Fehlen vor den Ferien - Attest erst nach den Ferien?

  • Nicht alle Menschen verfügen über PC, Internet, Digitalkamera etc. Zumindest kann man das nicht als selbstverständlich und verpflichtend voraussetzen.
    Man kann von den Eltern höchstens verlangen, das Attest per Post umgehend an die Schule zu schicken, wobei das relativ wenig bringt, wenn das Kind am Freitag vor Ferienbeginn krank ist und es dann mitten in den Ferien in der Schule ankommt.

    Es gibt aber inzwischen auch Internet-Cafes o.ä. und ein Handy reicht ja in der Regel. Zumal das eben das Risiko der Mutter ist, wenn sie das Attest nicht gleich geschickt hat, wie gesagt, hier muss es spätestens am 3. Tag vorliegen, ist ja bei AN auch so. schicken sie es dann zu spät, ist es unentschuldigt.


    Und zumindest bei uns ist das Sekretariat auch in den Ferien besetzt, da ja eh VHG ist.


    Und ob es unnötig ist oder nicht, steht doch außer Frage, es ist so vorgeschrieben und da müssen sic auch Eltern dran halten, Punkt.

  • Vielleicht muss man hier mal unterscheiden zwischen einem Gymnasium in einem gut situierten Wohngebiet und den Brennpunkt Grund-, Haupt- oder Gesamtschulen.
    Wenn wir nämlich bei Fehlzeiten nicht so wie beschrieben reagieren, nehmen uns die Eltern gar nicht mehr ernst.


    Claudius: die Eltern sind medienaffin genug zum Attestschicken, außerdem verfügen die meisten über weitreichende Netzwerke mit Tanten, Onkeln, Cousine etc., die mal eine Bescheinigung vorbei bringen können. Dass jemand derart hinterwäldlerisch daherkommt - wie du es darstellst- ist doch an den Haaren herbei gezogen.

  • ich finds wirklich lachhaft so ein theater, um ein fehlen von 2 tagen zu machen...


    als beamter benötige ich nicht mal eine krankschreibung, wenn ich mi-fr vor den ferien durchrufe und mich krankmelde...


    hier soll bei einem 5.!!!! klässler so ein aufstand gemacht werden...vor allem da ja noch brav angerufen wurde und mitgeteilt wurde, dass man ein attest besitzt.
    ich würde als lehrer nie auf die idee kommen da auch noch eine 3-tage regel nachzuprüfen.
    wenn das attest am montag nach den ferien vorliegt dürften doch alle glücklich sein und das thema ad acta gelegt werden können..


    das jugendamt würde sich bei uns kaputt lachen.. sanktionen.. lol... nur weil das attest nicht 3 tage später in der schule war (weisst du das übehaupt sicher.. warst du in der schule?..) vor allem in die ferien.. *kopfschüttel*


    naja jedem das seine.. nicht umsonst haben "beamte" einen solchen ruf....da gibts doch so ein schönes lied von reinhard mey...

  • Nitram:
    Ich bin auch in RLP und als ich vor ein paar Jahren als neuer Oberstufenleiter auch "Attestpflicht für Abwesenheit bei Kursarbeiten" einführen wollte (auch mit der Begründung, eine Kursarbeit sei ein besonderer Fall), wurde ich von meinem Chef zurückgepfiffen. Dann habe ich mit dem Ministerium Rücksprache gehalten und dort wurde mir eindeutig gesagt, dass wir das nicht dürfen. Wir würden damit alle Schüler unter Generalverdacht stellen, bei Kursarbeiten absichtlich zu fehlen. Wir dürfen nur dann ein Attest fordern, wenn ein Schüler mehrfach bei Leistungsnachweisen fehlt und sich daraus eine evtl. Absicht ablesen lässt. Eine Regelung, die sich nicht immer leicht an das Kollegium weitervermitteln lässt.

  • das jugendamt würde sich bei uns kaputt lachen.. sanktionen.. lol... nur weil das attest nicht 3 tage später in der schule war (weisst du das übehaupt sicher.. warst du in der schule?..) vor allem in die ferien.. *kopfschüttel*

    Wenn das so lachhaft wäre, wie du tust, dann wundert mich aber, dass es Bundesländer gibt, wo dich die Grenzkontrollen nicht mal ohne Bescheinigung der Schule am Flughafen ausreisen lassen vor den Ferien.
    Also so lachhaft wird das Jugendamt das wohl nicht nehmen, sonst würde das die Kontrollen nicht interessieren.

  • Es gibt aber inzwischen auch Internet-Cafes o.ä. und ein Handy reicht ja in der Regel.

    Meines Wissens existiert keine gesetzliche Pflicht zum Besitz eines Handys oder zum Besuch eines Internet-Cafes.


    Atteste werden an meiner Schule entweder von den Eltern persönlich im Sekretariat abgegeben oder per Post geschickt. Per Post ist das Attest in der Regel am nächsten Tag schon da. Und sollte es dann unverschuldet doch einmal einen Tag später eingehen, wird hier auch niemandem der Kopf abgerissen.


    Die Eltern, die mit ihren Kindern verfrüht in die Ferien starten wollen, machen das doch sowieso ganz simpel. Die gehen einfach zum Arzt und bekommen ein Attest für eine Woche. Das schicken die dann sofort per Post an die Schule und dann gehts ab in den Urlaub. Sowas gibts immer wieder. Da kann man wohl nichts machen.



    Zitat von Susannea

    Wenn das so lachhaft wäre, wie du tust, dann wundert mich aber, dass es Bundesländer gibt, wo dich die Grenzkontrollen nicht mal ohne Bescheinigung der Schule am Flughafen ausreisen lassen vor den Ferien.


    Wo gibt es denn sowas? Ohne Schulbescheinigung wird den Menschen die Ausreise aus Deutschland verweigert? Erinnert mich irgendwie an dunkelste Zeiten der deutschen Geschichte.

  • Wenn das so lachhaft wäre, wie du tust, dann wundert mich aber, dass es Bundesländer gibt, wo dich die Grenzkontrollen nicht mal ohne Bescheinigung der Schule am Flughafen ausreisen lassen vor den Ferien.

    ich hab das mal nachgeschaut..


    es stimmt, dass es schon zu kontrollen gekommen ist, aber es stimmt nicht, dass man nicht ausreisen durfte.
    die familie bekam dann eine anzeige....

  • Die Eltern, die mit ihren Kindern verfrüht in die Ferien starten wollen, machen das doch sowieso ganz simpel. Die gehen einfach zum Arzt und bekommen ein Attest für eine Woche. Das schicken die dann sofort per Post an die Schule und dann gehts ab in den Urlaub. Sowas gibts immer wieder. Da kann man wohl nichts machen.

    Es gibt auch Menschen, die bei Rot über die Ampel fahren oder im absoluten Halteverbot parken. Die bekommen dann halt ein Knöllchen und ein paar Pünktchen und bezahlen das dann einfach. Trotzdem ist es nicht erlaubt, deswegen wird ja kontrolliert.


    À+

  • Es gibt auch Menschen, die bei Rot über die Ampel fahren oder im absoluten Halteverbot parken. Die bekommen dann halt ein Knöllchen und ein paar Pünktchen und bezahlen das dann einfach. Trotzdem ist es nicht erlaubt, deswegen wird ja kontrolliert.
    À+

    Ja, nur kann man da eben nichts machen. Man kann nur ein Attest verlangen, aber das bekommt man ja ganz leicht. Daher lässt sich sowas nicht verhindern, dass manche Familien einfach früher in die Ferien starten.

  • Ich hätte gedacht, wenn das Attest nach den Ferien vorliegt, wäre das ausreichend. Bisher kannte ich die Regelung, dass nach drei Fehltagen ein Attest vorgelegt werden sollte. In diesem Fall waren es zwei Fehltage - klar, vor den Ferien, deshalb besteht Attestpflicht. Mir hätte es als Lehrer gereicht, wenn das Attest nach den Ferien vorgelegt wird. Im Zweifelsfall würde ich die Schulleitung ansprechen.


    Meine eigene Tochter war blöderweise auch am Tag vor den Ferien erkrankt und konnte nicht in die Schule. Das Attest habe ich vorsichtshalber am selben Tag im Sekretariat abgegeben. Da ich selbst Lehrerin bin (als Teilzeitkraft habe ich zwar freitags frei) udn wir noch ein schulpflichtiges Kind haben, gehe ich zwar nicht davon aus, dass mir jemand Schulschwänzen unterstellt, aber ich habe mich so wohler gefühlt. Dass ich rechtlich dazu verpflichtet gewesen wäre, davon bin ich allerdings nicht ausgegangen! Ich würde der Mutter keine bösen Willen unterstellen, es sei denn, du kennst die Familie insofern, dass das Kind häufiger mal unentschuldigt fehlt.


    An den Schulen, die meine Kinder besuchen, ist am Tag vor den Ferien -auch den Herbstferien- oft kein "richtiger" Unterricht mehr: Bei meinem Sohn wurden z.B. in zwei Fächern Filme geguckt (keine Lehrfilme). Ich hab´s ihm gegönnt, kann aber die Eltern auch verstehen, die denken, die Flugpreise sind dreimal so teuer und ob die Kinder nun dabei sitzen oder nicht…Ich selber würde es zwar nicht machen und eher abreisen, sehe es allerdings nicht als so schrecklich an, wenn jemand sich die Ferien verlängert. Das würde ich in der Schule natürlich nicht vor den Schülern oder meiner Schulleitung äußern.

  • Ja, nur kann man da eben nichts machen. Man kann nur ein Attest verlangen, aber das bekommt man ja ganz leicht. Daher lässt sich sowas nicht verhindern, dass manche Familien einfach früher in die Ferien starten.

    Ja, da kann man nichts machen außer weiterhin duckmäuserisch gegenüber diesen Ärzten und den Eltern aufzutreten. Ist ja auch bequemer als Konflikte auszuhalten.


    À+

  • Ja, da kann man nichts machen außer weiterhin duckmäuserisch gegenüber diesen Ärzten und den Eltern aufzutreten. Ist ja auch bequemer als Konflikte auszuhalten.


    Wieso duckmäuserisch? Wenn die Eltern das Kind ordentlich in der Schule krankmelden und der Arzt ein Attest ausstellt, ist doch alles in Ordnung. Was ist das duckmäuserisch?


    Wie hälst Du es eigentlich, wenn Du selbst krank bist, zum Beispiel in der Woche vor den Ferien? Unterstellt dein Schulleiter Dir dann auch, dass du eigentlich "blau" machst und das Attest vom Hausarzt gefälscht ist oder ähnliche Dinge?

  • Wieso duckmäuserisch? Wenn die Eltern das Kind ordentlich in der Schule krankmelden und der Arzt ein Attest ausstellt, ist doch alles in Ordnung. Was ist das duckmäuserisch?


    Wie hälst Du es eigentlich, wenn Du selbst krank bist, zum Beispiel in der Woche vor den Ferien? Unterstellt dein Schulleiter Dir dann auch, dass du eigentlich "blau" machst und das Attest vom Hausarzt gefälscht ist oder ähnliche Dinge?

    Ach, komm doch nicht vom Thema ab! Es geht um Eltern und Ärzte, die Entschuldigungen dafür ausstellen, weil man früher in den Urlaub möchte.


    À

  • Ach, komm doch nicht vom Thema ab! Es geht um Eltern und Ärzte, die Entschuldigungen dafür ausstellen, weil man früher in den Urlaub möchte.


    Wennn wie als Lehrer in der letzten Woche vor den Ferien krank werden, dann könnte man uns ja genauso unterstellen, wir würden "blau" machen und unser Hausarzt hätte uns nur ein Gefälligkeitsattest ausgestellt, damit wir früher in den Urlaub fliegen können. Würdest Du es gut finden, wenn Dein Schulleiter Dir sowas unterstellen würde? Ich fände sowas anmaßend und würde mir das nicht bieten lassen.

  • wenn ich bei 3 von 5 Ferien jedes Mal 1-2 Tage vorher krank wäre, würde ich sagen, dass meine Schulleitung nicht ganz im Unrecht wäre, mir eine böse Absicht zu unterstellen...
    Man kennt doch seine SchülerInnen. Oder man will eben zeigen, wo die Grenzen sind, damit die SchülerInnen / Familien wissen, woran sie sind.

  • Wennn wie als Lehrer in der letzten Woche vor den Ferien krank werden, dann könnte man uns ja genauso unterstellen, wir würden "blau" machen und unser Hausarzt hätte uns nur ein Gefälligkeitsattest ausgestellt, damit wir früher in den Urlaub fliegen können. Würdest Du es gut finden, wenn Dein Schulleiter Dir sowas unterstellen würde? Ich fände sowas anmaßend und würde mir das nicht bieten lassen.

    Da die letzte Woche eh gespickt mit allerhand organisatorischem Kram und mein Fehlen zur Folge hätte, dass viel vertreten werden muss (was für die entsprechenden Kollegen noch unangenehmer ist, da die Schüler diese Stunden erst recht nicht mehr ernst nehmen), überlege ich es mir sowieso schon dreimal, ob ich fehle. Und selbstverständlich kann ich meinem SL auf Verlangen ein Attest vorweisen, wenn ich tatsächlich krank bin! Daran finde ich nichts anmaßend, sondern nur fair aus eben genannten Gründen.
    Wenn ein Schüler fehlt, nunja, dann fehlt er. Aber gerade weil von 800 Schülern regelmäßig mehr vor den Ferien fehlen, darf ein guter SL davon ausgehen, dass dies nicht unbedingt auf Krankheit zurückzuführen ist und sollte daher vehementer nachhaken.


    À+

  • Und selbstverständlich kann ich meinem SL auf Verlangen ein Attest vorweisen, wenn ich tatsächlich krank bin! Daran finde ich nichts anmaßend, sondern nur fair aus eben genannten Gründen.

    Ja ich auch. Aber dann hat der Schulleiter das bitteschön vorbehaltlos hinzunehmen und nicht "nachzuhaken". Wenn das Attest vorliegt ist die Sache erledigt und da gibt es nichts zu diskutieren. Das sollte für uns Lehrer wie auch für die Schüler und Eltern gelten.

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