Rauchen an der Schule und fällige Sanktionen

  • Hallo ihr,
    ich arbeite an einer Realschule (Schüleralter maximal 18 eher 16). Nachdem heute einer meiner Schüler (15) bereits vor der ersten Stunde beim Rauchen auf dem Schulhof erwischt wurde, drehte er sich einige Schulstunden später in aller Seelenruhe während meines Unterrichts eine Zigarette. Ich bin Fachlehrerin-nicht Klassenlehrerin. Ich habe mich nach einiger Überlegenspause, (Jugendschutzgesetz, Schulordnung, Vorbild für andere, bla, bla...) dazu entschlossen, dies der Schulleitung mitzuteilen, weil ich gerade aufgrund der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes finde, dass dies (also Entscheidungen über Konsequenzen) Sache der Schulleitung ist. Diese meinte jedoch, Erteilung von disziplinarischen Maßnahmen seien eine Individualmaßnahme, sprich: ich entscheide, ob ich das den Eltern z.B. mitteile, Strafarbeiten verteile etc. Ehrlich gesagt hat mich diese Aussage ganz schön aufgebracht, weil ich denke, in Sachen Drogen, Rauchen, Alkohol sollte die Schule klare Grenzen aufzeigen und zwar als gemeinsame von der Schulleitung getragene Entscheidung. Gerne wüsste ich, wie ihr das so handhabt an euren Schulen, mit noch nicht volljähriger Schülerschaft oder auch, ob es eine klare Regelung per Schulgesetz (BW) dazu gibt. Gespannt auf Antworten ist: Laempel

  • In Niedersachsen gäbe es die Möglichkeit über §61 NSchG eine Klassenkonferenz mit dem Ziel einer Ordnungsmaßnahme einzuberufen, da es sich beim Rauchen in der Schule um einen Verstoß gegen den entsprechenden Erlass handelt. In der entsprechenen Klassenkonferenz hätte die Schulleitung den Vorsitz, so dass sie sich nicht so billig aus der Affäre ziehen könnte, wie in deinem Fall angedeutet...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Bei uns an der Schule (Berlin) gibt es ein Raucherbuch. Wer dreimal erwischt worden ist kassiert einen Tadel bzw. einen Eintrag in die Schülerakte.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Wir haben die Order, erwischte Raucher aus der Sek. I der SL zu melden. Die werden dann vom SL persönlich in einem Gespräch gegrillt. (Wenn es sich um sechsehnjährige Zehntklässler handelt, gehen wir auch den Umweg über die Klassenlehrer, die dann selbstständig entscheiden, wie sie mit dem Delinquenten verfahren: Reflexionsaufsatz, Meldung an die Eltern oder eben Meldung an die SL ...)

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Das ist von der Schulleitung doch so gesehen taktisch gut gelöst - so erspart die SL sich Dutzende Gespräche und Schriftsätze, da die Zahl der Raucher sicherlich nicht im einstelligen Bereich liegen dürfte.
    Somit haben die Lehrer den schwarzen Peter und werden (hoffentlich?) aufgrund ihrer eigenen Bequemlichkeit und des Aufwands (Aufsicht, Ermitteln des Namens des Rauchers, "Aussage-gegen-Aussage"-Mythos) die Schulleitung damit in Ruhe lassen.
    Und sollten einmal Eltern deswegen nachfragen, kann die SL einfach sagen, dass die Aufsichten dafür zuständig sind...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • bei uns werden Verstöße gegen die Schulordnung/ Hausordnung einheitlich behandelt. D.h. das Kollegium hat einen Maßnahmenkatalog entwickelt, der im jeweiligen Fall zur Anwendung kommt. Einheitlich.
    Ach ja: natürlich hat die SL daran mitgearbeitet!!


    bei dir liest es sich, als traue sich keiner, irgendwelche Konsequenzen einzuleiten.
    Da wäre eine Klassenkonferenz sinvoll.


    Und anschließend könnte man auch so einen Maßnahmenkatalog anpeilen. Der macht zwar anfangs Arbeit, bietet aber für Schüler, Lehrer und SL auch Sicherheit.

  • drehte er sich einige Schulstunden später in aller Seelenruhe während meines Unterrichts eine Zigarette

    Tabak einziehen und durch die Eltern abholen lassen. Tabak ist teuer, also geht es mindestens mal ins Geld so.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Mikael: Genau so etwas wüsste ich gerne, ich hätte gerne etwas mehr Schulrechtssicherheit, damit ich die Schulleitung an Ihre Verantwortung erinnern kann, denn ich möchte natürlich, dass er sich der Sache annimmt und das nicht auf mich abschiebt. Ich sehe das wie Bolzbold: ich habe eine Menge Rennerei und am Ende lacht sich der Schüler eins ins Fäustchen. Er findet das im Übrigen auch gar nicht schlimm, wenn er in meinem Unterricht Zigaretten dreht.
    @Friesin,das siehst du ganz richtig, Konsequenzen gibt es wenige bei uns an der Schule, meist werden sie auf die Lehrkräfte abgewälzt. Zum Glück haben wir sehr, sehr nette und gut erzogene Schüler. Nur die, die es nicht sind tanzen dem Lehrkörper gehörig auf der Nase herum, weil sie wissen, dass nichts passiert. Ich würde diesen Zustand gerne ändern.
    Gruß Laempel

  • Welche Ordnungsmaßnahmen greifen, steht in eurem Schulgesetz. Also ob erst ein Tadel erfolgen muss bevor Schulausschluss greift oder wie auch immer das bei euch heißt. Ich würde mir von meinem Schulleiter auch mehr Einsatz bei Disziplinverstößen wünschen. Ob dus erreichst, ist mehr als fraglich. Du könntest evtl. auf der nächsten Konferenz mal ansprechen, wie ihr das generell handhaben wollt, beim Rauchen, um das Thema in die öffentliche Diskussion zu bringen?


    ich habe eine Menge Rennerei und am Ende lacht sich der Schüler eins ins Fäustchen. Er findet das im Übrigen auch gar nicht schlimm, wenn er in meinem Unterricht Zigaretten dreht.


    Nicht schlimm? Der weiß selbstverständlich ganz genau, was er da tut. Das Drehen einer Kippe im Unterricht ist ein Austesten deiner Autorität. Er hätte genausogut das Handy rausholen können oder Papierflieger rumwerfen. In dem Moment musst du eine Entscheidung treffen, z.B. den Knaben vor die Tür setzen, wenn er sich weigert, seinen Tabak wegzupacken und ihm mitteilen, dass du die Eltern anrufst und das dann auch in jedem Falle tun. Wenn du darauf wartest, bis der Schulleiter freundlicherweise agiert, hast trotzdem du den Zirkus in der Klasse.

  • Wenn ich einen 15jährigen Schüler auf dem Schulhof mit einer Zigarette sehe, weise ich ihn eigentlich nur darauf hin, dass auf dem Schulgelände Rauchverbot besteht und er sich daran halten sollte. Die rauchenden Schüler sind allerdings in der Regel nicht so dumm für die Lehrer offensichtlich auf dem Schulhof zu rauchen. Die suchen sich ihre abgelegenen, versteckten Winkel des Schulgeländes und einer steht Schmiere, ob auch keiner von uns Lehrern kommt. Haben wir doch früher genauso gemacht. ;-)


    Die Schüler der Oberstufe verlassen während der Pausen sowieso das Schulgelände und rauchen dann ausserhalb des Schulgeländes. Das können wir sowieso nicht kontrollieren und es interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht.


    Zu meiner Schulzeit konnte man noch selbstverständlich mit 16 Zigaretten am Kiosk kaufen, es gab eine gemütliche Raucherecke auf dem Schulgelände und die Schüler der Oberstufe standen dort gemeinsam mit ihren rauchenden Lehrern und dem Hausmeister. Man hat sich zwischen den Unterrichtsstunden locker unterhalten, sich gegenseitig mit Feuer ausgeholfen und bei einer Kippe mal kurz entspannt. ;-)


  • Zu meiner Schulzeit konnte man noch selbstverständlich mit 16 Zigaretten am Kiosk kaufen, es gab eine gemütliche Raucherecke auf dem Schulgelände und die Schüler der Oberstufe standen dort gemeinsam mit ihren rauchenden Lehrern und dem Hausmeister. Man hat sich zwischen den Unterrichtsstunden locker unterhalten, sich gegenseitig mit Feuer ausgeholfen und bei einer Kippe mal kurz entspannt. ;-)

    Heutzutage ist Rauchen aber nunmal erst ab 18 erlaubt. Auf dem Schulhof rauchen ist sowieso verboten und bei Schülern kurz vorm Abi mag auch ein anderer Kontakt zu den Lehrern herrschen, als in der Realschule, 9./10. Klasse. Der Typ, von dem oben die Rede ist, benimmt sich einfach anders, als ihr "damals".

  • Die rauchenden Schüler sind allerdings in der Regel nicht so dumm für die Lehrer offensichtlich auf dem Schulhof zu rauchen. Die suchen sich ihre abgelegenen, versteckten Winkel des Schulgeländes und einer steht Schmiere, ob auch keiner von uns Lehrern kommt. Haben wir doch früher genauso gemacht. ;-)

    Das ist eben der Unterschied zu oben beschriebenen Schüler.
    Normalerweise macht man das heimlich und steckt da auch Energie rein ("Wache"), dass einem niemand erwischt.
    Aber obig beschriebener Schüler will bewusst provozieren.



    PS:
    Hab bei claudius (Beitrag 11) übrigens fälschlich anstatt dem Zitier-Button den "gefällt-Button" gedrückt. :(

  • <offtopic>


    indidi, du kannst einfach noch einmal auf den "Gefällt mir"-Button klicken, um das "Gefällt mir" wieder zu entfernen.


    kl. gr. frosch, Moderator

  • Tabak einziehen und durch die Eltern abholen lassen. Tabak ist teuer, also geht es mindestens mal ins Geld so.

    Wer sich so rotzfrech verhält, würde sich auch weigern, das abzugeben/raus zu gehen. Was dann? Wie reagieren?

  • Heutzutage ist Rauchen aber nunmal erst ab 18 erlaubt.

    Was auch ziemlich unlogisch ist, wenn man bedenkt, was 16Jährigen sonst alles erlaubt ist. Da sehe ich kein Argument, weshalb ausgerechnet beim Rauchen einem 16Jährigen nicht die notwendige Reife zugetraut werden sollte eigenverantwortlich für sich zu entscheiden, ob er nun Rauchen möchte oder nicht.


    Ebenso unlogisch erscheint mir ein völliges Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände. Was spricht gegen eine Raucherecke im Freien? Da wird kein Nichtraucher belästigt. Wenn man einen Aschenbecher aufstellt, bleibt auch alles sauber. Das halte ich für die vernünftigste Lösung.

  • Es geht hier nicht um Logik oder Pädagogik sondern um Recht. Rauchen in der Öffentlichkeit ist für Minderjährige verboten und z.B. in Nds gibt es einen Erlass, der das Rauchen in der Schule noch einmal explizit verbietet. Und dieses geltende Recht gilt es durchzusetzen.


    Gruß !

  • Es geht hier nicht um Logik oder Pädagogik sondern um Recht. Rauchen in der Öffentlichkeit ist für Minderjährige verboten und z.B. in Nds gibt es einen Erlass, der das Rauchen in der Schule noch einmal explizit verbietet. Und dieses geltende Recht gilt es durchzusetzen.

    Und die aktuelle Rechtslage, die seit gerade einmal 8 Jahren gilt, ist nun für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt und darf nicht kritisch hinterfragt werden, sondern hat in devotem Untertanengeist kritiklos hingenommen zu werden?


    Dass die aktuelle Gesetzeslage eingehalten werden muss, dürfte klar sein. Ich hatte die Frage hier eher so verstanden, wie man die aktuelle Gesetzeslage pädagogisch sinnvoll umsetzen kann.

  • Und die aktuelle Rechtslage, die seit gerade einmal 8 Jahren gilt, ist nun für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt und darf nicht kritisch hinterfragt werden, sondern hat in devotem Untertanengeist kritiklos hingenommen zu werden?

    Das von einem Religionslehrer. Der Homosexualität kritiklos als schreckliche Abnormalität darstellt. Keine Pointe.


    À+

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