Schwangerschaft Beamtin auf Probe Nds

  • Hallo. Ich arbeite an einer Schule in Niedersachsen und bin Beamtin auf Probe. War oder ist jemand auch in dieser Situation und kann mir ein paar Fragen beantworten?:


    Habe ich die gleichen Rechte wie verbeamtete Lehrer? Bekomme ich also kurz vor und nach der Geburt das Mutterschaftsgeld (Fortzahlung meines Gehalts) ?


    Ich bin privat versichert. Muss ich die Beiträge in der Elternzeit komplett weiter zahlen?


    Wenn ich ein Jahr Elternzeit nehme, habe ich dann ein Anrecht auf meine Stelle in der alten Schule und die Probezeit läuft ganz normal weiter? Oder muss ich ggf an eine andere Schule?


    Danke und liebe Grüße, Merle

  • natürlich wirst du behandelt wie andere beamte.
    du bekommst deine besoldung ganz normal weiter bis zu den 8 wochen nach entbindung.


    während der elternzeit musst du dich privat weiter versichern.


    in nrw gibt es 31€ zuschus zur pk.


    in nrw kommst du bis zu einm jahr (inkl mutterschutz) garantiert wieder an die alte schule..
    bei allen anderen kann das nicht garantiert werden.. ist meist aber so auf wunsch...
    hier nutzen sonst viele die chancen sich wohnortnah versetzen zu lassen, wenn sie eine schule haben wo sie nicht bleiben wollen.
    das mag in niedersachsen aber anders sein

  • Hallo Merle,
    du musst in Niedersachsen auf verschiedene Dinge achten. Die Zeit, die du im Mutterschutz bist, wird nicht automatisch an dein Referendariat angehängt, du musst einen Antrag auf Verlängerung stellen - bei mir wurde dieser aber nicht genehmigt. Außerdem hast du kein Anrecht auf deine alte Schule zurückzukommen. Ich würde dir daher raten, rechtzeitig ein Gespräch mit der Schule und mit dem Studienseminar zu führen, um gegebenfalls doch auf die alte Schule zurück zu kommen. Nachdem bei mir die Verlängerung des Refs. nicht genehmigt wurde, bin ich wenigstens auf die alte Schule zurückgekommen, um mich nicht auch noch neu eingewöhnen zu müssen.
    Erkundige dich aber nochmal genau, bei mir ist die Schwangerschaft schon ein paar Jahre her und es kann sein, dass sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat.
    Das Mutterschaftsgeld bekommst du natürlich gezahlt.
    Viele Grüße
    Seepferdchen

  • ohje, da läuft aber einiges durcheinander.


    die TE ist Beamtin auf PROBE sprich sie ist mit dem ref fertig und hat eine feste stelle.
    da braucht sie sich um solche dinge wie studienseminar ect. keine sorgen zu machen.


    und natürlich erhalten beamten kein mutterschaftsgeld, sondern die normalen bezüge während des mutterschutzes

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