Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus - rechtliche Lage?

  • Hallo,


    vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
    Folgende Grundsituation: Mutter (Beamtin BB) und Kind sind beide privat versichert. Das Kind muss ins Krankenhaus und die Mutter wird aus Medizinischer Indikation mit aufgenommen, da das Kind noch stillt.
    Wie ist dann das korrekte Vorgehen? Kindkranktage gibt es 4 - was wenn die verbraucht sind? Und das Krankenhaus stellt ja auch gar keine Kind-Krank-Bescheinigung aus für den Arbeitgeber. Der Kinderarzt kann es nicht ausstellen solange das Kind im Krankenhaus ist.


    Wie ist es rechtlich, wenn man länger vom Arbeitsplatz fern bleibt? Muss man unbezahlten Urlaub beantragen? (Bekommt man den dann kurzfristig, oder fehlt man dann unentschuldigt? Letztes würde ja Konsequenzen nach sich ziehen.)
    Oder reicht es, die Bescheinigung vom Krankenhaus einzureichen und es zählt dann, als ob man selbst krank ist? Gibt es dann weiterhin Bezüge?
    Selbst krank melden? Aber man ist ja im Krankenhaus und dort bescheinigt der Mutter ja keiner eine Krankheit, sondern lediglich die Begleitnotwendigkeit fürs Kind.


    Grüße
    DracheKokosnuss

  • Frage mal beim Personalrat oder der Frauenvertreterin nach wie das bei Beamten gehandelt wird. Bei Angestellten wird der AN unbezahlt freigestellt und die KK übernimmt die Kosten, die zählt nicht zu den Kind-Krank-Tagen, da reicht dann wirklich die Bescheinigung vom KK, de Anzahl der Tage ist da auch unbegrenzt.

  • Hallo, ich befürchte, dass dir die rechtliche Situation nicht weiterhilft, da die Situation für Beamte rechtlich unzureichend geregelt ist. Ich an deiner Stelle würde in der Schule anrufen und erklären, warum du nicht kommen kannst. Wenn deine Schulleitung mit halbweg gesunden Menschenverstand ausgestattet ist, akzeptieren sie die Bescheinigung, dass du dein Kind begleiten musst und gut ist. Wenn deine Schulleitung sich stur stellt, musst du dich wirklich an den Personalrat und die Frauenvertreterin wenden. Aber vielleicht lässt sich das Ganze ganz unbürokratisch in einem Gespräch klären. Falls es Ärger gibt, kannst du noch deinen Hausarzt bitten, dass er dir ein Attest ausstellt. Mir fällt gerade aber ein, dass deine Schulleitung dir als stillende Mutter, Zeit für das Stillen einräumen muss. Eventuell könnte man über diesen Ansatz etwas erreichen. Aber erstmal würde ich das Gespräch suchen.


    Gute Besserung für dein Kind.
    Liebe Grüße Seepferdchen

  • Für Brandenburg kenne ich mich nicht aus, aber in Bayern z.B. wurde meines Wissens die Zahl der Krankheitsfreitage bei Lehrern, die unter der Verdienstgrenze Beitragsbemessung der Krankenkasse liegen, an die gesetzlich Versicherten angeglichen. Da ich unter der Beitragbemessungsgrenze liege, stehen mir beispielsweise in Bayern 20 Tage zur Kinderbetreung im Krankheitsfall zu. Ich habe im Forum auch schon gelesen, dass dies in NRW auch so sei. Möglicherweise stehen dir also mehr als die früher üblichen vier Tage zu. Ich habe mal fütr dich gesucht und für Brandenburg das gefunden: https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212901
    In den Fällen der Nummer 6 kann Beamtinnen und Beamten, deren Dienstbezüge oder Anwärterbezüge die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nicht überschreiten, darüber hinaus Dienstbefreiung bis zum Umfang von insgesamt 75 Prozent der in § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für eine Freistellung von der Arbeitsleistung jeweils vorgesehenen Arbeitstage gewährt werden.
    Du könntest also mit einiger Wahrscheinlichkeit unter diese Regelung fallen. Vielleicht enstspannt sich deine Situatuin dadurch schon etwas.

  • Hallo DracheKokosnuss,


    wenn ich eine Diskussion bei den RehaKids folge gibt (bzw. gab, die meisten Beiträgt dort sind von 2008) es keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer du deinem Arbeitsplatz fernbleiben darfst. Im speziellen Fall "stillen" gibt es allerdings auch den Beitrag von CarolLu (4.7.2008, 10:44), die unter dieser Voraussetzung (als Bundesbeamtin) Sonderurlaub bekommen hat.


    Gruß
    Nitram

  • Ich bin auch Beamtin und war schon mal mit im KKH. Ich habe einfach angerufen, dass ich nicht kommen kann. Bei Entlassung gab es eine Bescheinigung vom KKH, welche ich dann mit in die Schule gebracht habe. Dort musste ich dann im Sekretariat so ein Formular für die Beantragung von Sonderurlaub wegen Kind krank beantragen. Ging völlig problemlos und ich habe meine Bezüge weiter erhalten.
    Waren allerdings nicht mehr als 4 Tage. Es stimmt aber, dass du, falls Teilzeitkraft, Anspruch auf 10 Tage Kind krank hast. Zumindest in NRW.

  • Die Sachlage in §45 SGB V ist ja relativ klar:


    (1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § Familienversicherung
    SGB V > Versicherter Personenkreis > Versicherung der Familienangehörigen
    ">10
    Abs. 4 und § Krankengeld
    SGB V > Leistungen der Krankenversicherung > Leistungen bei Krankheit > Krankengeld
    ">44
    Absatz 2 gelten.





    Ob das jetzt zu Hause oder im Krankenhaus ist, ist irrelevant.

  • Ob das jetzt zu Hause oder im Krankenhaus ist, ist irrelevant.

    Falsch, genau dies macht den Unterschied, genau deshalb gibt es im KKH kein Kinderkrankengeld und zählen diese Tage nicht mit zu den Kinderkrankentagen, da im KKH sowohl Aufsicht als auch Pflege als sicher gestellt gilt.


    Hier geht es um die medizinische Notwendigkeit von der Begleitung und die ist leider nicht über Kinderkrankengeld abgedeckt.

  • Genau, frage da mal nach oder bei der Gewerkschaft, es müsste wohl als Sonderurlaub gehen und evtl. frag mal bei der Beihilfe, ob die da evtl. etwas zahlen.
    Das Kind ist auch in der PKV? Denn Begleitung im KKH zahlt die KK des Kindes, wenn überhaupt.

  • Ja, das Kind ist auch in der PKV. Die Krankenhauskosten zahlt die PKV des Kindes, das ist unproblematisch.
    Aufs Einkommen würde ich wenns sein muss auch verzichten - das Kind geht eindeutig vor.


    Das größte Problem ist die Situation am Arbeitsplatz - also kann/darf ich fehlen in der Zeit.


    Bisher konnte mir der Personalrat nicht weiterhelfen.

  • Wir hatten kürzlich eine ähnliche Situation: Der Arzt kann die eine bescheinigung ausstellen, dass du das Kind betreuen musst und deswegen nicht arbeiten kannst. Dein Arbeitgeber muss dir für diese Zeit unbezahlten Urlaub eintragen. Ruf bei deiner dienstverwaltenden Stelle an - weiß nicht, wer das in Berlin/Brandenburg ist.
    Die gesetzliche KV würde in diesem Fall den Ausfall zahlen, die meisten privaten (kommt halt genau auf deinen vertrag an - die Leistungsabteilung deiner KV kann dir sagen, ob es abgedeckt ist) zahlen es nicht. Ob die Beihilfe zahlt ist aktuell noch nicht raus.
    Bei uns war es somit finanziell gesehen ein reines Privatvergnüen.

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