Täuschungsversuch nachweisen


  • Fast alle Schulen verfügen über Kopiergeräte, an die man einen USB-Stick anstecken kann und die sehr schnell eine große Anzahl von Dokumenten in eine pdf-Datei scannen können.

    Eine technische Frage:
    An unserem Kopierer kann ich VOM stick aus die Kopie ausdrucken.
    Aber das auf den stick scannen geht nicht - so zumindest will es uns der Kopiertechniker weismachen.
    Stimmt das wirklich. Kann es einen Kopierer geben, bei dem nur der "eine Weg" funktioniert?


    Feliz

  • Stimmt das wirklich. Kann es einen Kopierer geben, bei dem nur der "eine Weg" funktioniert?

    Es gibt nichts, was es nicht gibt - vorstellen kann ich mir das aber kaum. Google doch einfach mal das Gerätemodell, der Hersteller wird den Funktionsumfang seines Gerätes bestimmt dort vorstellen.

  • Hast du schon mit Kollegen gesprochen, die die Schülerin ebenfalls unterrichten? So etwas kommt ja (meiner Erfahrung nach) nicht nur in einem Fach vor...
    Und falls das tatsächlich noch niemandem aufgefallen sein sollte, wäre zumindest die Sensibilisierung nicht schlecht...

  • Die Schülerin auf die aufgetretenen Auffälligkeiten ansprechen und ihr deutlich machen, dass eine Täuschung vermutet wird, da der Anschein dafür spricht (Anscheinsbeweis!). Dies führt zu einer Beweislastumkehr, d.h. die Schülerin muss nun beweisen, dass sie nicht betrogen hat, was bei einer Arbeit mit Bleistift, in der radiert worden ist, nahezu unmöglich sein sollte. Du kannst also entspannt bei Deiner Note bleiben und wenn Sie Dir das Gegenteil beweisen kann, kann Du sie ja immer noch ändern.


    Gruß toastrider

  • Und auch das "rechtssichere Nachweisen" muss man nicht zu hoch hängen: Die Vergabe einer einzelnen Klausurnote (selbst die Vergabe einer Fachnote auf dem Zeugnis) stellt noch keinen Verwaltungsakt dar und ist daher auch nicht rechtlich angreifbar. Das spielt erst dann eine Rolle, wenn genau diese Note versetzungsrelevant wird. Aber unter den gegebenen Umständen sind die Nachweise für den Betrug ja bereits vorhanden.

  • Der Schülern bewusst machen das sie diesmal Glück hatte, da du noch bewertet hast.
    Bei dem nächsten Test aus Kulanz die Ansage "alles was mit Bleistift oder rot" geschrieben ist wird nicht bewertet. Schreibt einer nur mit Bleistift: Pech gehabt. Da würde ich nicht lange fackeln, die Regel kennen sogar meine 7. klässler und die müssten auch schon erfahren das ich das dann auch durchziehe.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
    • Offizieller Beitrag

    "alles was mit Bleistift oder rot" geschrieben ist wird nicht bewertet.

    was heißt genau "wird nicht bewertet"? dass u.U. eine Arbeit quasi gar nicht vorhanden ist, wenn alles mit Bleistift, bzw.Rot geschrieben worden ist? Also Note 6? Oder gewertet wie nicht mitgeschrieben?

  • Klare Linie: Alles was mit Bleistift geschrieben wurde ist nicht vorhanden.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Ich habe der Schülerin heute gesagt, dass und wie ich ihr auf die Schliche gekommen bin. Sie hat die Missetat leider danach immer noch abgestritten.


    Ich habe dem Mädel aufgrund des, meiner Meinung nach sehr massiven, Täuschungsversuchs eine 6 gegeben.

  • Wäre zumindest in NRW für die Sekundarstufe 1 nicht erlaubt, nur wenn der Täuschungsversuch "umfangreich" war.


    Weiterhin stellt sich hier die Frage, ob das überhaupt offiziell ein Täuschungsversuch ist, weil die von dir gegebene Note für die ursprüngliche Arbeit ja nicht auf einem Täuschungsversuch beruhte.
    Ich würde hier einen Vorgesetzten zu Rate ziehen.

  • Man kann auch bei Füllerpflicht -begrenzt - bescheißen; ist mir eben erst passiert: Rechtschreibfehler nachträglich korrigiert, da hilft auch durchstreichen von Leerflächen etc. nicht, nur Fotografieren der Arbeiten. Es kann auch durchaus mein Fehler sein, wenn auch nicht so wahrscheinlich. Egal, war nur ein halber Punkt ohne Relevanz.
    Im vorliegenden Fall würde ich auch den rechtlichen Rat der Schulleiterin einholen. Einerseits: Eine 6 für einen Punkt kommt mir für einen Täuschungsversuch, der nur einen Punkt bringt, für unverhältnismäßig. Andererseits ist das schon etwas anderes als ein Täuschungsversuch - es geht eher in Richtung Urkundenfälschung.

  • Sprich mit deinem Schulleiter. Die Indizien sprechen stark für einen Täuschungsversuch. Der letzte Beweis fehlt aber in die eine wie in die andere Richtung.
    Du könntest den Prüfungsteil (mit einer analogen Aufgabe) wiederholen lassen oder eine mündliche Prüfung machen.


    Zur Vorsorge bei allen weiteren Klausuren dieser Schülerin wurde ja schon genug geschrieben.

  • Es handelt sich um RLP und eine volljährige Schülerin. Davon abgesehen: was ist es, wenn nicht ein Täuschungsversuch, wenn eine Schülerin eine Arbeit fälscht, um so eine bessere Note zu bekommen...?

    Deswegen habe ich auch explizit den Bezug auf NRW und Sekundarstufe 1 geschrieben, damit der Unterschied klar ist. Mir ist schon bewusst, dass es sich um RLP und 18+ handelt.

  • ... Bleibt aber eine überflüssige Bemerkung.

    Du hast schon den ganzen Beitrag gelesen? Mein Vorschlag ist hier einen Vorgesetzten zu Rate zu ziehen, weil es meiner Meinung nach zumindest bedenkenswert ist.


    Du kannst den Beitrag auch gerne ausdrucken und dann unterstreichen, falls es dir dann einfacher fällt.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist schon spät, daher:
    Beweis liegt vor, also:
    1. Schulleiter heranziehen zur Absegnung der Maßnahmen.
    2. 0 Punkte für die Aufgabe, bei der sie geschummelt hat (wenn man pingelig ist), die vorherige Anzahl der Punkte der Aufgabe (wenn man ein Auge zudrückt.)
    3. Note 6 für die gesamte Arbeit geht IMHO nicht, da nur ein Teil der Arbeit nachweislich gefaked und ein Täuschungsversuch ist.


    Das sollte auch in RLP so oder ähnlich sein. Aber - dein Schulleiter weiß auf jeden Fall mehr dazu. Das ist sein Job. ;)


    kl. gr. frosch

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