Erreichbarkeit für Eltern (Klasse 5)

  • Whatsapp-freie Grüße auch von mir mit dem Rat, erstmal abzuwarten und euch kennen zu lernen. Du gibst - wie in deinen früheren Klassen deine Email-Adresse an und wenn diese Eltern immer noch keine haben, würde ich auch Telefon bzw. Kontaktheft vorschlagen.
    Mein Handy gehört in mein Privatleben, diese Nummer gebe ich keinen Schuleltern.

  • Einiges, was meiner Meinung entspricht, wurde schon gesagt. Deshalb nur ergänzend:
    Whatsapp nutze ich, dieser Nachrichtenweg käme aber für Schülereltern bei mir nie in Frage, da die Hemmschwelle extrem gering ist, eine Nachricht zu schreiben. Ich habe keine Lust ständig eine Nachricht von Schülereltern am Abend, am Wochenende usw. zu erhalten.

  • Naja, da muss man seinen Schülern irgendwo auch vertrauen.


    Meine Schüler, und auch die Eltern, können mich per Whatsapp kontaktieren.
    Antworten tue ich dann, wenn ich Lust und Zeit habe.
    Ich helfe auch gerne in meiner Freizeit und beantworte auch Fragen über
    entsprechende Themen und Arbeiten über Whatsapp.


    Wenn es aber um Noten geht, dann blockiere ich.
    Das wissen aber auch alle meine Schüler, deshalb stellt auch niemand diese Frage. ;)

  • Kein WhatsApp. Einfache Vereinbarung: Die Eltern zeichnen regelmäßig am Wochenende das Hausaufgabenheft ab, ob du etwas notiert hast oder nicht. Halten sich die Eltern nicht daran, ist das auch eine Botschaft... LG

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Ich helfe auch gerne in meiner Freizeit und beantworte auch Fragen über
    entsprechende Themen und Arbeiten über Whatsapp.

    Das halte ich für bedenklich, denn dann wird jemand benachteiligt, sofern du keine Gruppe erstellt hast, in der ALLE Schüler/Eltern lesen können.

  • Das halte ich für bedenklich, denn dann wird jemand benachteiligt, sofern du keine Gruppe erstellt hast, in der ALLE Schüler/Eltern lesen können.


    Ich stehe für die Schüler, die auch bereit sind etwas zu lernen, immer zur Verfügung.
    Schüler die mit ihren (- zum Fachbezogen -) Fragen auf mich zukommen, zeigen mir
    unter anderem auch ihre Lernbereitschaft.

  • Bei geringerem als einer Kindeswohlgefährdung reagiert hier in HH kein Jugendamt, selbst schon erlebt.



    SchallundRauch: Naja wenn dich ein Schüler nach der Stunde unter vier Augen etwas zu einem Thema fragt, antwortest du doch auch und dann hören es auch nicht alle, oder?

  • SchallundRauch: Naja wenn dich ein Schüler nach der Stunde unter vier Augen etwas zu einem Thema fragt, antwortest du doch auch und dann hören es auch nicht alle, oder?

    Wenn es explizit um konkrete Inhalte der kommenden Klassenarbeit geht und dabei jemand durch eine private Kommunikation bevorteiligt (?) wäre: nein.
    Und so habe ich Levis' Aussage "Fragen zu [...] Arbeiten" verstanden.

  • Dieses komische Apfelzeugs oder wie der völlig überflüssige Krams sich sonst noch schimpft, kommt mir sowieso nicht ins Haus ! An unserer Schule ist es üblich, dass die Eltern eine Woche vorher sich im Büro für eine Sprechstunde in der Schule anmelden.


    An unserer Schule arbeiten wir genauso professionell wie z.B. Rechtsanwälte, Ärzte etc. Die sind auch nicht ständig für ihre Klientel verfügbar und kommunizieren auch nicht dauernd mit diesem komischen o.g. Zeugs. Die haben ihre festgelegten Sprechstunden und aus die Maus. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • An unserer Schule arbeiten wir genauso professionell wie z.B. Rechtsanwälte, Ärzte etc. Die sind auch nicht ständig für ihre Klientel verfügbar und kommunizieren auch nicht dauernd mit diesem komischen o.g. Zeugs. Die haben ihre festgelegten Sprechstunden und aus die Maus

    Hm, also unsere Ärzte geben für Notfälle auch Nummern, teilweise sogar Privatnummern raus und kommunizieren genau wie Rechtsanwälte auch über Email, was wohl dann auch unter neumodisches Zeug fällt!

  • Liebe Mitforisten,


    wir hatten das Thema an unserer Schule auch schon mal; damals haben wir eine Handreichung der Bezirksregierung Münster bekommen. Diese richtet sich zwar an Referendare, wurde uns aber als allgemein gültig empfohlen. (In der Handreichung geht es um Kontakte zwischen Lehrern und Schülern, nicht deren Eltern)


    http://www.brd.nrw.de/schule/p…Netzwerke_BR_Muenster.pdf


    Vielfach nicht bekannt ist das Mindestalter von Whatsapp & Co.: Facebook ist nach den Nutzungsbedingungen ab 13 Jahren frei; Whatsapp erst ab 16! Immer wieder bekomme ich mit, dass Kollegen per Whatsapp mit (auch jüngeren) Schülern kommunizieren. Ich finde: Das geht einfach nicht! Man begibt sich auf äußerst dünnes Eis; ich glaube, die Bezirksregierungen verstehen da wenig Spaß… Außerdem vertrete auch ich die Auffassung, dass man damit Druck auf die Schüler ausübt, sich (möglicherweise gegen die Nutzungsbedingungen in Sachen Mindestalter) bei Netzwerken anzumelden. Ich habe immer wieder einzelne (tapfere) Schüler, die tatsächlich ohne Handy und ohne Facebook/Whatsapp durchs Leben gehen. Finde ich unterstützenswert!


    Noch ein Punkt, den ich aber nicht mit einer Quelle belegen kann und daher als Frage formuliere: Ist es nicht so, dass dienstliche Kommunikation (und dazu gehören ja auch Elternkontakte) generell nicht über Plattformen stattfinden darf, deren Server im Ausland stehen? Ich meine, da mal so etwas gehört zu haben.


    Grundsätzlich meine ich, dass bei zweifelhafter Rechtslage auf die Nutzung von Whatsapp für den Kontakt mit Eltern verzichtet werden sollte. Wenn es mal hart auf hart kommt mit schwierigen Eltern, ist man gut beraten, keine (potentiellen) Formfehler gemacht zu haben.


    Grüße und schöne Ferien!


    brasstalavista

  • Ja, ich finde es ja selbst eigentlich undenkbar, mit Eltern (oder Schülern) per WhatsApp zu kommunizieren. Das ist für mich eine absolute Schieflage in der Kommunikation.
    Ich hatte das gefragt, weil ich mich fragte, ob man - für den Schüler - bei schwierigen Eltern evtl. aber auch seltsame Wege gehen muss. Wenn ich lese, dass Eltern z.T. sogar zuhause aufgesucht werden, weil sie sich nicht zur Schule bewegen, dann habe ich mich gefragt, ob ich hier vielleicht unnötigerweise ein Problem sehe.
    Inzwischen bin ich aber, auch auf Grund eurer Meinungsäußerungen, zu dem Schluss gekommen, dass auch vom Elternhaus ein gewisser Einsatz kommen muss und dass man andernfalls halt andere Stellen informieren/alarmieren muss zum Wohl des Kindes.

  • Nur zur Ergänzung: In BW gilt:
    "Daher ist von der Nutzung von sozialen Netzwerken zu dienstlichen Kommunikationszwecken abzusehen, da diese den geltenden Standards des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) nicht genügen.
    Dies bedeutet konkret für Lehrkräfte und Schulen, dass jegliche dienstliche Kommunikation auf oder mittels Sozialen Netzwerken sowohl zwischen Lehrkräften und Schülern als auch der Lehrkräfte untereinander unzulässig ist. Darunter fällt die Mailkommunikation innerhalb von Sozialen Netzwerken ebenso wie Chats, aber auch der dienstliche Austausch personenbezogener Daten wie das Mitteilen von Noten, ferner das Einrichten von Arbeits- und Lerngruppen zum Austausch von verschiedensten Materialien, die Vereinbarung schulischer Termine und Informationen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen."
    Unverschlüsselte Emails dürfen im Kontakt mit Eltern nur zur Terminvereinbarung genutzt werden, nicht zur Übermittlung personenbezogener Daten (=so wie ich es verstehe, fast alles).

    • Offizieller Beitrag

    Ich stehe auf dem Standpunkt, dass ich die Modalitäten festlege, unter denen mich Eltern erreichen können. Dementsprechend sage ich klar, dass ich meine Telefonnummer nicht rausgebe und man mich jederzeit per Mail kontaktieren kann. Ich betone dabei auch, dass ich es selbst in der Hand haben möchte, ob ich jetzt sofort Zeit habe oder nicht. In dringenden Fällen rufe ich abends direkt an. Das haben alle Eltern bisher akzeptiert - wobei man dann aber auch über das vorgegebene Medium erreichbar sein sollte. Ich hätte entsprechend nie zwei oder drei Tage meine Emails gar nicht überprüft.

  • Vielfach nicht bekannt ist das Mindestalter von Whatsapp & Co.: Facebook ist nach den Nutzungsbedingungen ab 13 Jahren frei; Whatsapp erst ab 16!


    Das ist aber keine rechtliche Vorgabe sondern eben die Nutzungsbedingungen, die im Endeffekt einfach nur die Möglichkeit eines Rauswurfes durch den entsprechenden Dienst ermöglichen.

  • Hallo ihr Lieben, ich greife auch diesen Thread wieder auf. Ich trete im neuen Schuljahr jetzt nach dem Ref meine erste Planstelle an einer neuen Schule an. Dort werde ich Klassenlehrerin in der Grundschule sein, aber auch an der Werkrealschule unterrichten.


    Gerade heute habe ich eine Kollegin gefragt, wie sie es mit den Kontaktinfos für die Eltern hält. Ich möchte ungern meine Telefonnummer herausgeben, einfach um mir die Freiheit zu bewahren, ein Telefongespräch zu starten, wann ich Zeit habe und in der richtigen Verfassung bin.


    Seit ich in diesem Schuljahr eine Mutter angerufen habe, hat sich diese meine Handynummer eingespeichert und schon einmal angerufen, nur um zu wissen, was jetzt in der Klassenarbeit drankommt (was im Hausaufgabenheft des Kindes stand!) X( Das möchte ich in Zukunft vermeiden. Also die Handynummer gebe ich auf keinen Fall heraus!


    Die Kollegin meint, es wäre wichtig, dass die Eltern einen schnell zu Hause kontaktieren können, Dinge so schnell und gleich angesprochen werden. Auch eine Sprechstundenzeit fand sie nicht sinnvoll - da die Eltern ja auch zu unterschiedlichen Zeiten arbeiten. Klar kann ich den Eltern sagen, dass ich bis so oder so viel Uhr in der Schule telefonisch erreichbar bin. Allerdings bin ich ja meistens im Unterricht.


    Am liebsten würde ich den Eltern meine Schul-E-Mailadresse geben und anregen, mit mir über das Hausaufgabenheft zu kommunizieren.


    Geht das als Klassenlehrkraft in der Grundschule? Oder muss ich erreichbarer sein? Was meint ihr und wie handhabt ihr es?

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