Steuerklärung Fragebogen zur Nutzung des Laptops

  • Ich habe gerade gestöbert und mich dazu entschieden den 2011er Thread nicht aus dem Grabe zu holen. Wenn ihr meint, dass es dennoch passt, verschiebt gerne den Beitrag hier.


    2014 war ich im Ref und da ich damals 2013 wegen der niedrigen Steuern als Beamter schon fast alles zurück bekam, haben wir den Laptop von 2013 nicht abgeschrieben. Frau von der Lohnsteuerhilfe war recht zuversichtlich. Nun ja.


    Nun habe ich so einen dreisten Fragebogen bekommen. Weiß jemand inwiefern die Angaben zur privaten Nutzung mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar sind? Bin ich gezwungen den Bogen auszufüllen? Wird mir das Nichtausfüllen als negativ angerechnet?


    Zudem ist das der Fragebogen, nachdem Einspruch erhoben wurde. Ursprünglich war die Begründung für die Nichtabschreibung eine angeblich fehlende Rechnung. Davon ist nun nicht mehr die Rede. Es handelt sich um ein knapp 2500€ teures Macbook, dass ich anteilig abschreiben möchte. Ich vermute, dass da der Hase im Pfeffer liegen wird.


    Es ist eigentlich unsinnig auch nur darüber zu sprechen, dass ich es im Ref zu 95% beruflich genutzt (Unterrichtsentwürfe, Recherchen, irgendwelche bescheuerten Bilder für Unterrichtseinstiege suchen, weil der Beurteilet es toll fand....) habe, allein weil es den Begriff Freizeit gar nicht gab.


    Freue mich über Erfahrungsberichte!

  • Ich weiß zwar nicht was du unter einem "dreisten" Fragebogen verstehst, aber ich würde jeden Fragebogen ausfüllen um einen Laptop von der Steuer absetzen zu können. Es ist das gute Recht vom Finanzamt nachzuhaken und nicht einfach so Geld für den abgesetzten Laptop auf dein Konto zu überweisen. Das Finanzamt möchte sicherlich einfach nur Missbrauch ausschließen.


    Ansonsten würde ich freundlich bei dem zuständigen Sachbearbeiter nachfragen. Allerdings solltest du dabei nicht so einen krawalligen Ton wie hier anschlagen.

  • Ich nehme an, mit dem "dreisten" Fragebogen meinst du einen Fragebogen zum beruflichen Anteil der Laptopnutzung. Der Fragebogen, den ich kenne, halte ich nicht für dreist. Er dient als Nachweis der beruflichen Nutzung. Du hast dabei Bringschuld und musst glaubhaft sein, wie bei anderen Werbungskosten auch. Sonst müsste das Finanzamt ja pauschal alle privat erworbenen Computer als berufliche Ausgabe anerkennen.
    Welche heiklen persönlichen Angaben musst du denn machen? Bei mir reichten sehr allgemeine Ausführungen inkl. der Angabe, dass ein weiteres Gerät zur privaten Nutzung im Haushalt vorhanden ist.
    Deine Arbeitsbelastung im Referendariat ist zwar bedauerlich, aber nicht notwendigerweise steuerlich relevant.

  • Ich weiß zwar nicht was du unter einem "dreisten" Fragebogen verstehst, aber ich würde jeden Fragebogen ausfüllen um einen Laptop von der Steuer absetzen zu können. Es ist das gute Recht vom Finanzamt nachzuhaken und nicht einfach so Geld für den abgesetzten Laptop auf dein Konto zu überweisen. Das Finanzamt möchte sicherlich einfach nur Missbrauch ausschließen.


    Ansonsten würde ich freundlich bei dem zuständigen Sachbearbeiter nachfragen. Allerdings solltest du dabei nicht so einen krawalligen Ton wie hier anschlagen.

    Dreist weil es im Jahre 2015 wohl völlig logisch ist, dass ich meinen Laptop beruflich benutze. Die kennen meine Berufsbezeichnung von 2014. Du verstehst? Sorry, wenn du dich persönlich beleidigt fühlst.


    Dreist zudem weil niemanden angeht, was ich privat auf meinem Laptop mache. Falls du allerdings nach der Prämisse "Ich hab ja nichts zu verbergen" handelst, dann brauchen wir darüber nicht weiter zu diskutieren. Allgemein würde ich gerne konkrete Antworten lesen wollen, so sie denn existieren und veröffentlicht werden wollen. Belehren über meinen Ton brauchst du mich nicht, ich bin nicht dein Schüler.

    Einmal editiert, zuletzt von Primarlehrer ()

  • Was sind das denn für dreiste Fragen??? Jetzt bin ich ja neugierig.


    Bisher musste ich nur beantworten zu wieviel % ich den Laptop privat bzw. beruflich nutze. Ist doch legitim.


    Du musst denen doch bestimmt nicht melden, dass du Oma Ernas Käsekuchenrezept gespeichert hast und auf welchen Websites du privat gesurft hast.

  • Ich finde es auch nicht dreist, dass du 2015 - also 2 Jahre nach dem Kauf des Laptops Fragen nach der beruflichen Nutzung beantworten musst, auch wenn sie wissen, dass du Lehrer bist. Wie blabla richtig schrieb, müsste ja dann jeder Computer bei Lehrern (ggf. auch anderen Berufsgruppen) automatisch als berufliche Ausgabe ansehen. Auch jeder Lehrer kann - theoretisch gesehen - einen PC, Laptop oder dergleichen ausschließlich privat nutzen. Dabei ist es egal wie lange jm, diesen PC / Laptop hat. Ich finde es nach wie vor nicht dreist sondern als gutes Recht des Finanzamtes.

  • Und dann stellt sich aus Sicht des Finanzamtes ja noch die Frage, warum du 2500 für Apple ausgibst, während der Kollege mit dem Mediongerät für 299 auskommt.
    Ich würde da auch nachfragen.

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)


  • Dreist weil es im Jahre 2015 wohl völlig logisch ist, dass ich meinen Laptop beruflich benutze. Die kennen meine Berufsbezeichnung von 2014.

    Völlig logisch? Ich wette, wenn man erfassen müsste, wie viele LehrerInnen beruflich keinen Computer nutzen bzw. nur im allergrößten Notfall, käme auch im Jahre 2015 ein erstaunlich hoher Anteil heraus.
    Das Finanzamt will nicht wissen, WAS du privat mit dem Rechner machst, sondern wieviel du privat mit dem Rechner machst. Ich als Steuerzahlerin finde, das das Finanzamt sehr wohl etwas angeht.


    Zum Ton: Wenn du nicht wie ein Schüler über deinen Ton belehrt werden möchtest, dann vergreif dich nicht im Ton wie ein Schüler und leg dann noch eine Schippe drauf. Flipper79 hat dir durchaus eine sachliche Antwort gegeben.


  • Zum Ton: Wenn du nicht wie ein Schüler über deinen Ton belehrt werden möchtest, dann vergreif dich nicht im Ton wie ein Schüler und leg dann noch eine Schippe drauf. Flipper79 hat dir durchaus eine sachliche Antwort gegeben.

    Mir erschließt sich nicht warum ihr beide euch persönlich angegriffen fühlt.

  • Und dann stellt sich aus Sicht des Finanzamtes ja noch die Frage, warum du 2500 für Apple ausgibst, während der Kollege mit dem Mediongerät für 299 auskommt.
    Ich würde da auch nachfragen.

    Wäre nicht schlimm, dem Finanzamt den Vorteil eines stets und ständig funktionierenden Systems zu erläutern, für das man dann auch mal tiefer in die Tasche greift, damit man sich nicht jedes Jahr nen neuen Windoof kaufen muss. :) Und nein, ich denke nicht, dass der Finanzamtmensch sich das wirklich fragen würde.

  • Was sind das denn für dreiste Fragen??? Jetzt bin ich ja neugierig.


    Bisher musste ich nur beantworten zu wieviel % ich den Laptop privat bzw. beruflich nutze. Ist doch legitim.


    Du musst denen doch bestimmt nicht melden, dass du Oma Ernas Käsekuchenrezept gespeichert hast und auf welchen Websites du privat gesurft hast.

    Ich soll in einem freien Feld jeweils angeben, was ich konkret beruflich und privat damit anfange.

  • Da musst du garantiert nicht genau angeben, auf welchen Seiten du beruflich & privat surfst. Ich finde da nichts verwerfliches dran.
    Sie möchten eben ausschließen, dass du den Laptop hauptsächlich privat nutzt.

  • Dann schreibst du beruflich halt hin Arbeitsblätter erstellen, Notenverwaltung, Internetrecherchen und privat halt Emails und Internetbanking. Reicht doch. Wo ist das Problem??? Die wollen doch nicht wissen, wem du eine E-Mail schreibst und wollen auch nicht jedes einzelne gespeicherte Dokument genannt bekommen.

  • Wäre nicht schlimm, dem Finanzamt den Vorteil eines stets und ständig funktionierenden Systems zu erläutern, für das man dann auch mal tiefer in die Tasche greift, damit man sich nicht jedes Jahr nen neuen Windoof kaufen muss. :) Und nein, ich denke nicht, dass der Finanzamtmensch sich das wirklich fragen würde.


    Ich habe hier 8 Jahre alte billige Laptops rumstehen die den von dir genannten Einsatzzweck problemlos erfüllen. Mit meinem 5 Jahre alten, damals 900-Euro
    MacBook-Air mache ich das immer noch alles problemlos in der Schule.


    Die Ausstattung die 2500 Euro wert ist, war doch reinstes Privatvergnügen. Dann beschwer dich aber auch nicht, wenn das Finanzamt nachhakt.

  • Ich habe hier 8 Jahre alte billige Laptops rumstehen die den von dir genannten Einsatzzweck problemlos erfüllen. Mit meinem 5 Jahre alten, damals 900-Euro
    MacBook-Air mache ich das immer noch alles problemlos in der Schule.


    Die Ausstattung die 2500 Euro wert ist, war doch reinstes Privatvergnügen. Dann beschwer dich aber auch nicht, wenn das Finanzamt nachhakt.

    Danke für deinen sachlichen Beitrag, Karl Dieter!

    • Offizieller Beitrag

    Dreist weil es im Jahre 2015 wohl völlig logisch ist, dass ich meinen Laptop beruflich benutze. Die kennen meine Berufsbezeichnung von 2014.

    Meine Berufsbezeichnung kennen die auch, bedeutet das, dass ich meinen neuen Spielelaptop auch automatisch absetzen kann?

    • Offizieller Beitrag

    2.500,- für ein Laptop fällt in der Tat auf, da die meisten Kollegen DEUTLICH weniger Geld ausgeben. Es mag daher dem Sachbearbeiter beim FA, der sicherlich Dich nicht als einzigen Lehrer bei seinen Fällen bearbeitet, aufstoßen.
    Die üblichen Arbeiten eines Lehrers rechtfertigen auf der Basis des gesunden Menschenverstandes sicherlich keine voll abschreibbare Anschaffung dieser Größe.


    Und jetzt mal unter uns Pastorentöchtern: Das ist doch ein Gaming-Gerät, oder nicht? Was spielst Du denn so? :zungeraus:

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