NRW Einstellung & Kündigungsrecht Vertretungsstelle

  • Hallo zusammen,


    leider konnte ich die Rechstberatung bei der GEW bisher nicht erreichen. Ich hätte darum mal eine rechtliche Frage, die sicherlich viele Leute aktuell interessieren dürfte. Ich habe mein zweites Staatsexamen abgeschlossen und bin eigentlich auf der Suche nach einer festen Stelle. Zum Sommer hat es bisher nicht geklappt, weswegen ich mich nun (wieder einmal) auf einige Vertretungsstellen in NRW beworben habe. Dank meiner doch recht vorteilhaften Fächerkombination (Biologie/Chemie) bin ich mir auch sicher, dass es an zumindest an einer der Schulen möglich sein sollte einen Vertrag zu bekommen.


    Nun zu meinem Problem: Tatsächlich gibt es bei LEO ja noch immer offene Planstellen. Unter diesen Stellen ist auch eine Stelle auf die ich mich beworben habe, allerdings ist das Auswahlgespräch erst am 10.8. bzw. am 11.8. !! Also sozusagen einen bzw. zwei Tage vor Schulbeginn. Weil ich nicht weiß, ob ich diese Planstelle bekomme, werde ich mich natürlich absichern mit irgend einer Vertretungsstelle. Weil die Bewerbungsgespräche für die Vertretungsstellen bereits nächste Woche sind, vermute ich mal, dass mich die Schulleiter auch drängen werden VOR dem 10.8. einen Vertrag zu unterschreiben.


    Meine Frage ist nun, wie genau es rechtlich aussieht, falls ich eine Zusage auf die Planstelle bekomme und ich dann logischerweise gezwungen bin den Vertretungslehrer-Vertrag zu kündigen. Mir ist bekannt, dass diese TVL-Verträge jeweils 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden können, allerdings müsste ich dann aber ja auch noch zwei Wochen an der jeweiligen Schule unterrichten, was ich einerseits lästig für mich und auch irgendwie als kontraproduktiv für die jeweilige Schule selbst empfinde. Oder gibt es gar eine Möglichkeit, meine Unterschrift sozusagen im Vorfeld zu "widerrufen"? Eine Zusage für die Planstelle sollte ich ja vor Vertragsbeginn (für die Vertretungsstelle) bekommen, also wäre ein "Widerruf" evtl. auch eine Option?


    Noch eins zum Schluss: Natürlich ist es mir unangenehm, eine Vertretungsstelle anzunehmen und zu verschweigen, dass ich parallel noch eine Bewerbung für eine Planstelle am Laufen habe, aber in diesem Fall geht bei mir eindeutig der Selbstschutz vor irgendwelche schulischen Belange!


    Wie gesagt: Sicherlich gibt es einige Leute die sich aktuell in derselben oder in einer ähnlichen Situation befinden, darum wäre ich um jegliche fachliche Einschätzung dankbar. Vielen Dank für eure Tipps!

  • Das ist in NRW zum Glück ganz einfach geregelt: Wenn du eine Planstelle in NRW bekommst, kommst du jeder Zeit aus dem Vertrag mit der Vertretungsstelle raus. Das steht sogar auf der Verena Startseite.
    Also mach dir keinen Stress und viel Glück bei den Bewerbungen!

  • Ok, erstmal danke für diesen Hinweis, das war mir nicht bekannt. Aber bedeutet dies nicht auch, dass die "Pflichten" des Vertretungsvertrages nicht doch noch erfüllt werden müssen bis die Einstellung in die "Planstelle" tatsächlich beginnt? Mein Einstellungstermin in die Planstelle wäre ja nicht ab Schulbeginn, sondern aufgrund des Verwaltungswahnsinns erst einige Wochen später, also irgendwann Mitte September ...

    • Offizieller Beitrag

    also, das weiß ich nicht, aber ich wüsste auch nicht, was dagegen spricht, ein paar Wochen bezahlte Arbeit mitzunehmen. Wenn die Schule dich braucht (keinen Gegenkandidaten in der Hinterhand), ist es wenigstens nett, da noch über die Zeit auszuhelfen. Und wenn die Schule schon jemanden anderen hat, und also lieber diesen anderen aufgrund der Kontinuität von Anfang an gerne dabei hätte, wird sie dir das schon im Gespräch mitteilen und ihr hebt den Vertrag einfach einvernehmlich auf.

  • Aber bedeutet dies nicht auch, dass die "Pflichten" des Vertretungsvertrages nicht doch noch erfüllt werden müssen bis die Einstellung in die "Planstelle" tatsächlich beginnt?


    Richtig, wo ist das Problem? Bis zu dem Zeitpunkt der Vereidigung bist du dann angestellter Lehrer und unterliegst natürlich auch den Rechten und Pflichten.

  • Ich möchte vor Anrtritt der Planstelle eine oder zwei Wochen Puffer, weil es dann 1. einen Umzug zu organisieren gilt und ich mich 2. logischerweise auch auf die neuen Lerngruppen vorbereiten muss. Die Stelle dürfte Mitte September beginnen. Weil ich aber vermutlich bereits am 12.8. eine Zusage / Absage erhalte, kann ich dann ja bereits zum Monatsende kündigen ...

  • Ich möchte vor Anrtritt der Planstelle eine oder zwei Wochen Puffer, weil es dann 1. einen Umzug zu organisieren gilt und ich mich 2. logischerweise auch auf die neuen Lerngruppen vorbereiten muss. Die Stelle dürfte Mitte September beginnen. Weil ich aber vermutlich bereits am 12.8. eine Zusage / Absage erhalte, kann ich dann ja bereits zum Monatsende kündigen ...


    Das würde gehen. Eine feste Stelle bricht eine Vertretungsstelle, das geht sofort. Alles was du vorher willst, bist du den gesetzlichen Regelungen unterworfen, sprich Kündigungsfrist. Das ist in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung 14 Tage / 2 Wochen.

  • So, mir wurde soeben per Post mitgeteilt, dass ich am Montag um 11.30Uhr meinen Vorstellungstermin für die Planstelle habe. Vorgestern bereits war ich bei einer anderen Schule wegen einer Vertretungsstelle und habe (nach sehr eindringlichem Wirken der Schulleiterin) direkt einen Antrag auf Einstellung unterschrieben. Weil ich den fertigen Arbeitsvertrag für die Vertretungsstelle wohl nicht vor Dienstag zu Gesicht bekommen werde und ich das Ergebnis der Auswahlgespräche vermutlich noch am Montag erfahren werde würde mich nun interessieren, ob ich im Falle einer Zusage für die Planstelle den Dienst als Vertretungslehrer überhaupt antreteten muss? Ich habe wohlgemerkt noch keinen fertigen Arbeitsvertrag unterschrieben. Vielleicht nochmal zur Erinnerung: Die Frage bezieht sich auf das Land NRW. Danke für eure Tipps!

  • Zitat

    ob ich im Falle einer Zusage für die Planstelle den Dienst als Vertretungslehrer überhaupt antreteten muss?


    Wie bereits oben gesagt, liegt der Einstellungstermin für die Planstelle nach dem Dienstbeginn als Vertretungslehrer, hast du alle arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten.


    Mir ist gerade nicht bekannt, dass es einen "Antrag auf Einstellung" gibt. Das müsste der Arbeitsvertrag gewesen sein.

  • Hallo,
    weil sich der letzte thread ein wenig verlaufen hat, möchte ich an dieser Stelle ein neues Thema erstellen. Die Frage ist eigentlich ganz einfach: Ich habe an einem Gymnasium in NRW einen "Antrag auf Einstellung" für eine Vertretungsstelle unterzeichnet, nicht aber einen Arbeitsvertrag. Den Arbeitsvertrag selbst werde ich wohl erst nächste Woche zu Gesicht bekommen. Da ich noch Aussicht auf eine Planstelle habe (die ca. 2 Wochen später startet als die Vertretungsstelle) würde mich nun interessieren, ob rechtlich gesehen bereits dieser "Antrag auf Einstellung" einer Arbeitsverpflichtung wie bei einem Arbeitsvertrag gleichkommt oder ob ich im Falle einer Zusage für die Planstelle auch davon absehen kann, den Arbeitsvertrag für die Vertretungsstelle tatsächlich zu unterschreiben.


    Dass die Planstelle grundsätzlich den "Vertretungs-Vertrag" bricht ist mir bekannt. Allerdings würde das in diesem Falle nicht greifen, weil der Beginn für die Planstelle erst zwei Wochen später als für die Vertretungsstelle angesetzt ist. Ich hätte logischerweise gerne diese zwei Wochen Puffer, um mir eine Wohnung zu suchen und mich auf die neuen Lerngruppen (andere Schulform: Kolleg statt Gymnasium) vorzubereiten.


    Danke für Eure Hilfe!

  • Der Thread hat sich verlaufen? Der ist doch noch aktiv! Du hast bereits Antworten auf deine Fragen bekommen - sie sagen dir nur nicht zu. Das ist allerdings dein persönliches Problem? Ich führe daher beide Threads wieder zusammen.

  • Sprich das Problem doch ehrlich in der Schule an - im Moment sitzt wahrscheinlich jemand daran, (auch) deinen Stundenplan zu basteln.


    Das, was du unterschrieben hast, hieß bei mir damals glaube ich "Vorannahmevertrag"

  • Der Thread hat sich verlaufen? Der ist doch noch aktiv! Du hast bereits Antworten auf deine Fragen bekommen - sie sagen dir nur nicht zu. Das ist allerdings dein persönliches Problem? Ich führe daher beide Threads wieder zusammen.


    Ich wollte die Fragestellung noch einmal knapp zusammenfassen, weil ich bisher leider keine eindeutige Antwort über die rechtlich Lage bekommen habe. Insofern hat sich meiner Meinung nach der thread schon ein wenig verlaufen. Ich sehe nicht wie das der Tatsache widerspricht, dass das Thema immer noch aktiv ist?!


    Sprich das Problem doch ehrlich in der Schule an - im Moment sitzt wahrscheinlich jemand daran, (auch) deinen Stundenplan zu basteln.


    Das, was du unterschrieben hast, hieß bei mir damals glaube ich "Vorannahmevertrag"


    Ansprechen werde ich das Problem sowieso, nur wüsste ich eben gerne vorher wie es dann rechtlich aussieht. Ich glaube nämlich nicht, dass ich gezwungen bin die Stelle anzutreten und direkt wieder für Ende August zu kündigen, ohne dass ich den finalen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Wäre ja auch irgendwie absurd ...

  • Wie wäre es denn, wenn du überhaupt mal abwartest, ob du die Stelle überhaupt bekommst? Wenn nicht, dann haben sich alle Fragen eh erledigt.
    Oder ist es so sicher, dass du die Stelle bekommst, weil sie für dich ausgeschrieben wurde?
    Solltest du die Stelle doch bekommen, werden sie dir schon sagen, ob du die Vertretungsstelle noch antreten musst oder nicht. DAs Schulamt, oder die Schule wird dann wohl auch wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn dir die Antworten hier nicht reichen. Vielleicht wird du auch mit dem Vertretungsvertrag direkt an der neuen Schule eingesetzt. Willst du dann auch sagen: Nee, ich will noch 2 Wochen warten, um mich vorzubereiten?

  • Ich habe keine Kopie erhalten, sondern ein zweiseitiges Dokument. Ich habe das Ding mal eingescannt und eine Texterkennung drüber laufen lassen. Darin heißt es explizit: "Sie haben soeben einen Antrag auf Einstellung als Vertretungslehrkraft unterschrieben". Aber eben keinen Arbeitsvertrag ...



    Hier ist der Wortlaut:



    Befristete Einstellung in den Schuldienst des Landes NRW


    Vertretungsunterricht im Rahmen des Programms "Flexible Mittel für Vertretungsunterrricht'VEIternzeitvertretung


    Anlagen: Personalbogen (4 Seiten), Beruflicher Lebenslauf (1 Seite), Info-Blatt des Landesamtes für Besoldung und Versorgung
    Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,


    Sie haben soeben einen Antrag auf Einstellung als Vertretungslehrkraft unterschrieben und von Ihrer Schulleitung den Personalbogen, den Bogen „beruflicher Lebenslauf sowie ein Schriftstück betr. die Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses erhalten.


    Ihre Schulleitung wird nun den Antrag auf Einstellung an mich zur Bearbeitung senden. Ein Anspruch auf Gehaltszahlung entsteht nur, wenn der Antrag von mir genehmigt, ein Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben wird und Sie Ihren Dienst angetreten haben.


    Ich bitte Sie, den Personalbogen und Bogen „beruflicher Lebenslauf vollständig auszufüllen und per Post an die


    Bezirksregierung Köln Dez. 47 - FleMiVu Zeughausstraße 2-10 50667 Köln


    zurückzusenden.


    Nachdem wir Sie beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW als zuständiger Gehaltszahlstelle angemeldet haben, erhalten Sie dann von dort weitere Nachricht.
    Bei Neueinstellung bzw. einer Einstellung nach einer Unterbrechung der Seite 2 von 2 Beschäftigung von mehr als 3 Monaten (letzteres gilt auch für pensionierte Lehrkräfte und Referendarinnen und Referendare, die nach dem Referendariat weiterbeschäftigt werden sollen), ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. Bitte beantragen Sie dieses unter Vorlage des Ihnen von der Schulleitung ausgehändigten Schreibens „Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses“ unverzüglich bei Ihrer Meldebehörde. Die Kosten für das Führungszeugnis sind nicht erstattungsfähig. Der Arbeitsvertrag wird ggf. unter dem Vorbehalt geschlossen, dass das zu beantragende Führungszeugnis keine Eintragungen enthält, die der Einstellung entgegenstehen. Sollten Sie von der Beantragung eines Führungszeugnisses absehen, würde dieses einen Kündigungsgrund darstellen.
    Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, würde ich Ihre Unterlagen vernichten.


    Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt der Bezirksregierung Köln unter:


    http://www.bezreq-koeln.nrw.de -


    Leistungen / Schule / Dez. 47 / Lehrereinstellung / Vertretungslehrkräfte

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