Schule verpflichtet, Lehrmittel zu stellen?

  • Ich meine, mich zu erinnern, in irgendeinem Gesetzestext gelesen zu haben, dass die Schule verpflichtet ist, Lehrern das in ihren Klassen verwendete Lehrwerk zumindest leihweise zur Verfügung zu stellen.
    Weiß jemand von Euch, ob ich mich richtig erinnere und ggf., wo das steht? (NRW)

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Mir ist vor allem nicht klar, wo das Problem ist. Die Bücher müssen doch vorhanden sein, und ein paar Exemplare hat man doch als Schule grundsätzlich in Reserve für nachkommende Schüler usw.

  • Bei uns stellt sich der für die Buchausgabe Verantwortliche auch gerne einmal quer, wenn es darum geht ein Buch für den persönlichen Bedarf auszuleihen. Das ist dann immer noch die "traditionelle" Denke, dass Lehrkräfte ihr notwendiges Arbeitsmaterial selber zu beschaffen hätten ("War hier schon immer so."). Die Rechtslage in die Köpfe reinzubekommen ist nicht immer einfach.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Die Bücher müssen doch vorhanden sein, und ein paar Exemplare hat man doch als Schule grundsätzlich in Reserve für nachkommende Schüler usw.

    Nein. Das Lehrwerk wurde dieses Jahr neu eingeführt, und es wurden exakt so viele Exemplare angeschafft, wie Schüler im Jahrgang sind. Mit dem Hinweis auf eine aktuelle Sparmaßnahme.
    (Das betrifft nicht nur ein Fach ...)

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • es wurden exakt so viele Exemplare angeschafft, wie Schüler im Jahrgang sind. Mit dem Hinweis auf eine aktuelle Sparmaßnahme.

    Klar - die anschließenden und mit Sicherheit verloren gehenden Prozesse sind ja viel günstiger. Oder verlässt sich da jemand darauf, dass die gutmütigen Lehrer gern ins eigene Portemonnaie fassen, wegen der Leuchtenden Kinderaugen [TM]?


    - Wobei ich die Mär, Arbeitsmaterialien seien mit der Besoldung abgegolten, durchaus auch schon von Kollegen gehört habe.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Prüfexemplare erhalten Lehrer von einigen Verlagen kostenlos gegen Vorlage einer Bescheinigung der Schule, dass dieses Werk an der Schule eingeführt ist oder werden soll.
    Hat den Vorteil, dass man in diesem Buch herumsudeln kann, wie man mag.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • wieso bekommst du ein Prüfexemplar, wenn das Buch bereits eingeführt ist?


    Ich würde hartnäckig bleiben bei der Schulbuchausleihe. Kann ja wohl nicht sein, dass die neue Regelung schlichtweg verleugnet wird. Ansonsten kleiner Schrieb an den Dienstherrn mit dem Hinweis darauf, dass dir deine Arbeit nicht ermöglicht wird.
    Der Gang zum Anwalt bleibt dann immer noch ;)


    Mir macht es nichts, dass die Schulbücher mir dann "nur" verliehen werden. Drin rumschreiben muss ich nicht, dafür nehme ich Post-its. Und wenn ich denJjahrgang grade nicht unterrichte, nimmt das entsprechende Buch, weil zurückgegeben, keinen Platz in meinem Regal weg :)

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