Angabe von Bandscheibenvorfall

  • Hallo zusammen,


    ich bin unglaublich froh, dass ich hier ein Forum mit Kollegen und Kolleginnen gefunden habe.


    Ich bin letztlich in einer recht bescheidenen Situation. Momentan schreibe ich meine Masterarbeit und starte im Januar mit meinem Referendariat.


    Leider hatte ich Anfang September einen leichten Bandscheibenvorfall, welcher so auch durch das MRT protokolliert wurde.


    Ich war, um Dokumentationen zu vermeiden, bei keinem Neurologen und wurde vom Physiotherapeuten wieder hergestellt. Abgesehen von einem leichten Kribbeln in der Hand, habe ich keinerlei Beschwerden und treibe auch wieder regelmäßig Sport, da ich aufgrund eines ausgelösten Nervenschadens durch den BSV meine Muskulatur im linken Arm fast gänzlich verloren hab.


    Ich bin ansonsten die Sorte Athlet. Ich spiele Fussball und mache zudem noch an 5 Tagen die Woche Freeletics. Insofern bin ich offiziell "topfit".


    Nun aber zur entscheidenden Frage:


    Mein Termin beim Amtsarzt zur Untersuchung steht immer noch aus. Ich habe diesen aufgrund des BSV verlegen müssen, habe ihn aber erstmal nicht erwähnt.


    Ich soll nun natürlich das Formular zur Untersuchung ausfüllen, in dem es heißt:


    "Hatten Sie bedeutende Verletzungen an der Wirbelsäule?"


    Das ist dann jetzt wohl Auslegungssache. Da es nicht chronisch ist, ist es auch nicht bedeutend oder?


    Andererseits will ich jetzt nichts vertuschen und mir dann mit 50 Jahre, wenn ich nochmal einen BSV habe (Gott bewahre) anhören, dass ich damals betrogen habe und nun die Konsequenzen zahlen muss.


    Ich weiß einfach nicht so recht, an wen ich mich denn mit der Frage wenden kann.


    Mein Physiotherapeut meldet sich morgen deswegen. Zudem habe ich einen Termin bei meinem Hausarzt um ihn zu fragen, aber ich bezweifel, dass ich da eine klare Antwort bekomme. Ich denke, dass die auch nur spekulieren können und letztlich ja nicht das Risiko tragen.


    Auch gibt es ja wohl eine neue Regelung seit 2013, nach welcher ein BSV kein Thema bei der Untersuchung spielen sollte, da es keine chronische Erkrankung ist.



    Ich hoffe, dass mir jemand irgendwie weiterhelfen kann, denn ohne eigene Erfahrung oder ähnliches, bin ich absolut ratlos, welches nun der Beste für mich ist, um die Verbeamtung zu meistern.



    Ich danke euch.


    Beste Grüße


    Stan

  • Und du erwartest jetzt was?


    "Du musst den Amtsarzt nichts sagen und einen Neurologen brauchst du auch nicht. Keine Muskeln mehr, Kribbeln in der Hand - das ist doch nichts, worüber man sich sorgen müsste. Und Fußball ist nach BSV genau das Richtige."


    Ohne dich und deinen Befund zu kennen, würde ich einen Teufel tun sowas zu schreiben.


    Manchmal schüttel ich schon den Kopf darüber, was Leute sich so vorstellen.

  • Wow, ich weiß jetzt gar nicht so recht ob ich mich für die Antwort bedanken oder mich entschuldigen soll...


    Hab ich dich mit meinem Post aus dem Schlaf gerissen? Denn irgendwie muss ich dich ja persönlich beleidigt haben ;)


    Im Prinzip geht's mir nur darum, dass ich ja, wie bereits erwähnt, außer einem leichten Kribbeln keine Beschwerden mehr hab. Was letztlich aber völlig normal ist, 6 Wochen nach dem Vorfall. Zudem hab ich überhaupt nicht geschrieben, dass ich momentan Fussball spiele, sondern lediglich, dass ich regelmäßig Sport treibe, um meine Muskulatur wieder aufzubauen.


    Ich hab jetzt folgende Möglichkeiten:


    1. Ich gebe an dass ich einen BSV habe und hoffe, dass dies nicht der Rede wert ist und der Verbeamtung nichts im Weg steht


    2. Ich gebe es erstmal nicht an, weil dies nur eine akute Beschwerde und keine chronische ist, kein Eingriff erfolgte und insofern eventuell auch keine bedeutende Verletzung im Sinne des Arztes. Das ist ja Auslegungssache, was denn nun bedeutend ist und was nicht.


    Mein Plan war nun also, auf die Erfahrung hier zu setzen, denn bei beiden Möglichkeiten gibt es Pro und Contra. Bevor ich dann also beim Amtsarzt war und später erfahre, dass ich es lieber "auf diese oder jene Weise" hätte machen können, frag ich doch einfach mal hier nach, ob in letzter Zeit jemand in ähnlicher Situation gewesen ist, oder das Thema mit seinem Arzt besprochen hat und mir somit einen Tipp geben kann.


    Wieso diese Vorstellung so abwegig ist, dass du da den Kopf schütteln musst (was durch die Blume übrigens heißt, dass du denkst, ich sei nicht der Schlauste) erklärt sich mir zwar nicht, aber ich lass das mal so stehen und hoff, dass vielleicht jemand anderes mehr Mitgefühl für so eine bekloppte Frage hat :)

  • Guten Abend zusammen!


    Ich als Diabetikerin hatte nicht die Wahl, ich musste meine Krankheit nennen. Allerdings hatte ich insofern "vorgesorgt", als dass ich alles an ärztlichen Befunden dabei hatte, was ich kriegen konnte: Blutwerte, Augenarzt, Neurologe. Und siehe da: verbeamtet.


    Ich denke nicht, dass du es verschweigen, sondern mit einem ärztlichen Gutachten zum Amtsarzt gehen solltest, das den Istzustand und eventuell - wenn das geht - eine Prognose beschreibt.
    Und dann musst du wohl oder übel das Schicksal machen lassen.


    Toi, toi, toi!


    Marie

  • Danke Marie,


    ich befürchte fast auch, dass ich wohl um eine Angabe nicht herum kommen werde. Auf die Idee es zu verschweigen hat mich eigentlich mein Physiotherapeut gebracht, der meinte, dass eine solche akute Verletzung erst dann zur Sprache kommen muss, wenn sie mich darauf ansprechen.


    Soll heißen, dass er mir empfohl es den Ärzten nicht direkt auf die Nase zu binden, aber gleichwohl es auf keinen Fall zu verleugnen, sollten sie mich darauf ansprechen.


    Ich denk dabei auch sehr an mein Gewissen. So wie ich mich kenne, werde ich bis zur Pension keine ruhige Minute haben. Ich würd mir dann immer ausmalen, dass ich irgendwann im Alter nochmal einen BSV habe und plötzlich zur Sprache kommt, dass ich ja schon mal einen hatte. Dann gelte ich als "Betrüger" und muss womöglich immense Nachzahlungen leisten.


    Ich werd morgen mit dem Hausarzt sprechen und mir ein Gutachten erstellen lassen.


    Höchstens es meldet sich noch jemand, der vielleicht die rechtliche Situation kennt und welche eventuellen Folgen bei Nichtangabe damit verbunden sind. Das könnte mein Gewissen natürlich auch beruhigen, wobei das wohl das berühmte Fischen im Trüben ist und keiner weiß, was sein könnte.


    Ich bin aber eigentlich guter Dinge, dass ich mich da auch mit Angabe des BSV irgendwie durchmogel, schließlich hat jeder Dritte einen und weiß es nicht.


    Liebe Grüße

  • Im Prinzip geht's mir nur darum, dass ich ja, wie bereits erwähnt, außer einem leichten Kribbeln keine Beschwerden mehr hab. Was letztlich aber völlig normal ist, 6 Wochen nach dem Vorfall.

    Ist ja nur ein neurologisches Symptom, das noch eineinhalb Monate nach einer potenziellen Verletzung des Rückenmarks fortbesteht. Warum sollte man sich darüber auch Sorgen machen?


    Nele

  • Heijeijei, ihr seid aber auch echt eine anmaßende Gruppe, aber vielleicht wird man als Lehrer so :D


    Gut, dann erklär ich es euch:


    Bei einem Bandscheibenvorfall tritt der Gallertkern aus und in meinem Fall hat sich dadurch der Nerv des linken Armes entzündet. Logischerweise folgten Schmerzen in diesem Bereich und Muskelschwund. Mittlerweile sind die Symptome vollständig verheilt.


    Dieses Kribbeln, welches nicht dauerhaft da ist, sondern nur dann auftritt, wenn ich den Kopf in einer bestimmten Position halte lässt sich zudem leicht erklären: Vom ausgetretenen Gallertkern bleiben Reste im Muskelgewebe zurück, welche vom Körper selbst abgebaut werden müssen. Das kann allerdings bis zu einem Jahr dauern.


    Ergo, bleibt unterm Strich also eure Diagnose, dass ich leichtsinnig mit meiner Gesundheit umgehe, weil ich Sport mache?


    Letztlich bau ich durch den Sport meine Muskulatur auf, welche einen weiteren BSV verhindert. Das Schlimmste was ich machen könnte wäre, mich ins Bett zu legen oder ein Jahr lang eine Schonhaltung einzunehmen.


    Ich werde von drei Physiotherapeuten und einem Sportmediziner betreut, welche keinerlei Einwände hatten nicht den Neurologen aufzusuchen, da dieser letztlich die gleiche Diagnose stellen würde, nur eben protokolliert in meiner Akte.


    Also wieso sollte ich unnötige Dokumentationen für den Amtsarzt eintragen lassen, wenn ich in besten Händen bin und es mir super geht? Wieso sollte ich nicht mit dem Muskelaufbau anfangen, welcher so wichtig für die Stabilität in der Wirbelsäule ist? Wieso sollte ich wegen einem Kribbeln, welches logisch begründet werden kann gleich Panik bekommen? Wieso sollte ich nicht nach meinem Amtstermin zum Neurologen gehen, falls es doch schlimmer?


    Fragen, auf die ich die Antwort selbst eigentlich hab ;)


    _____________________


    Das wollte ich eigentlich nur noch schnell erklären, ansonsten denk ich, dass da noch mehr kommen und jetzt zwanghaft nach Gründen suchen, um mich an Pranger zu stellen :)


    Auch den oberen Text, kann man jetzt sicher wieder in seine Einzelteile zerlegen, aber das ist mir ehrlich gesagt bisschen zu stressig. Ich danke euch trotzdem für die Antworten und werd mich anderweitig erkundigen, bzw. die Verbeamtung schon irgendwie schaffen.


    Anstandshalber wollt ich aber nicht einfach nicht mehr schreiben, sondern mich noch kurz melden.


    Cheerio

  • Stan, vielleicht schaust du ja doch noch mal rein, deshalb noch ein paar Worte.


    Wenn ich in ein mir noch unbekanntes Forum gehe, dann lese ich erst mal ein bisschen mit und antworte vielleicht hier und da. Einfach nur, um zu erschnuppern, wie so der Ton und Umgang ist. Es ist halt ein Geben und Nehmen, ein Forum ist kein Servicebüro. Und dann lasse ich nicht unverantwortlich viele sehr detaillierte persönliche Informationen dort, um beleidigt abzuziehen, wenn ich dann Antworten lese, die mir nicht gefallen.


    Alles Gute für dich!

  • Der Vollständigkeit halber, falls bei jemand doch mal wieder diese Frage aufkommt:


    Ich war soeben beim Hausarzt, welcher zur Abklärung noch einen Spezialisten zu Rate gezogen hat. Laut diesem ist meine Erkrankung nicht relevant. Es besteht laut Befund derzeit noch eine leichte Vorwölbung, welche das Kribbeln in den Fingerspitzen bei bestimmter Haltung erklärt.


    Nachhaltig werden aber keine Einschränkungen bleiben, sodass keine BEDEUTENDE Verletzung vorliegt und eine Angabe daher nicht erforderlich ist.


    Der Nervenschaden, welcher zum Rückgang der Muskulatur führte, ist insofern kein 'Schaden", sondern eine Reizung. Bei einem Nervenschaden fällt der Nerv gänzlich aus und der Muskel ist nicht belastbar. Bei einer Reizung, wie ich sie habe bzw. hatte treten Reize und Schmerzen auf, allerdings ist der Nerv weiterhin aktiv.


    Er empfiehlt daher den Alltag wieder normal zu gestalten und das Training gezielt aufzunehmen, um den Muskel wieder zu stabilisieren.


    Er geht nicht einmal davon aus, dass bei der amtsärztlichen Untersuchung überhaupt erkannt wird, dass Beschwerden vorlagen und verwies darauf, dass die Vorwölbung noch einige Zeit benötigt, aber letztlich kein Grund sei eine Schonhaltung einzunehmen oder die sportliche Aktivität einzustellen.


    _______________


    Zudem kam heute die Zusage für mein Ref im Januar, sodass ich jetzt guter Dinge bin, dass das alles schon irgendwie hinhauen wird :)

  • Schi.. haben, nicht verbeamtet zu werden,
    aber einen Bandscheibenvorfall als nicht relevant, da ja nicht chronisch abzutun... Das muss ich nicht verstehen. :gruebel:

  • Stan, vielleicht schaust du ja doch noch mal rein, deshalb noch ein paar Worte.


    Wenn ich in ein mir noch unbekanntes Forum gehe, dann lese ich erst mal ein bisschen mit und antworte vielleicht hier und da. Einfach nur, um zu erschnuppern, wie so der Ton und Umgang ist. Es ist halt ein Geben und Nehmen, ein Forum ist kein Servicebüro. Und dann lasse ich nicht unverantwortlich viele sehr detaillierte persönliche Informationen dort, um beleidigt abzuziehen, wenn ich dann Antworten lese, die mir nicht gefallen.


    Alles Gute für dich!


    Hallo Piksieben,


    Ich war eigentlich nicht in dem Sinne beleidigt, weshalb ich auch extra nochmal betont hatte, nicht einfach verschwinden zu wollen. Ich finde es halt anmaßend, dass, anstelle mir vielleicht eine Frage zu stellen oder auf meine Frage einzugehen, sich lediglich meldet, um zu betonen, wie unverantwortlich ich mein Leben gestaltet habe.


    Scheinbar habe ich insofern noch zu wenig Informationen angeben, als dass man mein Handeln hätte nachvollziehen können.


    Ich bin ein Mensch, der sich versucht in den Gegenüber zu versetzen und niemand vorab verurteilt.


    Du selbst meintest, du würdest den Kopf darüber schütteln, wie ich handle. Neleables versuchte es mit Zynismus und Minimaus fragte durch die Blume, wie ich nur so unverantwortlich sein kann.


    Das sind alles provokative Aussagen, die mir insofern überhaupt nicht helfen, sondern lediglich angreifen.


    Alternativ hätte man könnten schreiben:


    "Stan, ich halte es für bedenklich, wenn du nicht zum Neurologen gehst und einfach wieder Sport machst. Hast du darüber Rücksprache mit einem Arzt gehalten, oder war das dein eigener Entschluss? Schäden am Nerv sollte man jedenfalls nicht auf die leichte Schulter nehmen"


    Das wäre ein konstruktiver Beitrag, auf welcher sich auch eingehen lässt.


    Die Möglichkeiten, die sich mir nach den Kommentaren boten waren, in entsprechender Form zu antworten.


    Ich hatte durchaus das Verlangen gehabt, in gleichem Maße eine Antwort zu erstellen, welche entsprechend angreifend formuliert gewesen wäre. Dies hätte letztlich aber sich auch nicht zu einem konstruktiven Gesprächsverlauf beigetragen.


    Zudem bin ich, wie du auch, der Meinung, dass ich hier als "Neuling" kein Vorrecht habe Leute anzugreifen, oder zu verurteilen. Genauso wenig möchte ich aber verurteilt werden, denn wenn du selbst ehrlich bist, dann waren das keine hilfreichen Antworten (außer von Marie), sondern lediglich Meldung, um ein negatives Bild über mich kund zu tun.


    Long story short, ich respektiere die erfahrenen User hier und ich möchte sicher nicht noch mehr negativ auffallen, als ich es ohnehin schon getan habe. Daher mein Entschluss, die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen um weitere Konflikte zu vermeiden. Denn ist sicher keinem damit geholfen, wenn hier ein riesen Fass aufgemacht wird, deswegen.


    Ich werde euch aber dennoch unterrichten, wie die Sache ausging und ich hoff, dass dies vielleicht später auch noch weiteren Hilfesuchenden etwas bringt.


    ____________


    Ps: Zu der Aussage, dass dies kein Selbstbedienungsladen ist, muss ich dir zustimmen. Ich habe hier schon ab und an mal bisschen gestöbert, nur um zu schauen, welche Möglichkeiten sich mir später bieten und was alles auf mich zukommt. Ich bring mich auch gerne bei anderen ein, wenn ich denn helfen kann, aber als Student, der das Ref noch nicht angetreten hat, sind die Möglichkeiten doch noch etwas begrenzt um Mitzureden.


    Jedenfalls sorry für den ganzen Wirbel und alles Gute für euch :)

  • Schi.. haben, nicht verbeamtet zu werden,
    aber einen Bandscheibenvorfall als nicht relevant, da ja nicht chronisch abzutun... Das muss ich nicht verstehen. :gruebel:

    Naja, du musst wissen, dass ich selbst ja nicht mein Arzt bin.


    Diagnose Spezialist = nicht relevant um unter "Bedeutende Erkrankung" eingetragen zu werden
    Stan = Schiss, nicht verbeamtet zu werden


    Und schon wird ein Schuh draus und es liegt kein erkennbarer Widerspruch vor.

  • Das sehe ich absolut anders. Eine BSV ist eine bedeutende Krankheit. Auf diese Frage gibt es m.E. nur eine Antwort: Ja!

  • Nun mal langsam und zur Beruhigung:
    Worin liegt das Motiv des Dienstherrn, überhaupt eine Gesundheitsuntersuchung zu fordern?


    Fürsorgepflicht des Dienstherrn
    Die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist verfassungsrechtlich durch Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz mit der Formulierung „öffentlich-rechtliches Dienst- und Treuverhältnis“ vorgegeben und gilt zugleich als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums mit Verfassungsrang. Für den Bereich des Bundes ist in § 78 Bundesbeamtengesetz geregelt, dass der Dienstherr im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen hat. Zudem schützt er die Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung. Eine gleichlautende Regelung für die Länder ist in § 45 Beamtenstatusgesetz enthalten. Der Anspruch auf Fürsorge und Schutz steht jedem Beamten und seiner Familie ohne Rücksicht auf die Art des Beamtenverhältnisses zu, nicht aber Personen, deren Ernennung nichtig war oder zurückgenommen worden ist.


    Als Dienstherr ist das Land bei Beamten zur Übernahme von Krankheitskosten im Rahmen der Beihilfe und zu einer viel umfassenderen Lohnfortzahlung verpflichtet, als dies in der "freien Wirtschaft" oder bei Angestellten Tarifangestellten der Fall ist.
    Als Arbeitgeber ist das Land als Arbeitgeber dazu verpflichtet, unnötige Folgekosten von Beginn an auszuschließen.


    Daraus folgt:
    - Falls deine Krankheit keine andauernden, den Nutzen deiner Arbeitskraft übersteigenden Folgekosten verursacht - no Problem.
    - Falls du eine teure, chronisch anhaltende Krankheit hast - herzliches Beileid. Das Land zahlt Lebensrente. Aber nur auf Grundlage der Hartz-IV-Gesetze - und nicht als A13-Tantieme. Da solltest du einen anderen Arbeitgeber suchen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Mal fernab jeglicher moralischer Einwände:


    Solltest Du in späteren Jahren nach der Verbeamtung nochmal einen BSV haben und ggf. ernsthaftere Probleme bekommen oder gar dienstunfähig werden, dann kann es Dich Deinen Beamtenstatus und sämtliche Versorgungsansprüche kosten und zuzüglich Rückforderungen aufgrund der Erschleichung der Verbeamtung durch bewusst falsche Angaben auf Dich zukommen.
    Rechtlich gesehen ist das Verschweigen von Vorerkrankungen Betrug.


    Wenn Dein BSV so harmlos war, dann kannst Du ihn angeben, der Amtsarzt wird Dich zum Spezialisten schicken und ein Gutachten über die Prognose über vorzeitige Dienstunfähigkeit einfordern. Wenn das Gutachten diese ausschließt, dann wirst Du auch verbeamtet.
    Sollten Spezialist oder gar Amtsarzt zu der Einschätzung kommen, dass die Gefahr der vorzeitigen Dienstunfähigkeit bei Dir gegeben ist, dann wird Dich der Amtsarzt zu Recht (!) nicht verbeamten.


    Du spielst hier mit dem Feuer angesichts des Futtertrogs, den Du in greifbarer Reichweite wähnst. Sei Dir über die rechtlichen Konsequenzen Deines Handels stets im Klaren.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Vielen Dank euch Dreien für die Antworten.


    Ich seh das insgeheim ja eigentlich ähnlich wie ihr, nämlich dass Verletzungen an der Bandscheibe durchaus von Bedeutung sind. Andernfalls hätte ich einfach die Meinung des Arztes akzeptiert, ohne weitere Meinungen einzuholen.


    Kernproblem des Ganzen ist ganz klar der "Betrug" bzw. das Verheimlichen von Tatsachen und das damit verbundene Risiko, den Status irgendwann zu verlieren.


    Letztlich würde ich mich sicher auch wohler fühlen, wenn ich den Status mit Offenlegung der Tatsachen erhalte.


    Zwei Dinge sprechen eigentlich dafür:


    1. Wenn es, wie ihr erwähnt habt, sowieso nicht so dramatisch ist, dürfte dies wohl keinen Unterschied bei der Untersuchung machen


    2. Die Verletzung ist sicherlich keine Lappalie und erwähnenswert


    Dagegen würde nur sprechen, dass der Spezialist dies nicht als erwähnenswert auslegt (wobei das unterm Strich dann mein Risiko und nicht seines ist).


    ___________


    Ich habe mir jetzt folgendes überlegt.


    Ich werde die Verletzung nicht unter "bedeutende Vorerkrankung" eintragen, mit der Begründung, dass mein Arzt dies nicht für relevant hielt und ich ihn extra noch gefragt habe.


    Werde dann aber dem Amtsarzt dennoch meinen Befund vom MRT mit vorlegen, damit die Sache zur Kenntnis genommen wird und ich insofern nichts verschwiegen habe.


    Grund, dass ich es nicht direkt eintrage ist dabei, dass ich zum einen denke, dass es ganz anders wirkt, wenn ich fit und voll funktionsfähig vor dem Arzt stehe und ihm sage, dass ich da mal Probleme hatte und zum anderen, dass nicht schon vorab die volle Konzentration auf diesen Punkt gelenkt wird, da ich sonst nicht viel in dem Bogen stehen habe.


    ______________


    Durch das Vorlegen des Befundes hab ich auf jeden Fall meine Pflicht erfüllt und später nichts mehr zu befürchten, sollte ich nochmal Probleme in diesem Bereich haben.


    Und wenn doch alle Stricke reißen (im Internet liest man viel darüber, dass solche Fälle auch häufig Auslegungssache des Arztes sind), ja dann soll es wohl einfach nicht sein mit der Verbeamtung und ich checke mal den Stellenmarkt oder mach eine eigene Schule auf :)

  • Hallo Stan,


    ich würde an deiner Stelle alles sagen, für die kritischen Punkte aber vorsorgen.
    Ich hatte zu Beginn meiner Dienstzeit ein ähnliches Problem mit der privaten Krankenversicherung: Ich gab wahrheitsgemäß alle Kleinigkeiten an - unter Anderem auch eine extrem starke Neigung zu Allergien inkl. schwerster Neurodermitis, welche ich nur durch große Disziplin (v.a. was das Essen angeht) im Griff habe. Dies hat mir zunächst einen 50 %igen Risikozuschlag eingebracht. Im Laufe der folgenden 5 Jahre schrieb ich mehrere Briefe an die Versicherung, teilweise mit beigefügten ärztlichen Bescheinigungen, dass ich durch mein eigenes Engagement meine Krankheit im Griff habe und so seit vielen Jahren symptomfrei bin und auch keinerlei ärztliche Hilfe benötige.
    Bei der Gesundheitsprüfung zur Verbeamtung wurde ich auch nach Krankheiten des Skelettes gefragt, woraufhin ich wahrheitsgemäß angab, eine Skoliose zu haben. Gleichzeitig beschrieb ich aber auch detailliert, auf welche Weise (viel Sport, Halten eines niedrigen Gewichts, Kraftübungen) ich es geschafft habe, noch nie in meinem Leben Rückenschmerzen zu haben. Hier war dann noch nicht einmal eine ärztliche Bescheinigung vonnöten. Meine Argumente reichten aus.
    Deshalb mein Tipp an dich:
    1. Sage alles!!! Sage lieber ein bisschen mehr als zu wenig.
    2. Aber ergib dich nicht deinem Schicksal, sondern rede mit dem Arzt und überzeuge ihn, dass deine eigene Disziplin dazu führen wird, dass du bis zu einem Alter von 67 fit bleiben wirst. Denn deshalb werden diese Untersuchungen gemacht. Das Ziel ist eine Vermeidung von Frühpensionierungen, die für den Steuerzahler teuer sind.
    Ich hoffe, du empfindest mich nicht als oberlehrerhaft, sondern hilfreich, denn so war mein Post gemeint.
    Alles Gute! Du schaffst das schon!


    Bine

  • Ich hoffe, du empfindest mich nicht als oberlehrerhaft, sondern hilfreich, denn so war mein Post gemeint.
    Alles Gute! Du schaffst das schon!


    Bine

    Hallo Bine,


    lieben Dank für deine Antwort. Empfinde ich überhaupt nicht und möcht mich an der Stelle auch nochmal entschuldigen für meine Reaktion den ersten Antworten gegenüber. Ich fühlte mich da anfangs bisschen als "dumm" oder "unfähig" dargestellt. Letztlich haben die Personen mir aber insgeheim auch nur versucht zu vermitteln, dass ich besser alles angebe, nur eben auf eine, für mich, etwas saloppe Art.


    Ich weiß es aber dennoch zu schätzen, dass sich so viele gemeldet haben. Ihr habt mich mittlerweile überzeugt, dass ich am besten damit fahre, wirklich die ganze Thematik anzugeben, um ruhigen Gewissens in die Zukunft zu starten.


    Ich werde den Befund vorlegen, erklären wie es dazu kam und welche präventive Maßnahmen ich ergreife, damit so etwas nicht wieder vorkommt.


    Das macht auf jeden Fall Mut was du berichtest und ist ein guter Kontrast zu den vielen Geschichten, die ich bisher gelesen habe.



    ____________________


    Bezüglich der PKV, hätte ich noch eine andere Frage, die mich momentan beschäftigt und zu der ich bis jetzt keine Antwort im Forum gefunden habe. Ist es unangebracht diese Frage hier im Strang zu stellen? Sollte ich dafür besser einen Neuen eröffnen?


    Liebe Grüße


    Stan

  • Hallo,


    ich denke es gibt viele, die gewisse Vorerkrankungen verheimlichen möchten. Das kann doch jeder nachvollziehen.


    Der Besuch beim Amtsarzt ist aber nicht so schlimm, wie man sich das vorstellt.


    Ich kenne jemanden, der trotz mehrerer Knie OP s verbeamtet wurde.


    Viel Glück M.

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