Alternative Arbeiten bei Beschäftigungsverbot

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein schwangerschaftsbedingtes Beschäftigungsverbot.


    Mir werden nun Aufgaben gegeben, die ich schlicht als "Beschäftigungstherapie" empfinde: z.B. Auflistung aller in der Lehrerbücherei befindlichen Bücher. Da diese sowieso nie vollständig ist (viele Bücher "verschwinden" regelmäßig auf mysteriöse Weise) und niemand eine solche Liste konsultieren würde, fühle ich mich echt veräppelt.


    Auf meine Vorschläge, z.B. Erstellen von z.B. Freiarbeitsmaterialien für die Kollegen, wird nicht eingegangen.


    Außerdem bezweifle ich, dass ich gar nicht unterrichten darf. Mein Beschäftigungsverbot resultiert aus einer nicht vorhandenen Immunität gegen Hepatitis und Zytomegalie, was aber nur beim Umgang mit Förderschülern relevant ist. Da in meiner eigenen Klasse tatsächlich u.a. 10 Förderschüler sind, darf ich hier natürlich nicht unterrichten. An unserer Schule gibt es aber auch nicht-inklusive Klassen. Auf meine Nachfrage, warum ich hier nicht eingesetzt werden kann, bekam ich die Begründung, dass ich ja auf dem Weg dorthin meinen Förderschülern begegnen könne und man mir ja nicht immer "Geleitschutz" geben könne.


    So darf ich nun während des nächsten halben Jahres 8,5 Stunden täglich im Lehrerzimmer sitzen und Arbeiten erledigen, die die Welt nicht braucht, während meine Kollegen stirnrunzelnd an mir vorbei in meine Klasse gehen und meine eigentliche Arbeit machen.


    Für mich ist das nur schwer zu ertragen. Was kann ich nur tun?


    Vielen Dank für die Antworten!

  • In meiner Refzeit gab es mal eine schwangere Ausbildungslehrerin, die die Schule gar nicht mehr betreten durfte, als sie die Schwangerschaft mitteilte. Fehlender Impfschutz gegen irgendwas. Finde es also recht eigenartig, da du ja in der Schule sicher Schülern begegnen wirst?


    Du bist sicher schlau genug um deine Möglichkeiten zu kennen, wenn es absolut unzumutbar ohne Aussicht auf Änderung, wird. ;) *wink wink*

  • Genieße die Zeit, pass' auf dich auf und nimm das 'Beschäftigungsverbot' als das an, was es ist: eine fürsorgliche Maßnahme, die dich und dein Kind schützen soll.


    Die Erfassung der Lehrerbücherei in einer Datenbank ist imho sinnvoller, als das Erstellen von Freiarbeitsmaterialien, die deine Kollegen dann doch nicht nutzen. Besorge für die Schule bei ebay einen Hand-Barcode-Scanner. Das Teil kostet ca. 15€ und lade die kostenlose Bibliothekssoftware "Perpustakaan" herab.
    http://www.java400.de/default.html?Libp.htm
    Mit der kostenlosen Version kannst du 2000 Bücher erfassen und katalogisieren. Der Clou: Barcode einscannen - das Programm sucht und erfasst online Titel, Beschreibung und Coverbild. Die Vollversion kostet auch keine Unsummen.



    Damit kannst du die Bibliothek in ein paar Tagen erfassen - und dich (nach Empfang der Loorbeeren) anderen Aufgaben zuwenden.


    Infos zur Bibliotheksverwaltung und zur Barcode-Erfassung und Generierung findest du auch hier:
    http://www.autenrieths.de/links/linkbibo.htm

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich finde alias Idee gut, wobei ich noch erweitern würde und gucken, dass du eine Programm nimmst, was jedem Buch einen eigenen Barcode zuweist, so dass du genau sagen kannst, wer welches Buch ausgeliehen hat. Dann ist die Bibliothek nämlich ganz schnell immer vollständig, wenn jeder sagen kann, wer welches Buch hat bzw. wer es verloren hat und ersetzten muss.

  • Außerdem bezweifle ich, dass ich gar nicht unterrichten darf. Mein Beschäftigungsverbot resultiert aus einer nicht vorhandenen Immunität gegen Hepatitis und Zytomegalie, was aber nur beim Umgang mit Förderschülern relevant ist. Da in meiner eigenen Klasse tatsächlich u.a. 10 Förderschüler sind, darf ich hier natürlich nicht unterrichten. An unserer Schule gibt es aber auch nicht-inklusive Klassen.

    Was ist das denn?
    Gibt's Hepatitis / Zytomegalie nur bei Förderkindern? Du kannst dich doch überall in der Schule anstecken, oder?


    Meines Wissens bedeutet Beschäftigungsverbot bei Ansteckungshefahr, dass du gar nicht mehr in die Schule darfst.

  • Sehe ich wie Jazzy. Eine Kollegin von mir durfte damals gar nicht mehr an die Schule. Es hieß, dass man dann ans Ministerium
    oder die SEK 1 abgeordnet werden kann. Beides ist nicht eingetroffen.

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Ich hatte in meiner letzten Schwangerschaft ab ca. 27. Woche ein Beschäftigungsverbot wegen fehlendem Ringelrötelnschutz. Für mich hieß das, dass ich daheimbleiben durfte. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich irgendwo hätte Zeit absitzen müssen.


    Alle schwangeren Lehrerinnen mit Beschäftigungsverbot, die ich kenne, waren zu Hause. Das Beschäftigungsverbot kommt mehr oder weniger einer Krankmeldung gleich.

  • Hallo,


    vielen Dank erstmal für die Antworten.


    Nein, ich darf nicht zu Hause bleiben. Mein Chef hat sich erkundigt. Mir ist nur Schülerkontakt untersagt. Alternative Arbeiten an der Schule darf ich sehr wohl erledigen. Mehr noch: Ich habe jetzt eine viel höhere Präsenzpflicht, da ich ja angeblich keinen Unterricht vorbereiten muss. Es interessiert da nicht, dass ich die kompletten Sommerferien zu diesem Zweck genutzt habe und die Ergebnisse nun gar nicht einsetzen kann.


    Selbstverständlich bin ich schon häufig Schülern begegnet, ob wohl ich es vermeide, während der Pausenzeiten das Lehrerzimmer zu verlassen. Aber es gibt halt immer Kollegen, die die Schüler (mit Lehrerschlüssel) durch Gebäude geistern lassen.
    In diesem Zusammenhang ist besonders ärgerlich, dass mir eine Fortbildung verweigert wurde, da diese an einer anderen Schule stattfinden soll, wo ich möglicherweise Schülern begegnen könnte.


    Hinzu kommt, dass etliche (kinderlose) Kollegen offensichtlich kein Verständnis für die momentane Situation haben und mir dabei das schlechte Gefühl geben, das Andere meine Arbeit machen müssen.


    Die Situation belastet mich.

  • ...was ist denn mit deinem chef los? habt ihr einen personalrat? ich würde mich mal auf die socken machen und schauen, dass du ein attest oder was auch immer bekommst, dass zu zuhause bleiben kannst (hauptpersonalrat, amtsarzt, dein arzt, andere schwangere aus schulamtsbezirk befragen...). zumal der schülerkontakt auf dem gang ja wohl offensichtlich gefährlich für dich ist, siehe die fortbildungsverweigerung.


    ich kenne keine einzige schwangere, die bei impfsachen nicht sofort zuhause bleiben musste.

  • Hallo!


    Ich habe auch ein Beschäftigungsverbot wegen mangelndem Impfschutz bekommen. Mir fehlt die Immunität gegen Zytomegalie und Ringelröteln. Ich habe das allerdings nur bekommen, weil mein Arzt das so streng sieht. Normalerweise gibt es in unserem Bereich (Grundschule) dafür kein BV. Die Empfehlung vom Klinikum der Universität München (da soll man -freiwillig - eine Einschätzung machen lassen) lautet:

    • Kein direkter Umgang mit kratzenden/beißenden Schülern
    • Bis zur 20. Woche kein Kontakt zu Vorschülern (dafür sollte ich zu Hause bleiben, auch wenn diese nur in anderen Klassen im Schulhaus anwesend sind)
    • keine pflegerischen Tätigkeiten, keine Begleitung zum Toilettengang
    • ABER: normaler Schulunterricht ab der 1. Klasse möglich während der gesamten Schwangerschaft


    Wegen der Ringelröteln soll ich im Falle einer Erkrankung (eines Kindes in der Schule) bis zum 21. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall freigestellt werden. Für andere Krankheiten (gegen die ich eigentlich immun bin) gelten ähnliche Regelungen.


    Nur weil mein Arzt da sehr vorsichtig ist, habe ich ein komplettes BV bekommen. Er ist der Meinung, dass es schon zu spät ist (bzw. sein kann), wenn eine Erkrankung bekannt wird. Das sehe ich genauso. Außerdem kennt er 2 Fälle, in denen sich die schwangere Frau bei einem über 6jährigen Kind mit Zytomegalie angesteckt hat (also GS-Alter).



    Theoretisch hätte ich auch alternative Arbeiten machen müssen. Ein BV ist keine Krankschreibung, mir geht es ja auch gut. Aber mein Schulleiter war der Meinung, dass es eben nicht sinnvoll sei, die Lehrerbücherei aufzuräumen, weil das ja todlangweilig sei (sein Beispiel). Auch einen Einsatz im Schulamt oder im Ministerium fand er nicht sinnvoll, deswegen bin ich nun auch zu Hause.



    Die Einschränkung, dass ich an Tagen, an denen Vorschüler im Haus sind, nicht in die Schule kommen dürfte (selbst nach der strengeren Einschätzung der LMU) kann man ja auch auf deine Situation übertragen. Bei euch an der Schule sind das dann die Förderschüler, mit denen du ja keinen Kontakt haben darfst. Laut Einschätzung der LMU dürftest du dann ja eigentlich auch nicht in der Schule anwesend sein, da ja bei euch immer Förderschüler da sind. Also nicht nur nicht unterrichten (da geht die Meinung deines Schulleiters mit der LMU konform), sondern sogar zu Hause bleiben oder aber irgendwo arbeiten, wo es keine (Förder-)Schüler gibt.

  • Geh noch mal zum Arzt und lass dir ein komplettes Beschäftigungsverbot erteilen. Frag zur Not den nächsten Dr. bzw. Amtsarzt. Selbstverständlich ist die Ansteckungsgefahr auch in der Bibliothek gegeben!
    Und wenn du von deinen Kollegen auch noch blöd angemacht wirst: hast halt dadurch auch noch Kopfschmerzen, vorzeitige Wehentätigkeiten und/ oder Einschlafschwierigkeiten.

  • Wenn du in den Ferien so viel Arbeit in die Vorbereitung gesteckt hast, könntest du doch evtl. das Material oder zumindest die grobe Planung deinen Kollegen zur Verfügung stellen? Das wäre ja evtl. für die auch eine gewisse Entlastung.

  • da wüsste ich aber was ich täte....


    es gibt auch die möglihkeit ein bv zu bekommen wo sämtliche arbeiten ausgenommen sind...
    dann ist ruhe im karton.


    also so ein bekloppter sl der dich noch länger dasitzen lassen will...


    hatte auch mal eine kollegin die musste im schulamt arbeiten und akten sortieren...

  • Ich sehe da aber grundsätzlich kein Problem drin, wenn man der Qualifikation entsprechende (!) Arbeiten ausübt die halt nur nicht in der Schule sind (ob das jetzt Heimarbeit (Homepagebetreuung, Materialerstellung usw) oder Dinge im Schulamt sind (Akten sortieren halte ich nicht für der Qualifikation entsprechend, Durchführung von Fortbildungen allerdings schon eher))


    Ein Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung. Ich finde es etwas merkwürdig, wie hier zur mißbräuchlichen Nutzung dazu aufgerufen wird.



    Ändert aber nichts daran, dass diese Situation hier Mist ist, bei diesen Voraussetzungen sollte man nicht im Schulgebäude sein.

  • Ich sehe da aber grundsätzlich kein Problem drin,
    ...



    Ein Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung.

    Die Frage ist doch nicht, worin du persönlich ein Problem siehst, oder wie du das Beschäftigungsverbot definierst. Im Beschäftigungsverbot steht drin, was die Betreffende tun darf oder nicht tun darf. Wenn der Arzt schreibt, dass die Schwangere keinen Schülerkontakt haben darf, dann kann der SL sie natürlich auch nicht in der Schule umherirren lassen. Auch der Personalrat kann sich dazu nicht äußern.


    Wenn der Arzt das nicht genau ausformuliert hat, sollte die TE das mit ihm abklären, damit das genauer definiert wird.



    Außerdem sehe ich keinen Aufruf zu Missbräuchlichem:

    Für mich ist das nur schwer zu ertragen.



    Die Situation belastet mich.

    Und alleine das zählt.

  • a) Teile von Aussagen herauszupicken und die sinnentfremdend zu kommentieren ist ganz schlechter Stil. Ich bitte dich daher, dass zu ändern bzw. den Kommentar um den ganzen Satz zu ergänzen.


    b) Hast du absichtlich meinen letzten Satz überlesen?

  • Nein, hab ich nicht. Und Menschen haben natürlich Recht, die behaupten, dass es wahrscheinlich sei, dass das Schulamt ab sofort für die nächsten 7-8 Monate eine der Qualifikation der TE enstprechende Aufgabe findet :top:


    Ich möchte der TE sagen, dass sie dem Staat voraussichtlich noch viele viele Jahre dienen wird und weder Anerkennung noch Rücksicht zu erwarten hat, wenn es ihr mal nicht so gut gehen sollte. Das erfährt sie ja gerade schon selbst. Und die paar Monate Arbeit oder nicht Arbeit sind es nicht wert, die Gesundheit ihres Babys (wegen Pflichtgefühl) aufs Spiel zu setzen. Ich hab das nämlich getan und mich und mein Baby (gewalttätige Schüler) mehrfach gefährdet! Auch wenn zum Glück nichts passiert ist, ich ärgere mich heute darüber.


    Und ich ärgere mich über Tips der Art, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit sei. Ganz ohne Zitat.

  • Und Menschen haben natürlich Recht, die behaupten, dass es wahrscheinlich sei, dass das Schulamt ab sofort für die nächsten 7-8 Monate eine der Qualifikation der TE enstprechende Aufgabe findet

    Wenn es im Schulamt so zugeht wie in den meisten anderen Behörden (wie beispielsweise auch Schulen!) oder Betrieben, dann haben die da mehr als genug Arbeit, für die man als erfahrener Lehrer qualifiziert ist und die dortigen Dezernenten (die ja letzlich auch "nur" Lehrer sind) freuen sich sicher über unerwartete qualifizierte Hilfe bei ihrer Arbeit.
    Nur weil es nicht ohne Ende freie Stellen für Lehrer in den Schulämtern gibt, heißt ja nicht, dass dort keine Arbeit für solche Fachkräfte anfallen würde. Wir wissen doch alle, wie das mit Bedarf und Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst funktioniert.

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