offizielle Quelle o.ä., dass Förderpläne geschrieben werden MÜSSEN?

  • Hallo,
    Förderpläne sind ja nicht ausschließlich für Kinder mit SONDERPÄDAGOGISCHEM Förderbedarf gedacht ... also auch wenn die Zeugnisbemerkung wie beschrieben aussieht, hat das noch keine Auswirkungen darauf, ob nun ein Förderplan notwenig ist.
    Und so lange der Förderbedarf nicht offiziell durch das Schulamt aufgehoben wurde (muss ja in der Akte irgendwie vermerkt sein), besteht er selbstverständlich weiterhin und somit ist eine sonderpädagogische Förderung weiter angesagt. Ob die Zeugnisbemerkung nun ausreichend ist oder nicht (bei uns müsste noch drauf stehen, dass der noch ausstehende Bescheid des Schulamtes über die weitere Förderung Aussagen macht) ist hierbei meiner Meinung unerheblich.


    Ich hoffe, dir weiter geholfen zu haben ;)


    LG Maike

  • aber noch mal die Nachfrage: Gibt es noch eine explizite Quelle, in der steht, dass so ein Plan geschrieben werden muss, ohne dass eine erneute Aufforderung dazu nach dem Übertritt auf die weiterführende Schule geschrieben werden muss?

  • Bei uns in Sachsen Anhalt schreiben wir keine Förderpläne in der Grundschule mehr, da wir für jedes Kind ein schülerportfolio anlegen mussten. Dies ist so umfangreich, dass Individual- und Förderpläne aufgehoben wurden. Individuelle wochenpläne bekommen die Schüler.

  • Hallo, da ich nichts Genaueres zu diesem Aspekt finde (außer §17, Abschnitt 6 und §21, Abschnitt 7 der AO-SF von NRW), wollte ich noch einmal nachfragen, ob jemand von euch evtl. eine genauere Angabe machen kann:


    Steht irgendwo explizit, dass bei einem Kind, auf dessen Grundschulzeugnis Klasse 4 steht, dass es im Förderschwerpunkt X gefördert wurde, auch weiterhin sonderpädagogisch gefördert werden muss und infolgedessen auch Förderpläne geschrieben werden müssen?


    Hätte die abgebende Grundschule diese Formulierung auf das Zeugnis schreiben müssen, damit weiterhin Förderbedarf ist?

    Hallo Aktenklammer,


    wenn ich mich recht erinnere, geht es um eine zukünftige Schülerin im FSP ES. Das Mädchen wird bei euch ankommen und muss dann zielgleich unterrichtet werden. Für den Unterrichtsalltag hat dieser FSP andere Konsequenzen als z.B. der FSP Lernen oder GG.
    Schau dir mal genau den §17 der AOSF an. Dort wird zum einen festgelegt, dass der Förderbedarf jährlich überprüft werden muss. Da steht aber auch explizit etwas zum Übergang von der Grundschule zur Sek I:


    (5) Wird eine Schülerin oder ein Schüler in der Primarstufe sonder-pädagogisch gefördert, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde, obsonderpädagogische Förderung in der Sekundarstufe I weiterhin not-wendig ist. In diesem Fall schlägt sie den Eltern gemäß § 16 mindes-tens eine allgemeine Schule vor. Ein neues Gutachten im Sinne von§ 13 Absatz 1 ist nur dann einzuholen, wenn es erforderlich ist.
    (6) Wird eine Schülerin oder ein Schüler in der Primarstufe sonder-pädagogisch gefördert, ohne dass ein förmliches Verfahren nach den§§ 11 bis 15 durchgeführt worden ist, empfiehlt die Schule den Eltern,bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule den individuellenFörderplan (§ 21 Absatz 7 Satz 3) vorzulegen.


    Liegt euch der Bescheid der Schulaufsicht vor? Ansonsten habt ihr formal scheinbar keine Förderschülerin zu erwarten.


    Für dich relevant ist allerdings der §21 der AOSF:


    (7) Die Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten, er-stellen nach Beratung mit allen anderen an der Förderung beteiligtenPersonen einen individuellen Förderplan. Sie überprüfen ihn regel-mäßig und schreiben ihn fort. Die Sätze 1 und 2 gelten auch dann,wenn eine Schülerin oder ein Schüler sonderpädagogisch gefördertwird, ohne dass ein förmliches Verfahren nach den §§ 11 bis 15durchgeführt worden ist.


    Ihr müsst also einen Förderplan für die Schülerin schreiben. Der muss übrigens bei einigen Anträgen bei uns immer mit beigelegt werden.


    Wie viel Arbeit ihr euch damit macht ist allerdings euch überlassen.


    Herzliche Grüße!

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Vielen Dank für deine Antwort!
    Im Moment sind ja (noch) Ferien, da kann ich nicht in die Unterlagen gucken. Aber wenn ich mich recht erinnere, haben wir nur das Zeugnis mit dem Vermerk, dass das Kind sonderpädagogisch gefördert wurde. Das Gutachten liegt uns auch nicht vor. Der Kreis ist aber informiert, dass das Kind zu uns kommt (Aber m.E. ein bisschen angesäuert, dass sie erst durch mich erfahren haben, das das Kind nicht auf der eigentlich bei einer Konferenz über alle Inklusionsschüler besprochenen Schule, sondern bei uns ist.)
    Ich wollte eigentlich die alte Schule um Übersendung der Unterlagen bitten ... soll ich das eher nicht machen?

    • Offizieller Beitrag

    Was mich jetzt stutzig macht: Das Schulamt hatte dem Kind eine andere Schule zugewiesen?
    Bei uns ist es jedenfalls so, dass die weiterführende Schule zugewiesen wird und da haben die Eltern auch keine Wahlmöglichkeit. Natürlich können sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ich würde erstmal den Weg der Anmeldung nachverfolgen und dann auf jeden Fall die Unterlagen der abgebenden Grundschule anfordern, die das Kind wahrscheinlich an der ursprünglich bestimmten Schule wähnt.
    Wir behalten deshalb die Unterlagen unserer Förderkinder auch immer über die Ferien, weil man nie weiß, was sich da in den sechs Wochen noch entwickelt ...
    Die vorgeschriebenen Förderpläne werden bei uns halbjährlich verfasst und bestehen größtenteils aus immer wiederkehrenden Formulierungen in einem Vordruck vom Schulamt. Diese Pläne werden in einem Elterngespräch erläutert und von allen Beteiligten unterschrieben. Es ist deshalb nur halb so viel Arbeit wie es klingt, weil man zu den Elternsprechtagen ja sowieso Notizen macht.

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • Was mich jetzt stutzig macht: Das Schulamt hatte dem Kind eine andere Schule zugewiesen?
    Bei uns ist es jedenfalls so, dass die weiterführende Schule zugewiesen wird und da haben die Eltern auch keine Wahlmöglichkeit. Natürlich können sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ich würde erstmal den Weg der Anmeldung nachverfolgen und dann auf jeden Fall die Unterlagen der abgebenden Grundschule anfordern, die das Kind wahrscheinlich an der ursprünglich bestimmten Schule wähnt.
    Wir behalten deshalb die Unterlagen unserer Förderkinder auch immer über die Ferien, weil man nie weiß, was sich da in den sechs Wochen noch entwickelt ...
    Die vorgeschriebenen Förderpläne werden bei uns halbjährlich verfasst und bestehen größtenteils aus immer wiederkehrenden Formulierungen in einem Vordruck vom Schulamt. Diese Pläne werden in einem Elterngespräch erläutert und von allen Beteiligten unterschrieben. Es ist deshalb nur halb so viel Arbeit wie es klingt, weil man zu den Elternsprechtagen ja sowieso Notizen macht.

    Talida, PN

  • Ich würde mich auf jeden Fall bei der abgebenden Schule melden!
    Die Akten dürfen (zumindest ist das bei uns so) nicht mehr vollständig an die nächste Schule weiter gegeben werden. Es fehlen sämtliche Aktennotizen, die wir Sonderpädagogen schonmal gerne schreiben um den Überblick zu behalten. An der Regelschule ist mir das so noch nicht begegnet. Teilweise werden auch 2 Akten geführt. Interessant ist für mich allerdings immer besonders auch das, was im privaten Teil der Akte steht. Sämtliche Vorfälle, Gesprächsnotizen etc. sagen mit mehr, als die Zeugnisse. Allerdings sind die Zeugnisse der Grundschule ja noch sehr textlastig, sodass sich auch daraus einiges abzulesen sein sollte.
    Versuch doch mal, dich mit der bisherigen Klassenleitung in Verbindung zu setzen, die wird dir viel mitteilen können, was wahrscheinlich in den Unterlagen nicht auftauchen wird ;)


    Herzliche Grüße!

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Das Gespräch mit der alten Klassenleitung habe ich bereits geführt - daher habe ich ja den starken Eindruck, dass hier auf jeden Fall noch eine Förderung erfolgen muss! Und v.a. auch, dass das Kind bei uns ohne jegliche sonderpädagogische Unterstützung falsch aufgehoben ist.

  • Aber da wirst du ja nichts mehr dran ändern können, wenn das Kind nunmal jetzt auf eure Schule kommt, auch wenn es vermutlich falsch aufgehoben ist. So geht es ja vielen...
    Hast du gar keine sonderpädagogische Unterstützung an der Schule?
    Der Förderbedarf kann nur nur durch das Schulamt aufgehoben werden und solange da nichts offiziell vorliegt, besteht auch noch Förderbedarf.


    Bei uns ist es auch so, dass die Akte nicht mehr komplett weiteregegeben werden darf. Leider. Denn natürlich sammelt sich da so einiges an, was viel aussagekräftiger ist, als Zeugnisse oder Gutachten.
    Kann dir die ehemalige Klassenlehrerin nicht den letzten Förderplan mal zukommen lassen?

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