Kiga schließt vor Beginn der Schulferien

  • Hilfe!


    Bin KV an einer WRS mit einem vollen Deputat.
    Habe das Problem,dass unser Kiga schon am Freitag,den 18.12 seinen letzten Tag hat.
    Die Schulferien in BaWü beginnen aber erst am Dienstag,den 22.12.
    Mein Schulleiter sagt,dass ich Dienst hätte und nicht einfach zu Hause bleiben könne.
    Leider habe ich weder Großeltern noch eine Tagesmutter.
    Mein Mann ist auch Lehrer u Klassenlehrer zugleich.


    Gibts irgendwo eine Regelung diesbezüglich,die ich meinem Schulleiter zeigen könnte?
    Ich verstehe ihn ja,nur,was soll ich machen?
    Ich hätte ja auch dies verschweigen können u einfach mit wegen den Kindern krankmelden können.


    Danke!

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da eine Freistellungsregelung gibt, dienstrechtlich sind Kinder eben "Privatvergnügen". Bei einem anderen Arbeitsgeber könntest du ja auch nicht wegbleiben. Natürlich hättest du dich krankmelden können, aber streng genommen wäre das dann ein Dienstvergehen. Aber vielleicht kann man es ja auch einvernehmlich lösen: Unterricht tauschen oder vielleicht übernehmen nette Kollegen deinen Unterricht, oder vielleicht kannst du auch (in Absprache mit der Schulleitung) das Kind ausnahmsweise mal mitbringen ...

  • Kann Trantor da nur beipflichten. Leider ist es deine Sache, wie du die Tage regelst. Die "normalen" Schließtage vom Kindergarten müssen wir auch so überbrücken. Kannst du evtl. mit anderen Mamas eine Regelung finden? Dafür könntest du ja ihre Kinder mal in den Ferien mitbetreuen.
    Ja nach Kind ist es manchmal auch möglich, das Kind ausnahmsweise mal für einen Tag mitzubringen: Einen Tag du, einen Tag dein Mann und schwupps, Problem gelöst. ;-) (Ja, natürlich weiß ich, dass das nicht mit jedem Kind und nicht an jeder Schule geht. Mit meinem Kind wäre es aktuell noch undenkbar, aber schon mehrer Kolleginnen hatten mal für einen Tag ihr Kind/Kinder mit).


    Gibt es keine Notbetreuung im Kindergarten? Würde das dort ruhig ansprechen, dass diese Regelung ungünstig ist. Betrifft ja nicht nur Lehrer, sondern auch Kinder mit schulpflichtigen Geschwistern.

  • Du könntest Sonderurlaub beantragen. Ich habe z.B. immer Sonderurlaub für die Einschulungen meiner Kinder bekommen.
    Das Kind nach Absprache mit in den Unterricht nehmen, dürfte auch eine gute Lösung sein. Du musst es halt gut beschäftigen. Vielleicht kannst du auch mit deiner Klasse ein bisschen nach draußen gehen oder etwas Weihnachtliches machen. Da stören eigene Kinder sowieso nicht. Bei Klassenausflügen habe ich immer mindestens eines meiner Kinder dabei - auch bei prinzipiell vorhandener Betreuung. Meine Schüler finden das immer schön.
    Ein Anrecht auf einen freien Tag hast du aber definitiv nicht.

  • Ich habe früher nicht im öffentlichen Dienst gearbeitet und da ist es für Mütter bei privaten Arbeitgebern noch schwieriger, alles zu organisieren. Ansonsten kannst du dir nur privat einen Babysitter bestellen und diese dann bezahlen. Du hast keinen Rechtsanspruch auf irgendwas.

  • Ich hätte ja auch dies verschweigen können u einfach mit wegen den Kindern krankmelden können.

    Ich verstehe das Problem, dieses Argument finde ich aber sehr schwierig. Im Prinzip ist es nämlich moralische Erpressung. Anders formuliert sagst du nämlich, dass du für eine Selbstverständlichkeit (nicht lügen; kein Dienstvergehen begehen) belohnt werden möchtest.
    Man könnte so ja auch in einem Geschäft argumentieren, dass man bitte weniger bezahlen möchte, denn immerhin hätte man ja den gewünschten Gegenstand auch direkt klauen können.
    Ich hoffe jedenfalls, dass sich eine einvernehmliche Lösung mit dem Schulleiter finden lässt. Zur Not bitte doch den PR zu vermitteln!

  • Ich habe das Glück, dass ich meine Kinder immer mitbringen darf. Da wir in Niedersachsen leben und ich in Hamburg unterrichte, muss ich teilweise sogar ganze /mehrere Wochen überbrücken. Da kriegt man leider nicht frei.


    Ich habe auch mehrere Freunde, die einspringen. Dafür nehme ich sie dann mal wenn Ferien sind, oder Schule eher zu hat usw..


    LG Anja

  • Ich habe mein Kind schon mal nach Absprache zu einem Freund gebracht. Dessen Mutter hat ihn dann mitbetreut . Ginge das bei dir nicht auch?

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • kopfhörer, i-pad, guter kinderfilm/gutes kinderbuch, malzeug und ein ruhiges eckchen im lehrrzimmer für junior? bei uns kommt das schon mal vor.

  • Vielleicht kann ja an diesem Tag der Vater die Betreuung übernehmen?


    upps, habe überlesen das er auch Lehrer ist.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Meine Kinder haben immer ihren Tiptoi dabei oder was zum Malen, das geht ohne Probleme im Klassenraum. Meine (derzeitige) dritte Klasse ist immer ganz erfreut, wenn eins meiner Kinder mitkommt.

  • Vielen Dank für die vielen Tipps etc.


    Die Große (4Jahre) geht zu einer Freundin. Den Kleinen (2Jahre) kann ich weder zu einem Freund bringen noch ohne Eingewöhnung jemanden abdrücken.Hier ist ja auch das Problem,dass ja alle arbeiten.
    Ihn dann auch mit in die Schule nehmen, für den ganzen Morgen und dann noch bei den Großen,das geht nicht.
    Ich werde für den letzten Schultag Sonderurlaub beantragen.

  • Hm, gerade bei den Großen müsste es doch noch eher gehen. Meine Kleine ist schon mit 2 mitgekommen. Jetzt ist sie drei und so 2-3 Tage im Jahr ist sie dabei.

  • Würde auch langfristig raten, entweder ein Netzwerk mit Freunden aufzubauen oder sich einen Babysitter zu leisten. Unsere 3 Kinder haben keine Großeltern mehr und waren zu Beginn meines Refs alle im Kita-Alter... da geht es einfach nicht ohne fremde Hilfe. Und wenn sie ein paar Bezugspersonen haben, mit denen sie vertraut sind, klappt das auch super. Mittlerweile ist unser Jüngster 9 und wir brauchen unsere Kinderfrau immer seltener... was er extrem bedauert;-))

  • Ich würde meinen SL fragen, ob ich einen Tag mein Kind mitbringen darf. Als bei uns gestreikt wurde im KiGa habe ich das auch so gemacht. Das war in Ordnung. Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit mal eine andere Mutter aus dem kiGa zu fragen, Freunde, Babysitter…. ich habe 2 Kinder und mittlerweile ein riesen Netzwerk, da wir auch weder Oma, Tante noch sonst was am Ort haben und mein Mann genauso voll berufstätig ist. Ohne Netzwerk geht nix….


    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Danke für die zahlreichen Tipps,wie ich meinen zweijährigen Sohn in der Schule 5 Stunden mit digitalen/multimedialen Dingen bespaßen könnte.


    Folegendes bekam ich vom Personalrat:
    Sie haben folgende Möglichkeiten:
    - Lehrer können (mit Bezügen) für ein krankes Kind (unter 12 Jahren) bis zu 7 Tage (+ zusätzlich 4 Tage) frei nehmen.
    Außerdem gilt:
    „Zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflegeeines erkrankten Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist,
    ist für die notwendige Dauer der Abwesenheit Sonderurlaub unter Belassung der Bezüge zu bewilligen“.
    - Urlaub (ohne Bezüge) zur Pflege von Angehörigen bis zu 2 Wochen.
    - Weiter Freistellungen sind möglich: "Der Arbeitgeber kann in sonstigen dringenden Fällen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts bis zu drei Arbeitstagen gewähren..."



    Wer haftet eigentlich,wenn ich trotz Erlaubnis, mein Kind mit zur Arbeit nehme und dabei aufgrund von Unachtsamkeit,weil ich kurz mein Kleinkind versorgen musste, ein Schüler sich verletzt etc?

  • Punkt 1 gilt ja für kranke Kinder, dafür brauchst du ein Attest vom Arzt. Ich hoffe nicht, dass dein Kind so kurz vor Weihnachten noch krank wird.


    Punkt 2 gilt meines Erachtens für die Pflege von Alten / Kranken , aber nicht zur normalen "Beaufsichtigung" von Kleinkindern. Du kriegst dafür ja auch kein Geld von der Pflegeversicherung. Pflege ist was anderes.


    Also bleibt dir nur, auf Punkt 3 und einen kulanten Schulleiter zu hoffen. Viel Glück!


    Wie hast du das eigentlich bisher an z.B. den pädagogischen Schließungstagen, Betriebsausflügen etc. gehandhabt?

  • Das ist das tolle am Kiga u an der Kita,sind im gleichen Gebäude,der päd Tag liegt außerhalb der Öffnungszeit u der Betriebsausflug war am Nachmittag.

  • Was willst du denn, lehrerin2? Wir können dir hier nichts erlauben, und wir können nichts für dein Problem. Das musst du mit deinem Schulleiter klären. Wenn der Personalrat dich richtig informiert hat, kannst du ja in dringenden Fällen freigestellt werden.


    Die Frage ist nur, für wie dringend der Fall gehalten wird. Dass ein Kind betreut werden muss, ist ja absehbar, und du weißt von diesem Schließtag ja schon und hast Zeit, nach einer Lösung zu suchen. Unter "dringend" verstehe ich eher Beerdigungen oder sowas. Das hier ist aber planbar. Darum werden Schließtage rechtzeitig bekannt gegeben.


    Man braucht für solche Fälle einen Fallschirm: Nachbarn, Großeltern, Freunde ... Und warum fragt nicht dein Mann, ob er freigestellt wird?


    Ich weiß, es ist schwierig, aber ich kann den SL auch verstehen: Wenn nun jeder, der nicht weiß, wo er sein Kind unterbringen soll, zu Hause bleiben möchte - ? Auch wenn man schon Wochen vorher von dem Engpass weiß? Krankheitsfälle und anderes Unvorhersehbares kommen ja noch dazu. Du wirst das Problem noch öfter haben.

  • Danke für die ausführliche Antwort bzw für den ausführlichen Kommentar.
    Werde in mich gehen und mich fragen,ob nicht ich was falsch gemacht habe und mich auch fragen,was ich eigentlich will.

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