Neue Klausurformate Oberstufe Sprachen NRW

  • Hallo zusammen,
    ich habe da noch ein paar Fragen zu den neuen Klausurformaten in der EF. Einiges ist mir verständlich, anderes - auch nach intensiver Lektüre der bereitgestellten Informationen (KLP, Konstruktionshinweise, etc.) - noch nicht. Vielleicht könnt ihr helfen. Schonmal danke dafür.
    Ich beziehe mich auf den Aufgabentyp 1.1 und die EF.


    1) Möchte ich eine HVÜ in der Klausur anweden im Klausurteil B, muss dann der Text in Klausurteil A genau die gleiche Thematik behandeln (also ncht jetzt das Oberthema Jugendliche z.B., sondern geht es in der HVÜ um Liebe, könnte man auch im ersten Teil das Thema Gewalt ansprechen?)?
    2) Ist eine mündliche Überprüfung in der EF zwingend (erstmal unabhängig vom Fachkonferenzbeschluss)
    3) Gibt es noch Klausuren, in denen nur die schriftliche Produktion verlangt wird?
    4) Wie viele Klausuren schreibt man in der EF. Laut den Konstruktionshinweisen auf S. 7 nämlich nur 2, aber das kann ja nicht stimmen, oder?


    Danke nochmal! :)

  • Ich habe ein Dokument von einer Implementationsveranstaltung, die aber nur für den internen Gebrauch ist, die ich hier nicht hochladen kann/will (sie ist uns aber von der offiziellen Stelle gemailt worden). Ggf. könnte ich dir die zuschicken.

  • 1) Möchte ich eine HVÜ in der Klausur anweden im Klausurteil B, muss dann der Text in Klausurteil A genau die gleiche Thematik behandeln (also ncht jetzt das Oberthema Jugendliche z.B., sondern geht es in der HVÜ um Liebe, könnte man auch im ersten Teil das Thema Gewalt ansprechen?)?


    2) Ist eine mündliche Überprüfung in der EF zwingend (erstmal unabhängig vom Fachkonferenzbeschluss)
    3) Gibt es noch Klausuren, in denen nur die schriftliche Produktion verlangt wird?
    4) Wie viele Klausuren schreibt man in der EF. Laut den Konstruktionshinweisen auf S. 7 nämlich nur 2, aber das kann ja nicht stimmen, oder?


    Danke nochmal! :)

    2. Nein.
    3. Ja - eine Klausur wird nach dem alten Format noch geschrieben.
    4. 3 neue, 1 alte

  • Hinzu ein paar evtl. interessante Aussagen zu den Klausuren:
    " Müssen in den Klausuren im Laufe der EF genauso wie in der Q alle Teilkompetenzen aus dem Bereich der funktionalen kommunikativen Kompetenz abgedeckt sein? " - '" Obligatorisch ist dies nicht, sinnvoll aber schon (zwecks gleichmäßiger, spiralcurricularer Förderung/Schwer­punktsetzung und Überprüfung). Zu beachten ist, dass i.d.R. drei Teilkompetenzen in einer Klausur abgeprüft werden sollen. "


    "Müssen in jeder Klausur alle drei AFB vorkommen? Kann die unterrichtende Lehrkraft in EF und Q von der Abiturprüfung abweichende Gewichtungen der Teilaufgaben vornehmen? Muss jede Klausur eine Analyseaufgabe enthalten, oder kann z.B. Sprachmittlung als AFB II-Aufgabe angesehen/gestaltet werden" - Antwort "Ja, in jeder Klausur müssen alle drei AFB vertreten sein. Der KLP führt ausdrücklich aus: „In den schriftlichen Arbeiten/Klausuren sind die drei Anforderungsbereiche zu berücksichtigen.“


    Eine klare Orientierung an Zuschnitt und Gewichtungen der Abiturklausur und eine allmähliche, aber deutliche Annäherung daran sind zu gewährleisten. Zudem ist eine einheitliche Praxis innerhalb der Fachschaft unabdingbar (gemäß FK-Beschluss: Leistungskonzept).
    Insgesamt liegt der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung in GK und LK im AFB II. Analyseaufgaben (AFB II) dienen dem Nachweis der Text- und Medienkompetenz. Analytische Kompetenzen können explizit (Interpretation, Kommentar) oder implizit (anwendungs-/produktions­orientiert) überprüft werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass in den Klausuren die Überprüfung der Text- und Medienkompetenz in Form des explizit analytischen Ansatzes in hinreichendem Maß erfolgt, so dass die SuS auf die Anforderungen des ZA im Bereich Textanalyse vorbereitet werden.
    Sprachmittlungsaufgaben sind vorwiegend dem AFB I und in eingeschränktem Maße auch dem AFB II zuzuordnen, da sie die sinngemäße Wiedergabe von Inhalten sowie deren adressaten- und aufgabengerechte Bündelung, Auswahl und ggf. Erläuterung erfordern. Da Sprachmittlungsaufgaben i.d.R. nur einen geringeren Anteil an Leistungen aus dem AFB II einfordern und die im Bereich Sprachmittlung erbrachten Leistungen insgesamt überhaupt nur 30% der Gesamtnote ausmachen, reichen sie alleine in der Regel nicht aus, um den AFB II in einer Klausur hinreichend abzudecken. Bei Verzicht auf eine Aufgabe zur expliziten Analyse müssen die hinreichende Abdeckung des AFB II innerhalb anderer Teilaufgaben gewährleistet und die AFB II-Anteile dieser Teilaufgaben im Bewertungsraster klar erkennbar als solche ausgewiesen sein.
    Ausnahme: Im neu einsetzenden Italienischunterricht kann in der Einführungsphase von der Berücksichtigung der drei Anforderungsbereiche abgewichen werden."

  • Erstmal herzlichen Dank für eure Antworten! Ich finde es noch schwierieg, die richtige Balance der einzelenen Aufgabenteile zu finden, also wieviel Zeit man benötigt. Gerade bei nur 2-stündigen Klausuren ist das schon alles sehr knapp oder was meint ihr?

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