Öffnen von Post durch das Sekretariat

  • Ich habe ständig den Fall, dass Post die an mich und meine Schule adressiert ist, erst geöffnet und dann in mein Fach gelegt wird. Ist das rechtens, wenn da doch explizit mein Name drauf steht??


    Bzw. macht es einen Unterschied, ob da steht


    Frau Aktenklammer
    Schule blabla


    oder



    Schule Blabla
    Frau Aktenklammer


    :daumenrunter:

  • ok, danke!
    Finde ich aber nach wie vor doof. Wenn jemand auf den Brief explizit "persönlich" schreibt, wirkt das ja schon wieder geheimniskrämerisch. Aber da muss ich dann ja wohl mit leben. Wobei ich das nicht verstehe. Wenn da mein Name sogar an erster Stelle steht, gibt es doch keinen Grund, das vorher zu öffnen .... oder?

  • Urteile sind nicht bindend. Die oben zitierten Beispiele sagen auch nichts zur "Büroordnung bei Dienstpost bei verbeamteten Lehrern" aus oder wie auch immer du angestellt bist. Wenn es dir wichtig ist, rufe doch im Schulamt an und frag nach, es geht um Dienstpost, oder? Solche Dinge sind irgendwo geregelt oder lassen sich regeln, ob du das doof findest oder irgendjemand hier einen Grund kennt, ist relativ egal.




    ok, danke!
    Finde ich aber nach wie vor doof. Wenn jemand auf den Brief explizit "persönlich" schreibt, wirkt das ja schon wieder geheimniskrämerisch. Aber da muss ich dann ja wohl mit leben. Wobei ich das nicht verstehe. Wenn da mein Name sogar an erster Stelle steht, gibt es doch keinen Grund, das vorher zu öffnen .... oder?

    Wieso denn "geheimniskrämerisch"? Du empfängst keine Liebesbriefchen von Kollegen, es geht doch bloß um einen Begriff, der die Post rechtsgültig zu deinen Privatangelegenheiten macht.

  • Es hätte ja sein können, dass jemand weiß, dass Post geöffnet werden MUSS oder aber dass es eine bekannte Unsitte ist, Post zu öffnen.
    Klar, ich kann das Sekretariat bitten, die Post nicht zu öffnen ... mache ich vielleicht auch - wir haben seit einigen Monaten eine neue Sekretärin, die zudem auch noch Schülermutter ist und sich auf alles stürzt: Notenspiegel, exemplarische Arbeiten aus dem KA-Stapel usw. Da nervt es mich doch ziemlich.

  • Hallo AK,


    bei Verlagszuschriften etc. wäre mir das egal. Beim Beihilfebescheid hingegen nicht. Und da würde ich ganz klar sagen, dass diese Post definitiv von niemandem außer mir selbst geöffnet werden darf.
    Andererseits ist das Ganze auch eine Frage des Anstands. Ein Sekretariat muss nicht jede an spezielle Lehrkräfte adressierte Post selbst öffnen. Dazu besteht überhaupt kein Anlass.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Die Beihilfepost wird nicht geöffnet, aber halt alles andere - Verlagszusendungen, Post von Eltern usw. In bestellten und an mich adressierten Büchern habe ich sogar schon den Stempel der Schule gefunden; mich nervt das.

  • Gerade bei Elternbriefen etc. macht es durchaus Sinn diese zu öffnen und -wovon ich ausgehe- mit einem Eingangsstempel zu versehen. Ich glaube kaum, dass diese Art von Brief unter Privatpost fällt.


    Ansonsten hilft es ungemein, wenn man sich Privatpost auch in sein privates Umfeld schicken lässt.

  • Ich lasse mir keine Privatpost in die Schule schicken. Dennoch sehe ich keinen Grund, dass Post von Eltern oder Verlagen an mich (mein Name steht ja drauf; da steht ja nicht "An das Sekretariat. Guckt mal, bei wem ihr es dann ins Fach legen wollt") geöffnet wird - Was soll da kontrolliert werden?


    Ergänzung: Davon abgesehen hat letztens ein Brief an mich schlappe 3 Wochen gebraucht, bis er in meinem Fach gelandet ist ... War sehr peinlich, ich sollte Unterlagen einer Schülerin SCHNELL zukommen lassen.

  • Es kommt darauf an, ob dein Name vor oder nach der Schule steht. Steht er oben, dann ist der Brief persönlich und darf nicht geöffnet werden. Steht zuerst der Schulname, darf der Schulleiter oder die von ihm beauftragten Personen den Brief öffnen. "Zu Händen" bzw. "z. Hd." gibt es nicht mehr und gilt als nicht geschrieben.

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