werden, wird folgende Regelung mitgeteilt:
    Der nach der Abiturprüfung bei einer Lehrkraft auftretende Ausfall von
    Unterrichtsstunden gilt durch die notwendigen Korrekturarbeiten bis einschließlich
    zur Entlassung der Abiturienten als eingebracht. Für diesen Zeitraum
    kann daher ein über die jeweils bestehende Unterrichtspflichtzeit hinausgehender
    Einsatz der Lehrkraft als Mehrarbeit abgerechnet werden


    Für die Zeit nach dem Tag der Entlassung der Abiturienten bis zum Beginn
    der Sommerferien ist dagegen davon auszugehen, dass durch den nicht
    mehr stattfindenden Unterricht für die Lehrkraft bereits ein adäquater
    Freizeitausgleich erfolgt und etwaige Vertretungsstunden oder auch die zeitweise
    vollständige Übernahme des Unterrichts in einer anderen Klasse keine
    Mehrarbeit darstellt.


    Dieses Schreiben gilt über den Zeitraum von drei Jahren hinaus und wird in
    die Datenbank Bayernrecht eingestellt


    --
    Sagt aber nichts über Realschulen aus. Und in der Datenbank Bayernrecht habe ich das KMS auch nicht gefunden, aber da findet man ja auch nichts.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

    • Offizieller Beitrag

    Ein offizielles KMS gibt es m. E. dazu nicht, aber eine allgemeine Regelung, nach der es nicht als Minusstunden bis zur dritten AP-Konferenz gilt. Diese Regelung
    kenne ich von verschiedenen Realschulen.


    Als Grundlage könnte dafür die Bestimmung herhalten, dass "der durch die Abschlussprüfung bedingte Ausfall von Unterrichtsstunden durch die Korrekturarbei-
    ten und Abnahme der mündlichen Prüfungen als eingebracht [gilt]".(http://www.brlv.de/uploads/med…chung_Mehrarbeit_2012.pdf, S. 5)
    Diese Korrektur ist aber mit der 3. Konferenz beendet. Die mündlichen Prüfungen danach könnte man noch heranziehen, wenn man es ganz genau nehmen möchte.


    Der Wunsch, es ganz genau zu nehmen, führt aber nach meiner Einschätzung dazu, dass es die andere Seite auch gern genau nimmt und das wiederum wird dazu führen, dass Abschlussschüler auch bis zum Entlasstermin unterrichtet werden würden. Viel Spaß dabei.


    Dies Antwort dürfte dir aber auch der Personalrat geben können.


    Apropos: Wenn die Schulleitung ein unverständliches Konzept vorgibt, würde ich um Erklärung bitten. (Ich glaube wir waren es nicht ;) )

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