unverschuldet verspätet aus dem Urlaub zurück

  • Hallo in die Runde,


    ich plane schon den nächsten Weihnachtsurlaub und würde da gerne weiter weg (Neuseeland) um einen Freund zu besuchen. Da ich dann sowieso nur ca. 2 Wochen vor Ort hätte würde ich diese gerne ausreizen und somit z.B. einen Flug buchen, der am Sonntag morgen zurückkommt. Ich frage mich nun aber was wäre, wenn ein Flug ausfällt und ich so unglücklicherweise erst Montag morgen zurück wäre... Kann ich das unter unverschuldet verbuchen und mich in so einem Fall dann eben in der Schule abmelden, oder sollte ich vernünftigerweise einen Puffertag einbauen? Irgendwie ärgerlich wenn doch sowieso jeder Tag zählt.. und sofern alles glatt läuft bzw. nur eine Verspätung von ein paar Stunden vorfiele würde es ja gut reichen.


    Was meint ihr?


    Grüße,


    Elena

  • Wenn du planmäßig Sonntag am Morgen ankommst, hast du fast 24h Zeitpuffer, das ist doch genug. Der Jetlag ist in diese Richtung ja meistens nicht so schlimm.
    Bei einer eventuellen Verspätung von 12h hast du vielleicht ne kurze Nacht, bist aber trotzdem da.
    Es ist doch unwahrscheinlich, dass ein Flug komplett gestrichen wird?
    Ich würde es halt nur nicht drauf ankommen lassen, beim CheckIn in allerletzter Minute zu erscheinen und wegen Überbuchung auf den nächsten Flieger warten zu müssen, aber bei den meisten Fluggesellschaften kannste ja vorher online einchecken.
    Und im dümmsten Fall, dass wirklich ne massive Panne der Fluggesellschaft auftritt: schriftlich bestätigen lassen, möglichst früh in der Schule Bescheid sagen und anbieten, dass man die versäumten Stunden nacharbeitet (was sicher kein Schulleiter einfordern würde).


    Tipp:
    Schau mal ob das in BW auch so läuft wie in Bayern:
    Man kann sich als Wahlhelfer am Sonntag einen "beweglichen Urlaubstag" erarbeiten --> das hat mir mal ne Kubareise zu Ostern ermöglicht, bei der ich Samstag früh vor Ort sein musste, konnte dann schon Donnerstag Abend (auch noch günstig) fliegen. :D
    Geht natürlich nicht mehr rückwirkend und immer nur in Absprache mit der Schulleitung, ist aber für künftige Urlaube sehr praktisch.

  • Kann ich das unter unverschuldet verbuchen und mich in so einem Fall dann eben in der Schule abmelden, oder sollte ich vernünftigerweise einen Puffertag einbauen?


    Das ist absolut dein Problem. Du hast pünktlich auf der Arbeit zu sein, wie, ist absolut irrelevant. Als Arbeitnehmer gibt es dafür in der Regel eine Abmahnung.

  • Klar, hat man sicher zu stellen, dass man pünktlich erscheint.
    Streiken die Bahnen oder bricht ein Schneesturm aus, muss man notfalls im finstersten Morgengrauen starten, damit man trotzdem pünktlich kommt. Deshalb informiert man sich rechtzeitig in den Nachrichten und per Wetterbericht.


    Aber irgendwo ist doch eine Grenze erreicht?
    Montag früh um 6.00 am Flughafen anzukommen und direkt in die Schule zu fahren - DAS fände ich dreist, da wäre wirklich kein Spielraum mehr und die Gefahr zum Zuspätkommen riesig (mal davon abgesehen, dass man sicher nicht fit wäre).


    Aber man darf doch davon ausgehen, dass fast ein ganzer Urlaubstag (sprich: der Sonntag) als Zeitpuffer umsichtig genug ist.
    Wäre man auf Island gewesen, als der Flugverkehr wegen Vulkanausbruch zusammenbrach, hätte man es ja auch nicht rechtzeitig geschafft - und so etwas KANN man nun nicht planen. Oder man müsste in den Ferien gleich daheim bleiben... ;)
    Auch eine Autopanne auf dem Weg in die Arbeit ist mal möglich und doof. Wenn da ein Chef meint, eine Abmahnung zu schicken, ok, shit happens.


    Die TE könnte ja auch ihren Schulleiter JETZT schon informieren und sich seinen Segen einholen.
    Ich finde, dass sie schon sehr umsichtig plant und so "ausgereizt" finde ich das Zeitfenster nicht.

  • Das ist absolut dein Problem. Du hast pünktlich auf der Arbeit zu sein, wie, ist absolut irrelevant. Als Arbeitnehmer gibt es dafür in der Regel eine Abmahnung.

    Unsinn. 99,9% aller Flüge landen pünktlich. Ich war schon nachts um 11 auf dem Flugplatz und um 2 Uhr zu Hause. Am nächsten Tag begann der Unterricht um 7:30.
    Bei einem Langstreckenflug hast du genügend Zeit, dich auszuschlafen.
    Sollte der Flug wider Erwarten verspätet eintreffen, liegt das Verschulden nicht auf deiner Seite.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Das ist absolut dein Problem. Du hast pünktlich auf der Arbeit zu sein, wie, ist absolut irrelevant. Als Arbeitnehmer gibt es dafür in der Regel eine Abmahnung.

    Klar, und wenn ich morgens auf meinem Weg zur Arbeit einen ( nicht selbst verschuldeten)Unfall habe oder wegen eines Unfalls im Stau stehe und mich verspäte erhalte ich sofort eine Abmahnung! :autsch:

  • Nein.

    klar. man sollte z.b. auch nicht mit dem auto in urlaub fahren. es könnte ja sein, dass sich die straße öffnet und man in ein loch fällt (so geschehen in münchen vor ein paar jahren mit einem linienbus) und die lehrkraft dann nicht pünktlich zum dienst erscheinen kann und man eine abmahnung erhält.

  • Davon abgesehen gibt es im Beamtenrecht keine Abmahnung.
    Als Beamter kannst du einen Verweis erhalten - diesen jedoch nur als Konsequenz aus einem förmlichen Disziplinarverfahren.
    Den Schulleiter möchte ich sehen, der ein Disziplinarverfahren wegen Unterrichtsversäumnis auf Grund einer Flugverspätung einleitet. Der macht sich zum Vollhorst und bekommt dafür eventuell selbst eins - ich würde ihm bei einem solch unverhältnismäßigen Verhalten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde kontern.
    Der Schulleiter kann höchstens eine Rüge aussprechen und diese in der Personal-Nebenakte festhalten. Ob diese dort stehen darf, würde der Personalrat wohl bei dieser Sachlage verneinen.


    In diesem Sinne: Schönen Urlaub!

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Sollte der Flug wider Erwarten verspätet eintreffen, liegt das Verschulden nicht auf deiner Seite.


    Natürlich ist man nicht selber schuld, trotzdem hat man arbeitsrechtlich gesehen (als Angestellter, egal ob ÖD oder freie Wirtschaft) pünktlich auf der Arbeit zu sein. Wenn nicht - kann es Konsequenzen geben. Und da wird kein Arbeitsgericht was gegen sagen.


    Das nicht pünktliche Erscheinen auf der Arbeit (oder das Fehlen) ist eine sog. Pflichtverletzung und die berechtigt zur Abmahnung. Ob das wegen verschlafen, Suff oder ausgefallenem Flug ist, ist für den Arbeitgeber irrelevant.


    Ob das der Arbeitgeber immer macht, ist eine andere Sache. Aber die Möglichkeit hätte er.

  • klar. man sollte z.b. auch nicht mit dem auto in urlaub fahren. es könnte ja sein, dass sich die straße öffnet und man in ein loch fällt (so geschehen in münchen vor ein paar jahren mit einem linienbus) und die lehrkraft dann nicht pünktlich zum dienst erscheinen kann und man eine abmahnung erhält.


    Nur weil dir das Geschriebene nicht passt, ändert das nichts daran, dass das Geschrieben richtig ist.


    Hier mal ein Beispiel:


    Kommt der Arbeitnehmer wegen eines Staus auf der Autobahn, Schnee, Glatteis oder einer Verspätung der Bahn zu spät zur Arbeit kann der Arbeitgeber grundsätzlich abmahnen.

  • Darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Dein Zitat gibt die Rechtslage nicht wieder.
    Abmahnen kann man zudem nur Angestellte - und diese nur, falls Verspätungen mehrfach aufgetreten sind:
    In der Regel wird die Arbeitszeit nicht erstattet oder muss nachgearbeitet werden. Bei Beamten kann nur letzteres zutreffen, da Lohnkürzungen nur über ein kompliziertes dienstrechtliches Verfahrenb erfolgen können.


    Und nochmal: Das gilt für Angestellte. Im Beamtenrecht gibt es keine Abmahnung.
    Du hast Nachholbedarf im Beamtenrecht. Oder kennst du dich da gar nicht aus, weil du kein Beamter oder Lehrer bist?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Und bei einem Wochenend-Ausflug überlegst du dann auch, sicherheitshalber schon einen Rückflug am Samstag zu buchen? ;)
    Dank Fernbeziehung quer durch Deutschland bin ich immer gut unterwegs und nach zwei Jahren ist es tatsächlich schon ein paarmal passiert, dass ich am Montag nicht (pünktlich) in der Schule war: mal wurde der Flieger am Sonntag Mittag (!) wegen Schneefall gestrichen, ich umgebucht auf den Abendflieger, der dann auch gecancelt wurde. Oder der erste Zug hatte Verspätung (nur zwölf Minuten), dadurch kam ich an dem Tag nicht mehr zurück nach Bayern. Beides mal rechtzeitig die Schulleitung angerufen, beides mal Verständnis bekommen und am Montag dann im Laufe des Vormittags bzw am Dienstag in der Schule eingelaufen.
    Beim Freund in freier Wirtschaft gab es bei solchen Fällen auch nie Probleme, der musste die Zeit dann nur nacharbeiten ;)
    Ich hätte als Vertrauen in den pünktlichen Flugablauf, irgendwas Unvorhergesehenes kann immer sein, aber da findet sich dann auch eine Lösung. Viel Spaß in Neuseeland - das ist mein Ziel, wenn ich mal in Ruhestand gehe, dann habe ich ja im Winter Zeit!

  • Da die Ausgangsfrage von einer Thread-Erstellerin aus Ba-Wü kommt, die am Gymnasium unterrichtet, dürfte sie Beamtin sein - und dein Kommentar damit wenig hilfreich.



    Zitat von malboroman85

    /edit: Inzwischen habe ich herausgefunden, dass Beamte auch als Arbeitnehmer zählen. Das war bis vor einigen Jahren noch nicht so.

    DIE Quelle hätte ich gerne gesehen. Besonders in Bezug auf das Arbeitsrecht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • http://www.arbeitsrecht.org/pe…oennen-arbeitnehmer-sein/


    Bezieht sich hier auf das BetrVG, war also Murks meine Aussage bzgl. Beamte keine Arbeitnehmer.
    ---



    Unabhängig davon: Auch in BW gibt es Angestellte als Lehrer. Fakt ist: Auch Beamte haben pünktlich auf der Arbeit zu sein. Wären sie Arbeitnehmer/Angestellte, bestünde u.u. auch die Möglichkeit einer Abmahnung ggf. Kündigung.


    Ich sehe nicht, inwiefern diese Aussage entweder falsch noch nicht hilfreich ist.

  • Ich sprach kürzlich mit meiner Schulleitung über so einen Fall.
    Das Fazit war, dass verspäteter Dienstantritt nach den Ferien sowohl seitens der Schulleitung, als auch Seitens der Bezirksregierung als absolutes no-go gesehen wird.
    Das ist auch irgendwie richtig, da davon dutzende Personen betroffen wären.

  • Auch Beamte haben pünktlich auf der Arbeit zu sein. Wären sie Arbeitnehmer/Angestellte, bestünde u.u. auch die Möglichkeit einer Abmahnung ggf. Kündigung.

    Schon richtig - im Konjunktiv. Genauso richtig wie der Satz: "Wären Hunde Katzen, würden sie auf Bäume klettern und Vögel fressen."
    Beamte sind zudem unkündbar. Es kann ihnen nur der Beamtenstatus entzogen werden. Die Hürden dafür sind jedoch SEHR hoch. Da genügt ein verspäteter Flieger mit Sicherheit nicht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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