Welche Tests dürfen Lehrer anwenden?

  • Sonderpädagogik ist ein eigener Studiengang. Sonderschullehrer/ Förderschullehrer sind Lehramtsstudenten gewesen.


    Das macht einen großen Unterschied, wenn man z.B. Psychotherapeut werden will und der eine Studiengang anerkannt wird, der andere nicht.


    Und dass in Bayern Lehrer, die du kennst, Intelligenztests machen mag sein, die Frage war aber die nach der rechtlichen Absicherung. Womit wir wieder beim Anfang wären, da diese Frage hier offensichtlich niemand beantworten kann ;)

  • In Hamburg müssen zum Beispiel Intelligenztests (ich meine der heißt cft) gemacht werden, damit man einen Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf stellen kann. Oder auch abgrenzen kann. LRS mit Nachteilsausgleich kann zum Beispiel nur gegeben werden, wenn die Intelligenz normal ist usw..


    Ich habe gerade einen Antrag laufen: sonderpädagogischer Förderbereich Lernen, da muss zur beurteilenden Behörde auch das Ergebnis des IQ-Test mit. Den macht übrigens die Sonderpädagogin unserer Schule.

  • (...) Sonderpädagogen sind übrigens auch keine Förderschullehrer.
    Meine zitierte Frage bezog sich auf die Aussagen von Seph, Diagnosen dürften nur Ärzte stellen. LRS wäre eine Krankheit im Sinne der Klassifikation ICD-10 und dürfe daher nicht von Diplompsychologen festgestellt werden (?). Daher die Frage, ob ein Sonderschullehrer sagen darf: Kind hat unterdurchschnittliche Werte im IQ-Test erreicht, ich erkläre das Kind aber nicht offiziell für debil und erstelle somit keine Diagnose.


    Alles ganz ganz verkürzt dargestellt versteht sich ;)

    Hm, wohl ziemlich kompliziert die ganze Angelegenheit :D
    Also bei uns sind Förderschul-/oder Sonderschullehrer, wie es früher hieß, sehr wohl Sonderpädagogen. In aller Regel. Aber das hat Plattenspieler ja schon erklärt.


    Vielleicht weiß ja doch noch jemand, wie das rechtlich genau aussieht mit deiner Frage.

  • Also bei uns sind Förderschul-/oder Sonderschullehrer, wie es früher hieß, sehr wohl Sonderpädagogen. In aller Regel. Aber das hat Plattenspieler ja schon erklärt.


    Vielleicht weiß ja doch noch jemand, wie das rechtlich genau aussieht mit deiner Frage.


    "Bei uns sind" heißt: "wir nennen das so?" Wenns mich nicht so direkt beträfe, würde ich nicht darauf herumreiten. Sonderpädagogen sind Diplom-/ Master oder Bachelorabsolventen. Sonderschullehrer (heute meist Förderschullehrer), sind, wie der Name bereits sagt, Lehrer. Sie haben ein Staatsexamen und werden rechtlich NICHT gleich behandelt, wie Sonderpädagogen.

  • "Bei uns sind" heißt: "wir nennen das so?" Wenns mich nicht so direkt beträfe, würde ich nicht darauf herumreiten. Sonderpädagogen sind Diplom-/ Master oder Bachelorabsolventen. Sonderschullehrer (heute meist Förderschullehrer), sind, wie der Name bereits sagt, Lehrer. Sie haben ein Staatsexamen und werden rechtlich NICHT gleich behandelt, wie Sonderpädagogen.


    "Bei uns" sollte eigentlich heißen "in NRW". ;)
    Hmm... Sonderschul/Förderschullehrer heißen Sonderpädagogen, da sie Sonderpädagogik egal in welcher Form studiert haben.
    Auch mit Staatsexamen nennen wir sie nicht nur Sonderpädagogen, sondern sie sind auch welche. Zumindest wird das so kommuniziert, aber deine Frage ist berechtigt.
    Ich weiß nicht, wie das rechtlich aussieht und ob da dieser Unterschied wirklich gemacht wird, sorry.
    Vielleicht kennt sich ja doch noch jemand aus, das würde mich jetzt auch mal interessieren.

  • "Bei uns" sollte eigentlich heißen "in NRW". ;)
    Hmm... Sonderschul/Förderschullehrer heißen Sonderpädagogen, da sie Sonderpädagogik egal in welcher Form studiert haben.
    Auch mit Staatsexamen nennen wir sie nicht nur Sonderpädagogen, sondern sie sind auch welche. Zumindest wird das so kommuniziert, aber deine Frage ist berechtigt.
    Ich weiß nicht, wie das rechtlich aussieht und ob da dieser Unterschied wirklich gemacht wird, sorry.
    Vielleicht kennt sich ja doch noch jemand aus, das würde mich jetzt auch mal interessieren.


    Ich hatte diesbezüglich keine Frage, denn, wie bereits mehrfach geäußert, habe ich Nachteile durch diese Unterscheidung erfahren und bin mir daher nach Rücksprache mit einem Anwalt ganz sicher. Auch wenn das umgangssprachlich anders sein mag.


    *offtopicoff*

  • Zumindest in NRW dürfen Sonderschullehrer Intelligenztests machen. Wir haben das im Studium extra gelernt, im Referendariat geübt und über meine ersten Gutachten, hatte meine Schulleitung noch drüber geguckt.


    Ich weiß es deshalb auch rechtssicher, weil ich schon einmal ein Gutachten geschrieben habe, gegen das die Eltern geklagt haben. Das betreffende Kind hatte ich mit einem Intelligenztest getestet und die entsprechenden Werte im Gutachten natürlich dann erwähnt. - Mein Gutachten war rechtlich und inhaltlich in Ordnung, die Klage wurde abgewiesen.

  • Sonderpädagogik ist ein eigener Studiengang. Sonderschullehrer/ Förderschullehrer sind Lehramtsstudenten gewesen.


    "Sonderpädagoge" ist meines Wissens kein geschützter Begriff. Wenn sonderpädagogische Inhalte den Großteil meines Studiums ausgemacht haben, warum sollte ich mich dann nicht so nennen, nur weil ich ein Staatsexamen und keinen Master habe?


    Ich "bin" - je nachdem, wem ich mich vorstelle - Sonderpädagoge, Sprachheilpädagoge, angehender Sonderschullehrer usw.

  • Zumindest in NRW dürfen Sonderschullehrer Intelligenztests machen. Wir haben das im Studium extra gelernt, im Referendariat geübt und über meine ersten Gutachten, hatte meine Schulleitung noch drüber geguckt.


    Ich weiß es deshalb auch rechtssicher, weil ich schon einmal ein Gutachten geschrieben habe, gegen das die Eltern geklagt haben. Das betreffende Kind hatte ich mit einem Intelligenztest getestet und die entsprechenden Werte im Gutachten natürlich dann erwähnt. - Mein Gutachten war rechtlich und inhaltlich in Ordnung, die Klage wurde abgewiesen.

    Das ist ja krass. Du musstest vor Gericht erscheinen? Erstellst du nicht nur einen Vorschlag und die Entscheidung über den Förderort liegt bei der Schulbehörde?

  • Nein, ich musste nicht vor Gericht erscheinen. Die Eltern haben aber gegen das Gutachten geklagt. Recht genau mitbekommen habe ich das alles auch deshalb, weil ein Geschwisterkind der betroffenen Familie bereits die Förderschule besucht hat, an der ich unterrichtet habe. Letztendlich kam das Kind nachher sogar in meine Klasse (gemeinsames Lernen war zu dem Zeitpunkt noch in den Anfängen)- für gute Elternarbeit nicht gerade förderlich. Nun, das alles war nicht meine Entscheidung. Wie du schon schriebst, habe ich natürlich nur den Vorschlag in dem AO-SF Gutachten unterbreitet. Aber wäre rechtlich irgendetwas an dem Gutachten nicht in Ordnung gewesen, sei es der Einsatz eines Tests, den ich nicht hätte durchführen dürfen, hätte der Anwalt der Familie das wohl herausgepickt.

  • LRS kann in NRW der Lehrer diagnostizieren. Das ist auch der übliche Weg.


    Die ganze Diskussion ist insofern müßig, als dass es keine geschützten Tests gibt. Du kannst alle Test machen, bei denen du dich nicht strafbar machst. O_o
    Beim Kauf einiger Tests vereinbarst du über die AGBs des Herstellers, dass du die nur mit bestimmter Qualifikation verwenden darfst. Das ist das im Prinzip ein privater Vertrag den du schließt.


    Der entscheidende Punkt ist eher, ob deine Testung von anderen Institutionen anerkannt wird. Das kann durchaus von deiner Qualifikation abhängen, siehe z.B. Dyskalkulie und Anerkennung durch die Krankenkasse (Tut sie nicht bei normalen Lehrern).

  • Plattenspieler schreibt:

    Zitat

    Es gibt natürlich auch außerschulisch arbeitende Sonderpädagogen.


    Sagen wir so: Jeder Sonderschullehrer (Förderschullehrer) ist ein Sonderpädagoge, aber nicht jeder Sonderpädagoge ist Sonderschullehrer.


    Alle zufrieden?


    Nicht ganz - zumindest in NRW ist 'Sonderschullehrer' eine Amtsbezeichnung, die nur Beamte verwenden dürfen. Das Verwendung der Bezeichnung 'Sonderschullehrer' für sich von Seiten eines Tarifbeschäftigten wäre eine 'Amtsanmaßung'. Gleich qualifizierte Tarifbeschäftigte mit 2. Staatsexamen (Sonderpädagogik) sind einfach '(Tarif-)Beschäftigte' (Bezeichnung laut TV-L) oder 'Lehrer' (Regelung des Landes NRW - eine Bezeichnung als 'Förderschullehrer' oder 'Sonderpädagoge' ist nicht vorgesehen)


  • Beim Kauf einiger Tests vereinbarst du über die AGBs des Herstellers, dass du die nur mit bestimmter Qualifikation verwenden darfst. Das ist das im Prinzip ein privater Vertrag den du schließt.

    Okay, das ist interessant, da werd ich mal gucken.


    Zur LRS: Weiter oben meinte eine Userin, dass Lehrern das Stellen von Diagnosen nicht gestattet ist, LRS ist nach ICD-10 eine Diagnose im medizinischen Sinne.

  • Zitat von wossen

    Nicht ganz - zumindest in NRW ist 'Sonderschullehrer' eine Amtsbezeichnung, die nur Beamte verwenden dürfen. Das Verwendung der Bezeichnung 'Sonderschullehrer' für sich von Seiten eines Tarifbeschäftigten wäre eine 'Amtsanmaßung'. Gleich qualifizierte Tarifbeschäftigte mit 2. Staatsexamen (Sonderpädagogik) sind einfach '(Tarif-)Beschäftigte' (Bezeichnung laut TV-L) oder 'Lehrer' (Regelung des Landes NRW - eine Bezeichnung als 'Förderschullehrer' oder 'Sonderpädagoge' ist nicht vorgesehen)

    Da kocht ja auch jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.
    Deshalb kommt es (nicht nur in diesem Thread) immer wieder zu Verständigungsschwierigkeiten bei den Begriffen.


    Für Bayern: :pfeifen:
    Studiert habe ich Lehramt an Sonderschulen und war dann Sonderschullehrerin, die an einer Sonderschule unterrichtete.
    Dann wurde die Sonderschule in Förderschule umbenannt, wir blieben aber weiterhin Sonderschullehrer.
    Mittlerweile heißen die Beamten offiziell "Studienräte im Förderschuldienst", die Rektoren haben aber weiterhin den Begriff Sonderschule im Titel.
    Und die Angestellten sind weiterhin Sonderschullehrer, können aber soweit ich weiß auf Antrag den Titel "Studienrat im Förderschuldienst im Beschäftigungsverhältnis" beantragen, wenn sie unbefristet angestellt sind.


    Mal schauen, was sie sich die nächsten Jahre noch so einfallen lassen!

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