Was würdet ihr hier machen?

  • Nele ... es geht gerade wirklich nicht darum zu erklären, wie ICH zu meinen Noten komme. Damit hier aber keine Missverständnisse aufkommen: Wir bewerten schriftliche Prüfungen auf Zehntel genau, bilden ein gewichtetes Mittel und runden auf halbe Zeugnisnoten. Es gibt keinen pädagogischen Freiraum, da es keine klassischen Mitarbeitsnoten gibt, wie es an den meisten deutschen Schulen üblich ist. Das ist unser System und es hat sich bewährt. Wie Du das findest, ist wurscht.

    Da irrst Du ganz gewaltig. Es ist logisch begründbar, dass dieses ach so bewährte Verfahren der Schweiz unsinnig ist.
    Ich behaupte mal so ein System zu verteidigen ist nichts anderes als zu sagen "Wir unterrichten Kreationismus zur Erklärung der Arten, das hat sich bewährt". Es ist wissenschaftlich belegbar Unsinn.
    So auch das Berechnen eines pseudoarithmetischen Durchschnitts bei ordinalskalierten Werten in der Form, wie es anscheinend bei euch gemacht wird.


    Klar, Du kannst da nichts für und musst dich fügen, so etwas würde ich dir nicht ankreiden. Aber das nicht als bullshit zu erkennen und als solchen zu benennen finde ich fatal. Du unterrichtest Naturwissenschaft und gerade da sollte man sich der Logik verschreiben.

  • ch stehe hier und kann nicht anders, ein Mod mag den Beitrag gerne entfernen:


    Ach, Firelilly, plötzlich interessieren dich Fakten?

    Nein nein ... Dein Ausdruck der Verwunderung kann hier ruhig stehen bleiben. ;)

  • @Firelilly, ich ärgere mich auch sehr darüber, wie hier Dinge abgelaufen sind. Du übertreibst aber m.E., wenn du permanent eine Person hier angreifst. Ich fänds schön, wenn wir wieder zu einem normalen Ton übergehen würden. Förderpädagogen und die Kuschelecke und so... :baden:

  • Da irrst Du ganz gewaltig. Es ist logisch begründbar, dass dieses ach so bewährte Verfahren der Schweiz unsinnig ist.

    Ich irre nicht wenn ich schreibe, es geht nicht darum unser System zu erklären. Du brauchst weder die Sinnigkeit noch die Unsinnigkeit unseres Systems zu begründen, weil es hier und jetzt nicht das Thema ist. Wenn Dir was dran liegt, dann eröffne einen eigenen Thread dafür.

  • Hier §50 (3) und (4) des Schulgesetzes:
    "Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weildie Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis er-
    teilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung derSchülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Elternnicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung herge-leitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach odermehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern."


    Referendaren wird bei uns in der Regel geraten, eine eventuelle 5 sehr sehr gut zu bedenken.


    Da die Versetzung nicht mit dem Halbjahreszeugnis ausgesprochen wird, muss eine 5 auf einem Halbjahreszeugnis nicht gewarnt werden. Bei uns gibt es schlicht und einfach auch keine Monita im ersten Halbjahr. Ein mangelhaft ist sozusagen eine Warnung; wird entgegen der Note auf dem Halbjahreszeugnis die Versetzung im zweiten Halbjahr doch gefährdet, wird im zweiten Halbjahr ein Monitum verschickt; bleibt die Leistung mangelhaft, ist sie durch die Note auf dem Halbjahreszeugnis bereits "gewarnt". Da unsere Schulleitung mit einem Richter verheiratet ist, ist sie da sehr firm.

  • ach, ganz tolle Schulleitung..Beleg?


    Bei 3- und 5 (gegebenfalls minus) ist bei schlechter Mitarbeit selbstverständlich eine 5 mlglich, ganz besonders zum Halbjahr, wo es nicht versetzungsrelevant ist.
    Selbst wenn es offiziell glatte Noten sind, da ich in NRW eh nicht berechne sondern pädagogisch entscheide, kann mangelhaft durchaus das Prädikat sein, das das komplette Halbjahr charakterisiert..

    Schön, sowas ist aber bereits nach einer Beschwerde "von oben" gekippt worden. Insofern reden "wir" da "aus Erfahrung".

  • Keine Nennung von Bundesland oder Klassenstufe -> völlig überflüssig zu diskutieren.


    Wenn der Kollege keine Mails liest/beantwortet/Spamordner, ruf im Sekretariat an und bitte um einen Gesprächstermin bzw. Kontaktaufnahme.


    Wenn du Widerspruch gegen die Note einlegen willst, tu das.


    Wenn du deinem Sohn helfen wisst, fang bei der Sache an und lernt Mathe.


    Und unterschreib das Zeugnis. Verstehe den ganzen Wirbel nicht.

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Hier übrigens noch zur Ausgangsfrage für den Fall NRW:


    "Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern oder Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern sollen die Beteiligten versuchen, diese zunächst im Wege einer Aussprache beizulegen.
    Bei einem Vorgehen gegen schulische Entscheidungen sind zwei Fälle zu unterscheiden:
    1. Beschwerde
    Gegen Maßnahmen, die keine Verwaltungsakte sind, kann Beschwerde bei der Schulleitung eingelegt werden. Die Erteilung einzelner Noten im Unterricht oder auf dem Zeugnis und Zwischenzeugnis ist in der Regel kein Verwaltungsakt und daher im Widerspruchsverfahren nicht anfechtbar. In diesem Fall kann eine (Noten-) Beschwerde bei der Schule eingereicht werden. Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet dann, ob der Beschwerde durch Änderung der Note abgeholfen wird. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, muss die Schule den Beschwerdevorgang der Schulaufsichtsbehörde (Schulamt, Bezirksregierung) zur Entscheidung vorlegen.


    2. Widerspruch
    Gegen schulische Entscheidungen, die Verwaltungsakte sind, können die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler Widerspruch bei der Schule einlegen. Verwaltungsakte der Schule sind z.B. die Entscheidung über

    • die Aufnahme oder Entlassung der Schülerin oder des Schülers,
    • Versetzung oder Nichtversetzung,
    • Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG sowie
    • Prüfungsentscheidungen.

    Das Widerspruchsverfahren richtet sich nach §§ 68 ff. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Der Widerspruch ist bei der Schule einzureichen.
    Wenn der Verwaltungsakt der Schule mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist, kann der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes eingelegt werden. Anderenfalls kann er binnen eines Jahres eingelegt werden.
    Die Schule hat die Möglichkeit, ihre Entscheidung zurückzunehmen und damit dem Widerspruch abzuhelfen. Kann sie dem Widerspruch nicht abhelfen, legt sie die Angelegenheit der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vor. Weist die Schulaufsichtsbehörde den Widerspruch gemäß § 73 VwGO mit begründetem, mit Rechtsmittelbelehrung versehenem Widerspruchsbescheid zurück, können die Betroffenen innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Zuständig ist gemäß § 52 Nr. 3 VwGO in der Regel das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk der Verwaltungsakt erlassen wurde oder - bei Verpflichtungsklage - zu erlassen wäre. Die Klage ist schriftlich zu erheben. Sie kann dem Gericht übersandt oder beim Gericht zu Protokoll gegeben werden. Anwaltszwang besteht beim Verwaltungsgericht nicht."


    https://www.schulministerium.n…tungsbewertung/index.html

  • In alias Bundesland scheint das mit dem Errechnen auch der Standard zu sein. Ganz so abwegig ist meine Idee offensichtlich nicht.

    In unserer Notenverordnung steht, dass die Note sich nicht aus dem arithmetischen Mittel bildet, sondern eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der Schülerleistung ist. Was mir als Lehrer den Spielraum lässt, die Note arithmetisch zu berechnen und dann pädagogisch zu entscheiden. Ich bin bei der Findung der Endnote nicht an die Zehntel-Komma-Stelle gebunden - was jedoch nicht bedeutet, dass ich diese nicht als Grundlage verwenden darf.


    Wenn jedoch - wie in diesem Fall wohl nur zwei Klassenarbeiten (mit 3 und 5) übers Halbjahr geschrieben wurden, müsste die mündliche Mitarbeit mindestens mit 5 gewertet werden und dazu noch in die Wertung mit 50:50 einfließen, damit sich arithmetisch gerade noch eine 4,5 ergibt. Das ist schon seltsam. Oder hat der Junior eine dritte Arbeit "unterschlagen" und Papa nicht gezeigt?


    Im Hauptfach Mathe nur 2 Arbeiten zu schreiben, halte ich für - wie man sieht - die Notenfindung verhängnisvoll.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Würdet ihr euch an den Schulleiter wenden, falls absolut keine Reaktion des Lehrers zu bekommen sein sollte?

    Nein, ich würde einfach mal hingehen.


    --


    In NRW ist ein Widerspruch gegen eine einzelne Note übrigens nicht möglich. Sondern nur ein Widerspruch gegen den Verwaltungsakt an sich (z.B. Nichtversetzung).

  • In unserer Notenverordnung steht, dass die Note sich nicht aus dem arithmetischen Mittel bildet, sondern eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der Schülerleistung ist. Was mir als Lehrer den Spielraum lässt, die Note arithmetisch zu berechnen und dann pädagogisch zu entscheiden. Ich bin bei der Findung der Endnote nicht an die Zehntel-Komma-Stelle gebunden - was jedoch nicht bedeutet, dass ich diese nicht als Grundlage verwenden darf.

    Wir stimmen aber hoffentlich darin überein, dass aufgrund Deiner pädagogischen Entscheidung aus einer 3 keine 5 wird oder so. Mir ist wie gesagt klar, dass ich auf einem anderen Weg zu meinen Noten komme. Deinem ersten Beitrag (den ich vorhin auch zitiert habe) entnehme ich aber, dass auch Du Dich über die fehlende Transparenz im vorliegenden Fall wunderst und natürlich die erbrachten Leistungen des Schülers eine nachvollziehbare Basis für die Bildung der Zeugnisnote sein müssen.

  • @kodi


    Dein Einwurf bezüglich der Ordinalskala greift hier nicht.
    Dieser Einwand stimmt, wenn man die Durchschnittsnote aller Schüler berechnet. Diese hat - weil hier eine "Rangfolge" zu Grunde liegt - statistisch gesehen keine Aussagekraft. Das arithemische Mittel aus den Noten aller Schüler sagt in der Tat nichts darüber aus, wie sich die Leistung in der Klasse verteilt. Ein Schnitt von 3,5 kann bedeuten, dass die Hälfte der Schüler eine 1 und die andere Hälfte eine 6 geschrieben hatte oder dass alle mit 3,5 abgeschlossen haben.


    Bei der INDIVIDUELLEN Notenberechnung wird jedoch keine Reihen- oder Rangfolge gebildet, sondern es wird ein Mittelwert errechnet. Und dieses Vorgehen ist mathematisch absolut korrekt. Nur mal so von Mathematiker zu Mathematiker ;-)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich finde es schon recht frech, aus den hier gegebenen Informationen zu schließen, dass der Mathelehrer die Note nicht begründen kann. TE hat weder Bundesland noch Alter des Kindes angegeben, nur, dass Sohni immer schon in Mathe schlecht war (deshalb, Wollsocken, vermute ich die Gnaden-4). Eine knappe 3 und eine schlechte 5 zusammen mit einer mangelhaften Mitarbeit kann zu einer 5 führen, und die muss man auch nicht monatelang vorher ankündigen, das Halbjahreszeugnis ist doch genau dafür da, diesen Zwischenstand zu dokumentieren - das kann heilsam sein. Und für die Gespräche sind Sprechtage da. Ich kann nicht recht nachvollziehen, warum ihr euch plötzlich alle auf die Seite der Mutter (Vater?) schlagt, ohne Näheres zu wissen. Wenn man hier so liest, meint man, man müsse jedem Lehrer die Bude einrennen, wenn er mal eine 5 vergibt. Seid ihr denn begeistert, wenn ihr nach den Halbjahreszeugnissen einen Überlauf im Posteingang habt?


    Vielleicht ist alles anders. Vielleicht ist das ein mieser, ungerechter Lehrer, der seine Mail nicht liest und auch sonst auf Tauchstation geht, wenn jemand was von ihm will. Aber ohne ihn zu kennen, können wir das schlicht nicht beurteilen.

  • Ich finde es schon recht frech, aus den hier gegebenen Informationen zu schließen, dass der Mathelehrer die Note nicht begründen kann.

    Moment mal ... was ist daran frech? Du vermutest ja auch nur. Es hat bisher noch keiner unterstellt, dass der Mathelehrer die Note nicht begründen kann. Er hat bisher - laut Aussage der Thread-Erstellerin - bisher noch nicht verlauten lassen, wie er zu dieser Note kommt. Das ist der Punkt. Sie und ihr Sohne möchten gerne wissen, wie es dazu kam und ich zumindest halte das für legitim. Ich vermeide den von Dir genannten Überlauf im Posteingang in der Regel dadurch, dass ich meinen Schülern rechtzeitig ihren aktuellen Leistungsstand kommuniziere.


    Ich gebe Dir in dem Punkt absolut Recht, dass es sinnlos ist, noch weiter zu diskutieren, solange sich die Thread-Erstellerin nicht weiter dazu geäussert hat.

  • Wenn man mal alle persönlichen Befindlichkeiten weglässt, haben eigentlich alle 3 mal geschrieben, dass der Lehrer seine Noten begründen muss, nicht mehr, nicht weniger. Und natürlich macht sich jede Mutter Sorgen um ne Mathe-5 am Gymnasium. Warum sollte man da keinen Gesprächstermin einfordern?

  • klar KÖNNTE die Note auch ein Irrtum sein. Ich habe auch Fehler in Zeugnisse gebaut.


    Aber warum soll man bei schriftlich 3 und 5 keine 5 geben können? Wenn erst die 3 geschrieben und dann die 5 könnte ja theoretisch eine kolossal schlechte Mitarbeit auch zur schriftlichen 5 geführt haben.


    Und was für ein Widerspruch? Kann man tatsächlich in irgendeinem Bundesland Widerspruch gegen einen Note einlegen?
    Soweit ich weiß, sind nur Verwaltungsakte anfechtbar. Dazu gehört weder eine einzelne Note noch ein Halbjahreszeugnis.


    Auf einem ganz anderen Blatt steht allerdings das Verhalten des Lehrers. Völlig egal, ob er sich versehen hat oder die 5 als gerechtfertigt ansieht- genau das muss er doch jeweils zurückmelden.

  • Hallo Piksieben,


    wie im Ausgangspost zu lesen, hat "Sohni" schon immer in Mathe zu kämpfen gehabt, durch Fleiß aber häufig zufriedenstellende Leistungen erbracht. Bundesland ist NRW, "Sohni" ist in der 9. Klasse.
    Nein, monatelang vorher ankündigen muss niemand. Aber auf mehrfache Nachfragen Auskünfte bzw. zum Elternsprechtag einen Termin geben, das wäre schon schön. Auch wenn ich mit meiner 14-jährigen Berufserfahrung hier an zwei Stellen als "umprofessionell" bezeichnet werden musste, weiß ich, dass eine ganz zentrale Lehrerfunktion das Beraten ist, welches ich hier schmerzlich vermisse.
    Und ob die Vergabe einer 5 nach einer nur wenige Tage zuvor vor der ganzen Klasse verlesenen 4 (auch von Gnadenvier war keine Rede) "heilsam" oder gar pädagogisch ist, wage ich doch stark zu bezweifeln. Mein Sohn ist jedenfalls nur eins: FRUSTRIERT (nicht gerade förderlich für die Motivation, sich weiter anzustrengen). Und ich denke, man sollte als Lehrer dafür sorgen, dass ein Schüler das Zustandekommen seiner Note versteht.
    Ich weiß, dass man mit seiner Unterschrift, das Gesehen-Haben des Zeugnisses dokumentiert. Aber ich dachte mir, vielleicht kommt dann ja mal eine Reaktion.
    Wie dem auch sei. Ich hätte mir gewünscht, dass ihr einfach nur schreibt, wie ihr an meiner Stelle agieren würdet. Ich versuche es nämlich zu vermeiden, ein Fass aufzumachen, da ich ja selbst Lehrerin bin. Da reagieren ja manche Kollegen sehr empfindlich.


    An alle:
    Vielen Dank für die (sachlichen) Ratschläge! Dass aber manche Mitglieder Fragen wie meine verwenden, um einander gegenseitig persönlich anzugreifen und zu bewerten, finde ich sehr schade - vor allem da es in so vielen Beiträgen der Fall ist. Mit dem eigentlichen Thema hat das oft auch gar nichts mehr zu tun.
    Dass ich im aktuellen Fall nun auch noch diese Streitigkeiten angeregt habe, macht die Sache nicht besser.

  • ch weiß, dass man mit seiner Unterschrift, das Gesehen-Haben des Zeugnisses dokumentiert. Aber ich dachte mir, vielleicht kommt dann ja mal eine Reaktion.

    Nachvollziehbare Idee ...


    Ich meine Karl-Dieter hätte es mal irgendwo geschrieben - geh hin, wenn der sich weiter totstellt. Am Telefon wimmelt es sich viel leichter ab, als wenn man einfach mal persönlich auf der Matte steht.

  • Dein Einwurf bezüglich der Ordinalskala greift hier nicht.
    Dieser Einwand stimmt, wenn man die Durchschnittsnote aller Schüler berechnet. Diese hat - weil hier eine "Rangfolge" zu Grunde liegt - statistisch gesehen keine Aussagekraft. Das arithemische Mittel aus den Noten aller Schüler sagt in der Tat nichts darüber aus, wie sich die Leistung in der Klasse verteilt. Ein Schnitt von 3,5 kann bedeuten, dass die Hälfte der Schüler eine 1 und die andere Hälfte eine 6 geschrieben hatte oder dass alle mit 3,5 abgeschlossen haben.


    Bei der INDIVIDUELLEN Notenberechnung wird jedoch keine Reihen- oder Rangfolge gebildet, sondern es wird ein Mittelwert errechnet. Und dieses Vorgehen ist mathematisch absolut korrekt. Nur mal so von Mathematiker zu Mathematiker

    Wollte eigentlich nach dem Lesen diesen langen Beitrags nicht mehr antworten, aber da hier etwas falsches steht, muss ich es doch kurz berichtigen:
    Dein erster Absatz hat im Grunde nichts mit einer Ordinalskale zu tun. Genau das gleiche "Problem" hat man auch bei einer Differenzskala.


    Dein letzter Absatz ist mathematisch leider falsch.
    "Punkte" sind auf einer einer Differenzskala angeordnet.
    "Noten" sind i.d.R. jedoch nur auf einer Differenzskala angeordnet.


    Beispiel:
    Schüler 1:
    1. Arbeit mit 0 von 100 Punkten. Er erhält eine 6.
    2. Arbeit mit 100 von 100 Punkten. Er erhält eine 1.


    Lehrer:
    (6+1):2=3,5
    Der Schüler steht also zwischen 3 und 4.


    Schüler 2:
    1. Arbeit 50 von 100 Punkten. Er erhält noch so gerade eine 4 (Nur knapp an der 5 vorbei!).
    2. Arbeit 50 von 100 Punkten. Er erhält noch so gerade eine 4 (Nur knapp an der 5 vorbei!).


    Lehrer:
    2 mal noch knapp eine 4 ist insgesamt noch so gerade eine 4 (Nur knapp an der 5 vorbei!).


    Das ist "unfair", weil beide Schüler 100 von 200 Punkten haben. Warum soll ein Schüler zwischen 3 und 4 stehen und der andere Schüler fast 5 stehen obwohl beide Schüler gleich viele Punkte haben?

  • Hallo Volker_D,


    dein Beitrag liefert interessante Argumente für die Fragwürdigkeit von Noten bzw. für das Infragestellung der Eignung von Zahlen zum Zwecke der Beschreibung von Schülerleistungen. Umso wichtiger ist es, diese zu erklären. Dies bestärkt mich darin, dem Ratschlag zu folgen, persönlich auf der Matte zu stehen. Danke!

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