Versetzung mit Abordnung

  • Hallo!


    Also,am vorletzten Schultag wurde ich von der Schulleitung zur Seite genommen und mir wurde mitgeteilt,dass ich abgeordnet werden muss,weil die Schule einen Überhang hat.Dass die Schule einen Überhang hat,ist schon allen seit Monaten bekannt.
    Es würden auch zwei weitere Kollegen in Frage kommen,aber die würden eher gebraucht werden aufgrund ihrer Fächer.Was aber nicht stimmt,wenn man ganz genau schaut bzw andere Kollegen decken sehr wohl diesen Bedarf auch ab,wie bis her. Es kommt sogar ein Kollege aus der Elternzeit zurück.
    Diese Kollegen wurden trotzdem nicht angesprochen.Obwohl ein Kollege sogar freiwillig gegangen wäre.
    Nun habe ich erfahren,dass obwohl ein Überhang besteht,dass wir einen neuen Kollegen bekommen,der auch angefordert wurde.


    Ist das wirklich möglich,dass man trotz Überhangs jmd neues bekommt und ein Kollege gehen soll/muss?

  • Vor zwei Jahren wurde ich abgeordnet, da wir angeblich zu viele Sportlehrer hatten. Im darauf folgenden Schuljahr wurden zwei Kollegen mit Sport eingestellt. Soviel zum Thema Überhang.
    Btw. ich war die einzige weibliche Sportlehrkraft.

  • wurde es dir zumindest frühzeitig mitgeteilt?


    bin seit sept 2007(ref 2007/2008) im schuldienst u war schon 2009/2010 kv und nun 2015/2016 wieder!!!!!!

  • Das mein Schulleiter mich unbedingt abordnen wollte, erfuhr ich ca drei Wochen vor Schuljahresende.
    Nach einigem hin und her, inkl. der Androhung einer Zwangsabordnung, stand dann am Mittag des letzten Schultages fest, dass ich abgeordnet werde.
    Im Endeffekt hatte ich Glück gehabt, denn in der neuen Schule fühlte ich mich viel wohler, so dass ich mich nach 1 1/2 Jahren versetzen lassen habe.

  • Ehrlich gesagt klingt das ganze alles andere als rechtssicher... bei Angestellten Lehrern wie in Berlin ist die Lage zwar noch einmal etwas anders, aber selbst bei Beamten kann ein Schuldirektor keinen Lehrer Zwangsabordnen - die Abordnung geschieht schließlich auf übergeordneter Ebene. Die Schule kann m.E. lediglich beeinflussen, wen es trifft.



    Zumindest bei Angestellten (Beamte kann ich keine Aussage treffen) muss der Nachweis auch einwandfrei geführt werden, d.h. mit deinen Fächern muss ein Überschuß bestehen, die andere Schule benötigt diese Fächer, die andere Schule muss in der Nähe liegen (bei Angestellten - diese darf man nicht einfach durch das Bundesland versetzen) und die Abordnung ist i.d.R. auf ein Jahr begrenzt.


    Die Neueinstellung eines Kollegen mit Überschußfächern - also ohne jeden Bedarf und bei vorhandener Abordnung - erscheint mir auch fraglich. Kein neutraler und gewissenhafter Schulaufsichtsbeamter würde das genehmigen (was Klüngelei und Manipulation natürlich nicht ausschließt).



    Sofern man Mitglied in einer Lehrergewerkschaft oder -verband ist, sollte man bei denen in diesen Fällen auch in der Rechtsberatung anfragen.

  • ja,dass mit dem Überhang und meiner Abordnung ist echt komisch.Logisch ist es auf keinen Fall.
    Will mich aber nicht mit der Schulleitung anlegen.Diese war schon sauer,weil ich mich an den Personalrat und das Schulamt gewandt hatte,weil die andere Schule 15min weiter gewesen wäre.Ich habe zwei Kinder u es wäre organisatorisch nicht gegangen.Jetzt werde ich an eine Schule in der Nähe abgeordnet.

  • Eine SL, die "sauer" wird, wenn man sich berechtigter Weise an den Personalrat wendet, ist im hohen Maße unprofessionell. Das ist doch wohl die erste Stelle, an die ich mich wende, zumal der PR in das Verfahren eingebunden ist, in Hessen muss der sogar zustimmen.
    Das klingt so ein bisschen danach, als würde sich bei euch zu wenig mit der SL angelegt werden!
    Dann denkt der nämlich, er kann machen, was er will.
    Also raff dich auf :top:

  • Also, es gibt hier wie fast überall 2 Ebenen... die formale und die informale...


    Informal gebietet es sich natürlich, dass man sich in wohlwollender Einstellung und gemäßigtem Tonfall mit den Kollegen in der Schulleitung zusammen setzt und die Angelegenheit bespricht; die meisten SL sind ja auch nur Menschen, kennen die Rechtslage ggf. nicht und wollen ja auch nicht unnötig Ärger im Kollegium.


    Sollte die SL dann noch immer aus persönlichen Gründen eine fragwürdige Abordnung durchsetzen wollen, geht es ans Formale. Leider sind sich viele Kollegen ihrer eigenen über viele Jahre hart erkämpften Rechte nicht mehr bewusst. Das macht es einer gottgegeben agierenden SL natürlich leicht - wo bei Rechtsverstößen kein Kläger...



    Sofern die SL, nachdem man in einem vernünftigen Gespräch seine Situation dargelegt hat, noch immer auf eine arbeits- oder beamtenrechtlich fragwürdig Anordnung besteht, fehlt mir zumindest jedes Verständnis, falls sie sauer ist (das ist ja fast kindisch - "Ich besitze die Schule! Alle müssen mir gehorchen! Was fällt dir ein mit irgendwelchem Rechtskram zu kommen!"). Da gab es nicht ohne Grund 1918/1919 ein große Revolution in Deutschland, welche als Kernpunkte die Abschaffung des Obrigkeitsprinzips und Einführung von Arbeitnehmerrechten hatte (Legalisierung von Gewerkschaften, Einführung von Personalvertretungen im ÖD und Betriebsräten in der Wirtschaft etc.).



    Hier muss man sich aber auch selbst fragen: strebe ich eine Karriere im Schulsystem an? Oder habe ich Fächer, mit denen man mich in unbeliebte Klassen abschieben kann (macht mir das etwas aus)? Dann kann es nachteilig sein, auf seine zum Teil fast 100 Jahre alten Rechte zu bestehen.


    Andernfalls würde ich bei rechtlich fraglichem Verhalten immer Widerspruch einlegen und bei Mitgliedschaft seinen Lehrerverband um Rat fragen. Wenn die SL dann gegen Schutzgesetze für die Beschäftigen verstößt, hat sie sich gefälligst zu entschuldigen und nicht sauer zu sein.




    P.S.
    Ich schreibe bei diesen Themen immer recht kämpferisch. Ich selbst habe aber das Glück, an eine Schule mit einer sehr kollegial agierende Schulleitung geraten zu sein. Wenn man allerdings hier zum Teil liest, wie gutsherrenartig und vordemokratisch sich einige Schulleiter benehmen und viele Kollegen offenbar ihre alten durch die Bevölkerung erkämpften Rechte nicht mehr kennen, muss man einfach dagegen halten.

  • Ich habe damals mit dem PR und der Gewerkschaft gesprochen und ihnen gesagt, dass ich mich sehr stark unter Druck gesetzt fühlte. Der PR hat dann mit dem SL gesprochen, woraufhin für kurze Zeit Ruhe herrschte.


    Beim Schuljahresabschlussgrillfest kam dann der SL nochmals auf mich zu und versuchte, mich umzustimmen. Ich sollte doch an das Kollegium denken. Wenn ich mich nicht opfere, dann müssen andere teilabgeordnet werden. An der neuen Schule würde ich bestimmt ganz schnell befördert werden ...


    Mein Anruf bei der ADD brachte auch nix, denn es fiel auch wieder das böse Wort (Zwangsabordnung).
    Nachdem mir immer wieder eine IGS mit ganz schlechtem Ruf und Klima im Kollegium angeboten wurde, habe ich unter der Prämisse, an ein Gymnasium zu kommen, zugesagt.


    Mein Schulweg hatte sich dadurch jedoch von 13km auf knapp 60km einfache Strecke vervierfacht.


    Insgesamt kann ich sagen, dass die Art und Weise der Abordnung alles andere als hinnehmbar war. Ich hatte noch Monate später an den Folgen gesundheitlich zu knabbern.
    Jedoch war die Schule, an der ich gelandet bin, ein Glücksgriff, so dass ich einer Versetzung zugestimmt habe und auch in die Nähe gezogen bin.

  • Wie oft kann/muss man KV machen?
    Innerhalb von 5Jahren ist es schon das zweite Mal für mich. Wobei ich in diesem Zeitraum auch zwei Mal je 1Jahr in Elternzeit war.Somit ist es gar nicht so lange her.
    Mein Rektor geht auch nächstes Jahr in Pension.Daher frag ich mich,ob ich mich wirklich mit ihm anlegen und den Personalrat auf ihn"hetzen" soll?!
    Denn da ist einiges nicht mit rechten Dingen zugegangen und das auf meine Kosten.
    Ich habe ein volles Deputat und das mit zwei Kindern.Habe alles mitgemacht,nie Nein gesagt und bekomme so etwas als Dank!!!

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