Bayern Teilzeit Anrechnungsstunden

  • Hallo zusammen,


    ich hab mich jetzt schon halbtot gesucht, aber nichts (wieder)gefunden: Irgendwo steht offiziell, dass Anrechnungsstunden bei Teilzeitkräften anteilig gegeben werden und dass auf- bzw- abgerundet wird. Ich find es aber nicht mehr...Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
    Es geht um das Bundesland Bayern.


    Vielen Dank!
    Anna

  • Hallo!
    Ich hatte mal zwei Jahre je eine Anrechnungsstunde (allerdings Grundschule), die ich genauso wie auch ein Vollzeitlehrer bekommen habe. Da wurde nicht anteilig berechnet.

  • Ich kenne mich nur am Gymnasium aus, aber da ist das nicht so. Ein Großteil der Anrechnungsstuden am Gymnasium wird von der Schulleitung nach eigenen Kriterien vergeben; es gibt nur wenige Vorschriften, wofür es eine bestimmte Anzahl von Anrechnungsstunden geben muss:

    • Schulleitung (abhängig von Schülerzahl)
    • ein Pool für Stellvertreter, Mitarbeiter, Oberstufenkoordinatoren (abhängig von Schülerzahl)
    • Personalrat (abhängig von Zahl der Angestellten und Beamten an der Schule)
    • Betreuungslehrer (abhängig von der Schülzerzahl 1 oder 2 Stunden)

    Vermutlich habe ich ein oder zwei Punkte vergessen, aber der Großteil ist jedenfalls hausinterne Verhandlungssache.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Es erscheint mir auch unlogisch, dass eine TZ-Kraft Anrechnungsstunden nur anteilig bekommen sollte. Der Arbeitsaufwand für eine Zusatzaufgabe ist ja nicht weniger, nur weil man insgesamt weniger Stunden unterrichtet (und bezahlt bekommt). So eine Regelung wäre schon sehr zweifelhaft.

    • Offizieller Beitrag

    Realschule ist es auch nicht so.


    Ich weiß aber aus Gesprächen mit Kollegen von der Mittelschule, dass dort oftmals Dinge noch mal anders sind, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es mit diesen Anrechnungsstunden so ist.


    Kurze Suche hat das hier ergeben...http://www.gew-ansbach.de/2012/06/anrechnungsstunden-gs-ms/


    Wie folgende Zeile zu verstehen ist, mag aber sehr dehnbar erscheinen...


    "Wie die Anrechnungsstunden auf die Schulen verteilt werden, bestimmt das Staatliche Schulamt, über die Vergabe innerhalb der Schule der Schulleiter nach Anhörung der Lehrerkonferenz.

  • Das hat aber nichts mit VZ/TZ zu tun. Das besagt einfach, dass die Schule einen bestimmten Pool hat und zB sagt, die Sammlungsleitung Physik bekommt 1 Entlastungsstunde. Eine andere Schule sagt, die ist sehr umfangreich, wir nehmen dafür 2. Ob die ein TZ/VZ-Kollege dann einnimmt, ist ja irrelevant, sein Deputat wird in jedem Fall um 1 reduziert.

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