Schulunfall: Stuhl weggezogen - Schüler scheitert mit Klage

  • Zitat

    Er wollte 1400 Euro Schmerzensgeld: Weil ein Mitschüler ihm den Stuhl weggezogen hatte, reichte ein Neuntklässler Klage ein. Für Neckereien untereinander haften Schüler aber nicht, entschied das Amtsgericht Hannover.
    [...]
    Der damals 15-Jährige hatte bei dem Sturz Prellungen und Blutergüsse erlitten. Er war aufs Steißbein gefallen und mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagen. Der Junge konnte nach Darstellung seines Anwalt Thomas Kräft nicht mehr aufstehen und wurde deshalb mit einem Rettungswagen in die Medizinische Hochschule Hannover gebracht. Weil er an der Bluterkrankheit leidet, wurde er anschließend drei Tage lang im Krankenhaus beobachtet.


    Er habe vor Schmerzen nicht mehr aufstehen können und habe längere Zeit nur stehen oder liegen können, klagte der Schüler. Deshalb habe er auch einen geplanten Urlaub absagen müssen.

    http://www.spiegel.de/schulspi…-wegziehen-a-1045663.html


    Also, wenn es nächstesmal in der Schule "Neckereien" mit körperlichen Folgen gibt: Spart euch die zeitaufwändigen pädagogischen Maßnahmen und Klassenkonferenzen. Verweist einfach auf dieses Urteil, denn was ehrenwerte Richter so entscheiden, kann für eine kleine gewöhnliche Lehrkraft doch nur Vorbild sein, oder?


    Gruß !

  • Ach kommt schon. Endlich mal wieder über "die Rechtsprechung" schimpfen. Richter haben ja nicht studiert und im Regelfall lange Berufserfahrung.



    Zitat

    Der Gesetzgeber geht in der Rechtsprechung in Bezug auf Schulunfälle davon aus, dass in Schulen Blödsinn passieren kann. Derlei Fälle sollten jedoch nicht vor Gericht, sondern innerhalb der Schule geklärt werden, etwa durch Disziplinarmaßnahmen.

    Aber in der verkürzten Form von Mikael klingt es ja viel besser am (virtuellen) Stammtisch. Ja, eine Schule ist haftungspreviligiert, und das ist auch gut so.


    http://www.sueddeutsche.de/bil…-stuhlwegziehen-1.2585162

  • Dann bin ich ja froh, dass ich ne Brille tragen - immerhin muss ich dann bei einer Verletzung im haftungspriveligierten Raum bei Sägeblattweitwurf mir nicht noch blöd anhören, dass der Schüler das ja nicht ahnen konnte, dass ich verletzt werde ...

  • Unabhängig vom Ausgang: Dass mal einer klagt, finde ich gar nicht so schlecht, damit die Schüler auch einmal sehen, dass es, so wie sie teilweise miteinander umgehen, außerhalb des geschützten Raumes Schule schon strafrechtliche Konsequenzen hätte. Man hat als Lehrer immer so viele Fälle von Mobbing, Sachbeschädigung, Körperverletzung,... zu bearbeiten und erntet schon häufig ungläubige Blicke, wenn man versucht den Tätern zu erklären, dass sie eine Anzeige bekommen, wenn sie im "echten Leben" jemandem in den Bauch treten, weil er sie blöde angeschaut (und damit voll provoziert) hat...

  • Der Junge hätte mal lieber die Lehrkraft wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht verklagen sollen. Das hätte in unserem Rechtsstaat sicherlich eine viel größere Chance auf Erfolg.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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